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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens

Scheidungen zu treffen beansprucht, die für alle wissenschaftliche Forschung ma߬
gebend sein sollen, und daß anderseits "katholische Gelehrte" uns doch dartun
wollen, sie erfreuten sich derselben Forschungsfreiheit wie jeder Vertreter der
modernen Wissenschaft.

Es ist ebenfalls eine Ablenkung von der eigentlichen Streitfrage, wenn
Geyser erklärt: "Wie könnte die katholische Kirche überzeugt sein, die Wahrheit
zu besitzen, und anderseits den Satz anerkennen, ein Denken und Forschen, das
zum eigentlichen Widerspruch mit dieser Wahrheit geführt habe, könne in jedem
seiner Momente mit allen Regeln des wissenschaftlichen Denkens in Harmonie,
d. h. logisch absolut einwandfrei sein?" Gewiß kann die katholische Kirche das
nicht. Dadurch, daß sie sich für "unfehlbar" erklärt, hat sie sich eben auf ihre
Vergangenheit festgelegt, und sie kann nichts von ihren Dogmen und von
anderen "unfehlbaren" Entscheidungen aufgeben, ohne sich selbst aufzugeben, und
eben darum muß sie auch allen Forschungsergebnissen, die ihrer Lehre wider¬
streiten, den wissenschaftlichen Charakter absprechen. Aber damit ist natürlich
nicht 'bewiesen, daß die katholische Kirche immer recht habe, wenn sie in Konflikt
mit Vertretern der Wissenschaft kommt, und vor allem ist nicht bewiesen, daß
eine Forschung, die bereit sein muß, sich den Entscheidungen der Kirche zu beugen,
frei sei. Muß man denn immer wieder versichern, man fordere für die Wissen¬
schaft keine "absolute" Freiheit, kein Entbundensein von ihren eigenen Gesetzen,
wohl aber Autonomie, Selbstgesetzgebung und Ausschließung jeder außer¬
wissenschaftlichen Autorität?! Wie wenig Einsicht in das Wesen wirklicher Dent-
und Forschuugsfreiheit verrät es, wenn Pohle erklärt: "Die Freiheit ist nicht
nur mit der Autorität vereinbar, sondern findet an ihr auch ihre innere Voll¬
endung und ihr Korrektiv." Und wie unberührt vom Geiste der freien Wissen¬
schaft erwies sich der Präsident der Würzburger Katholikenversammlung vom
Jahre 1907, Fehrenbach, wenn er in seinem Schlußwort (unter dem Beifall
der Versammlung) den lapidaren Satz aussprach: "Ist die Forschung Sache
der Wissenschaft, so ist die Entscheidung Sache des kirchlichen Lehramts. Und
die Entscheidung mag sein, wie sie will: ihr gegenüber gibt es nur Unterwerfung."

Eine vortreffliche Illustration der "wahren" wissenschaftlichen Freiheit, wie
sie die katholische Kirche gewährt, geben die beiden päpstlichen Kundgebungen
vom Jahre 1907: der sogenannte "Syllabus" vom 3. Juli und die Enzyklika
wider den "Modernismus" vom 8. September. Allerdings ist die offizielle
kirchliche Lehre die, daß mit der Verwerfung einer Lehre oder der Jndizierung
eines Buches kein Urteil über Personen ausgesprochen, kein Vorwurf gegen sie
erhoben sei. Aber es genügt, auf das Schicksal Scheiks und die literarische
Verunglimpfung seines Andenkens hinzuweisen, um den schreienden Abstand von
Theorie und Praxis darzutun. Auch ist das nicht zu verwundern, wenn das
Oberhaupt der Kirche selbst in seiner Enzyklika in geradezu unvornehmer,
gehässiger Weise die Gesinnung der "Modernisten" verdächtigt und ihnen un¬
sachliche und unlautere Motive für ihre Lehren unterschiebt. Ist das die Sprache,


Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens

Scheidungen zu treffen beansprucht, die für alle wissenschaftliche Forschung ma߬
gebend sein sollen, und daß anderseits „katholische Gelehrte" uns doch dartun
wollen, sie erfreuten sich derselben Forschungsfreiheit wie jeder Vertreter der
modernen Wissenschaft.

