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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

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Schutz dem deutschen Arbeiter in der Landwirtschaft

Persönlichkeit, wie dem Generallandschaftsdirektor, sind aber weitere Ziele und
Zwecke der Scßhaftmachung der Arbeiter sicher nicht verschlossen geblieben, und
man kann bestimmt annehmen, daß sie bei der geplanten Durchführung der
Kolonisation eine hervorragende Rolle gespielt hätten. So viel erscheint sicher,
daß es keine Organisation gibt, die an sich so geeignet zur Kolonisation ist,
wie die Landschaft. Denn in ihr konzentriert sich einmal der gesamte Gro߬
grundbesitz mit unbegrenztem Kolonisationsobjelt, zweitens hat dieser gerade den
dringendsten Bedarf an Arbeitern und müßte daher auf die Dauer auf ihre
Ansiedlung den größten Wert legen, und drittens ist die Landschaft die geborene
Vermittlerin in der Regelung der Hypotheken, sei es, daß nun ganze Güter
oder Gutsteile aufgeteilt werden sollten. Gerade dieser letzte Umstand, der es
heute deur Einzelbesitzer sehr erschwert, Gutsteile an selbständige Arbeiter aus¬
zulassen, war allein von so hervorstechender Wichtigkeit, daß dahinter die Frage
der öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Institution, um die es sich zur¬
zeit handelte, in den Hintergrund zu drängen gewesen wäre.

Statt dessen wies der Landwirtschaftsminister das Anerbieten der Landschaft
Ostpreußens zugunsten einer auf privatrechtlichen Grundsätzen aufgebauten An-
siedlungsgesellschaft ab. Auch diese wird nebenher die Seßhaftmachung der
Arbeiter betreiben; für das gesamte Gebiet der östlichen Monarchie hat der
Minister aber diese Aufgabe vornehmlich den Kreisen überwiesen. Das ist wohl
eine der verkehrtesten Maßregeln, die sich die preußische Verwaltung in neuester
Zeit in ihr Schuldbuch zu schreiben hat. Denn niemand ist ungeeigneter für
die ihm zugemutete Funktion als der Kreisausschuß mit dem Landrat an der
Spitze. Schon der eine Gesichtspunkt genügt zuni Beweis, daß die Arbeiter-
ansiedlung vielfach zu Kontroversen mit den Gemeinden Veranlassung gibt, deren
Lösung, wenn sie zuungunsten der Gemeinde erfolgt, die Unzufriedenheit gegen
die Behörde begründet, deren Wirksamkeit in erster Linie auf Vertrauen beruht.
Es kollidieren da so viele Interessen, daß es unbedingt erforderlich ist, ihre
Vertretung den Behörden zu entziehen und sie gemeinnützigen Gesellschaften oder
höchstens Instituten zu überweisen, deren Aktionen nicht direkt der staatlichen
Aufsicht unterliegen. Aber dieser falsche Aufbau, durch den die ganze Frage zu
einem gelegentlichen Spielzeug herabgedrückt wird, ist nicht die einzige Untat.
In der Provinz Posen hat man die Tätigkeit der gemeinnützigen Genossenschaften,
deren Mitglieder ihren Geldbeutel aus nationalen Motiven in den Dienst der
Seßhaftmachung von Arbeitern stellten, in ihrer Wirksamkeit eingeengt und auch
hier die Kreise zu den Trägern der Aufgabe bestimmt. Man stelle sich nur
vor. daß der Kreisausschuß in einer polnischen Gemeinde deutsche Arbeiter an¬
siedelt, und man wird zugleich ein Bild von der Zahl und der Größe der Konflikte
haben, die sich mit Naturnotwendigkeit ergeben und den Frieden stören müssen.
Hier gerade war es leicht, die vorhandenen achtzehn Genossenschaften in einem
Verbände zusammenzufassen und unter Mitwirkung der im Hintergrunde stehenden
Ansiedlungskommission ini großen Stil die Kleinsiedlung unter Wahrung technisch


