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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

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führen. Man will also auf diesem Wege die Mittel zur Durchführung der Sozial¬
versicherung gewinnen, und diese Absicht ist zweifelsohne die treibende Kraft bei"
Einbringung dieser Gesetzesvorlage, die ein vollständiges Novum auf dem Gebiet
staatlichen Eingriffs in das Erwerbsleben darstellt. Neu und unerhört ist vor
allem die Enteignung der bestehenden Gesellschaften. Bisher haben die Staaten
bei monopolistischen Eingriffen in wohlerworbene Rechte eine Entschädigungs¬
pflicht anerkannt; der italienische Staat will ein Präjudiz schaffen, das, wenn es
von anderer Seite nachgeahmt werden sollte, ganz neue Perspektiven eröffnet.
Es wird damit ein gefährlicher Weg beschritten, es werden die Grundlagen, auf
der die gegenwärtige Rechts- und Wirtschaftsordnung beruht, zugunsten der staat¬
lichen Omnipotenz erschüttert. Diese Entrechtung wird dadurch nicht entschuldbarer,
daß sie vorwiegend ausländische Gesellschaften betrifft, wenn sie auch vielleicht
deshalb in Italien leichter Sympathien finden wird. Das Lebensversicherungs¬
geschäft wird nämlich in Italien vornehmlich von österreichischen und amerikanischen
Gesellschaften betrieben; beinahe zwei Drittel des versicherten Kapitals entfallen
auf diese Unternehmungen, weit mehr als die Hälfte der jährlichen Prämien¬
zahlungen von 62 Millionen Lire fließt in das Ausland. Den italienischen
Staat lockt es, diesen Kapitalabfluß der inländischen Wirtschaft zuzuführen und
durch Errichtung eines Staatsinstituts nebenbei einen ständigen Abnehmer für
italienische Staatsrente zu gewinnen, da die staatliche Versicherungsanstalt das
gesamte Deckungskapital in Staatsrente anlegen müßte. Eigentümlich aber ist bei
dem Projekt, daß es nicht etwa ein Staatsmonopol schafft, das auf dem allgemeinen
Versicherungszwang aufgebaut ist. Nur dann wäre es ein wahres Monopol
von sozialer Bedeutung, über dessen Berechtigung sehr wohl diskutiert werden
könnte. Italien will aber die Lebensversicherung nur in Form eines Erwerbs¬
geschäftes betreiben. Es muß daher, wie jede private Versicherungsgesellschaft, den
größten Wert auf ständige Zunahme des Versicherungskapitals legen und also die
Akquisition ganz in gleicher Weise pflegen und organisieren wie jene. Das ist die
Achillesverse des Projektes. Die Kosten der Propaganda sind schon bei den
privaten Gesellschaften außerordentlich hohe, bei einem Staatsinstitut werden sie
durch die unausbleibliche büreaukratische Verwaltung in das Ungemessene wachsen
und in Verbindung mit der gering verzinslichen Anlegung der Deckungskapitalien
in Staatsrente die Überschüsse so reduzieren, daß der erhoffte Erfolg -- die Be¬
streitung der Kosten für die Sozialversicherung -- leicht in Frage gestellt werden
kann. Schon jetzt wird daher die Höhe der vermutlichen Überschüsse in sehr ab¬
weichender Weise geschätzt. Es handelt sich also um ein Experiment, das äußerst
gewagt erscheint. Deutschland ist an der Durchführung desselben nur insofern
beteiligt, als zwei unserer Versicherungsgesellschaften, die Preußische und die
Berlinische, eine relativ geringe Beteiligung am italienischen Geschäft ausweisen.
Dem Vernehmen nach haben diese Gesellschaften angesichts des drohenden Rechtsbrnchs
die Intervention des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherungen angerufen
und dort Unterstützung für ihre Forderung auf angemessene Entschädigung gefunden.


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Verantwortliche Schriftleiter: sür den politischen Teil der Herausgeber George Cleiuow-Schöneberg, für den
literarischen Teil und die Redaktion Heinz Amclnng-Friedenau -- Manuskriptsendnngcn und Buche werden
ausschließlich an die Adresse der Schriftleitnng Berlin SV, It, Bernburgcr Strasze 22->/2S, erbeten. -- Sprechstunden
der Schristl-itung: Montags 10--12 Uhr, Donnerstags 11--1 Uhr.
Verlag: Verlag der Grenzboten G.in.b.H, in Berlin SV. II.
