Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Zur Reform der preußischen Areisverfassuug

besitzen*). Weiterhin wird es verständlich, daß im Durchschnitt der 181 Kreise
von 100 Delegierten, die die Kreistage in die Provinziallandtage entsenden.
53 Landwirte sind und nur 10 Industrielle und 5 sonstige Gewerbetreibende.
Allerdings befinden sich unter den Delegierten 32 Angehörige anderer Berufe.
In den östlichen Provinzen sind 54 Prozent der Delegierten Landwirte, in
Schleswig-Holstein 70, in Hannover 55, in Westfalen 58. in Hessen-Nassau 42
und in: Rheinland 37 Prozent.

Ein in hohem Grade plastisches Bild von der Divergenz zwischen Rechte"
und Pflichten in der Kreisordnung gewährt nun ein Vergleich zwischen der
Verteilung der Kreistagsmandate und der Kreissteueru auf die ein¬
zelnen Wahlverbände. Hier reicht das Material nur für 83 Kreise aus;
für die übrigen waren die Kreissteuerbeträge, die die Großgrundbesitzer auf¬
bringen, nicht zu erlangen. Während in den östlichen Provinzen in: Durchschnitt
von 41 Landkreisen auf den Wahlverband der Städte 24 Prozent der Kreistags¬
mandate entfallen, zahlen die Städte in diesen Kreisen 35.4 Prozent aller
Kreissteuern. Auf den Wahlverband der Großgrundbesitzer entfallen 37 Prozent
der Mandate, während sie nur 23.8 Prozent der Kreissteuern aufbringen. Die
Landgemeinden haben 38 Prozent der Mandate und zahlen 40.8 Prozent der
Kreissteuern. In 11 Kreisen Schleswig-Holsteins haben die Städte 17 Prozent
der Mandate, die Großgrundbesitzer 32 und die Landgemeinden 50 Prozent der
Mandate; die entsprechenden Kreissteuerzahlen sind 14.1. 22.1 und 63.7 Prozent.
In 23 Kreisen Hannovers haben die Städte 18 Prozent der Mandate, die
Großgrundbesitzer 33 Prozent und die Landgemeinden 48 Prozent; die ent¬
sprechenden Kreissteuerziffern sind 23,7. 13,7 und 62.6 Prozent. In 2 Kreisen
Westfalens sind die beiderseitigen Ziffern 30 (42.6). 30 (7.9). 40 (49.5) Prozent.
In 3 Kreisen Hessen-Nassaus 12 (17.1). 23 (14.8). 65 (68.1) Prozent. In
3 Kreisen der Rheinprovinz endlich 23 (41.2). 33 (9.4). 43 (49.4) Prozent.
Eine Kommentierung dieser Zahlen erscheint unnötig. Sie sprechen für sich selbst.

Auch wenn diese Zahlen nicht eine so überzeugende Sprache redeten, würde
man zu der Auffassung, daß eine Reformbedürftigkeit der preußischen Kreis¬
verfassung vorliegt, schon durch die Lektüre der Verhandlungsberichte des
Abgeordnetenhauses aus den beiden verflossenen Sessionen gelangen. Wenn man
das Auge durch die vielen Spalten jener Berichte wandern läßt, bemerkt man.
daß von keiner Seite die Wandlung in der wirtschaftlichen Physiognomie der
Landkreise verkannt wird, und man bemerkt weiter, daß fast von allen politischen
Parteien diese Veränderungen zum Ausgangspunkt von Anträgen zur Modifi¬
zierung der Kreisordnung gemacht werden. Völlig verschieden sind aber die
politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die diese Anträge aus jenen



*) Über deu lähmenden Einfluß des Kreisausschusses als GeuelmnPmgsbehörde für
die Anlage von Arbeilerkolouien vgl. die Denkschrift des Vereins der Deutjchen Knli-
mteressenten (Magdeburg) über die Erschwerungen beim Bau von Arde.terkolomen für den
Kalibergbau.
Grenzboten III 1910 ^
Zur Reform der preußischen Areisverfassuug

besitzen*). Weiterhin wird es verständlich, daß im Durchschnitt der 181 Kreise
von 100 Delegierten, die die Kreistage in die Provinziallandtage entsenden.
53 Landwirte sind und nur 10 Industrielle und 5 sonstige Gewerbetreibende.
Allerdings befinden sich unter den Delegierten 32 Angehörige anderer Berufe.
In den östlichen Provinzen sind 54 Prozent der Delegierten Landwirte, in
Schleswig-Holstein 70, in Hannover 55, in Westfalen 58. in Hessen-Nassau 42
und in: Rheinland 37 Prozent.

