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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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(Qualitätsbezeichnungen

lichen Schwäche, die sich in diesem Falle aufs neue in egoistischen Sinne statt
in altruistischen äußern würde*). Denn die Tradition, das Herkommen, der
Brauch und das System, nicht diese oder jene Person ist es, auf die im Grunde
genommen die Schuld fällt. Eine der dringendsten Aufgaben der deutschen
Rechtsprechung zum Nutzen des deutschen Wirtschaftslebens und der Gesundung
des Volkslebens ist daher die Schaffung eines Materialschutzgesetzes, das die
Qualität garantiert und schützt, die Qualitätsbezeichnung normiert und reguliert,
die Qualitätsverschleierung verhindert und die Qualitätstäuschung bestraft. Die
geeignete Grundlage zu diesem Gesetz wird das deutsche Materialbuch bilden,
welches für die deutsche Industrie etwas ähnliches bilden wird wie das deutsche
Nahrungsmittelbuch sür die Nahrungsmittel-Industrie, und das der Verfasser
in Verbindung mit den geeigneten Fachleuten aller in Betracht kommenden Gebiete
und in Fühlung mit dem Deutschen Werkbund zu bearbeiten im Begriff ist.

Der erste Anfang eines Materialschutzgesetzes auf einem Teilgebiete der
Industrie war in dem Feingehaltsgesetz des Jahres 1844 gegeben, das
allerdings mehr eine Entfesselung als eine Regelung der betreffenden Produktion
zur Folge hatte.

Daß übrigens ein reelles Geschäft in der Lage ist, einstweilen, auch ohne
daß ein gesetzlicher Zwang vorliegt, von sich aus die neuen berechtigten For¬
derungen einer klaren, unzweideutigen Oualitäts- und Materialbezeichnung zu
erfüllen, zeigt die neue Einrichtung, die das bekannte Leinenhaus Heinrich
Grünfcld in der Leipziger Straße in Berlin getroffen hat, welche in der
Verfügung des Chefs folgendermaßen lautet: Auf den für mich bestimmten
Rechnungen und Lieferscheinen über bestellte Waren aller Art, sowie auf Auftrags¬
bestätigungen und Gegenmusterbogen bitte ich für die Folge das Material jedes
einzelnen Artikels genau anzugeben, und zwar ist Baumwolle mit (IZ), Rein¬
leinen mit (1^), reine Wolle mit (XV), reine Seide mit (3), Halbleinen mit (1^)
-- teilweise Leinen --, Halbwolle mit (l'V/), Halbseide mit C73) zu bezeichnen.
Bei gestickten Arbeiten ist neben der Bezeichnung des Grundstoffes noch der
Vermerk, ob Handarbeit (et) oder Maschinenarbeit "M) hinzuzufügen, so daß



") Treffend sagt Dir. Dr, zur. E. Bischoff, Leipzig, in seinein vor der Comenius-
Gesellschaft gehaltenen Vortrage "Die soziale Frage im Lichte des Humanitätsgedankens"!
"Die Sucht nach Erwerb bringt den Produzenten zur inhumanen, kulturschädlichon Behandlung
der seinem Einfluß unterliegenden Bausteine der Gesellschaft, ohne daß er darum irgendwie
ein Bösewicht zu sein braucht. Wo aber einer als Konsument oder als Produzent an sich
keineswegs zur kultnrzerstörenden Habsucht neigt, wird er doch wieder und wieder zum blinden
Profitmachen gezwungen durch die anderen, mit denen er den Wettbeiverb im Kampfe ums
Dasein zu bestehen hat, und die ihn niederrennen, wenn er es unterläßt, auf dem Markt
möglichst für Ersparung und Mehrung seiner Kapitalmittel zu sorgen. Der einzelne muß
mit den Wölfen heulen, um nicht von ihnen gefressen zu werden. Diese ungezügelte Wolfs¬
moral, dieser allgemeine korrektivlose Mammonismus, der den Grundzug unserer Wirtschafts¬
sitten bildet, zeigt jene kulturschädlichen Folgen im Gesellschaftsleben erst, seitdem das Zeitalter
der Maschinen und des Verkehrs uns Mammonisten eine ungeheure Fülle neuer Profitmöglich¬
keiten im täglichen Verkehrsgetriebe beschert hat."
(Qualitätsbezeichnungen

