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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

die unverbrüchlichen Gebote Gottes entgegen. Und er hätte neue Äußerlichkeiten
und Menschensatzungen einführen sollen? "Das eine Große, Letzte und Höchste
hatte er immer verkündet, die Liebe zu Gott und zum Nächsten; mit zärtlicher
Hirtensorge hatte er die irrende Seele ihrem Gotte, das pflichtvergessene Kind
seinem Vater aus erbarmende Herz gelegt: und er hätte die Seele und Gott
neuerdings auseinander reißen und ein Heer anspruchsvoller Mittelpersonen
zwischen sie drängen sollen? Zu Söhnen Gottes hatte er seine Lieblinge geadelt
und er hätte sie zu Pfaffenknechten erniedrigen sollen?" Selbst wenn er also
eine neue Neligionsgesellschaft hätte stiften wollen, so hätte er ihr doch seiner
ganzen Richtung nach keine hierarchische Verfassung geben können.

Der dritte Teil stellt die Stiftungsfrage in das Licht der Evangelienkritik.
Es gehört für Schnitzer zu den gesichertsten und unumstößlichsten Ergebnissen der
wissenschaftlichen Forschung eines ganzen Jahrhunderts, daß Matthäus in jeder
Beziehung von Markus abhängig ist. Und da eine andere historische Quelle, aus
der er seine geschichtlichen Angaben geschöpft haben könnte, nicht vorhanden ist,
so muß alles, was er über Markus hinaus zu erzählen weiß, von vornherein
dem stärksten Zweifel begegnen. Demnach ist auch die Stelle 16, 18 f. unglaub¬
würdig und späterer Einschaltung verdächtig. Dem Matthüusevcmgelium ist
überhaupt spätere Legendenbildung eigen, und es kennt auch bereits eine Kirche
und eine Kirchendisziplin, von der Markus und selbst Lukas noch nichts wissen.
Gerade die Episoden über Petrus, für den Matthäus eine besondere Vorliebe
hat, gehören auch zu dem sonst nicht verbürgten und daher wenig glaubwürdigen
Sondergute dieses Evangeliums. Schon das christliche Altertum hat sich endlich
darüber seine Gedanken gemacht, daß Markus, der Dolmetsch und Begleiter des
Petrus, von der Sache nichts weiß.

Die andern Stellen, auf die sich die göttliche Einsetzung des päpstlichen
Primats zurückführt, werden mit Unrecht dafür ausgenutzt, Luk. 22, 32 erst seit
dem fünften Jahrhundert. Es ist dort, wie Schnitzer zeigt, nicht vom "Glauben" die
Rede, sondern von der "Treue" ("o^): Petrus wird sich, nachdem er den Herrn
verraten, von seinem Falle erheben und dann auch die verzagten Brüder stärken.
Ebensowenig kann Joh. 21, 15 ff. hierarchisch gedeutet werden. Zudem ist die
Stelle (das Schlußkapital) wahrscheinlich ein späterer Nachtrag von anderer
Hand und wird ebenfalls erst seit Papst Gelasius I. (492 bis 496) für die römischen
Ansprüche verwertet.

Am interessantesten und wertvollsten ist der vierte Abschnitt: die Stiftungs¬
frage im Lichte der ältesten Kirchengeschichte. Eine "Kirche" mit Vorgesetzten und
Untergebenen, Priestern und Laien gab es in der ältesten Zeit überhaupt nicht.
Auch nachdem sich die Jünger Jesu von der Synagoge abgetrennt hatten, fühlten
sie sich als gleichberechtigte Brüder und Schüler ihres Meisters. Von einem Amts¬
vorrang Petri kann keine Rede sein. Die Schriften der ältesten Zeit haben keine
Spur davon. Nur durch seine persönlichen Eigenschaften und seine nahe Beziehung
zu Jesus spielt er eine besondere Rolle. Selbst wenn er in Rom gewesen ist und
die christliche Gemeinde dort gegründet hat, so war er doch auf keinen Fall römischer
Bischof. Noch um 140 wird von den Ältesten-Vorstehern (in der Mehrzahl!) der
römischen Kirche geschrieben. Als erster Einzelbischof erscheint Amiant 155 bis 166.
Ignatius von Antiochia in den ersten Jahrzehnten des zweiten Jahrhunderts und
Irenäus von Lyon (um 180) schreiben zwar der Kirche von Rom einen besonderen
Vorrang zu, aber es ist ein moralischer, kein rechtlicher: der Charakter Roms als
Welthauptstadt wird von ihnen besonders betont. Nicht dem römischen Bischof
als Nachfolger Petri, sondern der römischen Gemeinde als Pflanzung der beiden


