Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Reichsspiegel

marcks im Jahre 1882 dem Kaufmann Lüderitz gegenüber darzutun, wie schwächlich
das Verhalten unserer Regierung sei. Bismarck hat damals dem deutschen Reichs-
angehörigen nicht ohne weiteres den Reichsschutz zugesagt, sondern nur unter der
Bedingung, daß nicht ältere Besitztitel von dritter Seite rechtmäßig geltend gemacht
würden. Die älteren Rechte Englands in der Walstschbai hat Bismarck auch
respektiert, wenngleich sie einen Pfahl im Fleisch der deutschen Kolonie bedeuten, und
wahrscheinlich hätte er ebenso wie jetzt Herr v. Kiderlen auch das Recht des Sultans
von Marokko anerkannt, sein Land und seine Macht nach Gutdünken an die Franzosen
zu verschachern, solange damit nicht deutsche Interessen verletzt wurden. Die Wahr¬
scheinlichkeit hierfür ist um so größer, als Bismarck das Eindringen der Franzosen
in Afrika gerne sah (vgl. Hohenlohe, "Denkwürdigkeiten" Bd. II S. 291 u. 321).




In den voraufgegangenen Ausführungen habe ich mich darauf beschränkt, auf
der Grundlage einer näheren Kenntnis der deutschen auswärtigen Politik seit dem
Herbst 1903 und an der Hand sowohl der amtlichen wie privaten Veröffent¬
lichungen über den Marokkohandel darzustellen, was Herr v. Kiderlen an neuen
Werten durch den Marokkovertrag in unsere internationalen Beziehungen getragen
hat. Der Kritik habe ich mich enthalten, wo nicht augenscheinliche Mißgriffe oder
Unterlassungen nachgewiesen werden können. Ebenso wenig habe ich an der
Vergangenheit gerüttelt, obwohl gerade in ihr die meisten Ursachen für die schlechte
Aufnahme zu finden sind, die die Presse heute dem Vertrage bereitet. Die Ent¬
wicklung des Marokkohandels konnte bei der einmal gegebenen Reichsverfassung
nicht unberührt bleiben durch das Versagen Holsteins im September 1905, durch
den plötzlichen Tod des Staatssekretärs v. Richthofen und schließlich durch das
Erscheinen zweier Männer am Reichssteuer wie der Herren v. Tschirschki und
v. Schön. Die daraus entstandenen Friktionen sollten nun eigentlich nicht dazu
führen, die heutige Regierung in der Weise zu verunglimpfen, wie es geschieht.
Sehen wir von der Agitation der Altdeutschen und der Herren ManneSmann
ebenso wie von der Ignorierung der Presse durch die Regierung ab, so
hätte das Abkommen auch wohl die verdiente Würdigung gefunden, wenn
es nicht mit Kolonialfragen verquickt worden wäre. Ich schicke voraus,
daß ich keinen andern, als den gewählten Weg kenne, der hätte beschritten
werden müssen, habe auch nirgends bei den Kritikern der Regierung eine
entsprechende Angabe gefunden; Frankreich, einmal zum verhandeln gebracht,
durfte nicht eher losgelassen werden, als bis auch die andern zwischen ihm und
uns wegen Afrika schwebenden Fragen erledigt waren. Diese Verquickung hat
es notwendig gemacht, das Koloniairessort mit in die Verhandlungen zu ziehen.
Als die Notwendigkeit auftauchte, zur Regulierung der Grenzen alten Kolonial¬
besitz gegen neuen auszutauschen, da streikte das Kolonialamt und scheint dem
deutschen Unterhändler solche Schwierigkeiten in den Weg gelegt zu haben, daß
dieser von einem bestimmten Zeitpunkt ab es vorgezogen hat, seinen Weg allein
zu gehn. Es sei dahingestellt, ob solches Verfahren am Platze war. Das aber
sehen wir deutlich, daß hier ein Fehler in der Organisation der Reichsämter
zutage getreten ist, der unbedingt ausgebessert werden muß. Bei der neben¬
geordneten Stellung, die die Reichsverfassung deutschem Kolonialland anweist,