Druck: "Der Reichsbote" G, in. b. H, in Berlin SXV, II Dessau-r Strasze 37.
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führen. Man will also auf diesem Wege die Mittel zur Durchführung der Sozial¬
versicherung gewinnen, und diese Absicht ist zweifelsohne die treibende Kraft bei»
Einbringung dieser Gesetzesvorlage, die ein vollständiges Novum auf dem Gebiet
staatlichen Eingriffs in das Erwerbsleben darstellt. Neu und unerhört ist vor
allem die Enteignung der bestehenden Gesellschaften. Bisher haben die Staaten
bei monopolistischen Eingriffen in wohlerworbene Rechte eine Entschädigungs¬
pflicht anerkannt; der italienische Staat will ein Präjudiz schaffen, das, wenn es
von anderer Seite nachgeahmt werden sollte, ganz neue Perspektiven eröffnet.
Es wird damit ein gefährlicher Weg beschritten, es werden die Grundlagen, auf
der die gegenwärtige Rechts- und Wirtschaftsordnung beruht, zugunsten der staat¬
lichen Omnipotenz erschüttert. Diese Entrechtung wird dadurch nicht entschuldbarer,
daß sie vorwiegend ausländische Gesellschaften betrifft, wenn sie auch vielleicht
deshalb in Italien leichter Sympathien finden wird. Das Lebensversicherungs¬
geschäft wird nämlich in Italien vornehmlich von österreichischen und amerikanischen
Gesellschaften betrieben; beinahe zwei Drittel des versicherten Kapitals entfallen
auf diese Unternehmungen, weit mehr als die Hälfte der jährlichen Prämien¬
zahlungen von 62 Millionen Lire fließt in das Ausland. Den italienischen
Staat lockt es, diesen Kapitalabfluß der inländischen Wirtschaft zuzuführen und
durch Errichtung eines Staatsinstituts nebenbei einen ständigen Abnehmer für
italienische Staatsrente zu gewinnen, da die staatliche Versicherungsanstalt das
gesamte Deckungskapital in Staatsrente anlegen müßte. Eigentümlich aber ist bei
dem Projekt, daß es nicht etwa ein Staatsmonopol schafft, das auf dem allgemeinen
Versicherungszwang aufgebaut ist. Nur dann wäre es ein wahres Monopol
von sozialer Bedeutung, über dessen Berechtigung sehr wohl diskutiert werden
könnte. Italien will aber die Lebensversicherung nur in Form eines Erwerbs¬
geschäftes betreiben. Es muß daher, wie jede private Versicherungsgesellschaft, den
größten Wert auf ständige Zunahme des Versicherungskapitals legen und also die
Akquisition ganz in gleicher Weise pflegen und organisieren wie jene. Das ist die
Achillesverse des Projektes. Die Kosten der Propaganda sind schon bei den
privaten Gesellschaften außerordentlich hohe, bei einem Staatsinstitut werden sie
durch die unausbleibliche büreaukratische Verwaltung in das Ungemessene wachsen
und in Verbindung mit der gering verzinslichen Anlegung der Deckungskapitalien
in Staatsrente die Überschüsse so reduzieren, daß der erhoffte Erfolg — die Be¬
streitung der Kosten für die Sozialversicherung — leicht in Frage gestellt werden
kann. Schon jetzt wird daher die Höhe der vermutlichen Überschüsse in sehr ab¬
weichender Weise geschätzt. Es handelt sich also um ein Experiment, das äußerst
gewagt erscheint. Deutschland ist an der Durchführung desselben nur insofern
beteiligt, als zwei unserer Versicherungsgesellschaften, die Preußische und die
Berlinische, eine relativ geringe Beteiligung am italienischen Geschäft ausweisen.
Dem Vernehmen nach haben diese Gesellschaften angesichts des drohenden Rechtsbrnchs
die Intervention des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherungen angerufen
und dort Unterstützung für ihre Forderung auf angemessene Entschädigung gefunden.


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literarischen Teil und die Redaktion Heinz Amclnng-Friedenau — Manuskriptsendnngcn und Buche werden
ausschließlich an die Adresse der Schriftleitnng Berlin SV, It, Bernburgcr Strasze 22->/2S, erbeten. — Sprechstunden
der Schristl-itung: Montags 10—12 Uhr, Donnerstags 11—1 Uhr.
Verlag: Verlag der Grenzboten G.in.b.H, in Berlin SV. II.
Druck: „Der Reichsbote" G, in. b. H, in Berlin SXV, II Dessau-r Strasze 37.