Maßgebliches und Unmaßgebliches

die unverbrüchlichen Gebote Gottes entgegen. Und er hätte neue Äußerlichkeiten
und Menschensatzungen einführen sollen? „Das eine Große, Letzte und Höchste
hatte er immer verkündet, die Liebe zu Gott und zum Nächsten; mit zärtlicher
Hirtensorge hatte er die irrende Seele ihrem Gotte, das pflichtvergessene Kind
seinem Vater aus erbarmende Herz gelegt: und er hätte die Seele und Gott
neuerdings auseinander reißen und ein Heer anspruchsvoller Mittelpersonen
zwischen sie drängen sollen? Zu Söhnen Gottes hatte er seine Lieblinge geadelt
und er hätte sie zu Pfaffenknechten erniedrigen sollen?" Selbst wenn er also
eine neue Neligionsgesellschaft hätte stiften wollen, so hätte er ihr doch seiner
ganzen Richtung nach keine hierarchische Verfassung geben können.

Der dritte Teil stellt die Stiftungsfrage in das Licht der Evangelienkritik.
Es gehört für Schnitzer zu den gesichertsten und unumstößlichsten Ergebnissen der
wissenschaftlichen Forschung eines ganzen Jahrhunderts, daß Matthäus in jeder
Beziehung von Markus abhängig ist. Und da eine andere historische Quelle, aus
der er seine geschichtlichen Angaben geschöpft haben könnte, nicht vorhanden ist,
so muß alles, was er über Markus hinaus zu erzählen weiß, von vornherein
dem stärksten Zweifel begegnen. Demnach ist auch die Stelle 16, 18 f. unglaub¬
würdig und späterer Einschaltung verdächtig. Dem Matthüusevcmgelium ist
überhaupt spätere Legendenbildung eigen, und es kennt auch bereits eine Kirche
und eine Kirchendisziplin, von der Markus und selbst Lukas noch nichts wissen.
Gerade die Episoden über Petrus, für den Matthäus eine besondere Vorliebe
hat, gehören auch zu dem sonst nicht verbürgten und daher wenig glaubwürdigen
Sondergute dieses Evangeliums. Schon das christliche Altertum hat sich endlich
darüber seine Gedanken gemacht, daß Markus, der Dolmetsch und Begleiter des
Petrus, von der Sache nichts weiß.

Die andern Stellen, auf die sich die göttliche Einsetzung des päpstlichen
Primats zurückführt, werden mit Unrecht dafür ausgenutzt, Luk. 22, 32 erst seit
dem fünften Jahrhundert. Es ist dort, wie Schnitzer zeigt, nicht vom „Glauben" die
Rede, sondern von der „Treue" («o^): Petrus wird sich, nachdem er den Herrn
verraten, von seinem Falle erheben und dann auch die verzagten Brüder stärken.
Ebensowenig kann Joh. 21, 15 ff. hierarchisch gedeutet werden. Zudem ist die
Stelle (das Schlußkapital) wahrscheinlich ein späterer Nachtrag von anderer
Hand und wird ebenfalls erst seit Papst Gelasius I. (492 bis 496) für die römischen
Ansprüche verwertet.

Am interessantesten und wertvollsten ist der vierte Abschnitt: die Stiftungs¬
frage im Lichte der ältesten Kirchengeschichte. Eine „Kirche" mit Vorgesetzten und
Untergebenen, Priestern und Laien gab es in der ältesten Zeit überhaupt nicht.
Auch nachdem sich die Jünger Jesu von der Synagoge abgetrennt hatten, fühlten
sie sich als gleichberechtigte Brüder und Schüler ihres Meisters. Von einem Amts¬
vorrang Petri kann keine Rede sein. Die Schriften der ältesten Zeit haben keine
Spur davon. Nur durch seine persönlichen Eigenschaften und seine nahe Beziehung
zu Jesus spielt er eine besondere Rolle. Selbst wenn er in Rom gewesen ist und
die christliche Gemeinde dort gegründet hat, so war er doch auf keinen Fall römischer
Bischof. Noch um 140 wird von den Ältesten-Vorstehern (in der Mehrzahl!) der
römischen Kirche geschrieben. Als erster Einzelbischof erscheint Amiant 155 bis 166.
Ignatius von Antiochia in den ersten Jahrzehnten des zweiten Jahrhunderts und
Irenäus von Lyon (um 180) schreiben zwar der Kirche von Rom einen besonderen
Vorrang zu, aber es ist ein moralischer, kein rechtlicher: der Charakter Roms als
Welthauptstadt wird von ihnen besonders betont. Nicht dem römischen Bischof
als Nachfolger Petri, sondern der römischen Gemeinde als Pflanzung der beiden


