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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Z^nan Shih-kai

Großen und dauernd erreicht werden könne durch Teilnahme an der Verwaltung
des Landes, also dnrch Einrichtung einer Verfassung.

Wir haben schon oben der ins Ausland gesandten hohen Kommissäre
Erwähnung getan, die in wenig Monaten der ihnen gestellten Aufgabe des
Studiums der Verfassung und Regierungsformen fremder Staaten Genüge getan
zu haben glaubten. Nach ihrer Rückkehr übergaben sie die Resultate ihrer Reise
einer vom Kaiser im September 1906 gebildeten Kommission und schon nach
Mei Monaten war die Arbeit eines Verfassungsentivnrfes beendet. Das Resultat
war lächerlich: ohne Rücksicht auf die historische Entwicklung des Landes, die
Verschiedenheit seiner Organisation, Bevölkerung und Natur lag ein Entwurf
vor; wenn es für China uicht absurd wäre, möchte man von "grüner Tisch¬
weisheit" reden Es waren theoretische Deduktionen., die völlig in der Luft
hingen. Aber wo lag die Hauptschwierigkeit? Es war das in der Geschichte
des Laudes fest begründete Verhältnis der Zentrale zu den Provinzen.

Es ist hier uicht der PlaK. chinesische Staaten- und Staatsgeschichte zu
treibe", es sei nur erwähnt, das; sich die heutige unabhängige Stellung der
Vizeköuige historisch entwickelt hat und aus der Orgamsatiou der alten chine¬
sischen Feudalstanten erwachsen ist. Der Leiter des provinziellen Regierungs-
apparates ist ein fast völlig unabhängiger Mann, er regiert seul Land wie em
autokratischer Fürst. Bis Ende des Jahres 1906 war er der Generalllssnnus
der von ihm geschaffnen und unterhaltnett Truppen, deren Zahl er bis zum
Auftauchen der'Reformideen in Peking, also bis zum Jahre 1902. allem be¬
stimmte. Er belegt das Laud mit Steuern, er baut Straßen, Eisenbahnen, er¬
hebt Anleihen, auch bis vor kurzen: solche von fremden Staaten, erläßt Ge¬
setze usw. solange alles in den Provinzen ruhig geht und die Zentralregierung
uur die genügenden Abgaben erhält, mischt sich Peking nicht in die Verwaltung
der Provinzen ein: außer dnrch allgemeine Direktiven wirkt der Mandschuhof
kaum auf die Provinzen ein. Dieser Zustand mußte natürlich bei der Schaffung
einer Verfas ung aufhören. Die Rechte der Gouverneure waren aber zu tief
gewurzelt, als'daß man sie einfach durch Dekret hätte abschaffen oder ihren
Umfang einschränken können. Als der erste im September 1906 fertiggestellte
Entwurf dies dennoch vorsah, traf der Platt auf den härtesten Widerstand der
beteiligten Beamtenwelt wie auch der neuen Presse Chinas. Dieser Entwurf
krankte, wie die meisten Entwürfe, die die auf allen Gebieten Chinas bemerkbare
neue Reformbewegung hervorrief, nicht bloß an dem Mangel historischer Er¬
kenntnis, sondern'zeigte auch merkwürdig wenig Beachtung der tatsächlichen Ver¬
hältnisse des Landes und der Natur der Bewohner. Die Entwürfe unter
völlig theoretisch an und könnten ebenso für europäisches Denken wie europäische
Kebensverhältnisse bestimmt sein. Ich mag nicht entscheiden, ob die hoher"
waßgebenden Kreise den Verhältnissen ihres eignen Landes und Volkes so fremd
und verständnislos gegenüberstehen, oder ob es Ungeschicklichkeit und Unvertrantheit
wir den "fremden" Ideen ist, von denen ja allein, wie es zu glauben Dogma
geworden ist. Wehe und Wohlfahrt des Landes abhängt.

Schließlich nach langen oft erregten Beratungen stellte man einen wettern
Entwurf fertig, der im Juli 1907 durch Edikt veröffentlicht wurde. Er enthielt
verschiedne Bestimmungen, die dazu dienen sollten, die Gouverneure zu eiuer
gewissen Beteiligung in der Zentralregieruttg heranzuziehen, enthielt aber keinerlei
Regelung, des Verhältnisses der Gouverneure zu deu Ministerien. Der Entwurfbestimmte aber, daß die Notabeln der Provinzen, wenn sie dazu geeignet seien,
Z" einem Verwaltungsrat herangezogen werden sollten, dem der Gouverneur


Z^nan Shih-kai

Großen und dauernd erreicht werden könne durch Teilnahme an der Verwaltung
des Landes, also dnrch Einrichtung einer Verfassung.