Ein in hohem Grade plastisches Bild von der Divergenz zwischen Rechte»
und Pflichten in der Kreisordnung gewährt nun ein Vergleich zwischen der
Verteilung der Kreistagsmandate und der Kreissteueru auf die ein¬
zelnen Wahlverbände. Hier reicht das Material nur für 83 Kreise aus;
für die übrigen waren die Kreissteuerbeträge, die die Großgrundbesitzer auf¬
bringen, nicht zu erlangen. Während in den östlichen Provinzen in: Durchschnitt
von 41 Landkreisen auf den Wahlverband der Städte 24 Prozent der Kreistags¬
mandate entfallen, zahlen die Städte in diesen Kreisen 35.4 Prozent aller
Kreissteuern. Auf den Wahlverband der Großgrundbesitzer entfallen 37 Prozent
der Mandate, während sie nur 23.8 Prozent der Kreissteuern aufbringen. Die
Landgemeinden haben 38 Prozent der Mandate und zahlen 40.8 Prozent der
Kreissteuern. In 11 Kreisen Schleswig-Holsteins haben die Städte 17 Prozent
der Mandate, die Großgrundbesitzer 32 und die Landgemeinden 50 Prozent der
Mandate; die entsprechenden Kreissteuerzahlen sind 14.1. 22.1 und 63.7 Prozent.
In 23 Kreisen Hannovers haben die Städte 18 Prozent der Mandate, die
Großgrundbesitzer 33 Prozent und die Landgemeinden 48 Prozent; die ent¬
sprechenden Kreissteuerziffern sind 23,7. 13,7 und 62.6 Prozent. In 2 Kreisen
Westfalens sind die beiderseitigen Ziffern 30 (42.6). 30 (7.9). 40 (49.5) Prozent.
In 3 Kreisen Hessen-Nassaus 12 (17.1). 23 (14.8). 65 (68.1) Prozent. In
3 Kreisen der Rheinprovinz endlich 23 (41.2). 33 (9.4). 43 (49.4) Prozent.
Eine Kommentierung dieser Zahlen erscheint unnötig. Sie sprechen für sich selbst.

Auch wenn diese Zahlen nicht eine so überzeugende Sprache redeten, würde
man zu der Auffassung, daß eine Reformbedürftigkeit der preußischen Kreis¬
verfassung vorliegt, schon durch die Lektüre der Verhandlungsberichte des
Abgeordnetenhauses aus den beiden verflossenen Sessionen gelangen. Wenn man
das Auge durch die vielen Spalten jener Berichte wandern läßt, bemerkt man.
daß von keiner Seite die Wandlung in der wirtschaftlichen Physiognomie der
Landkreise verkannt wird, und man bemerkt weiter, daß fast von allen politischen
Parteien diese Veränderungen zum Ausgangspunkt von Anträgen zur Modifi¬
zierung der Kreisordnung gemacht werden. Völlig verschieden sind aber die
politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die diese Anträge aus jenen



