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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Umständen erklärbarer Schritt eines politischen Freundes uns nicht dahin führen,
daß wir die Frage, ob unsre Sache davon Schaden oder Nutzen hat, objektiv zu
Prüfen unterlassen. Im vorliegenden Falle können wir zu keinem andern Ergebnis
kommen, als daß der Schritt des Prinzen Hohenlohe ein politischer Fehler war.
Nachdem der Prinz einmal das allgemein als solches anerkannte und von allen
verständigen Freunden seiner Sache gebilligte Opfer gebracht hatte, mußten
Persönliche, noch dazu leicht vorauszusehende innere Konflikte zurückstehen hinter
dem Zweck, zu dem das Opfer gebracht worden war. War es für den
Prinzen demütigend und unerträglich, mit Herrn Peter spähn im Präsidium
des Reichstags zu sitzen, so war es das auch schon vor einem Jahre. Bei
uns ist nun einmal das Reichstagspräsidium aus Vertretern verschiedner Par¬
teien zusammengesetzt. Die Grundsätze, nach denen dies geschieht, sind unklar
und schwankend. Es ist jedem Mitglied des Reichstags unbenommen, hierüber
seine besondern Ansichten zu haben und in das Präsidium nicht einzutreten, wenn
dessen Zusammensetzung diesen Ansichten nicht entspricht. Ist er aber Mitglied
des Präsidiums geworden, so kann er sein Verbleiben darin nicht von dem Ver¬
halten der Parteien abhängig machen, denen die beiden andern Mitglieder des
Präsidiums angehören, es sei denn daß nach seiner Überzeugung ein bestimmter
Beschluß der Mehrheit nicht so sehr eine politische Verkehrtheit des Reichstags als
Gesetzgebungsorgans, als vielmehr eine Bloßstellung des Ansehens und der Ehre
des Reichstags als repräsentativer Körperschaft bedeutet. So legte seinerzeit das
ganze Reichstagspräsidium sein Amt nieder, als der Reichstag dem greisen Fürsten
Bismarck die Huldigung verweigerte. Es ist aber immer ein Fehler, wenn ein
Reichstagsmitglied an die Stelle der einfachen Überlegung, ob er mit Vertretern
bestimmter andrer Parteien im Präsidium zusammenwirken kann und will, irgend¬
welche Erwartungen in bezug auf die Entwicklung der Parteien setzt, die in den
seltensten Fällen erfüllt werden. Die Verpflichtung, die Prinz Hohenlohe im
vorigen Jahre freiwillig übernommen hatte, besteht auch heute noch fort, wenn
die Lage auch schwieriger geworden ist. Der Zeitpunkt, wo die Lage für den
Prinzen selbst unerträglich geworden war, ist also nur durch das subjektive
Empfinden des Prinzen bestimmt, nicht in objektiv nachweisbaren Tatsachen
begründet. Den Mann, der solchem Empfinden folgt, muß man respektieren; die
Frage aber, ob er den Schaden, der dadurch tatsächlich angerichtet wird, gewollt
hat, unterliegt der politischen Kritik.

Dieser Schaden ist vor allem durch die Art der Begründung, weniger durch
den Schritt selbst, angerichtet worden. Es wird niemand auf den Gedanken
gekommen sein, daß der Erbprinz von Hohenlohe, der dem Zentrum seit langer
Zeit besonders verhaßte, entschiedne Bekenner evangelischer Überzeugungen und
Bekämpfer ultramontaner Bestrebungen, in seinen religiösen und politischen
Anschauungen irgend etwas mit Herrn spähn gemein hatte, -- weder vor noch
nach Erscheinen der Enzyklika. Er konnte in hundert öffentlichen Kundgebungen,
SU denen er als Abgeordneter Gelegenheit hatte, bekunden, daß er derselbe geblieben
war wie früher-, er konnte seinen Namen, wenn er wollte, auf jede Protest¬
resolution des Evangelischen Bundes setzen lassen. Dabei konnte er ruhig mit
Herrn Spahn im Präsidium sitzen, denn das hat gar nichts damit zu tun. Von
dem Grafen Schwerin sprechen wir gar nicht, da die Absage des Erbprinzen doch
un wesentlichen gegen die befürchtete Zentrumsherrschaft gerichtet war. Der
Erbprinz mußte sich aber vor allem bewußt sein, daß sein Rücktritt gar kein
Schlag gegen das Zentrum war -- diesem gegenüber war er eine stumpfe
Waffe, ja sogar eine Art von Waffenstrecknng --, sondern ein Schlag


