Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches [Beginn Spaltensatz] neuzeitlichen Ausdrucket zu bedienen, L, Corinth Offiziers- und Lemntenfragen Über den Kampf, der "in die endliche gesrhes der Offiziere vom 31. Mai 19VK gar Ferner: in demselben § 11 des Ofsizier- Noch eins: Unter derGelt""g der frühere" Maßgebliches und Unmaßgebliches [Beginn Spaltensatz] neuzeitlichen Ausdrucket zu bedienen, L, Corinth Offiziers- und Lemntenfragen Über den Kampf, der »in die endliche gesrhes der Offiziere vom 31. Mai 19VK gar Ferner: in demselben § 11 des Ofsizier- Noch eins: Unter derGelt»»g der frühere» <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0264" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/317877"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_1280" prev="#ID_1279"> neuzeitlichen Ausdrucket zu bedienen, L, Corinth<lb/> seit nämlich mit einer guten ivissenschaftlichen,<lb/> selbstergebene» Kenntnis und mit eineni sehr<lb/> seinen Äüiistlernlige die Werte der alten<lb/> Meister studiert »ud Achtung vor diesen auch<lb/> als Maler behalten, trotz einer staunenswerten<lb/> Technik, die ohne jede Uebertreibung uns<lb/> mi Rubens zu erinnern gestaltet. Er tritt<lb/> als Techniker unstreitig Liebermann min¬<lb/> destens ebenbürtig an die Seite — darin<lb/> berühren sich diese beiden ersten Präsidenten<lb/> der Sezession, denn LiebermauuS Bestes<lb/> ist sein Können als Maler, Corinth kann<lb/> diesem technischen Vermögen nun allerdings<lb/> noch eine künstlerische Ursprünglichkeit bei¬<lb/> gesellen, die Max Liebermann niemals be¬<lb/> sessen hat und seiner ganzen „Kvmple>1on"<lb/> nach nicht besitzen konnte, CorinthS Ob¬<lb/> jektivität und Achtung vor der guten Arbeit<lb/> wird der Sezession von großem Werte sein,<lb/> aller Clique den Weg verlegen. Hoffentlich<lb/> wird die Sezession wieder zu voller Kraft<lb/> sich entwickeln; denn eine socessio der Künstler<lb/> ist stets und ständig durchaus notwendig,<lb/> Sie gewährleistet ein leckes, unbekümmertes<lb/> Norauschreiteu, trotz oftmaliger Seitensprünge,<lb/> Die „Sezession" bietet ein vortreffliches<lb/> Korrelat zu deu Meistern, die einer Tradition,<lb/> ost mit vielem Recht, oft aber auch mit großer<lb/> Engherzigkeit folgen, Corinth, dessen technische<lb/> Auffassung der alkmeisterlichen Manier, d, h,<lb/> der Überlieferung, keineswegs ganz fremd<lb/> gegenübersteht, der aber trotzdem durchaus ein<lb/> moderner Künstler ist, wird in, E. jeder frei¬<lb/> heitlichen Bestrebung willig entgegenkommen,<lb/> aber bei seiner objektiven Wertschätzung der<lb/> soliden Arbeit aller wilden Ungebundenheit<lb/> die Türe weisen, Akademie und Sezession<lb/> werden vielleicht künftig, ohne von ihren<lb/> beiderseitige» Rechten etwas zu opfern, ein¬<lb/> trächtiger oder wenigstens höflicher gegen¬<lb/> einander ihrem gemeinsamen Ziele nachstreben,<lb/> nämlich nicht »ur technisch gute Bilder, sondern<lb/> Kunstwerke zu schaffen,</p> <note type="byline"> Prof, Dr. L, Imndck</note> </div> <div n="2"> <head> Offiziers- und Lemntenfragen</head> <p xml:id="ID_1281" next="#ID_1282"> Über den Kampf, der »in die endliche<lb/> Erfüllung der Fürsorge zugunsten unserer<lb/> bedürftigen KriegSbeteranen entbrannte,<lb/> werden die Nnbilligkeitim des Peiisiimö-</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_1282" prev="#ID_1281"> gesrhes der Offiziere vom 31. Mai 19VK gar<lb/> zu leicht übersehen. Indessen auch sie sind an¬<lb/> getan, unsere Offizierpensionäre, insbesondere<lb/> die Kriegsteilnehmer, schwer zu schädigen.