*) Über deu lähmenden Einfluß des Kreisausschusses als GeuelmnPmgsbehörde für
die Anlage von Arbeilerkolouien vgl. die Denkschrift des Vereins der Deutjchen Knli-
mteressenten (Magdeburg) über die Erschwerungen beim Bau von Arde.terkolomen für den
Kalibergbau.
Grenzboten III 1910 ^
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0477" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/316762"/>
          <fw type="header" place="top"> Zur Reform der preußischen Areisverfassuug</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2010" prev="#ID_2009"> besitzen*). Weiterhin wird es verständlich, daß im Durchschnitt der 181 Kreise<lb/>
von 100 Delegierten, die die Kreistage in die Provinziallandtage entsenden.<lb/>
53 Landwirte sind und nur 10 Industrielle und 5 sonstige Gewerbetreibende.<lb/>
Allerdings befinden sich unter den Delegierten 32 Angehörige anderer Berufe.<lb/>
In den östlichen Provinzen sind 54 Prozent der Delegierten Landwirte, in<lb/>
Schleswig-Holstein 70, in Hannover 55, in Westfalen 58. in Hessen-Nassau 42<lb/>
und in: Rheinland 37 Prozent.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2011"> Ein in hohem Grade plastisches Bild von der Divergenz zwischen Rechte»<lb/>
und Pflichten in der Kreisordnung gewährt nun ein Vergleich zwischen der<lb/>
Verteilung der Kreistagsmandate und der Kreissteueru auf die ein¬<lb/>
zelnen Wahlverbände. Hier reicht das Material nur für 83 Kreise aus;<lb/>
für die übrigen waren die Kreissteuerbeträge, die die Großgrundbesitzer auf¬<lb/>
bringen, nicht zu erlangen. Während in den östlichen Provinzen in: Durchschnitt<lb/>
von 41 Landkreisen auf den Wahlverband der Städte 24 Prozent der Kreistags¬<lb/>
mandate entfallen, zahlen die Städte in diesen Kreisen 35.4 Prozent aller<lb/>
Kreissteuern. Auf den Wahlverband der Großgrundbesitzer entfallen 37 Prozent<lb/>
der Mandate, während sie nur 23.8 Prozent der Kreissteuern aufbringen. Die<lb/>
Landgemeinden haben 38 Prozent der Mandate und zahlen 40.8 Prozent der<lb/>
Kreissteuern. In 11 Kreisen Schleswig-Holsteins haben die Städte 17 Prozent<lb/>
der Mandate, die Großgrundbesitzer 32 und die Landgemeinden 50 Prozent der<lb/>
Mandate; die entsprechenden Kreissteuerzahlen sind 14.1. 22.1 und 63.7 Prozent.<lb/>
In 23 Kreisen Hannovers haben die Städte 18 Prozent der Mandate, die<lb/>
Großgrundbesitzer 33 Prozent und die Landgemeinden 48 Prozent; die ent¬<lb/>
sprechenden Kreissteuerziffern sind 23,7. 13,7 und 62.6 Prozent. In 2 Kreisen<lb/>
Westfalens sind die beiderseitigen Ziffern 30 (42.6). 30 (7.9). 40 (49.5) Prozent.<lb/>
In 3 Kreisen Hessen-Nassaus 12 (17.1). 23 (14.8). 65 (68.1) Prozent. In<lb/>
3 Kreisen der Rheinprovinz endlich 23 (41.2). 33 (9.4). 43 (49.4) Prozent.<lb/>
Eine Kommentierung dieser Zahlen erscheint unnötig. Sie sprechen für sich selbst.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2012" next="#ID_2013"> Auch wenn diese Zahlen nicht eine so überzeugende Sprache redeten, würde<lb/>
man zu der Auffassung, daß eine Reformbedürftigkeit der preußischen Kreis¬<lb/>
verfassung vorliegt, schon durch die Lektüre der Verhandlungsberichte des<lb/>
Abgeordnetenhauses aus den beiden verflossenen Sessionen gelangen. Wenn man<lb/>
das Auge durch die vielen Spalten jener Berichte wandern läßt, bemerkt man.<lb/>
daß von keiner Seite die Wandlung in der wirtschaftlichen Physiognomie der<lb/>
Landkreise verkannt wird, und man bemerkt weiter, daß fast von allen politischen<lb/>
Parteien diese Veränderungen zum Ausgangspunkt von Anträgen zur Modifi¬<lb/>
zierung der Kreisordnung gemacht werden. Völlig verschieden sind aber die<lb/>
politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die diese Anträge aus jenen</p><lb/>