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Umständen erklärbarer Schritt eines politischen Freundes uns nicht dahin führen,
daß wir die Frage, ob unsre Sache davon Schaden oder Nutzen hat, objektiv zu
Prüfen unterlassen. Im vorliegenden Falle können wir zu keinem andern Ergebnis
kommen, als daß der Schritt des Prinzen Hohenlohe ein politischer Fehler war.
Nachdem der Prinz einmal das allgemein als solches anerkannte und von allen
verständigen Freunden seiner Sache gebilligte Opfer gebracht hatte, mußten
Persönliche, noch dazu leicht vorauszusehende innere Konflikte zurückstehen hinter
dem Zweck, zu dem das Opfer gebracht worden war. War es für den
Prinzen demütigend und unerträglich, mit Herrn Peter spähn im Präsidium
des Reichstags zu sitzen, so war es das auch schon vor einem Jahre. Bei
uns ist nun einmal das Reichstagspräsidium aus Vertretern verschiedner Par¬
teien zusammengesetzt. Die Grundsätze, nach denen dies geschieht, sind unklar
und schwankend. Es ist jedem Mitglied des Reichstags unbenommen, hierüber
seine besondern Ansichten zu haben und in das Präsidium nicht einzutreten, wenn
dessen Zusammensetzung diesen Ansichten nicht entspricht. Ist er aber Mitglied
des Präsidiums geworden, so kann er sein Verbleiben darin nicht von dem Ver¬
halten der Parteien abhängig machen, denen die beiden andern Mitglieder des
Präsidiums angehören, es sei denn daß nach seiner Überzeugung ein bestimmter
Beschluß der Mehrheit nicht so sehr eine politische Verkehrtheit des Reichstags als
Gesetzgebungsorgans, als vielmehr eine Bloßstellung des Ansehens und der Ehre
des Reichstags als repräsentativer Körperschaft bedeutet. So legte seinerzeit das
ganze Reichstagspräsidium sein Amt nieder, als der Reichstag dem greisen Fürsten
Bismarck die Huldigung verweigerte. Es ist aber immer ein Fehler, wenn ein
Reichstagsmitglied an die Stelle der einfachen Überlegung, ob er mit Vertretern
bestimmter andrer Parteien im Präsidium zusammenwirken kann und will, irgend¬
welche Erwartungen in bezug auf die Entwicklung der Parteien setzt, die in den
seltensten Fällen erfüllt werden. Die Verpflichtung, die Prinz Hohenlohe im
vorigen Jahre freiwillig übernommen hatte, besteht auch heute noch fort, wenn
die Lage auch schwieriger geworden ist. Der Zeitpunkt, wo die Lage für den
Prinzen selbst unerträglich geworden war, ist also nur durch das subjektive
Empfinden des Prinzen bestimmt, nicht in objektiv nachweisbaren Tatsachen
begründet. Den Mann, der solchem Empfinden folgt, muß man respektieren; die
Frage aber, ob er den Schaden, der dadurch tatsächlich angerichtet wird, gewollt
hat, unterliegt der politischen Kritik.

Dieser Schaden ist vor allem durch die Art der Begründung, weniger durch
den Schritt selbst, angerichtet worden. Es wird niemand auf den Gedanken
gekommen sein, daß der Erbprinz von Hohenlohe, der dem Zentrum seit langer
Zeit besonders verhaßte, entschiedne Bekenner evangelischer Überzeugungen und
Bekämpfer ultramontaner Bestrebungen, in seinen religiösen und politischen
Anschauungen irgend etwas mit Herrn spähn gemein hatte, — weder vor noch
nach Erscheinen der Enzyklika. Er konnte in hundert öffentlichen Kundgebungen,
SU denen er als Abgeordneter Gelegenheit hatte, bekunden, daß er derselbe geblieben
war wie früher-, er konnte seinen Namen, wenn er wollte, auf jede Protest¬
resolution des Evangelischen Bundes setzen lassen. Dabei konnte er ruhig mit
Herrn Spahn im Präsidium sitzen, denn das hat gar nichts damit zu tun. Von
dem Grafen Schwerin sprechen wir gar nicht, da die Absage des Erbprinzen doch
un wesentlichen gegen die befürchtete Zentrumsherrschaft gerichtet war. Der
Erbprinz mußte sich aber vor allem bewußt sein, daß sein Rücktritt gar kein
Schlag gegen das Zentrum war — diesem gegenüber war er eine stumpfe
Waffe, ja sogar eine Art von Waffenstrecknng —, sondern ein Schlag


