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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

seiner auf zwei Bände berechneten Studien gibt der Verfasser hier in den lose
aneinander gereihten sechs Kapiteln seiner "Streifzüge" neuen Anstoß zur Lösung
des "wunderbaren Problems" (wie er so oft gern zitiert) über die Entstehung
unserer neuhochdeutschen Schriftsprache. seiner Ansicht nach, und hierin wird
man ihm nur zustimmen, kann eine ergründende Behandlung des schwierigen
Problems nicht von der Sprachwissenschaft allein ausgehen, ist sie doch trotz aller
erfreulichen Fortschritte noch nicht ganz der Gefahr entronnen, vor der schon
Jak. Grimm warnte, neben dem Worte nicht die Sache selbst zu vergessen. Die
Geschichte und vor allem die Kulturgeschichte also muß mehr als bisher heran¬
gezogen werden zur Erklärung und Deutung großer sprachlicher Umwälzungen'
die in der kulturellen Entwicklung eines Volkes mitspielenden Hauptfaktoren werden
sich auch als Niederschlag in seiner Sprache nachweisen lassen. Von diesen: Grund¬
satze ausgehend sucht Gutjahr namentlich die Siedlungs- und Rechtsgeschichte für
die Beantwortung unseres Problems heranzuziehen, denn "für jeden, der mit der
Siedlungsgeschichte, mit der Kolonisation des deutschen Ostens im zehnten bis
vierzehnten Jahrhundert sich vertraut gemacht hat und der die mancherlei Ein¬
wirkungen kennen gelernt hat, welche die Kolonisation ans Recht, Agrarwesen,
Siedlungsanlagen (Stadtplan, Dorfanlage, Hanstypen), auf Kunst, besonders
Architektur und Skulptur, ausgeübt hat, kann kein Zweifel sich erheben, daß
anch die Sprache unter dem Einflüsse der Siedlung, der "Großtat des
deutschen Volkes im Mittelalter", sich entwickelt haben muß". Hierbei ist nun
in erster Linie regional zu trennen zwischen altem Stammlande und jungem
Kolonisationsgebiet, zwischen Stadt und Dorf, dann zwischen den einzelnen
Gesellschaftsklassen, zwischen Rittertum und Bürgerstand, zwischen Patriziat und
Handwerkerstand, zwischen Stadtrat und Handwerkerinnung u. tgi., und dann erst
folgt, oder wenigstens hätte zu folgen die wissenschaftliche Verarbeitung der jeder
einzelnen dieser sozialen Schichten eigenen Sprache in ihrer mannigfachen Ab¬
stufung. Das ist der kulturgeschichtliche Hintergrund, oder besser gesagt Unter¬
grund, anf dem der Verfasser die Geschichte unserer Schriftsprache aufgebaut wissen
möchte. So gibt er in ansprechender Darstellung (allerdings an einigen Stellen
in unnötiger Breite) einen Überblick über die bedeutendsten Kolonisationsbewegnngen
des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts namentlich im deutschen Osten und
sucht dann, ausgehend von der Tatsache, daß der Hauptzug dieser Siedlungs¬
bewegungen von Westen aus erfolgte -- hauptsächlich das fränkische Element war
dabei stark vertreten --, die kulturellen Folgen dieser Wanderung für Sprache
und Recht aufzudecken. Es ist allerdings schwierig, die einzelnen Siedlungs¬
bezirke des großen Gebietes einzelnen besiedelnden Stmumesgrnppen zuzuweisen,
denn unser einziges sprachliches Hilfsmittel, die Ortsnamenkunde, versagt hierbei
begreiflicherweise nnr zu oft. Hier nun läßt Gutjahr die Rechtsgeschichte hilfreich
einspringen. Durch die Kolonisation wurden im Osten neue Kulturzentren ge¬
schaffen. Erfurt, Halle, Magdeburg, Leipzig, Breslau, Prag, Wien u. a. Diese
bildeten, die heimatlichen Verhältnisse des Stammlandes getreu widerspiegelnd,
im dreizehnten und den folgenden Jahrhunderten ein eigenes Wirtschafts- und
Rechtsgebiet aus. Wirtschaftlich äußerte sich diese Besiedluugstätigkeit in der
übereinstimmenden Stadt- und Dorfanlage, in der Bauart und in der Flur¬
einteilung, rechtsgeschichtlich im städtischen Bewidmnngswesen. Dies alles war
natürlich von größtem Einfluß auf Wortschatz und Sprache. Man könnte nun
denken, der Verfasser würde anschließend an die Darlegung dieser Gedankengänge
zu seiner Hauptaufgabe, der sprachlichen Darstellung dieser Kulturerscheinungen
übergehen; statt dessen bringt er eine umfängliche Darstellung der Rechtsverhält-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

