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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

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Reichsbank und Geldumlauf

von Noten vermindert sich zunächst sofort der umlaufende Betrag im Verhältnis
zum Barbestand, die Notendeckung wird also eine bessere. Außerdem hat ja
die Reichsbank für jede ausgegebene Note eine Deckung in Händen, die zum
mindesten zu einem Drittel in bar, für den Nest in Diskontwechseln besteht.
Auch diese wandeln sich bei Fälligkeit in einen Barbestand um. Man kann
diese Erscheinung bei jedem Bankausweis verfolgen. Ist der Wechselbestand
und der Notenumlauf am Ouartalstermin stark angeschwollen, so ist der dann
eintretende Rückgang des Wechselportefeuilles und des Notenumlaufs stets von
einer beträchtlichen Vermehrung des Metallbestandes begleitet. Es ist also ganz
gleichgültig, auf welche Weise die Bildung eines Zwangsguthabens erfolgt, ob
durch Abschreibung vom Girognthaben, Noteueinreichung oder Wechseldiskon¬
tierung, immer wird die Folge eine Vermehrung der Barreserve der Reichsbank
sein müssen.*)

Eure dauernde Erhöhung der Kreditinanspruchnahme der Reichsbank ist
dabei nicht zu befürchten, jedenfalls nicht in einem Umfange, der den Wert der
Verstärkung der Barmittel wieder aufhöbe. Denn es ist nicht zu vergessen, das;
der Barbestand in der Hand der Neichsbank eben eine ganz andere wirtschaft¬
liche Kraft besitzt als in der Hand eines Privatinstituts; reicht doch für jene
der Barvorrat zur Deckung eines dreifachen Betrages ausgegebener Noten aus.
Selbst eine dauernde Erhöhung der Kredite um den vollen Betrag der Reserven
würde daher noch ein sehr günstiges Verhältnis zwischen Bardeckung und Noten¬
umlauf bestehen lassen. Eine solche dauernde Erhöhung darf aber als aus¬
geschlossen gelten; in der Regel wird sich ein solches vermehrtes Kreditbedürfnis
wohl nur in besonderen Fällen und namentlich an den Quartalsterminen geltend
machen. Hier steht aber einer Befriedigung desselben nichts in: Wege. Es ist
dann nicht nur möglich, sondern auch notwendig, daß die Neichsbank dem ver¬
mehrten Bedürfnis durch erweiterte Diskontierung Rechnung trägt. Es wird
also gar nichts dagegen einzuwenden sein, wenn die Kredite allgemein um den
Betrag der Zwangsreserve eine Erhöhung erfahren. Im Gegenteil, eine solche
Erhöhung ist das notwendige Korrelat der Neservestellung. Damit erledigt sich
auch ein weiterer Einwand, der von feiten der Banken erhoben worden ist. Er
betrifft die Inanspruchnahme der Reserve.

Man hat hervorgehoben, daß eine solche Reserve den Banken ihrer Natur
nach im Falle besonderer Bedürfnisse zur Verfügung stehen müsse; dann aber
habe sie keinen Wert für die Reichsbank. Im anderen Falle, wenn sie unan¬
greifbar sein sollte, wäre sie keine Reserve für die Banken und diese müßten
trotz dieser Reservestellung und gerade durch dieselbe in eine schwierige Lage
kommen.

Hier waltet ein Mißverständnis ob, das durch den Doppelsinn des Wortes
"Reserve" veranlaßt ist. Diese Zwangsreserve ist keine Reserve in dem Sinne,



") Vgl. Arnold im Vankarchiv 1907 Ur. s.
Reichsbank und Geldumlauf

von Noten vermindert sich zunächst sofort der umlaufende Betrag im Verhältnis
zum Barbestand, die Notendeckung wird also eine bessere. Außerdem hat ja
die Reichsbank für jede ausgegebene Note eine Deckung in Händen, die zum
mindesten zu einem Drittel in bar, für den Nest in Diskontwechseln besteht.
Auch diese wandeln sich bei Fälligkeit in einen Barbestand um. Man kann
diese Erscheinung bei jedem Bankausweis verfolgen. Ist der Wechselbestand
und der Notenumlauf am Ouartalstermin stark angeschwollen, so ist der dann
eintretende Rückgang des Wechselportefeuilles und des Notenumlaufs stets von
einer beträchtlichen Vermehrung des Metallbestandes begleitet. Es ist also ganz
gleichgültig, auf welche Weise die Bildung eines Zwangsguthabens erfolgt, ob
durch Abschreibung vom Girognthaben, Noteueinreichung oder Wechseldiskon¬
tierung, immer wird die Folge eine Vermehrung der Barreserve der Reichsbank
sein müssen.*)