Reichsspiegel

marcks im Jahre 1882 dem Kaufmann Lüderitz gegenüber darzutun, wie schwächlich
das Verhalten unserer Regierung sei. Bismarck hat damals dem deutschen Reichs-
angehörigen nicht ohne weiteres den Reichsschutz zugesagt, sondern nur unter der
Bedingung, daß nicht ältere Besitztitel von dritter Seite rechtmäßig geltend gemacht
würden. Die älteren Rechte Englands in der Walstschbai hat Bismarck auch
respektiert, wenngleich sie einen Pfahl im Fleisch der deutschen Kolonie bedeuten, und
wahrscheinlich hätte er ebenso wie jetzt Herr v. Kiderlen auch das Recht des Sultans
von Marokko anerkannt, sein Land und seine Macht nach Gutdünken an die Franzosen
zu verschachern, solange damit nicht deutsche Interessen verletzt wurden. Die Wahr¬
scheinlichkeit hierfür ist um so größer, als Bismarck das Eindringen der Franzosen
in Afrika gerne sah (vgl. Hohenlohe, „Denkwürdigkeiten" Bd. II S. 291 u. 321).




In den voraufgegangenen Ausführungen habe ich mich darauf beschränkt, auf
der Grundlage einer näheren Kenntnis der deutschen auswärtigen Politik seit dem
Herbst 1903 und an der Hand sowohl der amtlichen wie privaten Veröffent¬
lichungen über den Marokkohandel darzustellen, was Herr v. Kiderlen an neuen
Werten durch den Marokkovertrag in unsere internationalen Beziehungen getragen
hat. Der Kritik habe ich mich enthalten, wo nicht augenscheinliche Mißgriffe oder
Unterlassungen nachgewiesen werden können. Ebenso wenig habe ich an der
Vergangenheit gerüttelt, obwohl gerade in ihr die meisten Ursachen für die schlechte
Aufnahme zu finden sind, die die Presse heute dem Vertrage bereitet. Die Ent¬
wicklung des Marokkohandels konnte bei der einmal gegebenen Reichsverfassung
nicht unberührt bleiben durch das Versagen Holsteins im September 1905, durch
den plötzlichen Tod des Staatssekretärs v. Richthofen und schließlich durch das
Erscheinen zweier Männer am Reichssteuer wie der Herren v. Tschirschki und
v. Schön. Die daraus entstandenen Friktionen sollten nun eigentlich nicht dazu
führen, die heutige Regierung in der Weise zu verunglimpfen, wie es geschieht.
Sehen wir von der Agitation der Altdeutschen und der Herren ManneSmann
ebenso wie von der Ignorierung der Presse durch die Regierung ab, so
hätte das Abkommen auch wohl die verdiente Würdigung gefunden, wenn
es nicht mit Kolonialfragen verquickt worden wäre. Ich schicke voraus,
daß ich keinen andern, als den gewählten Weg kenne, der hätte beschritten
werden müssen, habe auch nirgends bei den Kritikern der Regierung eine
entsprechende Angabe gefunden; Frankreich, einmal zum verhandeln gebracht,
durfte nicht eher losgelassen werden, als bis auch die andern zwischen ihm und
uns wegen Afrika schwebenden Fragen erledigt waren. Diese Verquickung hat
es notwendig gemacht, das Koloniairessort mit in die Verhandlungen zu ziehen.
Als die Notwendigkeit auftauchte, zur Regulierung der Grenzen alten Kolonial¬
besitz gegen neuen auszutauschen, da streikte das Kolonialamt und scheint dem
deutschen Unterhändler solche Schwierigkeiten in den Weg gelegt zu haben, daß
dieser von einem bestimmten Zeitpunkt ab es vorgezogen hat, seinen Weg allein
zu gehn. Es sei dahingestellt, ob solches Verfahren am Platze war. Das aber
sehen wir deutlich, daß hier ein Fehler in der Organisation der Reichsämter
zutage getreten ist, der unbedingt ausgebessert werden muß. Bei der neben¬
geordneten Stellung, die die Reichsverfassung deutschem Kolonialland anweist,


