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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

imponieren können, sondern trotz der starken Markierung von Brusttönen ziemlich
fast- und kraftlos. Selbst im Lager der "Genossen" herrscht darüber merkliche
Enttäuschung.

Zum Schlusz möchten wir noch die Aufmerksamkeit auf den Konflikt richten,
der sich in Elsaß-Lothringen zwischen Staat und Kirche erhoben hat. Die reichs-
ländischen Lehrervereine, die den Anschluß an die Organisation im Reich beschlossen
hatten, wurden von den Bischöfen von Straßburg und Metz durch ein Verbot
daran zu hindern versucht, freilich ohne den gewünschten Erfolg. Darauf sah sich
der Staatssekretär Zorn v. Bulach zu einem energischen Schreiben veranlaßt, das
die Übergriffe der Bischöfe in die Rechte des Staates zurückwies. Die Bischöfe
haben darauf erwidert, daß sie kein Verbot erlassen, sondern nur von ihrem
Recht Gebrauch gemacht hätten, die katholischen Lehrer vor den Gefahren des
beabsichtigten Schritts für ihr religiöses Leben zu warnen. Das war eine arg¬
listige Ausrede insofern, als diese "Warnung" allerdings in dem bischöflichen Erlaß
selbst nicht enthalten war, sondern nur in Form eines Hinweises auf ein bei¬
gelegtes Flugblatt erschien. Dieses Flugblatt aber war ein Machwerk der niedrigsten,
staatsfeindlichsten konfessionellen Hetze. Der Hinweis darauf war nicht der Form,
wohl aber der Sache nach ein Verbot, noch dazu ein Verbot in einer den Staat
beleidigenden Form. Hoffentlich bleibt die Regierung die Antwort nicht schuldig,
vor allem nicht in ihren Maßregeln.


Die Presse und Herr von Schoen.

Das Auswärtige Amt und mit
ihm in erster Linie die Person seines Vertreters, des Freiherrn von Schoen,
ist in letzter Zeit das Ziel heftiger Angriffe geworden. Ja man gewinnt mitunter
den Eindruck, als ob ein wahres Kesseltreiben gegen den Staatssekretär veranstaltet
werden sollte. Bemerkenswert ist, daß die Angriffe nicht von Parteiblättern
oppositioneller Richtung, sondern von Vertretern einer entschieden nationalen
Richtung ausgehe". Das erklärt sich zunächst ziemlich einfach. In der Tätigkeit
des Auswärtigen Amts spiegelt sich die nationale Machtstellung. Wenn eine
andre Behörde Fehler macht, die nicht auf Mängel der Gesetzgebung zurückzu¬
führen sind, so läßt sich der Fall verhältnismäßig einfach klarstellen; auch wird
die Stellungnahme der politischen Kritik vielfach durch grundsätzliche Erwägungen
und Parteitaktik bedingt. Die Tätigkeit des Auswärtigen Amts hat nicht den
festen Boden der Landcsgesetzgebung und der durch sie geschützten Staatsautorität
unter sich, sondern den viel schwankenderen völkerrechtlicher Satzungen, inter¬
nationaler Abmachungen und diplomatischer Gepflogenheiten. Sie bietet also der
Kritik von vornherein eine breitere Angriffsfläche. Scheint auf diesem Gebiet
etwas nicht in Ordnung zu sein, so ergibt sich daraus nur zu leicht ein Rückschluß
auf das, was allein allen diesen zerbrechlichen Bestimmungen Bestand verleiht,
nämlich auf die wirkliche Machtstellung des Staats. Ist daher einmal der Ein¬
druck entstanden, daß das vom Auswärtigen Amt Geleistete nicht dem entspricht,
was der realen Machtstellung des Reichs gemäß erreicht werden müßte, so
erwacht die patriotische Sorge selbstverständlich zuerst bei denen, die ihr ganzes
politisches Denken nicht auf mehr oder weniger verschwommene Theorien, sondern
auf den realen Faktor der nationalen Macht aufbauen. Damit ist zugleich gesagt,
daß an der guten und ehrlichen Absicht dieser Kritik keinesfalls zu zweifeln ist.

Freilich soll man auch vor den Gefahren solcher Kritik und damit zugleich
vor ihren Grenzen die Augen nicht verschließen. Bei internationalen Streitfragen,
mögen sie nun vaterländische Interessen im weitesten Sinne oder private Inter¬
essen unsrer im Auslande lebenden Landsleute betreffen, kann niemals ganz und


Maßgebliches und Unmaßgebliches

imponieren können, sondern trotz der starken Markierung von Brusttönen ziemlich
fast- und kraftlos. Selbst im Lager der „Genossen" herrscht darüber merkliche
Enttäuschung.

