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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr.

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Das Projekt einer deutschen Ronnnnnalbank

jetzt -- vor den neu bevorstehenden Kreistagen -- nochmals an die Kreise mit
einen: Anschreiben heran; von einer Bearbeitung mit Hochdruck ist, wie sich
jene Pressenotiz ausdrückt, nicht die Rede gewesen.

Auch die Stellungnahme der deutschen Sparkassen zu dem Projekt ist in
der großen Mehrheit eine günstige. Wie schon früher hervorgehoben, will und
kann die Kommunalbank mit den Sparkassen bezüglich des kommunalen Kredits
nicht konkurrieren, weil die Sparkassen das billigste Geld zur Verfügung haben.
Mit Recht heben aber die Gründer der Bank hierbei hervor, daß keine Kreis¬
sparkasse behaupten kann, sie werde dauernd mit Sicherheit alle Kredit¬
bedürfnisse befriedigen können. Sie glauben, daß nach verschiedenen Äußerungen
des Finanzministers (z. B. in der Herrenhausrede vom 15. März 1910) und
nach der Aufnahme, die ähnliche Bestimmungen bezüglich der Versicherungs¬
anstalten und der Feuersozietäten in den Parlamenten gefunden haben, mit
Sicherheit anzunehmen sei, daß den Sparkassen im Wege der Gesetzgebung die
Verpflichtung auferlegt werden wird, einen erheblichen Prozentsatz ihrer Bestände
in Jnhaberpapieren, insbesondere Staatsanleihen, anzulegen. Dadurch wird
natürlich bei vielen Sparkassen die Möglichkeit, Kommunaldarlehen zu gewähren,
erheblich verringert oder völlig aufgehoben.

Für die Sparkassen selbst ist aber die Einrichtung der Deutschen Kommunal¬
bank, welche gleichzeitig als deren Zentralinstitut tütig sein soll, von außer¬
ordentlichem Vorteil. Dieser Zusammenschluß ist für die Sparkassen geradezu
geboten, weil durch den neuerdings eingeführten Postscheckverkehr die von den
Kommunen schon als überstanden angesehene Gefahr der Postsparkasse wiederum
nahe gerückt ist. Er kann allmählich zu letzterer führen; sobald eine wenn auch
zunächst nur geringe Verzinsung der Postscheckeinlagen eingeführt wird, ist die
Postsparkasse schon da.

Die neuesten Beschlüsse der einzelnen provinziellen Sparkassenverbände über
die Einrichtung von Giroverbänden sür die zu ihnen gehörigen Kommunen
(Garantieverbände der ihnen angeschlossenen Sparkassen) lassen deutlich erkennen,
wie nötig die Organisation einer zentralen Abrechnungsstelle für die Sparkassen
ist; vor allem ergibt sie sich aber daraus, daß neuerdings -- am 1. August 1910 --
die Geschäftsstelle des Deutschen Sparkassenverbandes eine Zentralabrechnungs¬
stelle der Sparkassen sür Deutschland begründet hat, welche die Vermittelung
zwischen den überweisenden und empfangenden Sparkassen durch Buchhaltung und
Abrechnung besorgt. Diese Geschäftsstelle ist ein Schritt auf dem Wege zum eigenen
Zentralinstitut, da die rein buchmäßige Abrechnung bei größerem Geschäftsverkehr
nicht mehr ausreicht, sondern eine bankmäßige Kasseneinrichtung erfordert. Die
fortschreitende Einrichtung des Giroverkehrs macht es daher dringend wünschenswert,
daß dieKommunalbank möglichst bald zustande kommt, damit nicht durch Verbindung
mit weniger geeigneten Finanzinstituten eine weitere Zersplitterung eintritt.

Von großer Bedeutung ist natürlich die Stellung der Staatsbehörden zu
dem Pwjekt. Vor kurzem ist in einigen Organen der Tagespresse angedeutet


Das Projekt einer deutschen Ronnnnnalbank

jetzt — vor den neu bevorstehenden Kreistagen — nochmals an die Kreise mit
einen: Anschreiben heran; von einer Bearbeitung mit Hochdruck ist, wie sich
jene Pressenotiz ausdrückt, nicht die Rede gewesen.

Auch die Stellungnahme der deutschen Sparkassen zu dem Projekt ist in
der großen Mehrheit eine günstige. Wie schon früher hervorgehoben, will und
kann die Kommunalbank mit den Sparkassen bezüglich des kommunalen Kredits
nicht konkurrieren, weil die Sparkassen das billigste Geld zur Verfügung haben.
Mit Recht heben aber die Gründer der Bank hierbei hervor, daß keine Kreis¬
sparkasse behaupten kann, sie werde dauernd mit Sicherheit alle Kredit¬
bedürfnisse befriedigen können. Sie glauben, daß nach verschiedenen Äußerungen
des Finanzministers (z. B. in der Herrenhausrede vom 15. März 1910) und
nach der Aufnahme, die ähnliche Bestimmungen bezüglich der Versicherungs¬
anstalten und der Feuersozietäten in den Parlamenten gefunden haben, mit
Sicherheit anzunehmen sei, daß den Sparkassen im Wege der Gesetzgebung die
Verpflichtung auferlegt werden wird, einen erheblichen Prozentsatz ihrer Bestände
in Jnhaberpapieren, insbesondere Staatsanleihen, anzulegen. Dadurch wird
natürlich bei vielen Sparkassen die Möglichkeit, Kommunaldarlehen zu gewähren,
erheblich verringert oder völlig aufgehoben.

