fassung und mit ihr die Zusammensetzung des Reichstags bezüglich der in ihm vertretenen Parteien entspricht nicht mehr den Anforderungen einer an vielen Segnungen reichen Entwicklung von vierzig Friedensjahren. In der Volksvertretung kommen nicht mehr die wahren Anschauungen der Nation zum Ausdruck, sondern die einiger mächtiger gutorganisierter wirtschaftlicher Gruppen (bisher Gewerk¬ schaften, Zentralverband deutscher Industrieller, Bund der Landwirte), denen als einziger bedeutsamer Vertreter ideeller Werte der im Zentrum organisierte Ultrcunon- taniSmus gegenüber steht. Die Zahl der mächtigen wirtschaftlichen Verbände mit poli¬ tischen Zielen hat sich inzwischen vermehrt um den Hansabund und Bauernbund, und es fehlt nur noch eine Organisation der geistigen Arbeiter (Beamten, Gelehrten, Ärzte usw.), um die Auflösung der Nation in die neuen Stände vollständig zu machen.
Wir haben keine Ursache, zu hoffen, daß der neue Reichstag wesentlich anders aussehen wird wie der alte. Ein Blick in die Wahlaufrufe der politischen Parteien, eine flüchtige Durchsicht der Nachrichten über den Gang des Wahl¬ kampfs lehren, daß eigentlich nicht die Parteien, sondern die großen Wirtschafts¬ verbände kämpfen. Die Zugehörigkeit zu einer Partei bildet eigentlich nur das fadenscheinige Mäntelchen, unter dem die Jacke des Landbundes oder der Gürtel der Hansa oder sonst einer wirtschaftlichen Interessengruppe schimmert. Darum dürfen wir uns von den neuen Wahlen auch keinen wesentlich neu gestalteten Reichstag versprechen, gleichgültig, ob er ein wenig mehr ins bläuliche oder rötliche spielt. Auch hierfür sollte kein Verständiger die Parteien tadeln; sie sind, wie alles um G, <Li. uns, nur Ergebnisse einer gewissen historischen Entwicklung.
Papstkirche und Staat
Das Kiotu proprio tom 9. Oktober 1011 -- Die Bulle von 1869 -- Praktische Folgen Politische Folgen
Kürzlich hat Pius der Zehnte sich wieder einmal bemerkbar gemacht, und sein nettester Erlaß beginnt die Aufmerksamkeit immer weiterer Kreise zu erregen, und das mit vollem Recht. Denn das vom 9. Oktober datierte und in dem Heft der -^Lo Äpostolicae sectis vom 10. November publizierte Uotu proprio bedeutet einen geradezu ungeheuerlichen Eingriff in die Rechte des modernen Staates. Wir setzen die Hauptstelle daraus hierher: "Jeder Privatmann, sei er weltlichen oder geistlichen Standes, männlichen oder weiblichen Geschlechts, der irgendwelche geiht. liebe Personen, sei es in einer Kriminal- oder Zivilsache, ohne Erlaubnis der kirchlichen Behörde vor das weltliche Gericht zieht und zu öffentlichem Erscheinen dort nötigt, verfällt der speziell dem Papste vorbehaltenen LxLommuniLatio laws Lententme. Was aber hiermit verordnet ist, soll, so wollen wir's, volle Gültigkeit haben, ohne daß irgendwelche gegenteilige Entscheidungen im Wege stehen." Was bedeutet dieser Erlaß? Er bedeutet ein Zurückkehren zu den schärfsten Theorien des Mittelalters über das Verhältnis von Staat und Kirche, wie sie in den wrialistischen Publikationen von Pseudo-Jsidor an bis zu den Erlassen Bonifazius des Achten ausgesprochen. Was man da gewollt, will auch Pius der Zehnte: den Priester über alle staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse erheben, und ihm "n Interesse der Weltherrschaft der Kirche, beziehungsweise des Papsttums eine
fassung und mit ihr die Zusammensetzung des Reichstags bezüglich der in ihm vertretenen Parteien entspricht nicht mehr den Anforderungen einer an vielen Segnungen reichen Entwicklung von vierzig Friedensjahren. In der Volksvertretung kommen nicht mehr die wahren Anschauungen der Nation zum Ausdruck, sondern die einiger mächtiger gutorganisierter wirtschaftlicher Gruppen (bisher Gewerk¬ schaften, Zentralverband deutscher Industrieller, Bund der Landwirte), denen als einziger bedeutsamer Vertreter ideeller Werte der im Zentrum organisierte Ultrcunon- taniSmus gegenüber steht. Die Zahl der mächtigen wirtschaftlichen Verbände mit poli¬ tischen Zielen hat sich inzwischen vermehrt um den Hansabund und Bauernbund, und es fehlt nur noch eine Organisation der geistigen Arbeiter (Beamten, Gelehrten, Ärzte usw.), um die Auflösung der Nation in die neuen Stände vollständig zu machen.