Zum Schlusz möchten wir noch die Aufmerksamkeit auf den Konflikt richten,
der sich in Elsaß-Lothringen zwischen Staat und Kirche erhoben hat. Die reichs-
ländischen Lehrervereine, die den Anschluß an die Organisation im Reich beschlossen
hatten, wurden von den Bischöfen von Straßburg und Metz durch ein Verbot
daran zu hindern versucht, freilich ohne den gewünschten Erfolg. Darauf sah sich
der Staatssekretär Zorn v. Bulach zu einem energischen Schreiben veranlaßt, das
die Übergriffe der Bischöfe in die Rechte des Staates zurückwies. Die Bischöfe
haben darauf erwidert, daß sie kein Verbot erlassen, sondern nur von ihrem
Recht Gebrauch gemacht hätten, die katholischen Lehrer vor den Gefahren des
beabsichtigten Schritts für ihr religiöses Leben zu warnen. Das war eine arg¬
listige Ausrede insofern, als diese „Warnung" allerdings in dem bischöflichen Erlaß
selbst nicht enthalten war, sondern nur in Form eines Hinweises auf ein bei¬
gelegtes Flugblatt erschien. Dieses Flugblatt aber war ein Machwerk der niedrigsten,
staatsfeindlichsten konfessionellen Hetze. Der Hinweis darauf war nicht der Form,
wohl aber der Sache nach ein Verbot, noch dazu ein Verbot in einer den Staat
beleidigenden Form. Hoffentlich bleibt die Regierung die Antwort nicht schuldig,
vor allem nicht in ihren Maßregeln.


Die Presse und Herr von Schoen.

Das Auswärtige Amt und mit
ihm in erster Linie die Person seines Vertreters, des Freiherrn von Schoen,
ist in letzter Zeit das Ziel heftiger Angriffe geworden. Ja man gewinnt mitunter
den Eindruck, als ob ein wahres Kesseltreiben gegen den Staatssekretär veranstaltet
werden sollte. Bemerkenswert ist, daß die Angriffe nicht von Parteiblättern
oppositioneller Richtung, sondern von Vertretern einer entschieden nationalen
Richtung ausgehe». Das erklärt sich zunächst ziemlich einfach. In der Tätigkeit
des Auswärtigen Amts spiegelt sich die nationale Machtstellung. Wenn eine
andre Behörde Fehler macht, die nicht auf Mängel der Gesetzgebung zurückzu¬
führen sind, so läßt sich der Fall verhältnismäßig einfach klarstellen; auch wird
die Stellungnahme der politischen Kritik vielfach durch grundsätzliche Erwägungen
und Parteitaktik bedingt. Die Tätigkeit des Auswärtigen Amts hat nicht den
festen Boden der Landcsgesetzgebung und der durch sie geschützten Staatsautorität
unter sich, sondern den viel schwankenderen völkerrechtlicher Satzungen, inter¬
nationaler Abmachungen und diplomatischer Gepflogenheiten. Sie bietet also der
Kritik von vornherein eine breitere Angriffsfläche. Scheint auf diesem Gebiet
etwas nicht in Ordnung zu sein, so ergibt sich daraus nur zu leicht ein Rückschluß
auf das, was allein allen diesen zerbrechlichen Bestimmungen Bestand verleiht,
nämlich auf die wirkliche Machtstellung des Staats. Ist daher einmal der Ein¬
druck entstanden, daß das vom Auswärtigen Amt Geleistete nicht dem entspricht,
was der realen Machtstellung des Reichs gemäß erreicht werden müßte, so
erwacht die patriotische Sorge selbstverständlich zuerst bei denen, die ihr ganzes
politisches Denken nicht auf mehr oder weniger verschwommene Theorien, sondern
auf den realen Faktor der nationalen Macht aufbauen. Damit ist zugleich gesagt,
daß an der guten und ehrlichen Absicht dieser Kritik keinesfalls zu zweifeln ist.

Freilich soll man auch vor den Gefahren solcher Kritik und damit zugleich
vor ihren Grenzen die Augen nicht verschließen. Bei internationalen Streitfragen,
mögen sie nun vaterländische Interessen im weitesten Sinne oder private Inter¬
essen unsrer im Auslande lebenden Landsleute betreffen, kann niemals ganz und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/98>, abgerufen am 04.07.2024.