<lb/> Diese Schädigung geschieht auf zweierlei<lb/> Weise: einmal durch Verschlechterung der<lb/> Bezüge der Pensionäre, die das neue Gesetz<lb/> enthalt, gegenüber früheren gesetzlichen Be¬<lb/> stimmungen, ferner durch Unbilligkeiten gegen¬<lb/> über den Kriegsteilnehmern, von denen seiner¬<lb/> zeit die Negierung versicherte, daß sie dcrWohl-<lb/> tnteu des neuen Gesetzes teilhaftig werden sollten,<lb/> Der K I I des Offizier - Pensionsgesetzes vom<lb/> Ul.Mui 190<ihandelt vonderVerstünimelungs-<lb/> zulage und setzt deren Betrag auf jährlich<lb/> SO» Mark fest — mithin niedriger, als der Satz<lb/> im 4 des Gesetzes von 1901 bestimmt war -<lb/> und zwar unter der Berücksichtigung des<lb/> Umstandes, dnsz im neuen Gesetze die Pen-<lb/> sionsbeträge erhöht wurden. Aus welchem<lb/> Grnnde wurden diese Beträge erhöhtV Darum,<lb/> weil die Kanflrnst des Geldes sich in neuerer<lb/> Zeit verringerte. Mithin tritt heute eine Ver¬<lb/> schlechterung der Verhältnisse der in Frage<lb/> stehenden Pensionäre gegen früher ein.</p> <p xml:id="ID_1283"> Ferner: in demselben § 11 des Ofsizier-<lb/> Pensiousgesetzes vom 3.1, Mui 1900 Absatz 3<lb/> ist neuerdings die fakultative Gewährung der<lb/> VerstüimnelungSzulage vorgesehen, weil so¬<lb/> wohl bei Juristen als auch bei Ärzten<lb/> wiederholt Meinungsverschiedenheiten darüber<lb/> herrschte», ob die Gebrauchsstörung eines<lb/> Gliedes dem Verluste gleich zu erachten sei oder<lb/> nicht. DaS ist cineVerschtechler»ng gegen früher.<lb/> Nunmehr gelle» die Anssührungsbestinnnnngen<lb/> des Königlichen Kriegsministeriums zu Absatz l!<lb/> des H I l deSOsfizier-PensivnSgesetzes souverän,<lb/> so sehr diese anch zugunsten der FiStalität<lb/> gestaltet sind. Der in Frage kommende, die<lb/> Verstünimelnngsznlage begehrende Invalide ist<lb/> heute n»f die Gnade des NriegsmmislerinmS<lb/> niigewiese». Ihm steht weder ein Einspruch<lb/> »och die A»r»f»ng einer richterlichen Ent¬<lb/> scheidung zu, wie sie z, B, im bürgerliche»<lb/> it»faltverfahre» vorgeschrieben ist.</p> <p xml:id="ID_1284" next="#ID_1285"> Noch eins: Unter derGelt»»g der frühere»<lb/> gesetzliche» Vorschriften wurden den Pensio-<lb/> nären, welche nach ihrer Verabschiedung aus<lb/> dein M!litärdie»se el»e Anstellung im Kom-<lb/> munakoieiist gefüllten hatte?!, keinerlei Abzüge<lb/> vo» dem Gesamteinkommen aus Gehalt und</p> <cb type="end"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0264]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
neuzeitlichen Ausdrucket zu bedienen, L, Corinth
seit nämlich mit einer guten ivissenschaftlichen,
selbstergebene» Kenntnis und mit eineni sehr
seinen Äüiistlernlige die Werte der alten
Meister studiert »ud Achtung vor diesen auch
als Maler behalten, trotz einer staunenswerten
Technik, die ohne jede Uebertreibung uns
mi Rubens zu erinnern gestaltet. Er tritt
als Techniker unstreitig Liebermann min¬
destens ebenbürtig an die Seite — darin
berühren sich diese beiden ersten Präsidenten
der Sezession, denn LiebermauuS Bestes
ist sein Können als Maler, Corinth kann
diesem technischen Vermögen nun allerdings
noch eine künstlerische Ursprünglichkeit bei¬
gesellen, die Max Liebermann niemals be¬
sessen hat und seiner ganzen „Kvmple>1on"
nach nicht besitzen konnte, CorinthS Ob¬
jektivität und Achtung vor der guten Arbeit
wird der Sezession von großem Werte sein,
aller Clique den Weg verlegen. Hoffentlich
wird die Sezession wieder zu voller Kraft
