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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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Grundfragen der Privatangcstelltcnversicherimg

mein Vorwissen, und ohne Zweifel auch gegen Ihren Willen, Indessen es
ist geschehen, und ich bitte Sie nur, mir die Gerechtigkeit widerfahren zu
lassen und von mir zu glauben, daß ich weder von der Sache etwas gewußt,
noch den mindesten Teil daran genommen habe. Sollten Sie kein Exemplar
bekommen haben, so könnte ich Ihnen die Stücke, die Sie noch nicht besitzen,
z. B. eine herrliche Ode: Petrarca und Laura, schicken.




Hoepfner an Nicolai:

Gießen, den 15. August 1771.

Einer der vertrautesten Freunde von Herdern, ein Mann von bewunderns¬
würdigen Talenten, Herr Kriegszahlmeister Merck in Darmstadt, bezeigte
neulich in einem Briefe an mich Lust, zuweilen eine Recension in ein gutes
Journal zu machen. Könnten Sie diesen Mann im Fache der schönen Wissen¬
schaften zur ^Allgemeinen Deutschen^ Bibliothek engagieren, so machen Sie
eine große Acquisttion. Fragen Sie Herdern seinethalben.

(Weitere Briefe folgen)




Grundfragen der Privatangestelltenversicherung
" ", von

!le Regierung hat den Entwurf eines Versicherungsgesetzes für
Angestellte veröffentlicht und damit diese schwierige Frage von
neuem zur allgemeinen Erörterung gestellt. Das Projekt, das damit
der Öffentlichkeit übergeben wird, hat einen kolossalen Umfang.
Die Anzahl der Privatangestellten beträgt nach der Begründung
rund 1,9 Millionen, rund 1^ Millionen männliche und rund 400000 weibliche
Angestellte. Die von dem Gesetz in Aussicht genommenen Jahresleistungen der
Angestellten und ihrer Arbeitgeber würden mehr als 200 Millionen Mark
betragen, und selbst wenn die durch die Übergangsbestimmungen zugelassenen
Beitragsbefreiungen berücksichtigt werden, so bleibt noch eine Beitragsleistung
von jährlich 150 Millionen Mark zu erwarten. Es ist klar, daß das neue Gesetz
sowohl den Angestellten selbst, als insbesondere auch ihren Arbeitgebern eine
wesentliche neue Belastung bringen wird, und es muß infolgedessen mit aller
Vorsicht geprüft werden, ob der Zweck dieser einschneidenden Maßnahme auf
dem von der Regierung vorgeschlagenen Wege erreicht werden kann und ob
dieser Weg auch wirklich der beste Weg ist.

Welche Vorteile würde das neue Gesetz den Privatangestellten bringen?
Da muß zunächst festgestellt werden: irgendwelche Zuwendungen ans öffentlichen
Mitteln bringt das neue Gesetz nicht. Das zu konstatieren ist wesentlich, denn
das Arbeiterinvalidenversicherungsgesetz gewährt bekanntlich den Versicherten eine


Grundfragen der Privatangcstelltcnversicherimg

mein Vorwissen, und ohne Zweifel auch gegen Ihren Willen, Indessen es
ist geschehen, und ich bitte Sie nur, mir die Gerechtigkeit widerfahren zu
lassen und von mir zu glauben, daß ich weder von der Sache etwas gewußt,
noch den mindesten Teil daran genommen habe. Sollten Sie kein Exemplar
bekommen haben, so könnte ich Ihnen die Stücke, die Sie noch nicht besitzen,
z. B. eine herrliche Ode: Petrarca und Laura, schicken.




Hoepfner an Nicolai:

Gießen, den 15. August 1771.

Einer der vertrautesten Freunde von Herdern, ein Mann von bewunderns¬
würdigen Talenten, Herr Kriegszahlmeister Merck in Darmstadt, bezeigte
neulich in einem Briefe an mich Lust, zuweilen eine Recension in ein gutes
Journal zu machen. Könnten Sie diesen Mann im Fache der schönen Wissen¬
schaften zur ^Allgemeinen Deutschen^ Bibliothek engagieren, so machen Sie
eine große Acquisttion. Fragen Sie Herdern seinethalben.

(Weitere Briefe folgen)




Grundfragen der Privatangestelltenversicherung
« „, von

!le Regierung hat den Entwurf eines Versicherungsgesetzes für
Angestellte veröffentlicht und damit diese schwierige Frage von
neuem zur allgemeinen Erörterung gestellt. Das Projekt, das damit
der Öffentlichkeit übergeben wird, hat einen kolossalen Umfang.
Die Anzahl der Privatangestellten beträgt nach der Begründung
rund 1,9 Millionen, rund 1^ Millionen männliche und rund 400000 weibliche
Angestellte. Die von dem Gesetz in Aussicht genommenen Jahresleistungen der
Angestellten und ihrer Arbeitgeber würden mehr als 200 Millionen Mark
betragen, und selbst wenn die durch die Übergangsbestimmungen zugelassenen
Beitragsbefreiungen berücksichtigt werden, so bleibt noch eine Beitragsleistung
von jährlich 150 Millionen Mark zu erwarten. Es ist klar, daß das neue Gesetz
sowohl den Angestellten selbst, als insbesondere auch ihren Arbeitgebern eine
wesentliche neue Belastung bringen wird, und es muß infolgedessen mit aller
Vorsicht geprüft werden, ob der Zweck dieser einschneidenden Maßnahme auf
dem von der Regierung vorgeschlagenen Wege erreicht werden kann und ob
dieser Weg auch wirklich der beste Weg ist.

Welche Vorteile würde das neue Gesetz den Privatangestellten bringen?
Da muß zunächst festgestellt werden: irgendwelche Zuwendungen ans öffentlichen
Mitteln bringt das neue Gesetz nicht. Das zu konstatieren ist wesentlich, denn
das Arbeiterinvalidenversicherungsgesetz gewährt bekanntlich den Versicherten eine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/483>, abgerufen am 24.07.2024.