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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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eines Zentralinstituts der Sparkassen gerichteten Bestrebungen der deutschen
Sparkassen ihre Verwirklichung finden.

Der Wert für die Sparkassen besteht hier darin, daß ihre Liquidität
erhöht wird, wenn sie mit einer sicheren Bank in dauernde Geschäftsverbindung
treten. Der Hauptzweck solcher Verbindung besteht darin, daß die Sparkasse
verfügbare Gelder bei der Bank deponiert, um jederzeit flüssige Mittel zur
Auszahlung von Einlagen, eventuell auch zur Ausnutzung günstiger Konjunkturen
für feste Anlegung größerer Beträge zu haben, und daß die Sparkasse andrer¬
seits bei vorübergehendem Mangel an Barbeständen die nötigen Mittel durch
Lombardierung von Effekten bei der Bank anleiht. Dieser Verkehr wird dadurch
noch bequemer gestaltet und der Sparkasse die unmittelbare Beaufsichtigung
und Bewachung ihrer Effektenbestände erspart, wenn sie ihren Effektenbestand ganz
oder größtenteils der Bank zur Aufbewahrung übergibt, welche auch die Kontrolle
der Auslosung usw. übernehmen kann.

Wie die Denkschrift zutreffend bemerkt, macht ein solcher Geschäftsverkehr
den Betrieb der Sparkassen elastischer und erleichtert den kleinen Sparkassen
ihre zweite Hauptaufgabe, das Kreditbedürfnis innerhalb ihres Bezirkes zu
befriedigen. Er wird die Überwindung lokaler Krisen erleichtern, wird aber
auch bei allgemeinen Krisen wesentliche Dienste leisten können. Naturgemäß
werden lokale und allgemeine Krisen um so leichter ertragen, je liquider jede
einzelne Sparkasse ihre Mittel angelegt hat. Auf größtmögliche Liquidität ihrer
Anlagen muß daher jede Sparkasse in ihren: eigenen und im allgemeinen volks¬
wirtschaftlichen Interesse das größte Gewicht legen. Wenn aber diese Liquidität bei den
Sparkassen besteht und wenn insbesondere ein ausreichender Bestand von Effekten
(auch reichsbankfähigen Wechseln) vorhanden ist, so kann die Kommunalbank bei ihrer
näheren Fühlung mit dem allgemeinen Geldmarkt für Beschaffung von Zahlungs¬
mitteln, z. B. durch Weiterlombardierung der ihr übergebenen Effekten, erfolgreich
tätig sein. Wird der Krisenbedarf so groß, daß dies nicht mehr möglich ist
(im Falle eines Krieges), dann ist auch die allgemeine Krisis in: ganzen Lande
so tiefgehend, daß staatliche Notmaßregeln (Errichtung von staatlichen Darlehns-
kassen. Erweiterung des Notenausgaberechts der Reichsbank usw.) unausbleiblich
sind. Die Kommunalbank kann in diesem Falle dafür wirken, daß diese Aus¬
nahmeregeln für die Sparkassen auf schnellstem Wege nutzbar gemacht werden
können. Bei lokalen Krisen wird ausnahmsweise auch eine Beleihung von
Hypotheken zu höherem Zinsfuß in Frage kommen.

Selbstverständlich muß die Kommunalbank die ihr zufließenden Depositen
der Sparkassen in möglichst liquider Form anlegen, und zwar in kurzfristigen
Lombarddarlehen, Effekten und reichsbankfähigen Wechseln. Zum kleinen Teile
würden diese Mittel dazu helfen, den Markt der Kommunalscheine zu pflegen,
wozu in erster Linie das Aktienkapital und die Reserven dienen müssen. Es
können daraus auch kurzfristige Vorschüsse an Kommunen gewährt werden, die
sich später in eigentliche Darlehen umwandeln.


Grenzboien III 1910 3ö

eines Zentralinstituts der Sparkassen gerichteten Bestrebungen der deutschen
Sparkassen ihre Verwirklichung finden.

Der Wert für die Sparkassen besteht hier darin, daß ihre Liquidität
erhöht wird, wenn sie mit einer sicheren Bank in dauernde Geschäftsverbindung
treten. Der Hauptzweck solcher Verbindung besteht darin, daß die Sparkasse
verfügbare Gelder bei der Bank deponiert, um jederzeit flüssige Mittel zur
Auszahlung von Einlagen, eventuell auch zur Ausnutzung günstiger Konjunkturen
für feste Anlegung größerer Beträge zu haben, und daß die Sparkasse andrer¬
seits bei vorübergehendem Mangel an Barbeständen die nötigen Mittel durch
Lombardierung von Effekten bei der Bank anleiht. Dieser Verkehr wird dadurch
noch bequemer gestaltet und der Sparkasse die unmittelbare Beaufsichtigung
und Bewachung ihrer Effektenbestände erspart, wenn sie ihren Effektenbestand ganz
oder größtenteils der Bank zur Aufbewahrung übergibt, welche auch die Kontrolle
der Auslosung usw. übernehmen kann.

Wie die Denkschrift zutreffend bemerkt, macht ein solcher Geschäftsverkehr
den Betrieb der Sparkassen elastischer und erleichtert den kleinen Sparkassen
ihre zweite Hauptaufgabe, das Kreditbedürfnis innerhalb ihres Bezirkes zu
befriedigen. Er wird die Überwindung lokaler Krisen erleichtern, wird aber
auch bei allgemeinen Krisen wesentliche Dienste leisten können. Naturgemäß
werden lokale und allgemeine Krisen um so leichter ertragen, je liquider jede
einzelne Sparkasse ihre Mittel angelegt hat. Auf größtmögliche Liquidität ihrer
Anlagen muß daher jede Sparkasse in ihren: eigenen und im allgemeinen volks¬
wirtschaftlichen Interesse das größte Gewicht legen. Wenn aber diese Liquidität bei den
Sparkassen besteht und wenn insbesondere ein ausreichender Bestand von Effekten
(auch reichsbankfähigen Wechseln) vorhanden ist, so kann die Kommunalbank bei ihrer
näheren Fühlung mit dem allgemeinen Geldmarkt für Beschaffung von Zahlungs¬
mitteln, z. B. durch Weiterlombardierung der ihr übergebenen Effekten, erfolgreich
tätig sein. Wird der Krisenbedarf so groß, daß dies nicht mehr möglich ist
(im Falle eines Krieges), dann ist auch die allgemeine Krisis in: ganzen Lande
so tiefgehend, daß staatliche Notmaßregeln (Errichtung von staatlichen Darlehns-
kassen. Erweiterung des Notenausgaberechts der Reichsbank usw.) unausbleiblich
sind. Die Kommunalbank kann in diesem Falle dafür wirken, daß diese Aus¬
nahmeregeln für die Sparkassen auf schnellstem Wege nutzbar gemacht werden
können. Bei lokalen Krisen wird ausnahmsweise auch eine Beleihung von
Hypotheken zu höherem Zinsfuß in Frage kommen.

Selbstverständlich muß die Kommunalbank die ihr zufließenden Depositen
der Sparkassen in möglichst liquider Form anlegen, und zwar in kurzfristigen
Lombarddarlehen, Effekten und reichsbankfähigen Wechseln. Zum kleinen Teile
würden diese Mittel dazu helfen, den Markt der Kommunalscheine zu pflegen,
wozu in erster Linie das Aktienkapital und die Reserven dienen müssen. Es
können daraus auch kurzfristige Vorschüsse an Kommunen gewährt werden, die
sich später in eigentliche Darlehen umwandeln.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/285>, abgerufen am 23.07.2024.