Wir haben keine Ursache, zu hoffen, daß der neue Reichstag wesentlich anders aussehen wird wie der alte. Ein Blick in die Wahlaufrufe der politischen Parteien, eine flüchtige Durchsicht der Nachrichten über den Gang des Wahl¬ kampfs lehren, daß eigentlich nicht die Parteien, sondern die großen Wirtschafts¬ verbände kämpfen. Die Zugehörigkeit zu einer Partei bildet eigentlich nur das fadenscheinige Mäntelchen, unter dem die Jacke des Landbundes oder der Gürtel der Hansa oder sonst einer wirtschaftlichen Interessengruppe schimmert. Darum dürfen wir uns von den neuen Wahlen auch keinen wesentlich neu gestalteten Reichstag versprechen, gleichgültig, ob er ein wenig mehr ins bläuliche oder rötliche spielt. Auch hierfür sollte kein Verständiger die Parteien tadeln; sie sind, wie alles um G, <Li. uns, nur Ergebnisse einer gewissen historischen Entwicklung.
Papstkirche und Staat
Das Kiotu proprio tom 9. Oktober 1011 — Die Bulle von 1869 — Praktische Folgen Politische Folgen
Kürzlich hat Pius der Zehnte sich wieder einmal bemerkbar gemacht, und sein nettester Erlaß beginnt die Aufmerksamkeit immer weiterer Kreise zu erregen, und das mit vollem Recht. Denn das vom 9. Oktober datierte und in dem Heft der -^Lo Äpostolicae sectis vom 10. November publizierte Uotu proprio bedeutet einen geradezu ungeheuerlichen Eingriff in die Rechte des modernen Staates. Wir setzen die Hauptstelle daraus hierher: „Jeder Privatmann, sei er weltlichen oder geistlichen Standes, männlichen oder weiblichen Geschlechts, der irgendwelche geiht. liebe Personen, sei es in einer Kriminal- oder Zivilsache, ohne Erlaubnis der kirchlichen Behörde vor das weltliche Gericht zieht und zu öffentlichem Erscheinen dort nötigt, verfällt der speziell dem Papste vorbehaltenen LxLommuniLatio laws Lententme. Was aber hiermit verordnet ist, soll, so wollen wir's, volle Gültigkeit haben, ohne daß irgendwelche gegenteilige Entscheidungen im Wege stehen." Was bedeutet dieser Erlaß? Er bedeutet ein Zurückkehren zu den schärfsten Theorien des Mittelalters über das Verhältnis von Staat und Kirche, wie sie in den wrialistischen Publikationen von Pseudo-Jsidor an bis zu den Erlassen Bonifazius des Achten ausgesprochen. Was man da gewollt, will auch Pius der Zehnte: den Priester über alle staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse erheben, und ihm "n Interesse der Weltherrschaft der Kirche, beziehungsweise des Papsttums eine
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vertretenen Parteien entspricht nicht mehr den Anforderungen einer an vielen
Segnungen reichen Entwicklung von vierzig Friedensjahren. In der Volksvertretung
kommen nicht mehr die wahren Anschauungen der Nation zum Ausdruck, sondern
die einiger mächtiger gutorganisierter wirtschaftlicher Gruppen (bisher Gewerk¬
schaften, Zentralverband deutscher Industrieller, Bund der Landwirte), denen als
einziger bedeutsamer Vertreter ideeller Werte der im Zentrum organisierte Ultrcunon-
taniSmus gegenüber steht. Die Zahl der mächtigen wirtschaftlichen Verbände mit poli¬
tischen Zielen hat sich inzwischen vermehrt um den Hansabund und Bauernbund, und
es fehlt nur noch eine Organisation der geistigen Arbeiter (Beamten, Gelehrten,
Ärzte usw.), um die Auflösung der Nation in die neuen Stände vollständig zu
machen.
