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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr.

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Gewesene Leute

Brot, das Selbstverleugnung in ungeahntem Maße fordert; nur wenigen glückt
es, hier Seide zu spinnen. Handelslehranstalten mit kurzwöchigen Kursen sind
Fähnrichspressen vergleichbar: "Wie gewonnen -- so zerronnen." Der Begriff
"Vertrauensstellung" tritt meist unverdaut in Erscheinung; Vertrauen in höheren:
Sinne ist ohne Fachkenntnisse unerringbar; Ehrlichkeit wird am Ende von jedem
Fabrikpförtner gefordert. Endlich sind großstädtische Handelsakademien ent¬
standen, welche in langfristigemLehrplan gründliche volkswirtschaftlich-kaufmännische
Ausbildung, auch für Kommunalposten, bieten.

Unsere Offiziere zwischen dreißig und fünfzig Jahren, die bürgerlichem
Broterwerb nachsuchen, benötigen zu sachgemäßer Vorbereitung, überlegter Stellen¬
wahl, gründlicher Einarbeitung Geld für Unterhalt, Unterricht, Reisen, Kau¬
tionen, kleine Einlagen. Was verschlüge jeden: Offizier ein minimaler, in: Ver¬
hältnis zur erhöhten Besoldung steigender Gehaltsabzug? Eine Handelsgesetz-
mäßig organisierte Verwaltungszentrale hätte aus den Zinsen dieses Betriebs¬
kapitals ausscheidende Offiziere -- etwa in der Rangspannung zwischen Haupt¬
mann und Regimentskommandeur -- zur Erlangung einer bürgerlichen Berufs-
stellung in beliebiger, finanztechnisch gangbarer Form zu unterstützen.

Ich hatte schon früher Gelegenheit, solche Idee bei unserer Heeresverwaltung
anzubringen, der deren menschenfreundliche Bedeutung anscheinend gefiel. Daß
ich damals die Ausgestaltung nicht weiter verfolgte, hatte seinen Grund darin,
daß eine Gesellschaft, an die ich mich wegen Ausarbeitung einer Rentabilitäts¬
berechnung wandte, mich auf die hohen Kosten solcher langwierigen Vorarbeit
hinwies, ich aber weder Zeit noch Geld bei meiner damaligen eigentlicher:
Berufstätigkeit dazu übrig hatte.

Ich bezweifle grundsätzliche Ablehnung des Gedankens durch unser Offizier¬
korps. Bemittelte werden dies Opfer nicht fühlen; von der geldknappen Überzahl
werden die "Jungen" zur Tagesordnung übergehen: für sie liegt der Fall ja
noch in so weiter Ferne; die "Alten" werden das Opfer durch all die Jahre
erleichtert ertragen, weil sie verschont blieben. Das "Gros" zahlt für eigensten
Nutzen eine verschwindend niedrige Prämie.

Eine Abschweifung: Milderung des moralischen Drucks bleibt zu erwägen,
den unsere ehrengerichtlichen Bestimmungen auf verabschiedete Offiziere in: bürger¬
lichen Beruf ausüben. Wer aus den: Heere mit den: Anrecht scheidet, die
Gnade weiteren Unifonntragens zu erbitten, wird davon Gebrauch machen:
Mangels ideeller Beweggründe wird man politisch nicht verdächtigt werden wollen.
Unsere ehrengerichtlichen Bestimmungen wurzeln in Anschauungen einer Zeit, die
den radikalen Umschwung unseres nationalen Wirtschaftslebens nicht vorausahnen
konnte.- Heute droht dem in: Erwerbsleben stehenden Offizier a. D. der unlautere
Konkurrent, der die militärische Abhängigkeit ausnutzend und auf geschäftliche
Nachgiebigkeit aus falscher Scham spekulierend, dort Verdächtigungen anbringt.
Ein militärisches Ehrengericht vermag nicht Handelsgesetzgebung, Satzungen der
verschiedensten Erwerbsgenosscnschasten und all die herkömmlichen kaufmännischen


