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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Ans dem Lande der Freiheit

Natürlich geschieht das wieder durch den Erlaß der dem amerikanischen
Durchschnittsgesetzgeber so eng ans Herz gewachsenen Radikalverbote und
Anordnungen nach der Methode des seligen Doktor Eisenbart.
"

So dürfen jetzt im Staate Texas "Ricken, d. h. weibliches Reh- resp.
Rotwild, überhaupt nicht mehr geschossen werden, einerlei, wenn sie auch in
einzelnen Gegenden so zahlreich und lustig werden, daß sie den Farmern die
Maisfelder oder die Süßkartoffel- oder Bataten-Pflanzungen verwüsten. Wild¬
schadenersatz gibt's aber natürlich nichtI Was die Folge davon ist, kann man
sich unschwer denken: Selbsthilfe -- trotz des Gesetzes!

Bei diesem Verbote, das sich immerhin noch zur Not verteidigen ließe, hat
es aber keineswegs sein Bewenden.

Denn verboten ist ferner der Versand von Wild, sei es in ganzen Tieren
oder in zerlegten Stücken, wie Keulen usw., und zwar sowohl aus einem
Staate nach dem andern, sondern sogar aus einem County desselben Staates
in das andere!

Sodann aber ist überhaupt der Verkauf von Wild verboten! Wildbraten
zu essen bekommen kann man heutzutage in dem ehemaligen Jägerparadiese
Texas nur, wenn man es entweder selbst geschossen hat oder wenn man es
geschenkt bekommt -- es sei denn, daß man von einem guten Freunde, der ein
erfolgreicher Nimrod ist, zum Wildschmause eingeladen wird!

Also selbst in einem Hotel oder Speisehause kann man weder für Geld
noch gute Worte eine Portion Hirsch-, Reh- oder wilden Putenbraten bekommen
-- nebenbei bemerkt den köstlichsten Wildbraten, den es nach dem persön¬
lichen Geschmacke des Verfassers überhaupt gibt.

In Houston wurde vor einigen Jahren ein Hotelbesitzer, der seinen Gästen
selbstgeschossene wilde Enten vorsetzte, wegen Verletzung der Staatsjagdgesetze
angeklagt und prozessiert; hatte er doch tatsächlich "Wild verkauft".

Aber trotz aller dieser Übertreibungen und Ungeheuerlichkeiten möchten wir
doch gerade mit diesem Zwangsgesetze nicht allzu strenge ins Gericht gehen, handelt
es sich dabei doch um einen, wenn auch recht plumpen und lappigen.
Versuch, alte und als solche endlich erkannte Sünden auf dem Gebiete der sinn¬
losen Raubwirtschaft wieder gut zu machen!

Entsprechende Versuche, die noch viel verhängnisvolleren Sünden auf dein
Gebiete der Waldverwüstung wieder gut zu machen, wären ganz dringend
erforderlich. Ob sie nicht aber doch schon zu spät kommen würden? Sind doch
die -- zuerst von Karl Schurz, zuletzt aber noch sehr energisch von Roosevelt
gegebenen Anregungen in dieser Richtung leider so gut wie unbeachtet geblieben!




Mit welch eiserner, einer bessern Sache würdigen Konsequenz die ameri¬
kanischen Gesetzgeber, deren Willkür durch keinerlei Rücksicht auf die bestehenden
konstitutionellen Schranken eingeengt wird, bestrebt sind, Handlungen und Dinge
mit dem Stigma des Verwerflichen und Strafbaren zu belegen, die überall sonst
für ehrbar und statthaft gelten, anstatt sich darauf zu beschränken, Auswüchse
zu beschneiden, mag endlich noch an ein paar weiteren, recht drastischen Bei¬
spielen erläutert werden.

