Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

scheu Hafenplätze" Batna, Noworossisk, Niko-
lajew und Odessa für Hunderte von Millionen
Mark Getreide aufgespeichert und zum Teil
in Dampfer verladen waren. Es handelt sich
hier um rund 300 Dampfer mit je 5000 t
Ladefähigkeit. Die türkische Regierung hat
denn auch dem russischen Drängen nachgegeben
und ihren zunächst eingenommenen Stand¬
punkt dahin modifiziert, daß russische Getreide-
frachten nach neutralen Häfen den Bosporus
passieren dürfen. Für Italien bestimmte
Sendungen werden aber nur dann durch¬
gelassen, wenn sie nicht zum Gebrauch für die
bewaffnete Macht oder die königliche Regie¬
rung bestimmt sind. Dieser Fall ist als bor¬
liegend anzusehen, wenn die Fracht entweder
an die Regierung selbst oder an Händler
adressiert ist, von denen bekannt ist, daß sie
für die Regierung liefern, oder endlich, wenn
die Frachtsendung für die folgenden für die
Marine wichtigen Plätze bestimmt ist: Spezia,
Civita-Vecchia, Neapel, Tarent, Bari, Brindisi,
Ancona, Catania, Syrakus und Castel la
Mare ti Se. Bia. Daß diese der russischen
Regierung gemachte Konzession einem völligen
Aufheben des Verbots der Durchfahrt der
Getreideschiffe durch die Dardanellen etwa
gleichkommt, liegt auf der Hand.

In die Tat umgesetzt haben die beiden
kriegführenden Mächte ihre Absicht, von dem
Seebeuterecht Gebrauch zu machen, bisher
nur im geringen Maße. Die Italiener
haben, soweit bekannt geworden, im Laufe
des Oktober 4 feindliche Dampfer und 2 Segler,
die Türken 3 Dampfer, 2 Segler und etwa
75 kleinere Fahrzeuge aufgebracht, von denen
aber ein Teil auf Grund der Urteile der

[Spaltenumbruch]

beiderseitig eingesetzte!! Priscngerichte wieder
freigelassen worden sind.

Welchen Einfluß der Krieg und die er¬
lassenen Kriegskonterbandeerklärungen bisher
auf die Schiffahrt im Mittelmeer gehabt
haben, zeigt die Wirkung auf die Seeversiche¬
rung. Da die gewöhnliche Seeversicherungs¬
police nur für den Frieden Gültigkeit hat, so
sind die Reedereien im Falle eines Krieges
genötigt, den Versicherungsgesellschaften be¬
sondere Prämien zu zahlen, deren Höhe, so¬
weit die Gesellschaften das Risiko überhaupt
übernehmen wollen, von Fall zu Fall und je
nach der politischen Lage festgesetzt wird. Im
Oktober haben diese Prämien von Vu bis
10 Prozent geschwankt, je nachdem welche
Flagge die Ware deckte, welches Gebiet die
Schiffe berührten und an welchen Bestim¬
mungsort sie die Waren abliefern sollte".
Bemerkenswert ist hierbei, daß, wie die Frank¬
furter Zeitung vom S. Oktober 1911 mitteilt,
die griechischen Schiffe nicht als neutrale Schiffe
angesehen werden, sondern in der Frage der
Kriegsversicherung den türkischen und italieni¬
schen Schiffen gleichgestellt werden. Die zu
Beginn des Krieges zum Teil außerordent¬
liche Höhe der Prämien (10 Prozent) erklärt
sich daraus, daß über die Auslegung des
Seekriegsrechis zunächst völlige Unsicherheit
herrschte. Es ist anzunehmen, daßdie inzwischen
erlassenen Kriegskonterbandeerklärungen die
zum Teil übertriebenen Versicherungsforde¬
rungen auf ein den tatsächlichen Verhältnisse"
rechnungtrngendes Maß bringen werden; der
neutralenMittelMeerschiffahrtunddeni gesamten
Levantemarkt wäre damit wesentlich gedient.
Kapitänlcntuaut v. Selchoiv-lvilhelmshaven

[Ende Spaltensatz]