Wir haben keine Ursache, zu hoffen, daß der neue Reichstag wesentlich
anders aussehen wird wie der alte. Ein Blick in die Wahlaufrufe der politischen
Parteien, eine flüchtige Durchsicht der Nachrichten über den Gang des Wahl¬
kampfs lehren, daß eigentlich nicht die Parteien, sondern die großen Wirtschafts¬
verbände kämpfen. Die Zugehörigkeit zu einer Partei bildet eigentlich nur das
fadenscheinige Mäntelchen, unter dem die Jacke des Landbundes oder der Gürtel der
Hansa oder sonst einer wirtschaftlichen Interessengruppe schimmert. Darum dürfen
wir uns von den neuen Wahlen auch keinen wesentlich neu gestalteten Reichstag
versprechen, gleichgültig, ob er ein wenig mehr ins bläuliche oder rötliche spielt.
Auch hierfür sollte kein Verständiger die Parteien tadeln; sie sind, wie alles um
G, <Li. uns, nur Ergebnisse einer gewissen historischen Entwicklung.
Papstkirche und Staat
Das Kiotu proprio tom 9. Oktober 1011 — Die Bulle von 1869 — Praktische Folgen
Politische Folgen
Kürzlich hat Pius der Zehnte sich wieder einmal bemerkbar gemacht, und sein
nettester Erlaß beginnt die Aufmerksamkeit immer weiterer Kreise zu erregen, und
das mit vollem Recht. Denn das vom 9. Oktober datierte und in dem Heft der
-^Lo Äpostolicae sectis vom 10. November publizierte Uotu proprio bedeutet
einen geradezu ungeheuerlichen Eingriff in die Rechte des modernen Staates. Wir
setzen die Hauptstelle daraus hierher: „Jeder Privatmann, sei er weltlichen oder
geistlichen Standes, männlichen oder weiblichen Geschlechts, der irgendwelche geiht.
liebe Personen, sei es in einer Kriminal- oder Zivilsache, ohne Erlaubnis der
kirchlichen Behörde vor das weltliche Gericht zieht und zu öffentlichem Erscheinen
dort nötigt, verfällt der speziell dem Papste vorbehaltenen LxLommuniLatio laws
Lententme. Was aber hiermit verordnet ist, soll, so wollen wir's, volle Gültigkeit
haben, ohne daß irgendwelche gegenteilige Entscheidungen im Wege stehen." Was
bedeutet dieser Erlaß? Er bedeutet ein Zurückkehren zu den schärfsten Theorien
des Mittelalters über das Verhältnis von Staat und Kirche, wie sie in den
wrialistischen Publikationen von Pseudo-Jsidor an bis zu den Erlassen Bonifazius
des Achten ausgesprochen. Was man da gewollt, will auch Pius der Zehnte:
den Priester über alle staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse erheben, und ihm
"n Interesse der Weltherrschaft der Kirche, beziehungsweise des Papsttums eine
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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/571>, abgerufen am 23.01.2025.
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