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[0099] Maßgebliches und Unmaßgebliches Umständen erklärbarer Schritt eines politischen Freundes uns nicht dahin führen, daß wir die Frage, ob unsre Sache davon Schaden oder Nutzen hat, objektiv zu Prüfen unterlassen. Im vorliegenden Falle können wir zu keinem andern Ergebnis kommen, als daß der Schritt des Prinzen Hohenlohe ein politischer Fehler war. Nachdem der Prinz einmal das allgemein als solches anerkannte und von allen verständigen Freunden seiner Sache gebilligte Opfer gebracht hatte, mußten Persönliche, noch dazu leicht vorauszusehende innere Konflikte zurückstehen hinter dem Zweck, zu dem das Opfer gebracht worden war. War es für den Prinzen demütigend und unerträglich, mit Herrn Peter spähn im Präsidium des Reichstags zu sitzen, so war es das auch schon vor einem Jahre. Bei uns ist nun einmal das Reichstagspräsidium aus Vertretern verschiedner Par¬ teien zusammengesetzt. Die Grundsätze, nach denen dies geschieht, sind unklar und schwankend. Es ist jedem Mitglied des Reichstags unbenommen, hierüber seine besondern Ansichten zu haben und in das Präsidium nicht einzutreten, wenn dessen Zusammensetzung diesen Ansichten nicht entspricht. Ist er aber Mitglied des Präsidiums geworden, so kann er sein Verbleiben darin nicht von dem Ver¬ halten der Parteien abhängig machen, denen die beiden andern Mitglieder des Präsidiums angehören, es sei denn daß nach seiner Überzeugung ein bestimmter Beschluß der Mehrheit nicht so sehr eine politische Verkehrtheit des Reichstags als Gesetzgebungsorgans, als vielmehr eine Bloßstellung des Ansehens und der Ehre des Reichstags als repräsentativer Körperschaft bedeutet. So legte seinerzeit das ganze Reichstagspräsidium sein Amt nieder, als der Reichstag dem greisen Fürsten Bismarck die Huldigung verweigerte. Es ist aber immer ein Fehler, wenn ein Reichstagsmitglied an die Stelle der einfachen Überlegung, ob er mit Vertretern bestimmter andrer Parteien im Präsidium zusammenwirken kann und will, irgend¬ welche Erwartungen in bezug auf die Entwicklung der Parteien setzt, die in den seltensten Fällen erfüllt werden. Die Verpflichtung, die Prinz Hohenlohe im vorigen Jahre freiwillig übernommen hatte, besteht auch heute noch fort, wenn die Lage auch schwieriger geworden ist. Der Zeitpunkt, wo die Lage für den Prinzen selbst unerträglich geworden war, ist also nur durch das subjektive Empfinden des Prinzen bestimmt, nicht in objektiv nachweisbaren Tatsachen begründet. Den Mann, der solchem Empfinden folgt, muß man respektieren; die Frage aber, ob er den Schaden, der dadurch tatsächlich angerichtet wird, gewollt hat, unterliegt der politischen Kritik. Dieser Schaden ist vor allem durch die Art der Begründung, weniger durch den Schritt selbst, angerichtet worden. Es wird niemand auf den Gedanken gekommen sein, daß der Erbprinz von Hohenlohe, der dem Zentrum seit langer Zeit besonders verhaßte, entschiedne Bekenner evangelischer Überzeugungen und Bekämpfer ultramontaner Bestrebungen, in seinen religiösen und politischen Anschauungen irgend etwas mit Herrn spähn gemein hatte, — weder vor noch nach Erscheinen der Enzyklika. Er konnte in hundert öffentlichen Kundgebungen, SU denen er als Abgeordneter Gelegenheit hatte, bekunden, daß er derselbe geblieben war wie früher-, er konnte seinen Namen, wenn er wollte, auf jede Protest¬ resolution des Evangelischen Bundes setzen lassen. Dabei konnte er ruhig mit Herrn Spahn im Präsidium sitzen, denn das hat gar nichts damit zu tun. Von dem Grafen Schwerin sprechen wir gar nicht, da die Absage des Erbprinzen doch un wesentlichen gegen die befürchtete Zentrumsherrschaft gerichtet war. Der Erbprinz mußte sich aber vor allem bewußt sein, daß sein Rücktritt gar kein Schlag gegen das Zentrum war — diesem gegenüber war er eine stumpfe Waffe, ja sogar eine Art von Waffenstrecknng —, sondern ein Schlag

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/99>, abgerufen am 23.07.2024.