lichen Schwäche, die sich in diesem Falle aufs neue in egoistischen Sinne statt
in altruistischen äußern würde*). Denn die Tradition, das Herkommen, der
Brauch und das System, nicht diese oder jene Person ist es, auf die im Grunde
genommen die Schuld fällt. Eine der dringendsten Aufgaben der deutschen
Rechtsprechung zum Nutzen des deutschen Wirtschaftslebens und der Gesundung
des Volkslebens ist daher die Schaffung eines Materialschutzgesetzes, das die
Qualität garantiert und schützt, die Qualitätsbezeichnung normiert und reguliert,
die Qualitätsverschleierung verhindert und die Qualitätstäuschung bestraft. Die
geeignete Grundlage zu diesem Gesetz wird das deutsche Materialbuch bilden,
welches für die deutsche Industrie etwas ähnliches bilden wird wie das deutsche
Nahrungsmittelbuch sür die Nahrungsmittel-Industrie, und das der Verfasser
in Verbindung mit den geeigneten Fachleuten aller in Betracht kommenden Gebiete
und in Fühlung mit dem Deutschen Werkbund zu bearbeiten im Begriff ist.

Der erste Anfang eines Materialschutzgesetzes auf einem Teilgebiete der
Industrie war in dem Feingehaltsgesetz des Jahres 1844 gegeben, das
allerdings mehr eine Entfesselung als eine Regelung der betreffenden Produktion
zur Folge hatte.

Daß übrigens ein reelles Geschäft in der Lage ist, einstweilen, auch ohne
daß ein gesetzlicher Zwang vorliegt, von sich aus die neuen berechtigten For¬
derungen einer klaren, unzweideutigen Oualitäts- und Materialbezeichnung zu
erfüllen, zeigt die neue Einrichtung, die das bekannte Leinenhaus Heinrich
Grünfcld in der Leipziger Straße in Berlin getroffen hat, welche in der
Verfügung des Chefs folgendermaßen lautet: Auf den für mich bestimmten
Rechnungen und Lieferscheinen über bestellte Waren aller Art, sowie auf Auftrags¬
bestätigungen und Gegenmusterbogen bitte ich für die Folge das Material jedes
einzelnen Artikels genau anzugeben, und zwar ist Baumwolle mit (IZ), Rein¬
leinen mit (1^), reine Wolle mit (XV), reine Seide mit (3), Halbleinen mit (1^)
— teilweise Leinen —, Halbwolle mit (l'V/), Halbseide mit C73) zu bezeichnen.
Bei gestickten Arbeiten ist neben der Bezeichnung des Grundstoffes noch der
Vermerk, ob Handarbeit (et) oder Maschinenarbeit «M) hinzuzufügen, so daß