Vollkommen mit Recht wird jemand, den: man erzählt, daß in zahlreichen
Staaten der nordamerikanischen Union das Bier zu den verbotenen Dingen
gehört, weil sich hin und wieder jemand, der sich nicht zu beherrschen versteht,
darin übernimmt, darauf erwidern können: "Dann könnte man doch noch viel


Grenzboten III 1010 44
Ans dem Lande der Freiheit

Natürlich geschieht das wieder durch den Erlaß der dem amerikanischen
Durchschnittsgesetzgeber so eng ans Herz gewachsenen Radikalverbote und
Anordnungen nach der Methode des seligen Doktor Eisenbart.
"

So dürfen jetzt im Staate Texas „Ricken, d. h. weibliches Reh- resp.
Rotwild, überhaupt nicht mehr geschossen werden, einerlei, wenn sie auch in
einzelnen Gegenden so zahlreich und lustig werden, daß sie den Farmern die
Maisfelder oder die Süßkartoffel- oder Bataten-Pflanzungen verwüsten. Wild¬
schadenersatz gibt's aber natürlich nichtI Was die Folge davon ist, kann man
sich unschwer denken: Selbsthilfe — trotz des Gesetzes!

Bei diesem Verbote, das sich immerhin noch zur Not verteidigen ließe, hat
es aber keineswegs sein Bewenden.

Denn verboten ist ferner der Versand von Wild, sei es in ganzen Tieren
oder in zerlegten Stücken, wie Keulen usw., und zwar sowohl aus einem
Staate nach dem andern, sondern sogar aus einem County desselben Staates
in das andere!

Sodann aber ist überhaupt der Verkauf von Wild verboten! Wildbraten
zu essen bekommen kann man heutzutage in dem ehemaligen Jägerparadiese
Texas nur, wenn man es entweder selbst geschossen hat oder wenn man es
geschenkt bekommt — es sei denn, daß man von einem guten Freunde, der ein
erfolgreicher Nimrod ist, zum Wildschmause eingeladen wird!

Also selbst in einem Hotel oder Speisehause kann man weder für Geld
noch gute Worte eine Portion Hirsch-, Reh- oder wilden Putenbraten bekommen
— nebenbei bemerkt den köstlichsten Wildbraten, den es nach dem persön¬
lichen Geschmacke des Verfassers überhaupt gibt.

In Houston wurde vor einigen Jahren ein Hotelbesitzer, der seinen Gästen
selbstgeschossene wilde Enten vorsetzte, wegen Verletzung der Staatsjagdgesetze
angeklagt und prozessiert; hatte er doch tatsächlich „Wild verkauft".

Aber trotz aller dieser Übertreibungen und Ungeheuerlichkeiten möchten wir
doch gerade mit diesem Zwangsgesetze nicht allzu strenge ins Gericht gehen, handelt
es sich dabei doch um einen, wenn auch recht plumpen und lappigen.
Versuch, alte und als solche endlich erkannte Sünden auf dem Gebiete der sinn¬
losen Raubwirtschaft wieder gut zu machen!

Entsprechende Versuche, die noch viel verhängnisvolleren Sünden auf dein
Gebiete der Waldverwüstung wieder gut zu machen, wären ganz dringend
erforderlich. Ob sie nicht aber doch schon zu spät kommen würden? Sind doch
die — zuerst von Karl Schurz, zuletzt aber noch sehr energisch von Roosevelt
gegebenen Anregungen in dieser Richtung leider so gut wie unbeachtet geblieben!




Mit welch eiserner, einer bessern Sache würdigen Konsequenz die ameri¬
kanischen Gesetzgeber, deren Willkür durch keinerlei Rücksicht auf die bestehenden
konstitutionellen Schranken eingeengt wird, bestrebt sind, Handlungen und Dinge
mit dem Stigma des Verwerflichen und Strafbaren zu belegen, die überall sonst
für ehrbar und statthaft gelten, anstatt sich darauf zu beschränken, Auswüchse
zu beschneiden, mag endlich noch an ein paar weiteren, recht drastischen Bei¬
spielen erläutert werden.