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

scheu Hafenplätze» Batna, Noworossisk, Niko-
lajew und Odessa für Hunderte von Millionen
Mark Getreide aufgespeichert und zum Teil
in Dampfer verladen waren. Es handelt sich
hier um rund 300 Dampfer mit je 5000 t
Ladefähigkeit. Die türkische Regierung hat
denn auch dem russischen Drängen nachgegeben
und ihren zunächst eingenommenen Stand¬
punkt dahin modifiziert, daß russische Getreide-
frachten nach neutralen Häfen den Bosporus
passieren dürfen. Für Italien bestimmte
Sendungen werden aber nur dann durch¬
gelassen, wenn sie nicht zum Gebrauch für die
bewaffnete Macht oder die königliche Regie¬
rung bestimmt sind. Dieser Fall ist als bor¬
liegend anzusehen, wenn die Fracht entweder
an die Regierung selbst oder an Händler
adressiert ist, von denen bekannt ist, daß sie
für die Regierung liefern, oder endlich, wenn
die Frachtsendung für die folgenden für die
Marine wichtigen Plätze bestimmt ist: Spezia,
Civita-Vecchia, Neapel, Tarent, Bari, Brindisi,
Ancona, Catania, Syrakus und Castel la
Mare ti Se. Bia. Daß diese der russischen
Regierung gemachte Konzession einem völligen
Aufheben des Verbots der Durchfahrt der
Getreideschiffe durch die Dardanellen etwa
gleichkommt, liegt auf der Hand.

In die Tat umgesetzt haben die beiden
kriegführenden Mächte ihre Absicht, von dem
Seebeuterecht Gebrauch zu machen, bisher
nur im geringen Maße. Die Italiener
haben, soweit bekannt geworden, im Laufe
des Oktober 4 feindliche Dampfer und 2 Segler,
die Türken 3 Dampfer, 2 Segler und etwa
75 kleinere Fahrzeuge aufgebracht, von denen
aber ein Teil auf Grund der Urteile der

[Spaltenumbruch]

beiderseitig eingesetzte!! Priscngerichte wieder
freigelassen worden sind.

Welchen Einfluß der Krieg und die er¬
lassenen Kriegskonterbandeerklärungen bisher
auf die Schiffahrt im Mittelmeer gehabt
haben, zeigt die Wirkung auf die Seeversiche¬
rung. Da die gewöhnliche Seeversicherungs¬
police nur für den Frieden Gültigkeit hat, so
sind die Reedereien im Falle eines Krieges
genötigt, den Versicherungsgesellschaften be¬
sondere Prämien zu zahlen, deren Höhe, so¬
weit die Gesellschaften das Risiko überhaupt
übernehmen wollen, von Fall zu Fall und je
nach der politischen Lage festgesetzt wird. Im
Oktober haben diese Prämien von Vu bis
10 Prozent geschwankt, je nachdem welche
Flagge die Ware deckte, welches Gebiet die
Schiffe berührten und an welchen Bestim¬
mungsort sie die Waren abliefern sollte».
Bemerkenswert ist hierbei, daß, wie die Frank¬
furter Zeitung vom S. Oktober 1911 mitteilt,
die griechischen Schiffe nicht als neutrale Schiffe
angesehen werden, sondern in der Frage der
Kriegsversicherung den türkischen und italieni¬
schen Schiffen gleichgestellt werden. Die zu
Beginn des Krieges zum Teil außerordent¬
liche Höhe der Prämien (10 Prozent) erklärt
sich daraus, daß über die Auslegung des
Seekriegsrechis zunächst völlige Unsicherheit
herrschte. Es ist anzunehmen, daßdie inzwischen
erlassenen Kriegskonterbandeerklärungen die
zum Teil übertriebenen Versicherungsforde¬
rungen auf ein den tatsächlichen Verhältnisse»
rechnungtrngendes Maß bringen werden; der
neutralenMittelMeerschiffahrtunddeni gesamten
Levantemarkt wäre damit wesentlich gedient.
Kapitänlcntuaut v. Selchoiv-lvilhelmshaven

[Ende Spaltensatz]