") Treffend sagt Dir. Dr, zur. E. Bischoff, Leipzig, in seinein vor der Comenius-
Gesellschaft gehaltenen Vortrage „Die soziale Frage im Lichte des Humanitätsgedankens"!
„Die Sucht nach Erwerb bringt den Produzenten zur inhumanen, kulturschädlichon Behandlung
der seinem Einfluß unterliegenden Bausteine der Gesellschaft, ohne daß er darum irgendwie
ein Bösewicht zu sein braucht. Wo aber einer als Konsument oder als Produzent an sich
keineswegs zur kultnrzerstörenden Habsucht neigt, wird er doch wieder und wieder zum blinden
Profitmachen gezwungen durch die anderen, mit denen er den Wettbeiverb im Kampfe ums
Dasein zu bestehen hat, und die ihn niederrennen, wenn er es unterläßt, auf dem Markt
möglichst für Ersparung und Mehrung seiner Kapitalmittel zu sorgen. Der einzelne muß
mit den Wölfen heulen, um nicht von ihnen gefressen zu werden. Diese ungezügelte Wolfs¬
moral, dieser allgemeine korrektivlose Mammonismus, der den Grundzug unserer Wirtschafts¬
sitten bildet, zeigt jene kulturschädlichen Folgen im Gesellschaftsleben erst, seitdem das Zeitalter
der Maschinen und des Verkehrs uns Mammonisten eine ungeheure Fülle neuer Profitmöglich¬
keiten im täglichen Verkehrsgetriebe beschert hat."
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[0394] (Qualitätsbezeichnungen lichen Schwäche, die sich in diesem Falle aufs neue in egoistischen Sinne statt in altruistischen äußern würde*). Denn die Tradition, das Herkommen, der Brauch und das System, nicht diese oder jene Person ist es, auf die im Grunde genommen die Schuld fällt. Eine der dringendsten Aufgaben der deutschen Rechtsprechung zum Nutzen des deutschen Wirtschaftslebens und der Gesundung des Volkslebens ist daher die Schaffung eines Materialschutzgesetzes, das die Qualität garantiert und schützt, die Qualitätsbezeichnung normiert und reguliert, die Qualitätsverschleierung verhindert und die Qualitätstäuschung bestraft. Die geeignete Grundlage zu diesem Gesetz wird das deutsche Materialbuch bilden, welches für die deutsche Industrie etwas ähnliches bilden wird wie das deutsche Nahrungsmittelbuch sür die Nahrungsmittel-Industrie, und das der Verfasser in Verbindung mit den geeigneten Fachleuten aller in Betracht kommenden Gebiete und in Fühlung mit dem Deutschen Werkbund zu bearbeiten im Begriff ist. Der erste Anfang eines Materialschutzgesetzes auf einem Teilgebiete der Industrie war in dem Feingehaltsgesetz des Jahres 1844 gegeben, das allerdings mehr eine Entfesselung als eine Regelung der betreffenden Produktion zur Folge hatte. Daß übrigens ein reelles Geschäft in der Lage ist, einstweilen, auch ohne daß ein gesetzlicher Zwang vorliegt, von sich aus die neuen berechtigten For¬ derungen einer klaren, unzweideutigen Oualitäts- und Materialbezeichnung zu erfüllen, zeigt die neue Einrichtung, die das bekannte Leinenhaus Heinrich Grünfcld in der Leipziger Straße in Berlin getroffen hat, welche in der Verfügung des Chefs folgendermaßen lautet: Auf den für mich bestimmten Rechnungen und Lieferscheinen über bestellte Waren aller Art, sowie auf Auftrags¬ bestätigungen und Gegenmusterbogen bitte ich für die Folge das Material jedes einzelnen Artikels genau anzugeben, und zwar ist Baumwolle mit (IZ), Rein¬ leinen mit (1^), reine Wolle mit (XV), reine Seide mit (3), Halbleinen mit (1^) — teilweise Leinen —, Halbwolle mit (l'V/), Halbseide mit C73) zu bezeichnen. Bei gestickten Arbeiten ist neben der Bezeichnung des Grundstoffes noch der Vermerk, ob Handarbeit (et) oder Maschinenarbeit «M) hinzuzufügen, so daß ") Treffend sagt Dir. Dr, zur. E. Bischoff, Leipzig, in seinein vor der Comenius- Gesellschaft gehaltenen Vortrage „Die soziale Frage im Lichte des Humanitätsgedankens"! „Die Sucht nach Erwerb bringt den Produzenten zur inhumanen, kulturschädlichon Behandlung der seinem Einfluß unterliegenden Bausteine der Gesellschaft, ohne daß er darum irgendwie ein Bösewicht zu sein braucht. Wo aber einer als Konsument oder als Produzent an sich keineswegs zur kultnrzerstörenden Habsucht neigt, wird er doch wieder und wieder zum blinden Profitmachen gezwungen durch die anderen, mit denen er den Wettbeiverb im Kampfe ums Dasein zu bestehen hat, und die ihn niederrennen, wenn er es unterläßt, auf dem Markt möglichst für Ersparung und Mehrung seiner Kapitalmittel zu sorgen. Der einzelne muß mit den Wölfen heulen, um nicht von ihnen gefressen zu werden. Diese ungezügelte Wolfs¬ moral, dieser allgemeine korrektivlose Mammonismus, der den Grundzug unserer Wirtschafts¬ sitten bildet, zeigt jene kulturschädlichen Folgen im Gesellschaftsleben erst, seitdem das Zeitalter der Maschinen und des Verkehrs uns Mammonisten eine ungeheure Fülle neuer Profitmöglich¬ keiten im täglichen Verkehrsgetriebe beschert hat."

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/394>, abgerufen am 23.07.2024.