Schutz dem deutschen Arbeiter in der Landwirtschaft

Persönlichkeit, wie dem Generallandschaftsdirektor, sind aber weitere Ziele und
Zwecke der Scßhaftmachung der Arbeiter sicher nicht verschlossen geblieben, und
man kann bestimmt annehmen, daß sie bei der geplanten Durchführung der
Kolonisation eine hervorragende Rolle gespielt hätten. So viel erscheint sicher,
daß es keine Organisation gibt, die an sich so geeignet zur Kolonisation ist,
wie die Landschaft. Denn in ihr konzentriert sich einmal der gesamte Gro߬
grundbesitz mit unbegrenztem Kolonisationsobjelt, zweitens hat dieser gerade den
dringendsten Bedarf an Arbeitern und müßte daher auf die Dauer auf ihre
Ansiedlung den größten Wert legen, und drittens ist die Landschaft die geborene
Vermittlerin in der Regelung der Hypotheken, sei es, daß nun ganze Güter
oder Gutsteile aufgeteilt werden sollten. Gerade dieser letzte Umstand, der es
heute deur Einzelbesitzer sehr erschwert, Gutsteile an selbständige Arbeiter aus¬
zulassen, war allein von so hervorstechender Wichtigkeit, daß dahinter die Frage
der öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Institution, um die es sich zur¬
zeit handelte, in den Hintergrund zu drängen gewesen wäre.

Statt dessen wies der Landwirtschaftsminister das Anerbieten der Landschaft
Ostpreußens zugunsten einer auf privatrechtlichen Grundsätzen aufgebauten An-
siedlungsgesellschaft ab. Auch diese wird nebenher die Seßhaftmachung der
Arbeiter betreiben; für das gesamte Gebiet der östlichen Monarchie hat der
Minister aber diese Aufgabe vornehmlich den Kreisen überwiesen. Das ist wohl
eine der verkehrtesten Maßregeln, die sich die preußische Verwaltung in neuester
Zeit in ihr Schuldbuch zu schreiben hat. Denn niemand ist ungeeigneter für
die ihm zugemutete Funktion als der Kreisausschuß mit dem Landrat an der
Spitze. Schon der eine Gesichtspunkt genügt zuni Beweis, daß die Arbeiter-
ansiedlung vielfach zu Kontroversen mit den Gemeinden Veranlassung gibt, deren
Lösung, wenn sie zuungunsten der Gemeinde erfolgt, die Unzufriedenheit gegen
die Behörde begründet, deren Wirksamkeit in erster Linie auf Vertrauen beruht.
Es kollidieren da so viele Interessen, daß es unbedingt erforderlich ist, ihre
Vertretung den Behörden zu entziehen und sie gemeinnützigen Gesellschaften oder
höchstens Instituten zu überweisen, deren Aktionen nicht direkt der staatlichen
Aufsicht unterliegen. Aber dieser falsche Aufbau, durch den die ganze Frage zu
einem gelegentlichen Spielzeug herabgedrückt wird, ist nicht die einzige Untat.
In der Provinz Posen hat man die Tätigkeit der gemeinnützigen Genossenschaften,
deren Mitglieder ihren Geldbeutel aus nationalen Motiven in den Dienst der
Seßhaftmachung von Arbeitern stellten, in ihrer Wirksamkeit eingeengt und auch
hier die Kreise zu den Trägern der Aufgabe bestimmt. Man stelle sich nur
vor. daß der Kreisausschuß in einer polnischen Gemeinde deutsche Arbeiter an¬
siedelt, und man wird zugleich ein Bild von der Zahl und der Größe der Konflikte
haben, die sich mit Naturnotwendigkeit ergeben und den Frieden stören müssen.
Hier gerade war es leicht, die vorhandenen achtzehn Genossenschaften in einem
Verbände zusammenzufassen und unter Mitwirkung der im Hintergrunde stehenden
Ansiedlungskommission ini großen Stil die Kleinsiedlung unter Wahrung technisch