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[0604] Reichsspicgel führen. Man will also auf diesem Wege die Mittel zur Durchführung der Sozial¬ versicherung gewinnen, und diese Absicht ist zweifelsohne die treibende Kraft bei» Einbringung dieser Gesetzesvorlage, die ein vollständiges Novum auf dem Gebiet staatlichen Eingriffs in das Erwerbsleben darstellt. Neu und unerhört ist vor allem die Enteignung der bestehenden Gesellschaften. Bisher haben die Staaten bei monopolistischen Eingriffen in wohlerworbene Rechte eine Entschädigungs¬ pflicht anerkannt; der italienische Staat will ein Präjudiz schaffen, das, wenn es von anderer Seite nachgeahmt werden sollte, ganz neue Perspektiven eröffnet. Es wird damit ein gefährlicher Weg beschritten, es werden die Grundlagen, auf der die gegenwärtige Rechts- und Wirtschaftsordnung beruht, zugunsten der staat¬ lichen Omnipotenz erschüttert. Diese Entrechtung wird dadurch nicht entschuldbarer, daß sie vorwiegend ausländische Gesellschaften betrifft, wenn sie auch vielleicht deshalb in Italien leichter Sympathien finden wird. Das Lebensversicherungs¬ geschäft wird nämlich in Italien vornehmlich von österreichischen und amerikanischen Gesellschaften betrieben; beinahe zwei Drittel des versicherten Kapitals entfallen auf diese Unternehmungen, weit mehr als die Hälfte der jährlichen Prämien¬ zahlungen von 62 Millionen Lire fließt in das Ausland. Den italienischen Staat lockt es, diesen Kapitalabfluß der inländischen Wirtschaft zuzuführen und durch Errichtung eines Staatsinstituts nebenbei einen ständigen Abnehmer für italienische Staatsrente zu gewinnen, da die staatliche Versicherungsanstalt das gesamte Deckungskapital in Staatsrente anlegen müßte. Eigentümlich aber ist bei dem Projekt, daß es nicht etwa ein Staatsmonopol schafft, das auf dem allgemeinen Versicherungszwang aufgebaut ist. Nur dann wäre es ein wahres Monopol von sozialer Bedeutung, über dessen Berechtigung sehr wohl diskutiert werden könnte. Italien will aber die Lebensversicherung nur in Form eines Erwerbs¬ geschäftes betreiben. Es muß daher, wie jede private Versicherungsgesellschaft, den größten Wert auf ständige Zunahme des Versicherungskapitals legen und also die Akquisition ganz in gleicher Weise pflegen und organisieren wie jene. Das ist die Achillesverse des Projektes. Die Kosten der Propaganda sind schon bei den privaten Gesellschaften außerordentlich hohe, bei einem Staatsinstitut werden sie durch die unausbleibliche büreaukratische Verwaltung in das Ungemessene wachsen und in Verbindung mit der gering verzinslichen Anlegung der Deckungskapitalien in Staatsrente die Überschüsse so reduzieren, daß der erhoffte Erfolg — die Be¬ streitung der Kosten für die Sozialversicherung — leicht in Frage gestellt werden kann. Schon jetzt wird daher die Höhe der vermutlichen Überschüsse in sehr ab¬ weichender Weise geschätzt. Es handelt sich also um ein Experiment, das äußerst gewagt erscheint. Deutschland ist an der Durchführung desselben nur insofern beteiligt, als zwei unserer Versicherungsgesellschaften, die Preußische und die Berlinische, eine relativ geringe Beteiligung am italienischen Geschäft ausweisen. Dem Vernehmen nach haben diese Gesellschaften angesichts des drohenden Rechtsbrnchs die Intervention des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherungen angerufen und dort Unterstützung für ihre Forderung auf angemessene Entschädigung gefunden. Zpectator Verantwortliche Schriftleiter: sür den politischen Teil der Herausgeber George Cleiuow-Schöneberg, für den literarischen Teil und die Redaktion Heinz Amclnng-Friedenau — Manuskriptsendnngcn und Buche werden ausschließlich an die Adresse der Schriftleitnng Berlin SV, It, Bernburgcr Strasze 22->/2S, erbeten. — Sprechstunden der Schristl-itung: Montags 10—12 Uhr, Donnerstags 11—1 Uhr. Verlag: Verlag der Grenzboten G.in.b.H, in Berlin SV. II. Druck: „Der Reichsbote" G, in. b. H, in Berlin SXV, II Dessau-r Strasze 37.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/604>, abgerufen am 22.07.2024.