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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens

Auch Pohle muß natürlich zugeben, daß die Resultate des Dogmatikers
"nicht mit klar erkannten Glaubenswahrheiten und kirchlichen Feststellungen in
Widerspruch treten dürfen", aber er tröstet sich damit, daß "auch in jeder
anderen Wissenschaft die Widerspruchslosigkeit der Forschungsergebnisse die
unerläßliche Vorbedingung der Wahrheit sei". Man traut seinen Augen kaum,
wenn man dies liest. Also aus den: obersten Denkgesetz, daß einander wider¬
sprechende Sätze nicht wahr sein können, wird bewiesen, daß der katholische
Theologe keinen von dem kirchlichen Lehramt verworfenen Satz für richtig halten
dürfe, und daß dabei doch die katholische Theologie eine wirklich "freie" Wissen¬
schaft sei! Wie es mit dieser "Freiheit" bestellt ist, das zeigen ja bekannte
Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit zur Genüge. Charakteristisch ist dafür
auch, daß felbst v. Hertling dem einzelnen Gelehrten den Rat gibt, sich beim
Vortrag der systematischen Theologie, selbst da, wo das Dogma nicht unmittelbar
in Frage stehe, innerhalb der Schranken des Hergebrachten zu halten. "Ein
Professor der katholischen Theologie hat nicht seine subjektiven Einfälle, wie
geistreich sie auch sein mögen, vorzutragen, sondern die Lehre der Kirche. Ver¬
stöße er dagegen, so muß er sich die Korrektur gefallen lassen." Es dürfte
also ein aussichtsloses Bemühen sein, dartun zu wollen, daß der katholischen
Theologie wirkliche Forschungs- und Lehrfreiheit zukomme.

Was nun aber die übrigen Wissenschaften betrifft, so gilt auch für sie die
katholischeLehre, daß zwischen dem, was der Glaube lehrt, und dem, was die Vernunft
als sichere Erkenntnis erringt, kein wirklicher Widerspruch stattfinden könne, weil Gott
sich nicht widersprechen könne, der der Quell aller Wahrheit, der übernatürlich
geoffenbarten wie der durch Vernunft erkennbaren, sei. Also kirchliche Lehre und Ver¬
nunft, Glaube und Wissen, so behauptet die Kirche, können sich nicht widersprechen.
Wie nun aber, wenn gleichwohl ein Widerspruch uns entgegentritt: wer hat da die
Entscheidung zu fällen? Nach katholischerAuffassung natürlich das kirchliche Lehramt.

Gleichwohl glaubt v. Hertling für den katholischen Forscher auf dem
weiten Gebiet der Profanwissenschaften "die volle Freiheit in Anspruch nehmen
zu dürfen, die den berechtigten Stolz und zugleich die Legitimation jedes ehr¬
lichen Forschers ausmache". Daß das für das Gebiet der reinen Mathematik
gelte, wollen wir ihm gern zugeben, aber für die Natur- und Geschichts¬
forschung weiß er die Möglichkeit eines Konflikts mit dem Glauben nur dadurch
auszuschließen, daß er ihre Aufgaben einschränkt auf die experimentelle Fest¬
stellung von Naturerscheinungen und die Erforschung der äußeren geschichtlichen
Tatsachen. Aber eines ist sicher dem katholischen Naturforscher verboten: die
Entwicklungslehre ohne Einschränkung auf den Menschen auszudehnen*). Eine



*) Es ist bei der gcgemvörtigon Lage der Dinge schon ein sehr kühnes Unterfangen,
wenn der Würzburger Dogmntiker Kiefl in seiner Rektoratsrede "Charles Dartun und die
Theologie" (Würzburg 1909 S, 2ö) "die leibliche Deszendenz" des Menschen vom Tiere als
annehmbar für die katholische Theologie bezeichnet. Aber bei dein innigen Zusammenhang
und der parallele" Entwicklung von Leiblichen "ut Seelischem könnte sich selbst dieses
Zugeständnis einmal als unzureichend herausstellen.
Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens

Auch Pohle muß natürlich zugeben, daß die Resultate des Dogmatikers
„nicht mit klar erkannten Glaubenswahrheiten und kirchlichen Feststellungen in
Widerspruch treten dürfen", aber er tröstet sich damit, daß „auch in jeder
anderen Wissenschaft die Widerspruchslosigkeit der Forschungsergebnisse die
unerläßliche Vorbedingung der Wahrheit sei". Man traut seinen Augen kaum,
wenn man dies liest. Also aus den: obersten Denkgesetz, daß einander wider¬
sprechende Sätze nicht wahr sein können, wird bewiesen, daß der katholische
Theologe keinen von dem kirchlichen Lehramt verworfenen Satz für richtig halten
dürfe, und daß dabei doch die katholische Theologie eine wirklich „freie" Wissen¬
schaft sei! Wie es mit dieser „Freiheit" bestellt ist, das zeigen ja bekannte
Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit zur Genüge. Charakteristisch ist dafür
auch, daß felbst v. Hertling dem einzelnen Gelehrten den Rat gibt, sich beim
Vortrag der systematischen Theologie, selbst da, wo das Dogma nicht unmittelbar
in Frage stehe, innerhalb der Schranken des Hergebrachten zu halten. „Ein
Professor der katholischen Theologie hat nicht seine subjektiven Einfälle, wie
geistreich sie auch sein mögen, vorzutragen, sondern die Lehre der Kirche. Ver¬
stöße er dagegen, so muß er sich die Korrektur gefallen lassen." Es dürfte
also ein aussichtsloses Bemühen sein, dartun zu wollen, daß der katholischen
Theologie wirkliche Forschungs- und Lehrfreiheit zukomme.

Was nun aber die übrigen Wissenschaften betrifft, so gilt auch für sie die
katholischeLehre, daß zwischen dem, was der Glaube lehrt, und dem, was die Vernunft
als sichere Erkenntnis erringt, kein wirklicher Widerspruch stattfinden könne, weil Gott
sich nicht widersprechen könne, der der Quell aller Wahrheit, der übernatürlich
geoffenbarten wie der durch Vernunft erkennbaren, sei. Also kirchliche Lehre und Ver¬
nunft, Glaube und Wissen, so behauptet die Kirche, können sich nicht widersprechen.
Wie nun aber, wenn gleichwohl ein Widerspruch uns entgegentritt: wer hat da die
Entscheidung zu fällen? Nach katholischerAuffassung natürlich das kirchliche Lehramt.

Gleichwohl glaubt v. Hertling für den katholischen Forscher auf dem
weiten Gebiet der Profanwissenschaften „die volle Freiheit in Anspruch nehmen
zu dürfen, die den berechtigten Stolz und zugleich die Legitimation jedes ehr¬
lichen Forschers ausmache". Daß das für das Gebiet der reinen Mathematik
gelte, wollen wir ihm gern zugeben, aber für die Natur- und Geschichts¬
forschung weiß er die Möglichkeit eines Konflikts mit dem Glauben nur dadurch
auszuschließen, daß er ihre Aufgaben einschränkt auf die experimentelle Fest¬
stellung von Naturerscheinungen und die Erforschung der äußeren geschichtlichen
Tatsachen. Aber eines ist sicher dem katholischen Naturforscher verboten: die
Entwicklungslehre ohne Einschränkung auf den Menschen auszudehnen*). Eine