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0310" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/319911"/>
            <fw type="header" place="top"> Reichsspiegel</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1287" prev="#ID_1286"> marcks im Jahre 1882 dem Kaufmann Lüderitz gegenüber darzutun, wie schwächlich<lb/>
das Verhalten unserer Regierung sei. Bismarck hat damals dem deutschen Reichs-<lb/>
angehörigen nicht ohne weiteres den Reichsschutz zugesagt, sondern nur unter der<lb/>
Bedingung, daß nicht ältere Besitztitel von dritter Seite rechtmäßig geltend gemacht<lb/>
würden. Die älteren Rechte Englands in der Walstschbai hat Bismarck auch<lb/>
respektiert, wenngleich sie einen Pfahl im Fleisch der deutschen Kolonie bedeuten, und<lb/>
wahrscheinlich hätte er ebenso wie jetzt Herr v. Kiderlen auch das Recht des Sultans<lb/>
von Marokko anerkannt, sein Land und seine Macht nach Gutdünken an die Franzosen<lb/>
zu verschachern, solange damit nicht deutsche Interessen verletzt wurden. Die Wahr¬<lb/>
scheinlichkeit hierfür ist um so größer, als Bismarck das Eindringen der Franzosen<lb/>
in Afrika gerne sah (vgl. Hohenlohe, &#x201E;Denkwürdigkeiten" Bd. II S. 291 u. 321).</p><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
            <p xml:id="ID_1288" next="#ID_1289"> In den voraufgegangenen Ausführungen habe ich mich darauf beschränkt, auf<lb/>
der Grundlage einer näheren Kenntnis der deutschen auswärtigen Politik seit dem<lb/>
Herbst 1903 und an der Hand sowohl der amtlichen wie privaten Veröffent¬<lb/>
lichungen über den Marokkohandel darzustellen, was Herr v. Kiderlen an neuen<lb/>
Werten durch den Marokkovertrag in unsere internationalen Beziehungen getragen<lb/>
hat. Der Kritik habe ich mich enthalten, wo nicht augenscheinliche Mißgriffe oder<lb/>
Unterlassungen nachgewiesen werden können. Ebenso wenig habe ich an der<lb/>
Vergangenheit gerüttelt, obwohl gerade in ihr die meisten Ursachen für die schlechte<lb/>
Aufnahme zu finden sind, die die Presse heute dem Vertrage bereitet. Die Ent¬<lb/>
wicklung des Marokkohandels konnte bei der einmal gegebenen Reichsverfassung<lb/>
nicht unberührt bleiben durch das Versagen Holsteins im September 1905, durch<lb/>
den plötzlichen Tod des Staatssekretärs v. Richthofen und schließlich durch das<lb/>
Erscheinen zweier Männer am Reichssteuer wie der Herren v. Tschirschki und<lb/>
v. Schön. Die daraus entstandenen Friktionen sollten nun eigentlich nicht dazu<lb/>
führen, die heutige Regierung in der Weise zu verunglimpfen, wie es geschieht.<lb/>
Sehen wir von der Agitation der Altdeutschen und der Herren ManneSmann<lb/>
ebenso wie von der Ignorierung der Presse durch die Regierung ab, so<lb/>
hätte das Abkommen auch wohl die verdiente Würdigung gefunden, wenn<lb/>
es nicht mit Kolonialfragen verquickt worden wäre. Ich schicke voraus,<lb/>
daß ich keinen andern, als den gewählten Weg kenne, der hätte beschritten<lb/>
werden müssen, habe auch nirgends bei den Kritikern der Regierung eine<lb/>
entsprechende Angabe gefunden; Frankreich, einmal zum verhandeln gebracht,<lb/>
durfte nicht eher losgelassen werden, als bis auch die andern zwischen ihm und<lb/>
uns wegen Afrika schwebenden Fragen erledigt waren. Diese Verquickung hat<lb/>
es notwendig gemacht, das Koloniairessort mit in die Verhandlungen zu ziehen.<lb/>
Als die Notwendigkeit auftauchte, zur Regulierung der Grenzen alten Kolonial¬<lb/>
besitz gegen neuen auszutauschen, da streikte das Kolonialamt und scheint dem<lb/>
deutschen Unterhändler solche Schwierigkeiten in den Weg gelegt zu haben, daß<lb/>
dieser von einem bestimmten Zeitpunkt ab es vorgezogen hat, seinen Weg allein<lb/>
zu gehn. Es sei dahingestellt, ob solches Verfahren am Platze war. Das aber<lb/>
sehen wir deutlich, daß hier ein Fehler in der Organisation der Reichsämter<lb/>
