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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr.

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Die deutsche Lernsprechgebührenordwlng

Telegraphenverwaltung einen gewissen Betrag an Selbstkosten verursacht, die
bei großem Verkehr durch die Jahresgebühr nicht gedeckt werden, so kann es
gar nicht anders sein, als daß die Kleinen den Riesenverkchr der Großen mit¬
bezahlen müssen. Und das ist nicht recht.

Als die Telegraphenverwaltung Mitte der achtziger Jahre die sogenannten
Bezirksnetze schuf, worin jedesmal mehrere benachbarte Ortsnetze zusammen¬
geschlossen waren, erhielten für diesen Nahverkehr die Teilnehmer das Recht des
unbeschränkten Gesprächswechsels miteinander gegen Zahlung einer jährlichen
Pauschgebühr. Aber die unter der Herrschaft der Abonnementsgebühr auf¬
gekommene Gewohnheit, nicht nur die notwendigen und nützlichen, sondern vielfach
ganz überflüssige Unterhaltungen mit dem Fernsprecher zu erledigen, führte hier
zu einer derartigen Überlastung der Verbindungsleitungen, daß die Verwaltung
aus räumlichen und wirtschaftlichen Rücksichten nicht mehr rasch genug mit ihrer
Betriebsmittelvermehrung folgen konnte und sich gezwungen sah, wieder zum
Einzelgebührensustem zurückzukehren und nach und nach die Bezirksnetze wieder
aufzuheben. Sie hätte sonst ganz ungewöhnliche Mittel für neue Einrichtungen
aufwenden müssen, ohne daß dazu ein wirkliches Verkehrsbedürfnis vorlag. Die
gleichen Mißstände haben sich unter der Pauschgebührenerhebung im Orts¬
fernsprechverkehr herausgebildet. Es ist erstaunlich, welch nichtigen Inhalt viele
der geführten Gespräche haben; in den Händen mancher ist der Fernsprecher
zum Spielzeug herabgesunken. Viele Unterredungen werden nur deshalb geführt,
weil sie im einzelnen nichts kosten. Das alles könnte der Telegraphenverwaltung
gleichgültig sein, wenn nicht jedes Gespräch erst mit Hilfe staatlicher Organe
zustande gebracht werden müßte und Kosten verursachte. Außerdem wird der
ernste Sprechverkehr durch die Überlastung der Anschlußleitungen gestört. Die
Telegraphenverwaltung ist dagegen machtlos; das beste Mittel, das Publikum
zur weisen Selbstbeschränkung anzuhalten, ist der Einzelgebührentarif.

Besonders aber, um den berechtigte" Klagen über die ungleichmäßige
Belastung der verschiedenen Gruppen von Fernsprechteilnehmern abzuhelfen, wird
nun beabsichtigt, das Pauschgebührensystem ganz aufzuheben und sämtliche
Angeschlossenen durch den allgemeinen Übergang zu Grund- und Gesprächs¬
gebühren nach Maßgabe der Leistung heranzuziehen. Und zwar soll die Grund¬
gebühr dergestalt ermäßigt werden, daß sie

in Netzen von 1 bis 1000 Anschlüssen 50 Mark
" " " 1001 " 5000 " os "
" " " 6 001 " 20000 " 80 "
" " " 20001 " 70000 " 90 "
in größeren Netzen für jede weiteren S0000 Anschlusse je 10 Mark mehr

beträgt. Außer dieser Grundgebühr ist jede hergestellte Gesprächsverbindung mit
4 Pf. zu bezahlen. Auf die Bezahlung von Pflichtgesprächen wird verzichtet.
Für den Fernverkehr ist eine Ermäßigung vorgesehen.

Dieser neue Fernsprechgebührentarif, der die Wirkung haben wird, daß die
wenig Sprechenden entlastet und die Teilnehmer mit lebhaftem Verkehr dafür


Die deutsche Lernsprechgebührenordwlng

Telegraphenverwaltung einen gewissen Betrag an Selbstkosten verursacht, die
bei großem Verkehr durch die Jahresgebühr nicht gedeckt werden, so kann es
gar nicht anders sein, als daß die Kleinen den Riesenverkchr der Großen mit¬
bezahlen müssen. Und das ist nicht recht.

Als die Telegraphenverwaltung Mitte der achtziger Jahre die sogenannten
Bezirksnetze schuf, worin jedesmal mehrere benachbarte Ortsnetze zusammen¬
geschlossen waren, erhielten für diesen Nahverkehr die Teilnehmer das Recht des
unbeschränkten Gesprächswechsels miteinander gegen Zahlung einer jährlichen
Pauschgebühr. Aber die unter der Herrschaft der Abonnementsgebühr auf¬
gekommene Gewohnheit, nicht nur die notwendigen und nützlichen, sondern vielfach
ganz überflüssige Unterhaltungen mit dem Fernsprecher zu erledigen, führte hier
zu einer derartigen Überlastung der Verbindungsleitungen, daß die Verwaltung
aus räumlichen und wirtschaftlichen Rücksichten nicht mehr rasch genug mit ihrer
Betriebsmittelvermehrung folgen konnte und sich gezwungen sah, wieder zum
Einzelgebührensustem zurückzukehren und nach und nach die Bezirksnetze wieder
aufzuheben. Sie hätte sonst ganz ungewöhnliche Mittel für neue Einrichtungen
aufwenden müssen, ohne daß dazu ein wirkliches Verkehrsbedürfnis vorlag. Die
gleichen Mißstände haben sich unter der Pauschgebührenerhebung im Orts¬
fernsprechverkehr herausgebildet. Es ist erstaunlich, welch nichtigen Inhalt viele
der geführten Gespräche haben; in den Händen mancher ist der Fernsprecher
zum Spielzeug herabgesunken. Viele Unterredungen werden nur deshalb geführt,
weil sie im einzelnen nichts kosten. Das alles könnte der Telegraphenverwaltung
gleichgültig sein, wenn nicht jedes Gespräch erst mit Hilfe staatlicher Organe
zustande gebracht werden müßte und Kosten verursachte. Außerdem wird der
ernste Sprechverkehr durch die Überlastung der Anschlußleitungen gestört. Die
Telegraphenverwaltung ist dagegen machtlos; das beste Mittel, das Publikum
zur weisen Selbstbeschränkung anzuhalten, ist der Einzelgebührentarif.