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[0204] Maßgebliches und Unmaßgebliches die unverbrüchlichen Gebote Gottes entgegen. Und er hätte neue Äußerlichkeiten und Menschensatzungen einführen sollen? „Das eine Große, Letzte und Höchste hatte er immer verkündet, die Liebe zu Gott und zum Nächsten; mit zärtlicher Hirtensorge hatte er die irrende Seele ihrem Gotte, das pflichtvergessene Kind seinem Vater aus erbarmende Herz gelegt: und er hätte die Seele und Gott neuerdings auseinander reißen und ein Heer anspruchsvoller Mittelpersonen zwischen sie drängen sollen? Zu Söhnen Gottes hatte er seine Lieblinge geadelt und er hätte sie zu Pfaffenknechten erniedrigen sollen?" Selbst wenn er also eine neue Neligionsgesellschaft hätte stiften wollen, so hätte er ihr doch seiner ganzen Richtung nach keine hierarchische Verfassung geben können. Der dritte Teil stellt die Stiftungsfrage in das Licht der Evangelienkritik. Es gehört für Schnitzer zu den gesichertsten und unumstößlichsten Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung eines ganzen Jahrhunderts, daß Matthäus in jeder Beziehung von Markus abhängig ist. Und da eine andere historische Quelle, aus der er seine geschichtlichen Angaben geschöpft haben könnte, nicht vorhanden ist, so muß alles, was er über Markus hinaus zu erzählen weiß, von vornherein dem stärksten Zweifel begegnen. Demnach ist auch die Stelle 16, 18 f. unglaub¬ würdig und späterer Einschaltung verdächtig. Dem Matthüusevcmgelium ist überhaupt spätere Legendenbildung eigen, und es kennt auch bereits eine Kirche und eine Kirchendisziplin, von der Markus und selbst Lukas noch nichts wissen. Gerade die Episoden über Petrus, für den Matthäus eine besondere Vorliebe hat, gehören auch zu dem sonst nicht verbürgten und daher wenig glaubwürdigen Sondergute dieses Evangeliums. Schon das christliche Altertum hat sich endlich darüber seine Gedanken gemacht, daß Markus, der Dolmetsch und Begleiter des Petrus, von der Sache nichts weiß. Die andern Stellen, auf die sich die göttliche Einsetzung des päpstlichen Primats zurückführt, werden mit Unrecht dafür ausgenutzt, Luk. 22, 32 erst seit dem fünften Jahrhundert. Es ist dort, wie Schnitzer zeigt, nicht vom „Glauben" die Rede, sondern von der „Treue" («o^): Petrus wird sich, nachdem er den Herrn verraten, von seinem Falle erheben und dann auch die verzagten Brüder stärken. Ebensowenig kann Joh. 21, 15 ff. hierarchisch gedeutet werden. Zudem ist die Stelle (das Schlußkapital) wahrscheinlich ein späterer Nachtrag von anderer Hand und wird ebenfalls erst seit Papst Gelasius I. (492 bis 496) für die römischen Ansprüche verwertet. Am interessantesten und wertvollsten ist der vierte Abschnitt: die Stiftungs¬ frage im Lichte der ältesten Kirchengeschichte. Eine „Kirche" mit Vorgesetzten und Untergebenen, Priestern und Laien gab es in der ältesten Zeit überhaupt nicht. Auch nachdem sich die Jünger Jesu von der Synagoge abgetrennt hatten, fühlten sie sich als gleichberechtigte Brüder und Schüler ihres Meisters. Von einem Amts¬ vorrang Petri kann keine Rede sein. Die Schriften der ältesten Zeit haben keine Spur davon. Nur durch seine persönlichen Eigenschaften und seine nahe Beziehung zu Jesus spielt er eine besondere Rolle. Selbst wenn er in Rom gewesen ist und die christliche Gemeinde dort gegründet hat, so war er doch auf keinen Fall römischer Bischof. Noch um 140 wird von den Ältesten-Vorstehern (in der Mehrzahl!) der römischen Kirche geschrieben. Als erster Einzelbischof erscheint Amiant 155 bis 166. Ignatius von Antiochia in den ersten Jahrzehnten des zweiten Jahrhunderts und Irenäus von Lyon (um 180) schreiben zwar der Kirche von Rom einen besonderen Vorrang zu, aber es ist ein moralischer, kein rechtlicher: der Charakter Roms als Welthauptstadt wird von ihnen besonders betont. Nicht dem römischen Bischof als Nachfolger Petri, sondern der römischen Gemeinde als Pflanzung der beiden

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/204>, abgerufen am 25.08.2024.