          <note xml:id="FID_52" place="foot"> *) Über deu lähmenden Einfluß des Kreisausschusses als GeuelmnPmgsbehörde für<lb/>
die Anlage von Arbeilerkolouien vgl. die Denkschrift des Vereins der Deutjchen Knli-<lb/>
mteressenten (Magdeburg) über die Erschwerungen beim Bau von Arde.terkolomen für den<lb/>
Kalibergbau.</note><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten III 1910 ^</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0477] Zur Reform der preußischen Areisverfassuug besitzen*). Weiterhin wird es verständlich, daß im Durchschnitt der 181 Kreise von 100 Delegierten, die die Kreistage in die Provinziallandtage entsenden. 53 Landwirte sind und nur 10 Industrielle und 5 sonstige Gewerbetreibende. Allerdings befinden sich unter den Delegierten 32 Angehörige anderer Berufe. In den östlichen Provinzen sind 54 Prozent der Delegierten Landwirte, in Schleswig-Holstein 70, in Hannover 55, in Westfalen 58. in Hessen-Nassau 42 und in: Rheinland 37 Prozent. Ein in hohem Grade plastisches Bild von der Divergenz zwischen Rechte» und Pflichten in der Kreisordnung gewährt nun ein Vergleich zwischen der Verteilung der Kreistagsmandate und der Kreissteueru auf die ein¬ zelnen Wahlverbände. Hier reicht das Material nur für 83 Kreise aus; für die übrigen waren die Kreissteuerbeträge, die die Großgrundbesitzer auf¬ bringen, nicht zu erlangen. Während in den östlichen Provinzen in: Durchschnitt von 41 Landkreisen auf den Wahlverband der Städte 24 Prozent der Kreistags¬ mandate entfallen, zahlen die Städte in diesen Kreisen 35.4 Prozent aller Kreissteuern. Auf den Wahlverband der Großgrundbesitzer entfallen 37 Prozent der Mandate, während sie nur 23.8 Prozent der Kreissteuern aufbringen. Die Landgemeinden haben 38 Prozent der Mandate und zahlen 40.8 Prozent der Kreissteuern. In 11 Kreisen Schleswig-Holsteins haben die Städte 17 Prozent der Mandate, die Großgrundbesitzer 32 und die Landgemeinden 50 Prozent der Mandate; die entsprechenden Kreissteuerzahlen sind 14.1. 22.1 und 63.7 Prozent. In 23 Kreisen Hannovers haben die Städte 18 Prozent der Mandate, die Großgrundbesitzer 33 Prozent und die Landgemeinden 48 Prozent; die ent¬ sprechenden Kreissteuerziffern sind 23,7. 13,7 und 62.6 Prozent. In 2 Kreisen Westfalens sind die beiderseitigen Ziffern 30 (42.6). 30 (7.9). 40 (49.5) Prozent. In 3 Kreisen Hessen-Nassaus 12 (17.1). 23 (14.8). 65 (68.1) Prozent. In 3 Kreisen der Rheinprovinz endlich 23 (41.2). 33 (9.4). 43 (49.4) Prozent. Eine Kommentierung dieser Zahlen erscheint unnötig. Sie sprechen für sich selbst. Auch wenn diese Zahlen nicht eine so überzeugende Sprache redeten, würde man zu der Auffassung, daß eine Reformbedürftigkeit der preußischen Kreis¬ verfassung vorliegt, schon durch die Lektüre der Verhandlungsberichte des Abgeordnetenhauses aus den beiden verflossenen Sessionen gelangen. Wenn man das Auge durch die vielen Spalten jener Berichte wandern läßt, bemerkt man. daß von keiner Seite die Wandlung in der wirtschaftlichen Physiognomie der Landkreise verkannt wird, und man bemerkt weiter, daß fast von allen politischen Parteien diese Veränderungen zum Ausgangspunkt von Anträgen zur Modifi¬ zierung der Kreisordnung gemacht werden. Völlig verschieden sind aber die politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die diese Anträge aus jenen *) Über deu lähmenden Einfluß des Kreisausschusses als GeuelmnPmgsbehörde für die Anlage von Arbeilerkolouien vgl. die Denkschrift des Vereins der Deutjchen Knli- mteressenten (Magdeburg) über die Erschwerungen beim Bau von Arde.terkolomen für den Kalibergbau. Grenzboten III 1910 ^

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/477
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/477>, abgerufen am 23.07.2024.