Es ist ebenfalls eine Ablenkung von der eigentlichen Streitfrage, wenn
Geyser erklärt: „Wie könnte die katholische Kirche überzeugt sein, die Wahrheit
zu besitzen, und anderseits den Satz anerkennen, ein Denken und Forschen, das
zum eigentlichen Widerspruch mit dieser Wahrheit geführt habe, könne in jedem
seiner Momente mit allen Regeln des wissenschaftlichen Denkens in Harmonie,
d. h. logisch absolut einwandfrei sein?" Gewiß kann die katholische Kirche das
nicht. Dadurch, daß sie sich für „unfehlbar" erklärt, hat sie sich eben auf ihre
Vergangenheit festgelegt, und sie kann nichts von ihren Dogmen und von
anderen „unfehlbaren" Entscheidungen aufgeben, ohne sich selbst aufzugeben, und
eben darum muß sie auch allen Forschungsergebnissen, die ihrer Lehre wider¬
streiten, den wissenschaftlichen Charakter absprechen. Aber damit ist natürlich
nicht 'bewiesen, daß die katholische Kirche immer recht habe, wenn sie in Konflikt
mit Vertretern der Wissenschaft kommt, und vor allem ist nicht bewiesen, daß
eine Forschung, die bereit sein muß, sich den Entscheidungen der Kirche zu beugen,
frei sei. Muß man denn immer wieder versichern, man fordere für die Wissen¬
schaft keine „absolute" Freiheit, kein Entbundensein von ihren eigenen Gesetzen,
wohl aber Autonomie, Selbstgesetzgebung und Ausschließung jeder außer¬
wissenschaftlichen Autorität?! Wie wenig Einsicht in das Wesen wirklicher Dent-
und Forschuugsfreiheit verrät es, wenn Pohle erklärt: „Die Freiheit ist nicht
nur mit der Autorität vereinbar, sondern findet an ihr auch ihre innere Voll¬
endung und ihr Korrektiv." Und wie unberührt vom Geiste der freien Wissen¬
schaft erwies sich der Präsident der Würzburger Katholikenversammlung vom
Jahre 1907, Fehrenbach, wenn er in seinem Schlußwort (unter dem Beifall
der Versammlung) den lapidaren Satz aussprach: „Ist die Forschung Sache
der Wissenschaft, so ist die Entscheidung Sache des kirchlichen Lehramts. Und
die Entscheidung mag sein, wie sie will: ihr gegenüber gibt es nur Unterwerfung."

Eine vortreffliche Illustration der „wahren" wissenschaftlichen Freiheit, wie
sie die katholische Kirche gewährt, geben die beiden päpstlichen Kundgebungen
vom Jahre 1907: der sogenannte „Syllabus" vom 3. Juli und die Enzyklika
wider den „Modernismus" vom 8. September. Allerdings ist die offizielle
kirchliche Lehre die, daß mit der Verwerfung einer Lehre oder der Jndizierung
eines Buches kein Urteil über Personen ausgesprochen, kein Vorwurf gegen sie
erhoben sei. Aber es genügt, auf das Schicksal Scheiks und die literarische
Verunglimpfung seines Andenkens hinzuweisen, um den schreienden Abstand von
Theorie und Praxis darzutun. Auch ist das nicht zu verwundern, wenn das
Oberhaupt der Kirche selbst in seiner Enzyklika in geradezu unvornehmer,
gehässiger Weise die Gesinnung der „Modernisten" verdächtigt und ihnen un¬
sachliche und unlautere Motive für ihre Lehren unterschiebt. Ist das die Sprache,