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[0627] Schutz dem deutschen Arbeiter in der Landwirtschaft Persönlichkeit, wie dem Generallandschaftsdirektor, sind aber weitere Ziele und Zwecke der Scßhaftmachung der Arbeiter sicher nicht verschlossen geblieben, und man kann bestimmt annehmen, daß sie bei der geplanten Durchführung der Kolonisation eine hervorragende Rolle gespielt hätten. So viel erscheint sicher, daß es keine Organisation gibt, die an sich so geeignet zur Kolonisation ist, wie die Landschaft. Denn in ihr konzentriert sich einmal der gesamte Gro߬ grundbesitz mit unbegrenztem Kolonisationsobjelt, zweitens hat dieser gerade den dringendsten Bedarf an Arbeitern und müßte daher auf die Dauer auf ihre Ansiedlung den größten Wert legen, und drittens ist die Landschaft die geborene Vermittlerin in der Regelung der Hypotheken, sei es, daß nun ganze Güter oder Gutsteile aufgeteilt werden sollten. Gerade dieser letzte Umstand, der es heute deur Einzelbesitzer sehr erschwert, Gutsteile an selbständige Arbeiter aus¬ zulassen, war allein von so hervorstechender Wichtigkeit, daß dahinter die Frage der öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Institution, um die es sich zur¬ zeit handelte, in den Hintergrund zu drängen gewesen wäre. Statt dessen wies der Landwirtschaftsminister das Anerbieten der Landschaft Ostpreußens zugunsten einer auf privatrechtlichen Grundsätzen aufgebauten An- siedlungsgesellschaft ab. Auch diese wird nebenher die Seßhaftmachung der Arbeiter betreiben; für das gesamte Gebiet der östlichen Monarchie hat der Minister aber diese Aufgabe vornehmlich den Kreisen überwiesen. Das ist wohl eine der verkehrtesten Maßregeln, die sich die preußische Verwaltung in neuester Zeit in ihr Schuldbuch zu schreiben hat. Denn niemand ist ungeeigneter für die ihm zugemutete Funktion als der Kreisausschuß mit dem Landrat an der Spitze. Schon der eine Gesichtspunkt genügt zuni Beweis, daß die Arbeiter- ansiedlung vielfach zu Kontroversen mit den Gemeinden Veranlassung gibt, deren Lösung, wenn sie zuungunsten der Gemeinde erfolgt, die Unzufriedenheit gegen die Behörde begründet, deren Wirksamkeit in erster Linie auf Vertrauen beruht. Es kollidieren da so viele Interessen, daß es unbedingt erforderlich ist, ihre Vertretung den Behörden zu entziehen und sie gemeinnützigen Gesellschaften oder höchstens Instituten zu überweisen, deren Aktionen nicht direkt der staatlichen Aufsicht unterliegen. Aber dieser falsche Aufbau, durch den die ganze Frage zu einem gelegentlichen Spielzeug herabgedrückt wird, ist nicht die einzige Untat. In der Provinz Posen hat man die Tätigkeit der gemeinnützigen Genossenschaften, deren Mitglieder ihren Geldbeutel aus nationalen Motiven in den Dienst der Seßhaftmachung von Arbeitern stellten, in ihrer Wirksamkeit eingeengt und auch hier die Kreise zu den Trägern der Aufgabe bestimmt. Man stelle sich nur vor. daß der Kreisausschuß in einer polnischen Gemeinde deutsche Arbeiter an¬ siedelt, und man wird zugleich ein Bild von der Zahl und der Größe der Konflikte haben, die sich mit Naturnotwendigkeit ergeben und den Frieden stören müssen. Hier gerade war es leicht, die vorhandenen achtzehn Genossenschaften in einem Verbände zusammenzufassen und unter Mitwirkung der im Hintergrunde stehenden Ansiedlungskommission ini großen Stil die Kleinsiedlung unter Wahrung technisch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/627>, abgerufen am 23.07.2024.