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0358" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/319959"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <cb type="start"/>
            <p xml:id="ID_1508" prev="#ID_1507"> scheu Hafenplätze» Batna, Noworossisk, Niko-<lb/>
lajew und Odessa für Hunderte von Millionen<lb/>
Mark Getreide aufgespeichert und zum Teil<lb/>
in Dampfer verladen waren. Es handelt sich<lb/>
hier um rund 300 Dampfer mit je 5000 t<lb/>
Ladefähigkeit. Die türkische Regierung hat<lb/>
denn auch dem russischen Drängen nachgegeben<lb/>
und ihren zunächst eingenommenen Stand¬<lb/>
punkt dahin modifiziert, daß russische Getreide-<lb/>
frachten nach neutralen Häfen den Bosporus<lb/>
passieren dürfen. Für Italien bestimmte<lb/>
Sendungen werden aber nur dann durch¬<lb/>
gelassen, wenn sie nicht zum Gebrauch für die<lb/>
bewaffnete Macht oder die königliche Regie¬<lb/>
rung bestimmt sind. Dieser Fall ist als bor¬<lb/>
liegend anzusehen, wenn die Fracht entweder<lb/>
an die Regierung selbst oder an Händler<lb/>
adressiert ist, von denen bekannt ist, daß sie<lb/>
für die Regierung liefern, oder endlich, wenn<lb/>
die Frachtsendung für die folgenden für die<lb/>
Marine wichtigen Plätze bestimmt ist: Spezia,<lb/>
Civita-Vecchia, Neapel, Tarent, Bari, Brindisi,<lb/>
Ancona, Catania, Syrakus und Castel la<lb/>
Mare ti Se. Bia. Daß diese der russischen<lb/>
Regierung gemachte Konzession einem völligen<lb/>
Aufheben des Verbots der Durchfahrt der<lb/>
Getreideschiffe durch die Dardanellen etwa<lb/>
gleichkommt, liegt auf der Hand.</p>
            <p xml:id="ID_1509" next="#ID_1510"> In die Tat umgesetzt haben die beiden<lb/>
kriegführenden Mächte ihre Absicht, von dem<lb/>
Seebeuterecht Gebrauch zu machen, bisher<lb/>
nur im geringen Maße. Die Italiener<lb/>
haben, soweit bekannt geworden, im Laufe<lb/>
des Oktober 4 feindliche Dampfer und 2 Segler,<lb/>
die Türken 3 Dampfer, 2 Segler und etwa<lb/>
75 kleinere Fahrzeuge aufgebracht, von denen<lb/>
aber ein Teil auf Grund der Urteile der</p>
            <cb/><lb/>
            <p xml:id="ID_1510" prev="#ID_1509"> beiderseitig eingesetzte!! Priscngerichte wieder<lb/>
freigelassen worden sind.</p>
            <p xml:id="ID_1511"> Welchen Einfluß der Krieg und die er¬<lb/>
lassenen Kriegskonterbandeerklärungen bisher<lb/>
auf die Schiffahrt im Mittelmeer gehabt<lb/>
haben, zeigt die Wirkung auf die Seeversiche¬<lb/>
rung. Da die gewöhnliche Seeversicherungs¬<lb/>
police nur für den Frieden Gültigkeit hat, so<lb/>
sind die Reedereien im Falle eines Krieges<lb/>
genötigt, den Versicherungsgesellschaften be¬<lb/>
sondere Prämien zu zahlen, deren Höhe, so¬<lb/>
weit die Gesellschaften das Risiko überhaupt<lb/>
übernehmen wollen, von Fall zu Fall und je<lb/>
nach der politischen Lage festgesetzt wird. Im<lb/>
Oktober haben diese Prämien von Vu bis<lb/>
10 Prozent geschwankt, je nachdem welche<lb/>
Flagge die Ware deckte, welches Gebiet die<lb/>
Schiffe berührten und an welchen Bestim¬<lb/>
mungsort sie die Waren abliefern sollte».<lb/>
Bemerkenswert ist hierbei, daß, wie die Frank¬<lb/>
furter Zeitung vom S. Oktober 1911 mitteilt,<lb/>
die griechischen Schiffe nicht als neutrale Schiffe<lb/>
angesehen werden, sondern in der Frage der<lb/>
Kriegsversicherung den türkischen und italieni¬<lb/>
schen Schiffen gleichgestellt werden. Die zu<lb/>
Beginn des Krieges zum Teil außerordent¬<lb/>
liche Höhe der Prämien (10 Prozent) erklärt<lb/>
sich daraus, daß über die Auslegung des<lb/>
Seekriegsrechis zunächst völlige Unsicherheit<lb/>
herrschte. Es ist anzunehmen, daßdie inzwischen<lb/>
erlassenen Kriegskonterbandeerklärungen die<lb/>
zum Teil übertriebenen Versicherungsforde¬<lb/>