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[0379] Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens Scheidungen zu treffen beansprucht, die für alle wissenschaftliche Forschung ma߬ gebend sein sollen, und daß anderseits „katholische Gelehrte" uns doch dartun wollen, sie erfreuten sich derselben Forschungsfreiheit wie jeder Vertreter der modernen Wissenschaft. Es ist ebenfalls eine Ablenkung von der eigentlichen Streitfrage, wenn Geyser erklärt: „Wie könnte die katholische Kirche überzeugt sein, die Wahrheit zu besitzen, und anderseits den Satz anerkennen, ein Denken und Forschen, das zum eigentlichen Widerspruch mit dieser Wahrheit geführt habe, könne in jedem seiner Momente mit allen Regeln des wissenschaftlichen Denkens in Harmonie, d. h. logisch absolut einwandfrei sein?" Gewiß kann die katholische Kirche das nicht. Dadurch, daß sie sich für „unfehlbar" erklärt, hat sie sich eben auf ihre Vergangenheit festgelegt, und sie kann nichts von ihren Dogmen und von anderen „unfehlbaren" Entscheidungen aufgeben, ohne sich selbst aufzugeben, und eben darum muß sie auch allen Forschungsergebnissen, die ihrer Lehre wider¬ streiten, den wissenschaftlichen Charakter absprechen. Aber damit ist natürlich nicht 'bewiesen, daß die katholische Kirche immer recht habe, wenn sie in Konflikt mit Vertretern der Wissenschaft kommt, und vor allem ist nicht bewiesen, daß eine Forschung, die bereit sein muß, sich den Entscheidungen der Kirche zu beugen, frei sei. Muß man denn immer wieder versichern, man fordere für die Wissen¬ schaft keine „absolute" Freiheit, kein Entbundensein von ihren eigenen Gesetzen, wohl aber Autonomie, Selbstgesetzgebung und Ausschließung jeder außer¬ wissenschaftlichen Autorität?! Wie wenig Einsicht in das Wesen wirklicher Dent- und Forschuugsfreiheit verrät es, wenn Pohle erklärt: „Die Freiheit ist nicht nur mit der Autorität vereinbar, sondern findet an ihr auch ihre innere Voll¬ endung und ihr Korrektiv." Und wie unberührt vom Geiste der freien Wissen¬ schaft erwies sich der Präsident der Würzburger Katholikenversammlung vom Jahre 1907, Fehrenbach, wenn er in seinem Schlußwort (unter dem Beifall der Versammlung) den lapidaren Satz aussprach: „Ist die Forschung Sache der Wissenschaft, so ist die Entscheidung Sache des kirchlichen Lehramts. Und die Entscheidung mag sein, wie sie will: ihr gegenüber gibt es nur Unterwerfung." Eine vortreffliche Illustration der „wahren" wissenschaftlichen Freiheit, wie sie die katholische Kirche gewährt, geben die beiden päpstlichen Kundgebungen vom Jahre 1907: der sogenannte „Syllabus" vom 3. Juli und die Enzyklika wider den „Modernismus" vom 8. September. Allerdings ist die offizielle kirchliche Lehre die, daß mit der Verwerfung einer Lehre oder der Jndizierung eines Buches kein Urteil über Personen ausgesprochen, kein Vorwurf gegen sie erhoben sei. Aber es genügt, auf das Schicksal Scheiks und die literarische Verunglimpfung seines Andenkens hinzuweisen, um den schreienden Abstand von Theorie und Praxis darzutun. Auch ist das nicht zu verwundern, wenn das Oberhaupt der Kirche selbst in seiner Enzyklika in geradezu unvornehmer, gehässiger Weise die Gesinnung der „Modernisten" verdächtigt und ihnen un¬ sachliche und unlautere Motive für ihre Lehren unterschiebt. Ist das die Sprache,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/379>, abgerufen am 30.12.2024.