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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

an der letzteren. Die Herbeiführung derselben würde allerdings innerlich berechtigt
sein, da ja die deutschen Kolonien ihrerseits die Einfuhr aus sämtlichen Staaten
gleichmäßig untereinander und sogar mit der Einfuhr aus dem deutschen Mutter¬
lande behandeln. Vom Standpunkte jedes einzelnen Schutzgebietes gelten sowohl
das Deutsche Reich als auch alle anderen Schutzgebiete als Zollausland. Jede
Kolonie bildet ein einziges Zollgebiet und erhebt die Zölle gleichmäßig von aller
Einfuhr, mag dieselbe nun aus Deutschland, aus einem anderen Schutzgebiete
oder aus dem Auslande kommen. Ein solches System bietet also teuren Vorwand
dafür, daß fremde Kolonien die Erzeugnisse ihres Mutterlandes differentiell günstiger
behandeln als die deutschen. ^ ^ ^ ^ " ^ . ^

Der Vollständigkeit halber sei auch die besondere zollpolitische Stellung des
Kiautschougebietes erwähnt. Kiautschou war bis zum 1. Januar 1906 em reines
Freihafengebiet. Doch war gastweise im deutschen Hafen em clnnestfches See-
zollamt zur Verzollung des von und nach dem chinesischen Hinterkante gehenden
Durchgangsverkehrs zugelassen. Seit jenem Zeitpunkte ist Kiautschou ,edoch an
das chinesische Zollgeb et angegliedert, und zwar lediglich aus zolltechnischen
Gründen. Nunmehr zahlen ° so alle von der Seeseite in Tstngtau eingehenden
Waren, und zw r ohne Unterschied, ob sie für Kiautschou oder Ehma estunm
Wd. den chinesischeii Eingangszoll. Der Verkehr zwischen der Kolone und d n
Hinterkante ist dagegen jetzt zollfrei. Von der Gesamtsumme des erhobenen E,n-
suhrzolles er alt das deutsche Gouvernement 20 Prozent. Die Dmchfuhnmg
dieser Maßnahme hat insofern seine Berechtigung, als etwa vier Fünftel des
Gesamtverkehrs Durchgangshandel ist. . ^ ^ ,^ ^ ......^eren

Wenn in letzter Zeit die Bestrebungen zwecks Herbeiführung eines eng
handelspolitischen Verhältnisses zwischen dem Deutschen Reiche und seinen Schutz¬
gebieten wieder stärker in Fluß gekommen sind, dann liegt der hauptsächlichste Grund
hierfür in der Erkenntnis von der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung unserer Kolo¬
nien. Überseeische Besitzungen, in denen schon 190" 300 Millionen Mark werbende
deutsche Kapitalien angelegt waren und deren Eingeborenenkultureu auf 616Millionen
geschätzt werden, in denen also ein werdendes Kapital von insgesamt einer
Milliarde arbeitet, haben naturgemäß Anspruch auf genaue An merksamkeit ihrer
Wirtschaftsverhältnisse. Überdies hat das Deutsche Reich seit 1884 einhebt.eßlich
des Kaufpreises für die Karolinen und Marianen insgesamt 861.3 Millionen
Mark für die Kolonien bar hergegeben. Das ist etwa V" Prozent des auf
350 Milliarden veranschlagten Nationalvermögens. Von dieser Summe entfallen
allein auf Südwestafrika 574.8 Millionen, wo die Anfstandsbewn^fung
334 Millionen kostete. Die Einnahmen unserer Schutzgebiete sind von 6.72 Millionen
Mark im Jahre 1900 auf 34 Millionen 1909 gestiegen, so daß rin vorjährigen
Haushaltsplan für die Kolonien 53 Prozent der Ausgaben bereits durch eigene
Einnahmen gedeckt waren. Von den Einnahmen wiederum entfielen (ohne
Kiautschou) 12.435 Millionen Mark, also mehr als ein Drittel, auf d'e Zolle.
lsunererSchutz¬

Eine genane Darlegung der Entwicklung des Außenhande s
gebiete kann nicht Aufgabe unserer heutigen Betrachtung sem. Em allgemeines
Bild hierüber gibt folgende Zusammenstellung:
^ Gesamthandel (in 1000 Mark) der Schutzgebiete.