Besonders aber, um den berechtigte« Klagen über die ungleichmäßige
Belastung der verschiedenen Gruppen von Fernsprechteilnehmern abzuhelfen, wird
nun beabsichtigt, das Pauschgebührensystem ganz aufzuheben und sämtliche
Angeschlossenen durch den allgemeinen Übergang zu Grund- und Gesprächs¬
gebühren nach Maßgabe der Leistung heranzuziehen. Und zwar soll die Grund¬
gebühr dergestalt ermäßigt werden, daß sie

in Netzen von 1 bis 1000 Anschlüssen 50 Mark
„ „ „ 1001 „ 5000 „ os „
„ „ „ 6 001 „ 20000 „ 80 „
„ „ „ 20001 „ 70000 „ 90 „
in größeren Netzen für jede weiteren S0000 Anschlusse je 10 Mark mehr

beträgt. Außer dieser Grundgebühr ist jede hergestellte Gesprächsverbindung mit
4 Pf. zu bezahlen. Auf die Bezahlung von Pflichtgesprächen wird verzichtet.
Für den Fernverkehr ist eine Ermäßigung vorgesehen.

Dieser neue Fernsprechgebührentarif, der die Wirkung haben wird, daß die
wenig Sprechenden entlastet und die Teilnehmer mit lebhaftem Verkehr dafür


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[0580] Die deutsche Lernsprechgebührenordwlng Telegraphenverwaltung einen gewissen Betrag an Selbstkosten verursacht, die bei großem Verkehr durch die Jahresgebühr nicht gedeckt werden, so kann es gar nicht anders sein, als daß die Kleinen den Riesenverkchr der Großen mit¬ bezahlen müssen. Und das ist nicht recht. Als die Telegraphenverwaltung Mitte der achtziger Jahre die sogenannten Bezirksnetze schuf, worin jedesmal mehrere benachbarte Ortsnetze zusammen¬ geschlossen waren, erhielten für diesen Nahverkehr die Teilnehmer das Recht des unbeschränkten Gesprächswechsels miteinander gegen Zahlung einer jährlichen Pauschgebühr. Aber die unter der Herrschaft der Abonnementsgebühr auf¬ gekommene Gewohnheit, nicht nur die notwendigen und nützlichen, sondern vielfach ganz überflüssige Unterhaltungen mit dem Fernsprecher zu erledigen, führte hier zu einer derartigen Überlastung der Verbindungsleitungen, daß die Verwaltung aus räumlichen und wirtschaftlichen Rücksichten nicht mehr rasch genug mit ihrer Betriebsmittelvermehrung folgen konnte und sich gezwungen sah, wieder zum Einzelgebührensustem zurückzukehren und nach und nach die Bezirksnetze wieder aufzuheben. Sie hätte sonst ganz ungewöhnliche Mittel für neue Einrichtungen aufwenden müssen, ohne daß dazu ein wirkliches Verkehrsbedürfnis vorlag. Die gleichen Mißstände haben sich unter der Pauschgebührenerhebung im Orts¬ fernsprechverkehr herausgebildet. Es ist erstaunlich, welch nichtigen Inhalt viele der geführten Gespräche haben; in den Händen mancher ist der Fernsprecher zum Spielzeug herabgesunken. Viele Unterredungen werden nur deshalb geführt, weil sie im einzelnen nichts kosten. Das alles könnte der Telegraphenverwaltung gleichgültig sein, wenn nicht jedes Gespräch erst mit Hilfe staatlicher Organe zustande gebracht werden müßte und Kosten verursachte. Außerdem wird der ernste Sprechverkehr durch die Überlastung der Anschlußleitungen gestört. Die Telegraphenverwaltung ist dagegen machtlos; das beste Mittel, das Publikum zur weisen Selbstbeschränkung anzuhalten, ist der Einzelgebührentarif. Besonders aber, um den berechtigte« Klagen über die ungleichmäßige Belastung der verschiedenen Gruppen von Fernsprechteilnehmern abzuhelfen, wird nun beabsichtigt, das Pauschgebührensystem ganz aufzuheben und sämtliche Angeschlossenen durch den allgemeinen Übergang zu Grund- und Gesprächs¬ gebühren nach Maßgabe der Leistung heranzuziehen. Und zwar soll die Grund¬ gebühr dergestalt ermäßigt werden, daß sie in Netzen von 1 bis 1000 Anschlüssen 50 Mark „ „ „ 1001 „ 5000 „ os „ „ „ „ 6 001 „ 20000 „ 80 „ „ „ „ 20001 „ 70000 „ 90 „ in größeren Netzen für jede weiteren S0000 Anschlusse je 10 Mark mehr beträgt. Außer dieser Grundgebühr ist jede hergestellte Gesprächsverbindung mit 4 Pf. zu bezahlen. Auf die Bezahlung von Pflichtgesprächen wird verzichtet. Für den Fernverkehr ist eine Ermäßigung vorgesehen. Dieser neue Fernsprechgebührentarif, der die Wirkung haben wird, daß die wenig Sprechenden entlastet und die Teilnehmer mit lebhaftem Verkehr dafür

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316950/580>, abgerufen am 23.07.2024.