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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Die Deutsche Rommnnalbank

Als Grundkapital der Kommunalbank ist ein Betrag von etwa 25 Millionen
Mark erforderlich. Er soll mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Geschäfts-
nmfang nicht geringer sein, weil zur Hergabe der Kommunaldarlehen bis zur
Ausgabe von Kommunalscheinen, die vor erlangter Deckung nicht erfolgen darf,
genügende bereite Mittel vorhanden sein müssen, auch die Möglichkeit gewahrt
bleiben muß. größere Beträge von Kommunalscheinen -- üblicher Weise
20 Millionen Mark -- durch öffentliche Subskription gleichzeitig auszugeben.
Außerdem ist ein nicht zu kleines Betriebskapital erforderlich zur Regelung des
Zinsendienstes und um über die Einlagen der Kommunen und ihrer Anstalten,
die in liquiden Werten angelegt werden müssen, besser disponieren zu können.

Das Kapital soll von den deutschen Städten, preußischen Kreisen, möglichst
auch den außerpreußischen Kommunalverbänden und einigen preußischen Provinzen
übernommen werden. Auch die Beteiligung einer preußischen Bankanstalt und
einer Privatbank kommt in Frage.

Diejenigen preußischen Städte und Kreise, die sich beteiligen wollen, müssen
je einen Aktienbetrag zeichnen, der mindestens dem zehnten Teil der Summe,
die sich durch Zusammenrechnung der Einwohnerzahl nach der Volkszählung
von 1905 und dem durchschnittlichen Staatseinkommensteuerbetrag der Jahre
1902 bis 1906 ("statistisches Jahrbuch für den preußischen Staat", Jahrg. 1906
S. 264 ff.) ergibt, unter Abrundung auf volle Tausend gleichkommt. Da das
Interesse der Städte mit zunehmender Größe etwas geringer wird, so soll
eventuell die Beteiligung so abgestuft werden, daß die Städte über 200 000
Einwohnern die Hälfte, die Städte von 100- bis 200 000 Einwohnern drei
Viertel des Normalbetrages übernehmen. Die Beträge, die sich hiernach für
die einzelnen Kategorien durchschnittlich pro Kopf der Bevölkerung ergeben, sind
der Beteiligung der außerpreußischen Städte zugrunde zu legen. Den preußischen
Provinzen und den außerpreußischen Kommunalverbänden, insbesondere den
bayerischen Kreisen wird angeboten, sich an der Aktienzeichnung mit einem
Mindestbetrag für jede Kommune (einschließlich Kommunalverbände) auf
1.5 Million Mark begrenzt zu beteiligen. Die über die Summe von 10000 Mark
lautenden Aktien sollen zum Kurse von 110 Prozent ausgegeben werden. Das
Aufgeld ist nach Abzug der Stempelkosten zur Bildung eines Reservefonds zu
verwenden. Der Aktienbetrag ist binnen zwei Jahren in drei Raten von 40,
40 und 30 Prozent einzuzahlen. Die Einzahlung kann entweder bar oder
dadurch erfolgen, daß zum gleichen Betrage ein festes Darlehn zu 4 Prozent
Zinsen und 1V" Prozent Tilgung bei der Deutschen Kommunalbank aufgenommen
wird. Der Betrag von zwei Aktien - 22 000 Mark soll als Mindestbeteiligung
angesehen werden.

Das Hauptgeschäft der Deutschen Kommunalbank soll darin bestehen, daß sieden
deutschen Kommunen Darlehen gewährt und dafür Kommunalobligationen (deutsche
Komnmnalscheine) ausgibt, für welche die Genehmigung des Bundesrates und die
Erklärung der Müudelsicherheit beantragt wird. Grundsätzlich soll für die


Die Deutsche Rommnnalbank

Als Grundkapital der Kommunalbank ist ein Betrag von etwa 25 Millionen
Mark erforderlich. Er soll mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Geschäfts-
nmfang nicht geringer sein, weil zur Hergabe der Kommunaldarlehen bis zur
Ausgabe von Kommunalscheinen, die vor erlangter Deckung nicht erfolgen darf,
genügende bereite Mittel vorhanden sein müssen, auch die Möglichkeit gewahrt
bleiben muß. größere Beträge von Kommunalscheinen — üblicher Weise
20 Millionen Mark — durch öffentliche Subskription gleichzeitig auszugeben.
Außerdem ist ein nicht zu kleines Betriebskapital erforderlich zur Regelung des
Zinsendienstes und um über die Einlagen der Kommunen und ihrer Anstalten,
die in liquiden Werten angelegt werden müssen, besser disponieren zu können.

Das Kapital soll von den deutschen Städten, preußischen Kreisen, möglichst
auch den außerpreußischen Kommunalverbänden und einigen preußischen Provinzen
übernommen werden. Auch die Beteiligung einer preußischen Bankanstalt und
einer Privatbank kommt in Frage.