Maßgebliches und Unmaßgebliches

an der letzteren. Die Herbeiführung derselben würde allerdings innerlich berechtigt
sein, da ja die deutschen Kolonien ihrerseits die Einfuhr aus sämtlichen Staaten
gleichmäßig untereinander und sogar mit der Einfuhr aus dem deutschen Mutter¬
lande behandeln. Vom Standpunkte jedes einzelnen Schutzgebietes gelten sowohl
das Deutsche Reich als auch alle anderen Schutzgebiete als Zollausland. Jede
Kolonie bildet ein einziges Zollgebiet und erhebt die Zölle gleichmäßig von aller
Einfuhr, mag dieselbe nun aus Deutschland, aus einem anderen Schutzgebiete
oder aus dem Auslande kommen. Ein solches System bietet also teuren Vorwand
dafür, daß fremde Kolonien die Erzeugnisse ihres Mutterlandes differentiell günstiger
behandeln als die deutschen. ^ ^ ^ ^ „ ^ . ^

Der Vollständigkeit halber sei auch die besondere zollpolitische Stellung des
Kiautschougebietes erwähnt. Kiautschou war bis zum 1. Januar 1906 em reines
Freihafengebiet. Doch war gastweise im deutschen Hafen em clnnestfches See-
zollamt zur Verzollung des von und nach dem chinesischen Hinterkante gehenden
Durchgangsverkehrs zugelassen. Seit jenem Zeitpunkte ist Kiautschou ,edoch an
das chinesische Zollgeb et angegliedert, und zwar lediglich aus zolltechnischen
Gründen. Nunmehr zahlen ° so alle von der Seeseite in Tstngtau eingehenden
Waren, und zw r ohne Unterschied, ob sie für Kiautschou oder Ehma estunm
Wd. den chinesischeii Eingangszoll. Der Verkehr zwischen der Kolone und d n
Hinterkante ist dagegen jetzt zollfrei. Von der Gesamtsumme des erhobenen E,n-
suhrzolles er alt das deutsche Gouvernement 20 Prozent. Die Dmchfuhnmg
dieser Maßnahme hat insofern seine Berechtigung, als etwa vier Fünftel des
Gesamtverkehrs Durchgangshandel ist. . ^ ^ ,^ ^ ......^eren

Wenn in letzter Zeit die Bestrebungen zwecks Herbeiführung eines eng
handelspolitischen Verhältnisses zwischen dem Deutschen Reiche und seinen Schutz¬
gebieten wieder stärker in Fluß gekommen sind, dann liegt der hauptsächlichste Grund
hierfür in der Erkenntnis von der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung unserer Kolo¬
nien. Überseeische Besitzungen, in denen schon 190« 300 Millionen Mark werbende
deutsche Kapitalien angelegt waren und deren Eingeborenenkultureu auf 616Millionen
geschätzt werden, in denen also ein werdendes Kapital von insgesamt einer
Milliarde arbeitet, haben naturgemäß Anspruch auf genaue An merksamkeit ihrer
Wirtschaftsverhältnisse. Überdies hat das Deutsche Reich seit 1884 einhebt.eßlich
des Kaufpreises für die Karolinen und Marianen insgesamt 861.3 Millionen
Mark für die Kolonien bar hergegeben. Das ist etwa V« Prozent des auf
350 Milliarden veranschlagten Nationalvermögens. Von dieser Summe entfallen
allein auf Südwestafrika 574.8 Millionen, wo die Anfstandsbewn^fung
334 Millionen kostete. Die Einnahmen unserer Schutzgebiete sind von 6.72 Millionen
Mark im Jahre 1900 auf 34 Millionen 1909 gestiegen, so daß rin vorjährigen
Haushaltsplan für die Kolonien 53 Prozent der Ausgaben bereits durch eigene
Einnahmen gedeckt waren. Von den Einnahmen wiederum entfielen (ohne
Kiautschou) 12.435 Millionen Mark, also mehr als ein Drittel, auf d'e Zolle.
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Eine genane Darlegung der Entwicklung des Außenhande s
gebiete kann nicht Aufgabe unserer heutigen Betrachtung sem. Em allgemeines
Bild hierüber gibt folgende Zusammenstellung:
^ Gesamthandel (in 1000 Mark) der Schutzgebiete.