sich entwickeln; denn eine socessio der Künstler
ist stets und ständig durchaus notwendig,
Sie gewährleistet ein leckes, unbekümmertes
Norauschreiteu, trotz oftmaliger Seitensprünge,
Die „Sezession" bietet ein vortreffliches
Korrelat zu deu Meistern, die einer Tradition,
ost mit vielem Recht, oft aber auch mit großer
Engherzigkeit folgen, Corinth, dessen technische
Auffassung der alkmeisterlichen Manier, d, h,
der Überlieferung, keineswegs ganz fremd
gegenübersteht, der aber trotzdem durchaus ein
moderner Künstler ist, wird in, E. jeder frei¬
heitlichen Bestrebung willig entgegenkommen,
aber bei seiner objektiven Wertschätzung der
soliden Arbeit aller wilden Ungebundenheit
die Türe weisen, Akademie und Sezession
werden vielleicht künftig, ohne von ihren
beiderseitige» Rechten etwas zu opfern, ein¬
trächtiger oder wenigstens höflicher gegen¬
einander ihrem gemeinsamen Ziele nachstreben,
nämlich nicht »ur technisch gute Bilder, sondern
Kunstwerke zu schaffen,
Prof, Dr. L, Imndck Offiziers- und Lemntenfragen Über den Kampf, der »in die endliche
Erfüllung der Fürsorge zugunsten unserer
bedürftigen KriegSbeteranen entbrannte,
werden die Nnbilligkeitim des Peiisiimö-
gesrhes der Offiziere vom 31. Mai 19VK gar
zu leicht übersehen. Indessen auch sie sind an¬
getan, unsere Offizierpensionäre, insbesondere
die Kriegsteilnehmer, schwer zu schädigen.
Diese Schädigung geschieht auf zweierlei
Weise: einmal durch Verschlechterung der
Bezüge der Pensionäre, die das neue Gesetz
enthalt, gegenüber früheren gesetzlichen Be¬
stimmungen, ferner durch Unbilligkeiten gegen¬
über den Kriegsteilnehmern, von denen seiner¬
zeit die Negierung versicherte, daß sie dcrWohl-
tnteu des neuen Gesetzes teilhaftig werden sollten,
Der K I I des Offizier - Pensionsgesetzes vom
Ul.Mui 190<ihandelt vonderVerstünimelungs-
zulage und setzt deren Betrag auf jährlich
SO» Mark fest — mithin niedriger, als der Satz
im 4 des Gesetzes von 1901 bestimmt war -
und zwar unter der Berücksichtigung des
Umstandes, dnsz im neuen Gesetze die Pen-
sionsbeträge erhöht wurden. Aus welchem
Grnnde wurden diese Beträge erhöhtV Darum,
weil die Kanflrnst des Geldes sich in neuerer
Zeit verringerte. Mithin tritt heute eine Ver¬
schlechterung der Verhältnisse der in Frage
stehenden Pensionäre gegen früher ein.
Ferner: in demselben § 11 des Ofsizier-
Pensiousgesetzes vom 3.1, Mui 1900 Absatz 3
ist neuerdings die fakultative Gewährung der
VerstüimnelungSzulage vorgesehen, weil so¬
wohl bei Juristen als auch bei Ärzten
wiederholt Meinungsverschiedenheiten darüber
herrschte», ob die Gebrauchsstörung eines
Gliedes dem Verluste gleich zu erachten sei oder
nicht. DaS ist cineVerschtechler»ng gegen früher.
Nunmehr gelle» die Anssührungsbestinnnnngen
des Königlichen Kriegsministeriums zu Absatz l!
des H I l deSOsfizier-PensivnSgesetzes souverän,
so sehr diese anch zugunsten der FiStalität
gestaltet sind. Der in Frage kommende, die
Verstünimelnngsznlage begehrende Invalide ist
heute n»f die Gnade des NriegsmmislerinmS
niigewiese». Ihm steht weder ein Einspruch
»och die A»r»f»ng einer richterlichen Ent¬
scheidung zu, wie sie z, B, im bürgerliche»
it»faltverfahre» vorgeschrieben ist.
Noch eins: Unter derGelt»»g der frühere»
gesetzliche» Vorschriften wurden den Pensio-
nären, welche nach ihrer Verabschiedung aus
dein M!litärdie»se el»e Anstellung im Kom-
munakoieiist gefüllten hatte?!, keinerlei Abzüge
vo» dem Gesamteinkommen aus Gehalt und
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