Gewesene Leute

Brot, das Selbstverleugnung in ungeahntem Maße fordert; nur wenigen glückt
es, hier Seide zu spinnen. Handelslehranstalten mit kurzwöchigen Kursen sind
Fähnrichspressen vergleichbar: „Wie gewonnen — so zerronnen." Der Begriff
„Vertrauensstellung" tritt meist unverdaut in Erscheinung; Vertrauen in höheren:
Sinne ist ohne Fachkenntnisse unerringbar; Ehrlichkeit wird am Ende von jedem
Fabrikpförtner gefordert. Endlich sind großstädtische Handelsakademien ent¬
standen, welche in langfristigemLehrplan gründliche volkswirtschaftlich-kaufmännische
Ausbildung, auch für Kommunalposten, bieten.

Unsere Offiziere zwischen dreißig und fünfzig Jahren, die bürgerlichem
Broterwerb nachsuchen, benötigen zu sachgemäßer Vorbereitung, überlegter Stellen¬
wahl, gründlicher Einarbeitung Geld für Unterhalt, Unterricht, Reisen, Kau¬
tionen, kleine Einlagen. Was verschlüge jeden: Offizier ein minimaler, in: Ver¬
hältnis zur erhöhten Besoldung steigender Gehaltsabzug? Eine Handelsgesetz-
mäßig organisierte Verwaltungszentrale hätte aus den Zinsen dieses Betriebs¬
kapitals ausscheidende Offiziere — etwa in der Rangspannung zwischen Haupt¬
mann und Regimentskommandeur — zur Erlangung einer bürgerlichen Berufs-
stellung in beliebiger, finanztechnisch gangbarer Form zu unterstützen.

Ich hatte schon früher Gelegenheit, solche Idee bei unserer Heeresverwaltung
anzubringen, der deren menschenfreundliche Bedeutung anscheinend gefiel. Daß
ich damals die Ausgestaltung nicht weiter verfolgte, hatte seinen Grund darin,
daß eine Gesellschaft, an die ich mich wegen Ausarbeitung einer Rentabilitäts¬
berechnung wandte, mich auf die hohen Kosten solcher langwierigen Vorarbeit
hinwies, ich aber weder Zeit noch Geld bei meiner damaligen eigentlicher:
Berufstätigkeit dazu übrig hatte.

Ich bezweifle grundsätzliche Ablehnung des Gedankens durch unser Offizier¬
korps. Bemittelte werden dies Opfer nicht fühlen; von der geldknappen Überzahl
werden die „Jungen" zur Tagesordnung übergehen: für sie liegt der Fall ja
noch in so weiter Ferne; die „Alten" werden das Opfer durch all die Jahre
erleichtert ertragen, weil sie verschont blieben. Das „Gros" zahlt für eigensten
Nutzen eine verschwindend niedrige Prämie.

Eine Abschweifung: Milderung des moralischen Drucks bleibt zu erwägen,
den unsere ehrengerichtlichen Bestimmungen auf verabschiedete Offiziere in: bürger¬
lichen Beruf ausüben. Wer aus den: Heere mit den: Anrecht scheidet, die
Gnade weiteren Unifonntragens zu erbitten, wird davon Gebrauch machen:
Mangels ideeller Beweggründe wird man politisch nicht verdächtigt werden wollen.
Unsere ehrengerichtlichen Bestimmungen wurzeln in Anschauungen einer Zeit, die
den radikalen Umschwung unseres nationalen Wirtschaftslebens nicht vorausahnen
konnte.- Heute droht dem in: Erwerbsleben stehenden Offizier a. D. der unlautere
Konkurrent, der die militärische Abhängigkeit ausnutzend und auf geschäftliche
Nachgiebigkeit aus falscher Scham spekulierend, dort Verdächtigungen anbringt.
Ein militärisches Ehrengericht vermag nicht Handelsgesetzgebung, Satzungen der
verschiedensten Erwerbsgenosscnschasten und all die herkömmlichen kaufmännischen