Wir haben schon oben der ins Ausland gesandten hohen Kommissäre
Erwähnung getan, die in wenig Monaten der ihnen gestellten Aufgabe des
Studiums der Verfassung und Regierungsformen fremder Staaten Genüge getan
zu haben glaubten. Nach ihrer Rückkehr übergaben sie die Resultate ihrer Reise
einer vom Kaiser im September 1906 gebildeten Kommission und schon nach
Mei Monaten war die Arbeit eines Verfassungsentivnrfes beendet. Das Resultat
war lächerlich: ohne Rücksicht auf die historische Entwicklung des Landes, die
Verschiedenheit seiner Organisation, Bevölkerung und Natur lag ein Entwurf
vor; wenn es für China uicht absurd wäre, möchte man von „grüner Tisch¬
weisheit" reden Es waren theoretische Deduktionen., die völlig in der Luft
hingen. Aber wo lag die Hauptschwierigkeit? Es war das in der Geschichte
des Laudes fest begründete Verhältnis der Zentrale zu den Provinzen.

Es ist hier uicht der PlaK. chinesische Staaten- und Staatsgeschichte zu
treibe», es sei nur erwähnt, das; sich die heutige unabhängige Stellung der
Vizeköuige historisch entwickelt hat und aus der Orgamsatiou der alten chine¬
sischen Feudalstanten erwachsen ist. Der Leiter des provinziellen Regierungs-
apparates ist ein fast völlig unabhängiger Mann, er regiert seul Land wie em
autokratischer Fürst. Bis Ende des Jahres 1906 war er der Generalllssnnus
der von ihm geschaffnen und unterhaltnett Truppen, deren Zahl er bis zum
Auftauchen der'Reformideen in Peking, also bis zum Jahre 1902. allem be¬
stimmte. Er belegt das Laud mit Steuern, er baut Straßen, Eisenbahnen, er¬
hebt Anleihen, auch bis vor kurzen: solche von fremden Staaten, erläßt Ge¬
setze usw. solange alles in den Provinzen ruhig geht und die Zentralregierung
uur die genügenden Abgaben erhält, mischt sich Peking nicht in die Verwaltung
der Provinzen ein: außer dnrch allgemeine Direktiven wirkt der Mandschuhof
kaum auf die Provinzen ein. Dieser Zustand mußte natürlich bei der Schaffung
einer Verfas ung aufhören. Die Rechte der Gouverneure waren aber zu tief
gewurzelt, als'daß man sie einfach durch Dekret hätte abschaffen oder ihren
Umfang einschränken können. Als der erste im September 1906 fertiggestellte
Entwurf dies dennoch vorsah, traf der Platt auf den härtesten Widerstand der
beteiligten Beamtenwelt wie auch der neuen Presse Chinas. Dieser Entwurf
krankte, wie die meisten Entwürfe, die die auf allen Gebieten Chinas bemerkbare
neue Reformbewegung hervorrief, nicht bloß an dem Mangel historischer Er¬
kenntnis, sondern'zeigte auch merkwürdig wenig Beachtung der tatsächlichen Ver¬
hältnisse des Landes und der Natur der Bewohner. Die Entwürfe unter
völlig theoretisch an und könnten ebenso für europäisches Denken wie europäische
Kebensverhältnisse bestimmt sein. Ich mag nicht entscheiden, ob die hoher»
waßgebenden Kreise den Verhältnissen ihres eignen Landes und Volkes so fremd
und verständnislos gegenüberstehen, oder ob es Ungeschicklichkeit und Unvertrantheit
wir den „fremden" Ideen ist, von denen ja allein, wie es zu glauben Dogma
geworden ist. Wehe und Wohlfahrt des Landes abhängt.

Schließlich nach langen oft erregten Beratungen stellte man einen wettern
Entwurf fertig, der im Juli 1907 durch Edikt veröffentlicht wurde. Er enthielt
verschiedne Bestimmungen, die dazu dienen sollten, die Gouverneure zu eiuer
gewissen Beteiligung in der Zentralregieruttg heranzuziehen, enthielt aber keinerlei
Regelung, des Verhältnisses der Gouverneure zu deu Ministerien. Der Entwurfbestimmte aber, daß die Notabeln der Provinzen, wenn sie dazu geeignet seien,
Z" einem Verwaltungsrat herangezogen werden sollten, dem der Gouverneur


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/547>, abgerufen am 25.08.2024.