Eure dauernde Erhöhung der Kreditinanspruchnahme der Reichsbank ist
dabei nicht zu befürchten, jedenfalls nicht in einem Umfange, der den Wert der
Verstärkung der Barmittel wieder aufhöbe. Denn es ist nicht zu vergessen, das;
der Barbestand in der Hand der Neichsbank eben eine ganz andere wirtschaft¬
liche Kraft besitzt als in der Hand eines Privatinstituts; reicht doch für jene
der Barvorrat zur Deckung eines dreifachen Betrages ausgegebener Noten aus.
Selbst eine dauernde Erhöhung der Kredite um den vollen Betrag der Reserven
würde daher noch ein sehr günstiges Verhältnis zwischen Bardeckung und Noten¬
umlauf bestehen lassen. Eine solche dauernde Erhöhung darf aber als aus¬
geschlossen gelten; in der Regel wird sich ein solches vermehrtes Kreditbedürfnis
wohl nur in besonderen Fällen und namentlich an den Quartalsterminen geltend
machen. Hier steht aber einer Befriedigung desselben nichts in: Wege. Es ist
dann nicht nur möglich, sondern auch notwendig, daß die Neichsbank dem ver¬
mehrten Bedürfnis durch erweiterte Diskontierung Rechnung trägt. Es wird
also gar nichts dagegen einzuwenden sein, wenn die Kredite allgemein um den
Betrag der Zwangsreserve eine Erhöhung erfahren. Im Gegenteil, eine solche
Erhöhung ist das notwendige Korrelat der Neservestellung. Damit erledigt sich
auch ein weiterer Einwand, der von feiten der Banken erhoben worden ist. Er
betrifft die Inanspruchnahme der Reserve.

Man hat hervorgehoben, daß eine solche Reserve den Banken ihrer Natur
nach im Falle besonderer Bedürfnisse zur Verfügung stehen müsse; dann aber
habe sie keinen Wert für die Reichsbank. Im anderen Falle, wenn sie unan¬
greifbar sein sollte, wäre sie keine Reserve für die Banken und diese müßten
trotz dieser Reservestellung und gerade durch dieselbe in eine schwierige Lage
kommen.

Hier waltet ein Mißverständnis ob, das durch den Doppelsinn des Wortes
„Reserve" veranlaßt ist. Diese Zwangsreserve ist keine Reserve in dem Sinne,



«) Vgl. Arnold im Vankarchiv 1907 Ur. s.
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[0272] Reichsbank und Geldumlauf von Noten vermindert sich zunächst sofort der umlaufende Betrag im Verhältnis zum Barbestand, die Notendeckung wird also eine bessere. Außerdem hat ja die Reichsbank für jede ausgegebene Note eine Deckung in Händen, die zum mindesten zu einem Drittel in bar, für den Nest in Diskontwechseln besteht. Auch diese wandeln sich bei Fälligkeit in einen Barbestand um. Man kann diese Erscheinung bei jedem Bankausweis verfolgen. Ist der Wechselbestand und der Notenumlauf am Ouartalstermin stark angeschwollen, so ist der dann eintretende Rückgang des Wechselportefeuilles und des Notenumlaufs stets von einer beträchtlichen Vermehrung des Metallbestandes begleitet. Es ist also ganz gleichgültig, auf welche Weise die Bildung eines Zwangsguthabens erfolgt, ob durch Abschreibung vom Girognthaben, Noteueinreichung oder Wechseldiskon¬ tierung, immer wird die Folge eine Vermehrung der Barreserve der Reichsbank sein müssen.*) Eure dauernde Erhöhung der Kreditinanspruchnahme der Reichsbank ist dabei nicht zu befürchten, jedenfalls nicht in einem Umfange, der den Wert der Verstärkung der Barmittel wieder aufhöbe. Denn es ist nicht zu vergessen, das; der Barbestand in der Hand der Neichsbank eben eine ganz andere wirtschaft¬ liche Kraft besitzt als in der Hand eines Privatinstituts; reicht doch für jene der Barvorrat zur Deckung eines dreifachen Betrages ausgegebener Noten aus. Selbst eine dauernde Erhöhung der Kredite um den vollen Betrag der Reserven würde daher noch ein sehr günstiges Verhältnis zwischen Bardeckung und Noten¬ umlauf bestehen lassen. Eine solche dauernde Erhöhung darf aber als aus¬ geschlossen gelten; in der Regel wird sich ein solches vermehrtes Kreditbedürfnis wohl nur in besonderen Fällen und namentlich an den Quartalsterminen geltend machen. Hier steht aber einer Befriedigung desselben nichts in: Wege. Es ist dann nicht nur möglich, sondern auch notwendig, daß die Neichsbank dem ver¬ mehrten Bedürfnis durch erweiterte Diskontierung Rechnung trägt. Es wird also gar nichts dagegen einzuwenden sein, wenn die Kredite allgemein um den Betrag der Zwangsreserve eine Erhöhung erfahren. Im Gegenteil, eine solche Erhöhung ist das notwendige Korrelat der Neservestellung. Damit erledigt sich auch ein weiterer Einwand, der von feiten der Banken erhoben worden ist. Er betrifft die Inanspruchnahme der Reserve. Man hat hervorgehoben, daß eine solche Reserve den Banken ihrer Natur nach im Falle besonderer Bedürfnisse zur Verfügung stehen müsse; dann aber habe sie keinen Wert für die Reichsbank. Im anderen Falle, wenn sie unan¬ greifbar sein sollte, wäre sie keine Reserve für die Banken und diese müßten trotz dieser Reservestellung und gerade durch dieselbe in eine schwierige Lage kommen. Hier waltet ein Mißverständnis ob, das durch den Doppelsinn des Wortes „Reserve" veranlaßt ist. Diese Zwangsreserve ist keine Reserve in dem Sinne, «) Vgl. Arnold im Vankarchiv 1907 Ur. s.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/272>, abgerufen am 23.07.2024.