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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Aus dem Lande der Freiheit

mit mehrjähriger Zuchthausstrafe bedrohen. Es siud dies Gesetze, die im
Prinzip gar nicht so ohne weiteres summarisch verurteilt zu werden brauchen,
die aber gerade durch ihre unabsehbar kautschukartige Dehnbarkeit in ihrer
Übertreibung zu demi denkbar tollsten Unfug führen.

Es sind das Gesetze, die, -- nach der Analogie der bereits zuvor erwähnten
amerikanischen Amel-Lotteriegesetze, -- die Preßfreiheit vollständig illusorisch machen.
Denn diese Gesetze treffen nicht etwa nur den gemeinen und gemeingefährlichen
Versender unzüchtiger Briefe, sondern durch sie kann auch der Versender der
Photographie eines Kunstwerks ersten Ranges, ja eiuer Venus von Milo,
getroffen werden, sowie der Verfasser eines wissenschaftlichen Buches, das beispiels¬
weise ernste sexuelle Probleme behandelt, und zwar in durchaus dezenter, ein¬
wandfreier Weise behandelt, deren Besprechung aber der Firma Comstock,
Parckhurst u. Co. nicht in den Kram paßt. Das Allerglimpflichste und Mildeste,
was man dabei zu gewärtigen hat, ist und bleibt noch die.-- Konfiskation.

Die Entscheidung bei diesemamerikanischen, -- eigentlichschonmehrrussischen--,
Postzensur- und Konfiskationsverfahren fällt zumeist in die Hände ganz unter¬
geordneter Organe, denen es naiverweise völlig frei überlassen bleibt, bei der
Sortierung beispielsweise alle solchen Ansichtspostkarten auszumerzen und von der
Weiterbeförderung auszuschließen, die nach ihrem subalternen Auffassungs¬
vermögen unmoralisch oder obszön sind. Ansichtspostkarten mit der Darstellung
der Berliner Schloßbrücke würden die Kontrolle dieser subalternen Sittlichkeits¬
wächter sicherlich nicht passieren!

Wie weit diese Zensur geht, die wahrscheinlich den Sammlern unter diesen
amerikanischen Postschweden besonders zugute kommt, davon habe ich selbst ein
Beispiel erlebt. Zwei Postkarten, die ich von Galveston aus an Bekannte in
San Antonio sandte und die völlig harmlose Darstellungen vom Badestrand auf¬
wiesen, ähnlich wie sie die meisten deutschen illustrierten Blätter vom Familienbad
Wannsee oder vom Ostseestrand usw. ganz unbeanstandet brachten, sind niemals
an ihre Adresse gelangt. Der Umstand, daß auf diesen Karten ein paar zwar
bekleidete, aber allerdings nicht in Regenmäntel und Pelze eingehüllte badende
Damen abgebildet waren, genügte dem intelligenten und hochmoralischen Brief¬
sortierer, sie im Orkus der als obszöu gebrandmarkten Postsendungen ver¬
schwinden zu lassen. Ja, im Grunde genommen mußte ich noch froh sein, daß
mich das Bundesgericht nicht wegen "Mißbrauchs der Post zu obszöner Zwecken"
vor seine Schranken forderte. Denn selbst wenn, -- wie allerdings vorauszusehen, --
ein Freispruch erfolgt wäre, so würde doch schon die bloße Anklage schier unab¬
sehbare Kosten und Scherereien zur Folge gehabt haben. Gegen jenen Zensur-
und Konfiskationsunfug gibt es aber auch nicht das geringste Mittel in der Form
eines Protestes oder eiuer Berufung. Wenigstens keine andere, als eine solche,
die vor tauben Ohren erhoben würde und deren Endziel kein anderes wäre als
der -- Papierkorb.

Sind es doch höchstens immer nur einzelne, die sich zu einem Protest
gegen solch ein klägliches offizielles Zimperliesentum aufraffen. Im allgemeinen
beherrscht eine solche Prüderie die öffentliche Meinung von New Aork bis
nach San Francisco, von Key West bis zum Puget-Sunde.

War es doch auch dieser Geist, der vor einigen Jahren die von Comstock
und Konsorten aufgesetzten Vandalen in New Uork dazu bewog, die Nymphen
am Heine-Brunnen zu demolieren, weil ihr Banausensinn in den anmutigen
Kunstgebilden nur "anstößige nackte Frauenzimmer" zu erblicken vermochte.