rungen auf ein den tatsächlichen Verhältnisse»<lb/>
rechnungtrngendes Maß bringen werden; der<lb/>
neutralenMittelMeerschiffahrtunddeni gesamten<lb/>
Levantemarkt wäre damit wesentlich gedient.<lb/>
Kapitänlcntuaut v. Selchoiv-lvilhelmshaven</p>
            <cb type="end"/><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0358] Maßgebliches und Unmaßgebliches scheu Hafenplätze» Batna, Noworossisk, Niko- lajew und Odessa für Hunderte von Millionen Mark Getreide aufgespeichert und zum Teil in Dampfer verladen waren. Es handelt sich hier um rund 300 Dampfer mit je 5000 t Ladefähigkeit. Die türkische Regierung hat denn auch dem russischen Drängen nachgegeben und ihren zunächst eingenommenen Stand¬ punkt dahin modifiziert, daß russische Getreide- frachten nach neutralen Häfen den Bosporus passieren dürfen. Für Italien bestimmte Sendungen werden aber nur dann durch¬ gelassen, wenn sie nicht zum Gebrauch für die bewaffnete Macht oder die königliche Regie¬ rung bestimmt sind. Dieser Fall ist als bor¬ liegend anzusehen, wenn die Fracht entweder an die Regierung selbst oder an Händler adressiert ist, von denen bekannt ist, daß sie für die Regierung liefern, oder endlich, wenn die Frachtsendung für die folgenden für die Marine wichtigen Plätze bestimmt ist: Spezia, Civita-Vecchia, Neapel, Tarent, Bari, Brindisi, Ancona, Catania, Syrakus und Castel la Mare ti Se. Bia. Daß diese der russischen Regierung gemachte Konzession einem völligen Aufheben des Verbots der Durchfahrt der Getreideschiffe durch die Dardanellen etwa gleichkommt, liegt auf der Hand. In die Tat umgesetzt haben die beiden kriegführenden Mächte ihre Absicht, von dem Seebeuterecht Gebrauch zu machen, bisher nur im geringen Maße. Die Italiener haben, soweit bekannt geworden, im Laufe des Oktober 4 feindliche Dampfer und 2 Segler, die Türken 3 Dampfer, 2 Segler und etwa 75 kleinere Fahrzeuge aufgebracht, von denen aber ein Teil auf Grund der Urteile der beiderseitig eingesetzte!! Priscngerichte wieder freigelassen worden sind. Welchen Einfluß der Krieg und die er¬ lassenen Kriegskonterbandeerklärungen bisher auf die Schiffahrt im Mittelmeer gehabt haben, zeigt die Wirkung auf die Seeversiche¬ rung. Da die gewöhnliche Seeversicherungs¬ police nur für den Frieden Gültigkeit hat, so sind die Reedereien im Falle eines Krieges genötigt, den Versicherungsgesellschaften be¬ sondere Prämien zu zahlen, deren Höhe, so¬ weit die Gesellschaften das Risiko überhaupt übernehmen wollen, von Fall zu Fall und je nach der politischen Lage festgesetzt wird. Im Oktober haben diese Prämien von Vu bis 10 Prozent geschwankt, je nachdem welche Flagge die Ware deckte, welches Gebiet die Schiffe berührten und an welchen Bestim¬ mungsort sie die Waren abliefern sollte». Bemerkenswert ist hierbei, daß, wie die Frank¬ furter Zeitung vom S. Oktober 1911 mitteilt, die griechischen Schiffe nicht als neutrale Schiffe angesehen werden, sondern in der Frage der Kriegsversicherung den türkischen und italieni¬ schen Schiffen gleichgestellt werden. Die zu Beginn des Krieges zum Teil außerordent¬ liche Höhe der Prämien (10 Prozent) erklärt sich daraus, daß über die Auslegung des Seekriegsrechis zunächst völlige Unsicherheit herrschte. Es ist anzunehmen, daßdie inzwischen erlassenen Kriegskonterbandeerklärungen die zum Teil übertriebenen Versicherungsforde¬ rungen auf ein den tatsächlichen Verhältnisse» rechnungtrngendes Maß bringen werden; der neutralenMittelMeerschiffahrtunddeni gesamten Levantemarkt wäre damit wesentlich gedient. Kapitänlcntuaut v. Selchoiv-lvilhelmshaven

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/358
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/358>, abgerufen am 23.07.2024.