Vollkommen mit Recht wird jemand, den: man erzählt, daß in zahlreichen
Staaten der nordamerikanischen Union das Bier zu den verbotenen Dingen
gehört, weil sich hin und wieder jemand, der sich nicht zu beherrschen versteht,
darin übernimmt, darauf erwidern können: „Dann könnte man doch noch viel


Grenzboten III 1010 44
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[0357] Ans dem Lande der Freiheit Natürlich geschieht das wieder durch den Erlaß der dem amerikanischen Durchschnittsgesetzgeber so eng ans Herz gewachsenen Radikalverbote und Anordnungen nach der Methode des seligen Doktor Eisenbart. " So dürfen jetzt im Staate Texas „Ricken, d. h. weibliches Reh- resp. Rotwild, überhaupt nicht mehr geschossen werden, einerlei, wenn sie auch in einzelnen Gegenden so zahlreich und lustig werden, daß sie den Farmern die Maisfelder oder die Süßkartoffel- oder Bataten-Pflanzungen verwüsten. Wild¬ schadenersatz gibt's aber natürlich nichtI Was die Folge davon ist, kann man sich unschwer denken: Selbsthilfe — trotz des Gesetzes! Bei diesem Verbote, das sich immerhin noch zur Not verteidigen ließe, hat es aber keineswegs sein Bewenden. Denn verboten ist ferner der Versand von Wild, sei es in ganzen Tieren oder in zerlegten Stücken, wie Keulen usw., und zwar sowohl aus einem Staate nach dem andern, sondern sogar aus einem County desselben Staates in das andere! Sodann aber ist überhaupt der Verkauf von Wild verboten! Wildbraten zu essen bekommen kann man heutzutage in dem ehemaligen Jägerparadiese Texas nur, wenn man es entweder selbst geschossen hat oder wenn man es geschenkt bekommt — es sei denn, daß man von einem guten Freunde, der ein erfolgreicher Nimrod ist, zum Wildschmause eingeladen wird! Also selbst in einem Hotel oder Speisehause kann man weder für Geld noch gute Worte eine Portion Hirsch-, Reh- oder wilden Putenbraten bekommen — nebenbei bemerkt den köstlichsten Wildbraten, den es nach dem persön¬ lichen Geschmacke des Verfassers überhaupt gibt. In Houston wurde vor einigen Jahren ein Hotelbesitzer, der seinen Gästen selbstgeschossene wilde Enten vorsetzte, wegen Verletzung der Staatsjagdgesetze angeklagt und prozessiert; hatte er doch tatsächlich „Wild verkauft". Aber trotz aller dieser Übertreibungen und Ungeheuerlichkeiten möchten wir doch gerade mit diesem Zwangsgesetze nicht allzu strenge ins Gericht gehen, handelt es sich dabei doch um einen, wenn auch recht plumpen und lappigen. Versuch, alte und als solche endlich erkannte Sünden auf dem Gebiete der sinn¬ losen Raubwirtschaft wieder gut zu machen! Entsprechende Versuche, die noch viel verhängnisvolleren Sünden auf dein Gebiete der Waldverwüstung wieder gut zu machen, wären ganz dringend erforderlich. Ob sie nicht aber doch schon zu spät kommen würden? Sind doch die — zuerst von Karl Schurz, zuletzt aber noch sehr energisch von Roosevelt gegebenen Anregungen in dieser Richtung leider so gut wie unbeachtet geblieben! Mit welch eiserner, einer bessern Sache würdigen Konsequenz die ameri¬ kanischen Gesetzgeber, deren Willkür durch keinerlei Rücksicht auf die bestehenden konstitutionellen Schranken eingeengt wird, bestrebt sind, Handlungen und Dinge mit dem Stigma des Verwerflichen und Strafbaren zu belegen, die überall sonst für ehrbar und statthaft gelten, anstatt sich darauf zu beschränken, Auswüchse zu beschneiden, mag endlich noch an ein paar weiteren, recht drastischen Bei¬ spielen erläutert werden. Vollkommen mit Recht wird jemand, den: man erzählt, daß in zahlreichen Staaten der nordamerikanischen Union das Bier zu den verbotenen Dingen gehört, weil sich hin und wieder jemand, der sich nicht zu beherrschen versteht, darin übernimmt, darauf erwidern können: „Dann könnte man doch noch viel Grenzboten III 1010 44

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/357>, abgerufen am 23.07.2024.