*) Es ist bei der gcgemvörtigon Lage der Dinge schon ein sehr kühnes Unterfangen,
wenn der Würzburger Dogmntiker Kiefl in seiner Rektoratsrede „Charles Dartun und die
Theologie" (Würzburg 1909 S, 2ö) „die leibliche Deszendenz" des Menschen vom Tiere als
annehmbar für die katholische Theologie bezeichnet. Aber bei dein innigen Zusammenhang
und der parallele» Entwicklung von Leiblichen »ut Seelischem könnte sich selbst dieses
Zugeständnis einmal als unzureichend herausstellen.
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[0376] Katholische Kirche und Freiheit des Denkens und Forschens Auch Pohle muß natürlich zugeben, daß die Resultate des Dogmatikers „nicht mit klar erkannten Glaubenswahrheiten und kirchlichen Feststellungen in Widerspruch treten dürfen", aber er tröstet sich damit, daß „auch in jeder anderen Wissenschaft die Widerspruchslosigkeit der Forschungsergebnisse die unerläßliche Vorbedingung der Wahrheit sei". Man traut seinen Augen kaum, wenn man dies liest. Also aus den: obersten Denkgesetz, daß einander wider¬ sprechende Sätze nicht wahr sein können, wird bewiesen, daß der katholische Theologe keinen von dem kirchlichen Lehramt verworfenen Satz für richtig halten dürfe, und daß dabei doch die katholische Theologie eine wirklich „freie" Wissen¬ schaft sei! Wie es mit dieser „Freiheit" bestellt ist, das zeigen ja bekannte Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit zur Genüge. Charakteristisch ist dafür auch, daß felbst v. Hertling dem einzelnen Gelehrten den Rat gibt, sich beim Vortrag der systematischen Theologie, selbst da, wo das Dogma nicht unmittelbar in Frage stehe, innerhalb der Schranken des Hergebrachten zu halten. „Ein Professor der katholischen Theologie hat nicht seine subjektiven Einfälle, wie geistreich sie auch sein mögen, vorzutragen, sondern die Lehre der Kirche. Ver¬ stöße er dagegen, so muß er sich die Korrektur gefallen lassen." Es dürfte also ein aussichtsloses Bemühen sein, dartun zu wollen, daß der katholischen Theologie wirkliche Forschungs- und Lehrfreiheit zukomme. Was nun aber die übrigen Wissenschaften betrifft, so gilt auch für sie die katholischeLehre, daß zwischen dem, was der Glaube lehrt, und dem, was die Vernunft als sichere Erkenntnis erringt, kein wirklicher Widerspruch stattfinden könne, weil Gott sich nicht widersprechen könne, der der Quell aller Wahrheit, der übernatürlich geoffenbarten wie der durch Vernunft erkennbaren, sei. Also kirchliche Lehre und Ver¬ nunft, Glaube und Wissen, so behauptet die Kirche, können sich nicht widersprechen. Wie nun aber, wenn gleichwohl ein Widerspruch uns entgegentritt: wer hat da die Entscheidung zu fällen? Nach katholischerAuffassung natürlich das kirchliche Lehramt. Gleichwohl glaubt v. Hertling für den katholischen Forscher auf dem weiten Gebiet der Profanwissenschaften „die volle Freiheit in Anspruch nehmen zu dürfen, die den berechtigten Stolz und zugleich die Legitimation jedes ehr¬ lichen Forschers ausmache". Daß das für das Gebiet der reinen Mathematik gelte, wollen wir ihm gern zugeben, aber für die Natur- und Geschichts¬ forschung weiß er die Möglichkeit eines Konflikts mit dem Glauben nur dadurch auszuschließen, daß er ihre Aufgaben einschränkt auf die experimentelle Fest¬ stellung von Naturerscheinungen und die Erforschung der äußeren geschichtlichen Tatsachen. Aber eines ist sicher dem katholischen Naturforscher verboten: die Entwicklungslehre ohne Einschränkung auf den Menschen auszudehnen*). Eine *) Es ist bei der gcgemvörtigon Lage der Dinge schon ein sehr kühnes Unterfangen, wenn der Würzburger Dogmntiker Kiefl in seiner Rektoratsrede „Charles Dartun und die Theologie" (Würzburg 1909 S, 2ö) „die leibliche Deszendenz" des Menschen vom Tiere als annehmbar für die katholische Theologie bezeichnet. Aber bei dein innigen Zusammenhang und der parallele» Entwicklung von Leiblichen »ut Seelischem könnte sich selbst dieses Zugeständnis einmal als unzureichend herausstellen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/376>, abgerufen am 24.07.2024.