Aus dem Lande der Freiheit

mit mehrjähriger Zuchthausstrafe bedrohen. Es siud dies Gesetze, die im
Prinzip gar nicht so ohne weiteres summarisch verurteilt zu werden brauchen,
die aber gerade durch ihre unabsehbar kautschukartige Dehnbarkeit in ihrer
Übertreibung zu demi denkbar tollsten Unfug führen.

Es sind das Gesetze, die, — nach der Analogie der bereits zuvor erwähnten
amerikanischen Amel-Lotteriegesetze, — die Preßfreiheit vollständig illusorisch machen.
Denn diese Gesetze treffen nicht etwa nur den gemeinen und gemeingefährlichen
Versender unzüchtiger Briefe, sondern durch sie kann auch der Versender der
Photographie eines Kunstwerks ersten Ranges, ja eiuer Venus von Milo,
getroffen werden, sowie der Verfasser eines wissenschaftlichen Buches, das beispiels¬
weise ernste sexuelle Probleme behandelt, und zwar in durchaus dezenter, ein¬
wandfreier Weise behandelt, deren Besprechung aber der Firma Comstock,
Parckhurst u. Co. nicht in den Kram paßt. Das Allerglimpflichste und Mildeste,
was man dabei zu gewärtigen hat, ist und bleibt noch die.— Konfiskation.

Die Entscheidung bei diesemamerikanischen, — eigentlichschonmehrrussischen—,
Postzensur- und Konfiskationsverfahren fällt zumeist in die Hände ganz unter¬
geordneter Organe, denen es naiverweise völlig frei überlassen bleibt, bei der
Sortierung beispielsweise alle solchen Ansichtspostkarten auszumerzen und von der
Weiterbeförderung auszuschließen, die nach ihrem subalternen Auffassungs¬
vermögen unmoralisch oder obszön sind. Ansichtspostkarten mit der Darstellung
der Berliner Schloßbrücke würden die Kontrolle dieser subalternen Sittlichkeits¬
wächter sicherlich nicht passieren!

Wie weit diese Zensur geht, die wahrscheinlich den Sammlern unter diesen
amerikanischen Postschweden besonders zugute kommt, davon habe ich selbst ein
Beispiel erlebt. Zwei Postkarten, die ich von Galveston aus an Bekannte in
San Antonio sandte und die völlig harmlose Darstellungen vom Badestrand auf¬
wiesen, ähnlich wie sie die meisten deutschen illustrierten Blätter vom Familienbad
Wannsee oder vom Ostseestrand usw. ganz unbeanstandet brachten, sind niemals
an ihre Adresse gelangt. Der Umstand, daß auf diesen Karten ein paar zwar
bekleidete, aber allerdings nicht in Regenmäntel und Pelze eingehüllte badende
Damen abgebildet waren, genügte dem intelligenten und hochmoralischen Brief¬
sortierer, sie im Orkus der als obszöu gebrandmarkten Postsendungen ver¬
schwinden zu lassen. Ja, im Grunde genommen mußte ich noch froh sein, daß
mich das Bundesgericht nicht wegen „Mißbrauchs der Post zu obszöner Zwecken"
vor seine Schranken forderte. Denn selbst wenn, — wie allerdings vorauszusehen, —
ein Freispruch erfolgt wäre, so würde doch schon die bloße Anklage schier unab¬
sehbare Kosten und Scherereien zur Folge gehabt haben. Gegen jenen Zensur-
und Konfiskationsunfug gibt es aber auch nicht das geringste Mittel in der Form
eines Protestes oder eiuer Berufung. Wenigstens keine andere, als eine solche,
die vor tauben Ohren erhoben würde und deren Endziel kein anderes wäre als
der — Papierkorb.

Sind es doch höchstens immer nur einzelne, die sich zu einem Protest
gegen solch ein klägliches offizielles Zimperliesentum aufraffen. Im allgemeinen
beherrscht eine solche Prüderie die öffentliche Meinung von New Aork bis
nach San Francisco, von Key West bis zum Puget-Sunde.

War es doch auch dieser Geist, der vor einigen Jahren die von Comstock
und Konsorten aufgesetzten Vandalen in New Uork dazu bewog, die Nymphen
am Heine-Brunnen zu demolieren, weil ihr Banausensinn in den anmutigen
Kunstgebilden nur „anstößige nackte Frauenzimmer" zu erblicken vermochte.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/354>, abgerufen am 23.07.2024.