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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Die Deutsche Rommunalbcmk

Girokassen. Die Einführung des Giroverkehrs ist für die einzelne Sparkasse
unbedenklich und sehr einfach. Der reine Giroverkehr fällt nicht unter die Vor¬
schriften betreffend den Scheckverkehr. Es bedarf nur etwa folgender Bestimmung
im Statut: "Bei der Sparkasse können Konter für Girokunden eingerichtet
werden, auf denen ein bestimmtes Mindestguthaben (in Sachsen 10 Mark) zu
halten ist und auf welchen auf Grund von Aufträgen auf Formularen, die vou
der Sparkasse geliefert werden, Überweisungen vorgenommen werden." Die
Bestimmungen über das Mindestguthaben, über die Erhebung von Gebühren
für die Überweisungen und über die Verzinsung der Guthaben werden voni
Vorstand der Sparkasse festgesetzt und öffentlich (durch Aushang im Geschäfts¬
raume der Sparkasse) bekannt gemacht. Die Überweisungen werden sowohl im
Ortsverkehr als in: Fernverkehr spesenfrei sein müssen, während die Guthaben
unverzinslich sind.

Für den Fernverkehr ist die Errichtung von Zentralen oder Giroämtern
nach Art der Postscheckämter erforderlich, die wiederum untereinander in Ver¬
bindung gebracht werden müssen. Diese Verbindung kann zweifellos am besten
durch die Deutsche Kommunalbank hergestellt werden. Der kleine Giroverkehr
ist hauptsächlich für den Ortsverkehr in kleinen und mittleren Städten geeignet.
Ob er sich in großen Städten einführen läßt, vermag man zurzeit noch nicht
zu übersehen.

Hiermit würde der kleine Giroverkehr dem Reichsbankgiroverkehr ergänzend
zur Seite treten, ebenso dem Postscheckverkehr, der für den Ortsverkehr nicht
geeignet ist. Im Fernverkehr arbeitet er mit Hilfe des Postscheckverkehrs.
(Denkschrift S. 23/24.)

Schließlich weist die Denkschrift darauf hin, daß für diejenigen Sparkassen,
welche auf den eigentlichen Scheckverkehr nicht verzichten wollen, die Kommunal¬
bank, falls der Verkehr eine größere Ausdehnung gewinnen sollte, als Scheck¬
abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgesetzes fungieren könnte.

Die Deutsche Kommunalbank bietet den Sparkassen unzweifelhaft große
Vorteile, und die Bedenken, die hier und dort noch dagegen erhoben werden,
scheinen mir der Begründung zu entbehren. Letztere gehen in der Hauptsache
dahin, daß die Sparkassen durch diese Verbindung eine bankmäßige Aus¬
gestaltung erhalten würden. Nachdem die Ansicht, daß in gewissem Sinne die
öffentliche Sparkasse die Bank des kleinen Mannes sein soll, dadurch eine
autoritative Anerkennung erhalten hat, daß ihr gesetzlich der Scheck- und
Überweisungsverkehr zugestanden ist, dürfte dieser Einwand hinfällig geworden
sein; denn wenn man die Sparkassen in dieser Hinsicht den Banken gleichgestellt
hat, dann muß man ihnen auch die weiteren Einrichtungen zugute kommen
lassen, durch welche sie ihren Geschäftsverkehr vollends nutzbar machen können:
nämlich eine Form der Konzentration des Geldverkehrs, wie sie in anderer
Gestalt die Banken in der Reichsbank und den Abrechnungsstellen (Clearing-
house) besitzen.


Die Deutsche Rommunalbcmk

Girokassen. Die Einführung des Giroverkehrs ist für die einzelne Sparkasse
unbedenklich und sehr einfach. Der reine Giroverkehr fällt nicht unter die Vor¬
schriften betreffend den Scheckverkehr. Es bedarf nur etwa folgender Bestimmung
im Statut: „Bei der Sparkasse können Konter für Girokunden eingerichtet
werden, auf denen ein bestimmtes Mindestguthaben (in Sachsen 10 Mark) zu
halten ist und auf welchen auf Grund von Aufträgen auf Formularen, die vou
der Sparkasse geliefert werden, Überweisungen vorgenommen werden." Die
Bestimmungen über das Mindestguthaben, über die Erhebung von Gebühren
für die Überweisungen und über die Verzinsung der Guthaben werden voni
Vorstand der Sparkasse festgesetzt und öffentlich (durch Aushang im Geschäfts¬
raume der Sparkasse) bekannt gemacht. Die Überweisungen werden sowohl im
Ortsverkehr als in: Fernverkehr spesenfrei sein müssen, während die Guthaben
unverzinslich sind.

Für den Fernverkehr ist die Errichtung von Zentralen oder Giroämtern
nach Art der Postscheckämter erforderlich, die wiederum untereinander in Ver¬
bindung gebracht werden müssen. Diese Verbindung kann zweifellos am besten
durch die Deutsche Kommunalbank hergestellt werden. Der kleine Giroverkehr
ist hauptsächlich für den Ortsverkehr in kleinen und mittleren Städten geeignet.
Ob er sich in großen Städten einführen läßt, vermag man zurzeit noch nicht
zu übersehen.

Hiermit würde der kleine Giroverkehr dem Reichsbankgiroverkehr ergänzend
zur Seite treten, ebenso dem Postscheckverkehr, der für den Ortsverkehr nicht
geeignet ist. Im Fernverkehr arbeitet er mit Hilfe des Postscheckverkehrs.
(Denkschrift S. 23/24.)

Schließlich weist die Denkschrift darauf hin, daß für diejenigen Sparkassen,
welche auf den eigentlichen Scheckverkehr nicht verzichten wollen, die Kommunal¬
bank, falls der Verkehr eine größere Ausdehnung gewinnen sollte, als Scheck¬
abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgesetzes fungieren könnte.

Die Deutsche Kommunalbank bietet den Sparkassen unzweifelhaft große
Vorteile, und die Bedenken, die hier und dort noch dagegen erhoben werden,
scheinen mir der Begründung zu entbehren. Letztere gehen in der Hauptsache
dahin, daß die Sparkassen durch diese Verbindung eine bankmäßige Aus¬
gestaltung erhalten würden. Nachdem die Ansicht, daß in gewissem Sinne die
öffentliche Sparkasse die Bank des kleinen Mannes sein soll, dadurch eine
autoritative Anerkennung erhalten hat, daß ihr gesetzlich der Scheck- und
Überweisungsverkehr zugestanden ist, dürfte dieser Einwand hinfällig geworden
sein; denn wenn man die Sparkassen in dieser Hinsicht den Banken gleichgestellt
hat, dann muß man ihnen auch die weiteren Einrichtungen zugute kommen
lassen, durch welche sie ihren Geschäftsverkehr vollends nutzbar machen können:
nämlich eine Form der Konzentration des Geldverkehrs, wie sie in anderer
Gestalt die Banken in der Reichsbank und den Abrechnungsstellen (Clearing-
house) besitzen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/288>, abgerufen am 23.07.2024.