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[0273] Gewesene Leute Brot, das Selbstverleugnung in ungeahntem Maße fordert; nur wenigen glückt es, hier Seide zu spinnen. Handelslehranstalten mit kurzwöchigen Kursen sind Fähnrichspressen vergleichbar: „Wie gewonnen — so zerronnen." Der Begriff „Vertrauensstellung" tritt meist unverdaut in Erscheinung; Vertrauen in höheren: Sinne ist ohne Fachkenntnisse unerringbar; Ehrlichkeit wird am Ende von jedem Fabrikpförtner gefordert. Endlich sind großstädtische Handelsakademien ent¬ standen, welche in langfristigemLehrplan gründliche volkswirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung, auch für Kommunalposten, bieten. Unsere Offiziere zwischen dreißig und fünfzig Jahren, die bürgerlichem Broterwerb nachsuchen, benötigen zu sachgemäßer Vorbereitung, überlegter Stellen¬ wahl, gründlicher Einarbeitung Geld für Unterhalt, Unterricht, Reisen, Kau¬ tionen, kleine Einlagen. Was verschlüge jeden: Offizier ein minimaler, in: Ver¬ hältnis zur erhöhten Besoldung steigender Gehaltsabzug? Eine Handelsgesetz- mäßig organisierte Verwaltungszentrale hätte aus den Zinsen dieses Betriebs¬ kapitals ausscheidende Offiziere — etwa in der Rangspannung zwischen Haupt¬ mann und Regimentskommandeur — zur Erlangung einer bürgerlichen Berufs- stellung in beliebiger, finanztechnisch gangbarer Form zu unterstützen. Ich hatte schon früher Gelegenheit, solche Idee bei unserer Heeresverwaltung anzubringen, der deren menschenfreundliche Bedeutung anscheinend gefiel. Daß ich damals die Ausgestaltung nicht weiter verfolgte, hatte seinen Grund darin, daß eine Gesellschaft, an die ich mich wegen Ausarbeitung einer Rentabilitäts¬ berechnung wandte, mich auf die hohen Kosten solcher langwierigen Vorarbeit hinwies, ich aber weder Zeit noch Geld bei meiner damaligen eigentlicher: Berufstätigkeit dazu übrig hatte. Ich bezweifle grundsätzliche Ablehnung des Gedankens durch unser Offizier¬ korps. Bemittelte werden dies Opfer nicht fühlen; von der geldknappen Überzahl werden die „Jungen" zur Tagesordnung übergehen: für sie liegt der Fall ja noch in so weiter Ferne; die „Alten" werden das Opfer durch all die Jahre erleichtert ertragen, weil sie verschont blieben. Das „Gros" zahlt für eigensten Nutzen eine verschwindend niedrige Prämie. Eine Abschweifung: Milderung des moralischen Drucks bleibt zu erwägen, den unsere ehrengerichtlichen Bestimmungen auf verabschiedete Offiziere in: bürger¬ lichen Beruf ausüben. Wer aus den: Heere mit den: Anrecht scheidet, die Gnade weiteren Unifonntragens zu erbitten, wird davon Gebrauch machen: Mangels ideeller Beweggründe wird man politisch nicht verdächtigt werden wollen. Unsere ehrengerichtlichen Bestimmungen wurzeln in Anschauungen einer Zeit, die den radikalen Umschwung unseres nationalen Wirtschaftslebens nicht vorausahnen konnte.- Heute droht dem in: Erwerbsleben stehenden Offizier a. D. der unlautere Konkurrent, der die militärische Abhängigkeit ausnutzend und auf geschäftliche Nachgiebigkeit aus falscher Scham spekulierend, dort Verdächtigungen anbringt. Ein militärisches Ehrengericht vermag nicht Handelsgesetzgebung, Satzungen der verschiedensten Erwerbsgenosscnschasten und all die herkömmlichen kaufmännischen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_318282/273>, abgerufen am 22.07.2024.