seiner auf zwei Bände berechneten Studien gibt der Verfasser hier in den lose
aneinander gereihten sechs Kapiteln seiner „Streifzüge" neuen Anstoß zur Lösung
des „wunderbaren Problems" (wie er so oft gern zitiert) über die Entstehung
unserer neuhochdeutschen Schriftsprache. seiner Ansicht nach, und hierin wird
man ihm nur zustimmen, kann eine ergründende Behandlung des schwierigen
Problems nicht von der Sprachwissenschaft allein ausgehen, ist sie doch trotz aller
erfreulichen Fortschritte noch nicht ganz der Gefahr entronnen, vor der schon
Jak. Grimm warnte, neben dem Worte nicht die Sache selbst zu vergessen. Die
Geschichte und vor allem die Kulturgeschichte also muß mehr als bisher heran¬
gezogen werden zur Erklärung und Deutung großer sprachlicher Umwälzungen'
die in der kulturellen Entwicklung eines Volkes mitspielenden Hauptfaktoren werden
sich auch als Niederschlag in seiner Sprache nachweisen lassen. Von diesen: Grund¬
satze ausgehend sucht Gutjahr namentlich die Siedlungs- und Rechtsgeschichte für
die Beantwortung unseres Problems heranzuziehen, denn „für jeden, der mit der
Siedlungsgeschichte, mit der Kolonisation des deutschen Ostens im zehnten bis
vierzehnten Jahrhundert sich vertraut gemacht hat und der die mancherlei Ein¬
wirkungen kennen gelernt hat, welche die Kolonisation ans Recht, Agrarwesen,
Siedlungsanlagen (Stadtplan, Dorfanlage, Hanstypen), auf Kunst, besonders
Architektur und Skulptur, ausgeübt hat, kann kein Zweifel sich erheben, daß
anch die Sprache unter dem Einflüsse der Siedlung, der „Großtat des
deutschen Volkes im Mittelalter", sich entwickelt haben muß". Hierbei ist nun
in erster Linie regional zu trennen zwischen altem Stammlande und jungem
Kolonisationsgebiet, zwischen Stadt und Dorf, dann zwischen den einzelnen
Gesellschaftsklassen, zwischen Rittertum und Bürgerstand, zwischen Patriziat und
Handwerkerstand, zwischen Stadtrat und Handwerkerinnung u. tgi., und dann erst
folgt, oder wenigstens hätte zu folgen die wissenschaftliche Verarbeitung der jeder
einzelnen dieser sozialen Schichten eigenen Sprache in ihrer mannigfachen Ab¬
stufung. Das ist der kulturgeschichtliche Hintergrund, oder besser gesagt Unter¬
grund, anf dem der Verfasser die Geschichte unserer Schriftsprache aufgebaut wissen
möchte. So gibt er in ansprechender Darstellung (allerdings an einigen Stellen
in unnötiger Breite) einen Überblick über die bedeutendsten Kolonisationsbewegnngen
des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts namentlich im deutschen Osten und
sucht dann, ausgehend von der Tatsache, daß der Hauptzug dieser Siedlungs¬
bewegungen von Westen aus erfolgte — hauptsächlich das fränkische Element war
dabei stark vertreten —, die kulturellen Folgen dieser Wanderung für Sprache
und Recht aufzudecken. Es ist allerdings schwierig, die einzelnen Siedlungs¬
bezirke des großen Gebietes einzelnen besiedelnden Stmumesgrnppen zuzuweisen,
denn unser einziges sprachliches Hilfsmittel, die Ortsnamenkunde, versagt hierbei
begreiflicherweise nnr zu oft. Hier nun läßt Gutjahr die Rechtsgeschichte hilfreich
einspringen. Durch die Kolonisation wurden im Osten neue Kulturzentren ge¬
schaffen. Erfurt, Halle, Magdeburg, Leipzig, Breslau, Prag, Wien u. a. Diese
bildeten, die heimatlichen Verhältnisse des Stammlandes getreu widerspiegelnd,
im dreizehnten und den folgenden Jahrhunderten ein eigenes Wirtschafts- und
Rechtsgebiet aus. Wirtschaftlich äußerte sich diese Besiedluugstätigkeit in der
übereinstimmenden Stadt- und Dorfanlage, in der Bauart und in der Flur¬
einteilung, rechtsgeschichtlich im städtischen Bewidmnngswesen. Dies alles war
natürlich von größtem Einfluß auf Wortschatz und Sprache. Man könnte nun
denken, der Verfasser würde anschließend an die Darlegung dieser Gedankengänge
zu seiner Hauptaufgabe, der sprachlichen Darstellung dieser Kulturerscheinungen
übergehen; statt dessen bringt er eine umfängliche Darstellung der Rechtsverhält-