zutage getreten ist, der unbedingt ausgebessert werden muß. Bei der neben¬<lb/>
geordneten Stellung, die die Reichsverfassung deutschem Kolonialland anweist,</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0310] Reichsspiegel marcks im Jahre 1882 dem Kaufmann Lüderitz gegenüber darzutun, wie schwächlich das Verhalten unserer Regierung sei. Bismarck hat damals dem deutschen Reichs- angehörigen nicht ohne weiteres den Reichsschutz zugesagt, sondern nur unter der Bedingung, daß nicht ältere Besitztitel von dritter Seite rechtmäßig geltend gemacht würden. Die älteren Rechte Englands in der Walstschbai hat Bismarck auch respektiert, wenngleich sie einen Pfahl im Fleisch der deutschen Kolonie bedeuten, und wahrscheinlich hätte er ebenso wie jetzt Herr v. Kiderlen auch das Recht des Sultans von Marokko anerkannt, sein Land und seine Macht nach Gutdünken an die Franzosen zu verschachern, solange damit nicht deutsche Interessen verletzt wurden. Die Wahr¬ scheinlichkeit hierfür ist um so größer, als Bismarck das Eindringen der Franzosen in Afrika gerne sah (vgl. Hohenlohe, „Denkwürdigkeiten" Bd. II S. 291 u. 321). In den voraufgegangenen Ausführungen habe ich mich darauf beschränkt, auf der Grundlage einer näheren Kenntnis der deutschen auswärtigen Politik seit dem Herbst 1903 und an der Hand sowohl der amtlichen wie privaten Veröffent¬ lichungen über den Marokkohandel darzustellen, was Herr v. Kiderlen an neuen Werten durch den Marokkovertrag in unsere internationalen Beziehungen getragen hat. Der Kritik habe ich mich enthalten, wo nicht augenscheinliche Mißgriffe oder Unterlassungen nachgewiesen werden können. Ebenso wenig habe ich an der Vergangenheit gerüttelt, obwohl gerade in ihr die meisten Ursachen für die schlechte Aufnahme zu finden sind, die die Presse heute dem Vertrage bereitet. Die Ent¬ wicklung des Marokkohandels konnte bei der einmal gegebenen Reichsverfassung nicht unberührt bleiben durch das Versagen Holsteins im September 1905, durch den plötzlichen Tod des Staatssekretärs v. Richthofen und schließlich durch das Erscheinen zweier Männer am Reichssteuer wie der Herren v. Tschirschki und v. Schön. Die daraus entstandenen Friktionen sollten nun eigentlich nicht dazu führen, die heutige Regierung in der Weise zu verunglimpfen, wie es geschieht. Sehen wir von der Agitation der Altdeutschen und der Herren ManneSmann ebenso wie von der Ignorierung der Presse durch die Regierung ab, so hätte das Abkommen auch wohl die verdiente Würdigung gefunden, wenn es nicht mit Kolonialfragen verquickt worden wäre. Ich schicke voraus, daß ich keinen andern, als den gewählten Weg kenne, der hätte beschritten werden müssen, habe auch nirgends bei den Kritikern der Regierung eine entsprechende Angabe gefunden; Frankreich, einmal zum verhandeln gebracht, durfte nicht eher losgelassen werden, als bis auch die andern zwischen ihm und uns wegen Afrika schwebenden Fragen erledigt waren. Diese Verquickung hat es notwendig gemacht, das Koloniairessort mit in die Verhandlungen zu ziehen. Als die Notwendigkeit auftauchte, zur Regulierung der Grenzen alten Kolonial¬ besitz gegen neuen auszutauschen, da streikte das Kolonialamt und scheint dem deutschen Unterhändler solche Schwierigkeiten in den Weg gelegt zu haben, daß dieser von einem bestimmten Zeitpunkt ab es vorgezogen hat, seinen Weg allein zu gehn. Es sei dahingestellt, ob solches Verfahren am Platze war. Das aber sehen wir deutlich, daß hier ein Fehler in der Organisation der Reichsämter zutage getreten ist, der unbedingt ausgebessert werden muß. Bei der neben¬ geordneten Stellung, die die Reichsverfassung deutschem Kolonialland anweist,

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/310
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/310>, abgerufen am 23.07.2024.