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[0467] Maßgebliches und Unmaßgebliches an der letzteren. Die Herbeiführung derselben würde allerdings innerlich berechtigt sein, da ja die deutschen Kolonien ihrerseits die Einfuhr aus sämtlichen Staaten gleichmäßig untereinander und sogar mit der Einfuhr aus dem deutschen Mutter¬ lande behandeln. Vom Standpunkte jedes einzelnen Schutzgebietes gelten sowohl das Deutsche Reich als auch alle anderen Schutzgebiete als Zollausland. Jede Kolonie bildet ein einziges Zollgebiet und erhebt die Zölle gleichmäßig von aller Einfuhr, mag dieselbe nun aus Deutschland, aus einem anderen Schutzgebiete oder aus dem Auslande kommen. Ein solches System bietet also teuren Vorwand dafür, daß fremde Kolonien die Erzeugnisse ihres Mutterlandes differentiell günstiger behandeln als die deutschen. ^ ^ ^ ^ „ ^ . ^ Der Vollständigkeit halber sei auch die besondere zollpolitische Stellung des Kiautschougebietes erwähnt. Kiautschou war bis zum 1. Januar 1906 em reines Freihafengebiet. Doch war gastweise im deutschen Hafen em clnnestfches See- zollamt zur Verzollung des von und nach dem chinesischen Hinterkante gehenden Durchgangsverkehrs zugelassen. Seit jenem Zeitpunkte ist Kiautschou ,edoch an das chinesische Zollgeb et angegliedert, und zwar lediglich aus zolltechnischen Gründen. Nunmehr zahlen ° so alle von der Seeseite in Tstngtau eingehenden Waren, und zw r ohne Unterschied, ob sie für Kiautschou oder Ehma estunm Wd. den chinesischeii Eingangszoll. Der Verkehr zwischen der Kolone und d n Hinterkante ist dagegen jetzt zollfrei. Von der Gesamtsumme des erhobenen E,n- suhrzolles er alt das deutsche Gouvernement 20 Prozent. Die Dmchfuhnmg dieser Maßnahme hat insofern seine Berechtigung, als etwa vier Fünftel des Gesamtverkehrs Durchgangshandel ist. . ^ ^ ,^ ^ ......^eren Wenn in letzter Zeit die Bestrebungen zwecks Herbeiführung eines eng handelspolitischen Verhältnisses zwischen dem Deutschen Reiche und seinen Schutz¬ gebieten wieder stärker in Fluß gekommen sind, dann liegt der hauptsächlichste Grund hierfür in der Erkenntnis von der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung unserer Kolo¬ nien. Überseeische Besitzungen, in denen schon 190« 300 Millionen Mark werbende deutsche Kapitalien angelegt waren und deren Eingeborenenkultureu auf 616Millionen geschätzt werden, in denen also ein werdendes Kapital von insgesamt einer Milliarde arbeitet, haben naturgemäß Anspruch auf genaue An merksamkeit ihrer Wirtschaftsverhältnisse. Überdies hat das Deutsche Reich seit 1884 einhebt.eßlich des Kaufpreises für die Karolinen und Marianen insgesamt 861.3 Millionen Mark für die Kolonien bar hergegeben. Das ist etwa V« Prozent des auf 350 Milliarden veranschlagten Nationalvermögens. Von dieser Summe entfallen allein auf Südwestafrika 574.8 Millionen, wo die Anfstandsbewn^fung 334 Millionen kostete. Die Einnahmen unserer Schutzgebiete sind von 6.72 Millionen Mark im Jahre 1900 auf 34 Millionen 1909 gestiegen, so daß rin vorjährigen Haushaltsplan für die Kolonien 53 Prozent der Ausgaben bereits durch eigene Einnahmen gedeckt waren. Von den Einnahmen wiederum entfielen (ohne Kiautschou) 12.435 Millionen Mark, also mehr als ein Drittel, auf d'e Zolle. lsunererSchutz¬ Eine genane Darlegung der Entwicklung des Außenhande s gebiete kann nicht Aufgabe unserer heutigen Betrachtung sem. Em allgemeines Bild hierüber gibt folgende Zusammenstellung: ^ Gesamthandel (in 1000 Mark) der Schutzgebiete. „ l- in Afrika . U- in der Südsee UI- in Kiautschou Zusammen!1902 55 366 9 656 34 554 99 57619031904 56 541 10 830 49 723 117 09461 494 9 719 64 853 136 0661905^ 85 852 13 256 93 893 193 0011906 1907 139 040 14 022 116 599 269 661116 122 13 786 87 977 217 885

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/467>, abgerufen am 23.07.2024.