Diejenigen preußischen Städte und Kreise, die sich beteiligen wollen, müssen
je einen Aktienbetrag zeichnen, der mindestens dem zehnten Teil der Summe,
die sich durch Zusammenrechnung der Einwohnerzahl nach der Volkszählung
von 1905 und dem durchschnittlichen Staatseinkommensteuerbetrag der Jahre
1902 bis 1906 („statistisches Jahrbuch für den preußischen Staat", Jahrg. 1906
S. 264 ff.) ergibt, unter Abrundung auf volle Tausend gleichkommt. Da das
Interesse der Städte mit zunehmender Größe etwas geringer wird, so soll
eventuell die Beteiligung so abgestuft werden, daß die Städte über 200 000
Einwohnern die Hälfte, die Städte von 100- bis 200 000 Einwohnern drei
Viertel des Normalbetrages übernehmen. Die Beträge, die sich hiernach für
die einzelnen Kategorien durchschnittlich pro Kopf der Bevölkerung ergeben, sind
der Beteiligung der außerpreußischen Städte zugrunde zu legen. Den preußischen
Provinzen und den außerpreußischen Kommunalverbänden, insbesondere den
bayerischen Kreisen wird angeboten, sich an der Aktienzeichnung mit einem
Mindestbetrag für jede Kommune (einschließlich Kommunalverbände) auf
1.5 Million Mark begrenzt zu beteiligen. Die über die Summe von 10000 Mark
lautenden Aktien sollen zum Kurse von 110 Prozent ausgegeben werden. Das
Aufgeld ist nach Abzug der Stempelkosten zur Bildung eines Reservefonds zu
verwenden. Der Aktienbetrag ist binnen zwei Jahren in drei Raten von 40,
40 und 30 Prozent einzuzahlen. Die Einzahlung kann entweder bar oder
dadurch erfolgen, daß zum gleichen Betrage ein festes Darlehn zu 4 Prozent
Zinsen und 1V» Prozent Tilgung bei der Deutschen Kommunalbank aufgenommen
wird. Der Betrag von zwei Aktien - 22 000 Mark soll als Mindestbeteiligung
angesehen werden.

Das Hauptgeschäft der Deutschen Kommunalbank soll darin bestehen, daß sieden
deutschen Kommunen Darlehen gewährt und dafür Kommunalobligationen (deutsche
Komnmnalscheine) ausgibt, für welche die Genehmigung des Bundesrates und die
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[0283] Die Deutsche Rommnnalbank Als Grundkapital der Kommunalbank ist ein Betrag von etwa 25 Millionen Mark erforderlich. Er soll mit Rücksicht auf den voraussichtlichen Geschäfts- nmfang nicht geringer sein, weil zur Hergabe der Kommunaldarlehen bis zur Ausgabe von Kommunalscheinen, die vor erlangter Deckung nicht erfolgen darf, genügende bereite Mittel vorhanden sein müssen, auch die Möglichkeit gewahrt bleiben muß. größere Beträge von Kommunalscheinen — üblicher Weise 20 Millionen Mark — durch öffentliche Subskription gleichzeitig auszugeben. Außerdem ist ein nicht zu kleines Betriebskapital erforderlich zur Regelung des Zinsendienstes und um über die Einlagen der Kommunen und ihrer Anstalten, die in liquiden Werten angelegt werden müssen, besser disponieren zu können. Das Kapital soll von den deutschen Städten, preußischen Kreisen, möglichst auch den außerpreußischen Kommunalverbänden und einigen preußischen Provinzen übernommen werden. Auch die Beteiligung einer preußischen Bankanstalt und einer Privatbank kommt in Frage. Diejenigen preußischen Städte und Kreise, die sich beteiligen wollen, müssen je einen Aktienbetrag zeichnen, der mindestens dem zehnten Teil der Summe, die sich durch Zusammenrechnung der Einwohnerzahl nach der Volkszählung von 1905 und dem durchschnittlichen Staatseinkommensteuerbetrag der Jahre 1902 bis 1906 („statistisches Jahrbuch für den preußischen Staat", Jahrg. 1906 S. 264 ff.) ergibt, unter Abrundung auf volle Tausend gleichkommt. Da das Interesse der Städte mit zunehmender Größe etwas geringer wird, so soll eventuell die Beteiligung so abgestuft werden, daß die Städte über 200 000 Einwohnern die Hälfte, die Städte von 100- bis 200 000 Einwohnern drei Viertel des Normalbetrages übernehmen. Die Beträge, die sich hiernach für die einzelnen Kategorien durchschnittlich pro Kopf der Bevölkerung ergeben, sind der Beteiligung der außerpreußischen Städte zugrunde zu legen. Den preußischen Provinzen und den außerpreußischen Kommunalverbänden, insbesondere den bayerischen Kreisen wird angeboten, sich an der Aktienzeichnung mit einem Mindestbetrag für jede Kommune (einschließlich Kommunalverbände) auf 1.5 Million Mark begrenzt zu beteiligen. Die über die Summe von 10000 Mark lautenden Aktien sollen zum Kurse von 110 Prozent ausgegeben werden. Das Aufgeld ist nach Abzug der Stempelkosten zur Bildung eines Reservefonds zu verwenden. Der Aktienbetrag ist binnen zwei Jahren in drei Raten von 40, 40 und 30 Prozent einzuzahlen. Die Einzahlung kann entweder bar oder dadurch erfolgen, daß zum gleichen Betrage ein festes Darlehn zu 4 Prozent Zinsen und 1V» Prozent Tilgung bei der Deutschen Kommunalbank aufgenommen wird. Der Betrag von zwei Aktien - 22 000 Mark soll als Mindestbeteiligung angesehen werden. Das Hauptgeschäft der Deutschen Kommunalbank soll darin bestehen, daß sieden deutschen Kommunen Darlehen gewährt und dafür Kommunalobligationen (deutsche Komnmnalscheine) ausgibt, für welche die Genehmigung des Bundesrates und die Erklärung der Müudelsicherheit beantragt wird. Grundsätzlich soll für die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/283>, abgerufen am 23.07.2024.