Für die Sparkassen selbst ist aber die Einrichtung der Deutschen Kommunal¬
bank, welche gleichzeitig als deren Zentralinstitut tütig sein soll, von außer¬
ordentlichem Vorteil. Dieser Zusammenschluß ist für die Sparkassen geradezu
geboten, weil durch den neuerdings eingeführten Postscheckverkehr die von den
Kommunen schon als überstanden angesehene Gefahr der Postsparkasse wiederum
nahe gerückt ist. Er kann allmählich zu letzterer führen; sobald eine wenn auch
zunächst nur geringe Verzinsung der Postscheckeinlagen eingeführt wird, ist die
Postsparkasse schon da.

Die neuesten Beschlüsse der einzelnen provinziellen Sparkassenverbände über
die Einrichtung von Giroverbänden sür die zu ihnen gehörigen Kommunen
(Garantieverbände der ihnen angeschlossenen Sparkassen) lassen deutlich erkennen,
wie nötig die Organisation einer zentralen Abrechnungsstelle für die Sparkassen
ist; vor allem ergibt sie sich aber daraus, daß neuerdings — am 1. August 1910 —
die Geschäftsstelle des Deutschen Sparkassenverbandes eine Zentralabrechnungs¬
stelle der Sparkassen sür Deutschland begründet hat, welche die Vermittelung
zwischen den überweisenden und empfangenden Sparkassen durch Buchhaltung und
Abrechnung besorgt. Diese Geschäftsstelle ist ein Schritt auf dem Wege zum eigenen
Zentralinstitut, da die rein buchmäßige Abrechnung bei größerem Geschäftsverkehr
nicht mehr ausreicht, sondern eine bankmäßige Kasseneinrichtung erfordert. Die
fortschreitende Einrichtung des Giroverkehrs macht es daher dringend wünschenswert,
daß dieKommunalbank möglichst bald zustande kommt, damit nicht durch Verbindung
mit weniger geeigneten Finanzinstituten eine weitere Zersplitterung eintritt.

Von großer Bedeutung ist natürlich die Stellung der Staatsbehörden zu
dem Pwjekt. Vor kurzem ist in einigen Organen der Tagespresse angedeutet


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[0526] Das Projekt einer deutschen Ronnnnnalbank jetzt — vor den neu bevorstehenden Kreistagen — nochmals an die Kreise mit einen: Anschreiben heran; von einer Bearbeitung mit Hochdruck ist, wie sich jene Pressenotiz ausdrückt, nicht die Rede gewesen. Auch die Stellungnahme der deutschen Sparkassen zu dem Projekt ist in der großen Mehrheit eine günstige. Wie schon früher hervorgehoben, will und kann die Kommunalbank mit den Sparkassen bezüglich des kommunalen Kredits nicht konkurrieren, weil die Sparkassen das billigste Geld zur Verfügung haben. Mit Recht heben aber die Gründer der Bank hierbei hervor, daß keine Kreis¬ sparkasse behaupten kann, sie werde dauernd mit Sicherheit alle Kredit¬ bedürfnisse befriedigen können. Sie glauben, daß nach verschiedenen Äußerungen des Finanzministers (z. B. in der Herrenhausrede vom 15. März 1910) und nach der Aufnahme, die ähnliche Bestimmungen bezüglich der Versicherungs¬ anstalten und der Feuersozietäten in den Parlamenten gefunden haben, mit Sicherheit anzunehmen sei, daß den Sparkassen im Wege der Gesetzgebung die Verpflichtung auferlegt werden wird, einen erheblichen Prozentsatz ihrer Bestände in Jnhaberpapieren, insbesondere Staatsanleihen, anzulegen. Dadurch wird natürlich bei vielen Sparkassen die Möglichkeit, Kommunaldarlehen zu gewähren, erheblich verringert oder völlig aufgehoben. Für die Sparkassen selbst ist aber die Einrichtung der Deutschen Kommunal¬ bank, welche gleichzeitig als deren Zentralinstitut tütig sein soll, von außer¬ ordentlichem Vorteil. Dieser Zusammenschluß ist für die Sparkassen geradezu geboten, weil durch den neuerdings eingeführten Postscheckverkehr die von den Kommunen schon als überstanden angesehene Gefahr der Postsparkasse wiederum nahe gerückt ist. Er kann allmählich zu letzterer führen; sobald eine wenn auch zunächst nur geringe Verzinsung der Postscheckeinlagen eingeführt wird, ist die Postsparkasse schon da. Die neuesten Beschlüsse der einzelnen provinziellen Sparkassenverbände über die Einrichtung von Giroverbänden sür die zu ihnen gehörigen Kommunen (Garantieverbände der ihnen angeschlossenen Sparkassen) lassen deutlich erkennen, wie nötig die Organisation einer zentralen Abrechnungsstelle für die Sparkassen ist; vor allem ergibt sie sich aber daraus, daß neuerdings — am 1. August 1910 — die Geschäftsstelle des Deutschen Sparkassenverbandes eine Zentralabrechnungs¬ stelle der Sparkassen sür Deutschland begründet hat, welche die Vermittelung zwischen den überweisenden und empfangenden Sparkassen durch Buchhaltung und Abrechnung besorgt. Diese Geschäftsstelle ist ein Schritt auf dem Wege zum eigenen Zentralinstitut, da die rein buchmäßige Abrechnung bei größerem Geschäftsverkehr nicht mehr ausreicht, sondern eine bankmäßige Kasseneinrichtung erfordert. Die fortschreitende Einrichtung des Giroverkehrs macht es daher dringend wünschenswert, daß dieKommunalbank möglichst bald zustande kommt, damit nicht durch Verbindung mit weniger geeigneten Finanzinstituten eine weitere Zersplitterung eintritt. Von großer Bedeutung ist natürlich die Stellung der Staatsbehörden zu dem Pwjekt. Vor kurzem ist in einigen Organen der Tagespresse angedeutet

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316950/526>, abgerufen am 22.07.2024.