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[0247] Maßgebliches und Unmaßgebliches seiner auf zwei Bände berechneten Studien gibt der Verfasser hier in den lose aneinander gereihten sechs Kapiteln seiner „Streifzüge" neuen Anstoß zur Lösung des „wunderbaren Problems" (wie er so oft gern zitiert) über die Entstehung unserer neuhochdeutschen Schriftsprache. seiner Ansicht nach, und hierin wird man ihm nur zustimmen, kann eine ergründende Behandlung des schwierigen Problems nicht von der Sprachwissenschaft allein ausgehen, ist sie doch trotz aller erfreulichen Fortschritte noch nicht ganz der Gefahr entronnen, vor der schon Jak. Grimm warnte, neben dem Worte nicht die Sache selbst zu vergessen. Die Geschichte und vor allem die Kulturgeschichte also muß mehr als bisher heran¬ gezogen werden zur Erklärung und Deutung großer sprachlicher Umwälzungen' die in der kulturellen Entwicklung eines Volkes mitspielenden Hauptfaktoren werden sich auch als Niederschlag in seiner Sprache nachweisen lassen. Von diesen: Grund¬ satze ausgehend sucht Gutjahr namentlich die Siedlungs- und Rechtsgeschichte für die Beantwortung unseres Problems heranzuziehen, denn „für jeden, der mit der Siedlungsgeschichte, mit der Kolonisation des deutschen Ostens im zehnten bis vierzehnten Jahrhundert sich vertraut gemacht hat und der die mancherlei Ein¬ wirkungen kennen gelernt hat, welche die Kolonisation ans Recht, Agrarwesen, Siedlungsanlagen (Stadtplan, Dorfanlage, Hanstypen), auf Kunst, besonders Architektur und Skulptur, ausgeübt hat, kann kein Zweifel sich erheben, daß anch die Sprache unter dem Einflüsse der Siedlung, der „Großtat des deutschen Volkes im Mittelalter", sich entwickelt haben muß". Hierbei ist nun in erster Linie regional zu trennen zwischen altem Stammlande und jungem Kolonisationsgebiet, zwischen Stadt und Dorf, dann zwischen den einzelnen Gesellschaftsklassen, zwischen Rittertum und Bürgerstand, zwischen Patriziat und Handwerkerstand, zwischen Stadtrat und Handwerkerinnung u. tgi., und dann erst folgt, oder wenigstens hätte zu folgen die wissenschaftliche Verarbeitung der jeder einzelnen dieser sozialen Schichten eigenen Sprache in ihrer mannigfachen Ab¬ stufung. Das ist der kulturgeschichtliche Hintergrund, oder besser gesagt Unter¬ grund, anf dem der Verfasser die Geschichte unserer Schriftsprache aufgebaut wissen möchte. So gibt er in ansprechender Darstellung (allerdings an einigen Stellen in unnötiger Breite) einen Überblick über die bedeutendsten Kolonisationsbewegnngen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts namentlich im deutschen Osten und sucht dann, ausgehend von der Tatsache, daß der Hauptzug dieser Siedlungs¬ bewegungen von Westen aus erfolgte — hauptsächlich das fränkische Element war dabei stark vertreten —, die kulturellen Folgen dieser Wanderung für Sprache und Recht aufzudecken. Es ist allerdings schwierig, die einzelnen Siedlungs¬ bezirke des großen Gebietes einzelnen besiedelnden Stmumesgrnppen zuzuweisen, denn unser einziges sprachliches Hilfsmittel, die Ortsnamenkunde, versagt hierbei begreiflicherweise nnr zu oft. Hier nun läßt Gutjahr die Rechtsgeschichte hilfreich einspringen. Durch die Kolonisation wurden im Osten neue Kulturzentren ge¬ schaffen. Erfurt, Halle, Magdeburg, Leipzig, Breslau, Prag, Wien u. a. Diese bildeten, die heimatlichen Verhältnisse des Stammlandes getreu widerspiegelnd, im dreizehnten und den folgenden Jahrhunderten ein eigenes Wirtschafts- und Rechtsgebiet aus. Wirtschaftlich äußerte sich diese Besiedluugstätigkeit in der übereinstimmenden Stadt- und Dorfanlage, in der Bauart und in der Flur¬ einteilung, rechtsgeschichtlich im städtischen Bewidmnngswesen. Dies alles war natürlich von größtem Einfluß auf Wortschatz und Sprache. Man könnte nun denken, der Verfasser würde anschließend an die Darlegung dieser Gedankengänge zu seiner Hauptaufgabe, der sprachlichen Darstellung dieser Kulturerscheinungen übergehen; statt dessen bringt er eine umfängliche Darstellung der Rechtsverhält-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316950/247>, abgerufen am 22.07.2024.