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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Die religiösen Grundlagen der politischen Anschauungen Bismarcks

Und wie das Christentum den Boden abgibt, aus dem die wahre fürstliche
Tugend erwächst, so beruht auch der Staat auf christlicher Grundlage. Er
schöpft aus diesem Börne seine Rechte und seine Pflichten. Oft genug klingt
dieser Ton aus Bismarcks Reden und Gesprächen. "Ich bin der Meinung,"
so sagte er schon 1847 in einer Debatte über die Emanzipation der Juden,
"daß der Begriff des christlichen Staates so alt ist wie das ni-elevant heilige
römische Reich, so alt wie sämtliche europäischen Staaten, daß er gerade der
Boden sei, in welchem dieser, der preußische, Staat Wurzel geschlagen, und
daß jeder Staat, wenn er seine Dauer gesichert sehen, wenn er seine Berechtigung
zur Existenz nur nachweisen will, sobald sie bestritten wird, auf religiöser Grundlage
sich befinden muß. ... Ich glaube im Recht zu sein, wenn ich einen solchen
Staat einen christlichen nenne, welcher sich die Aufgabe gestellt hat, die Lehre
des Christentums zu realisieren. Wenn indes die Lösung auch nicht ganz gelingt,
so glaube ich doch, die Realisierung der christlichen Lehre ist der Zweck des
Staates. Entziehen wir diese Grundlage dem Staate, so behalten wir als Staat
nichts als ein zufälliges Aggregat von Rechten, eine Art von Bollwerk gegen
den Krieg aller gegen alle." Insbesondere scheint es ihn?, als ob ein solcher
Staat nicht imstande sein würde, sein Dasein zu behaupten im Kampfe gegell
solche Lehren wie die kommunistischen, deren Apostel ihre Grundsätze, wie etwa
den, daß Eigentum Diebstahl ist, als die "höchste Blüte der Humanität" aus¬
geben. -- Der Geist der Zeit, in der er wirkte, entfernte sich freilich weit von
dieser Gedankenwelt, und selbst unter seinen Freunden und Anhängern mag es
viele gegeben haben, denen es mit der Religion und mit der Betonung des
religiösen Charakters des Staates nicht so bitterer Ernst war wie ihm, ganz zu
geschweigen von den ihm feindlichen Parteien. Aber er läßt sich in seiner
Auffassung durch ihre gegensätzlichen Ansichten nicht irre machen. Er weist in
einer Reichstagsrede die gegen die Betonung des christlichen Charakters des
Staates erhobenen Einwände zurück, indem er ausführt, daß seine Ansicht
durchaus uicht gegen Glaubens- oder Gewissensfreiheit verstoße. "Auch die¬
jenigen," sagt er da, "die an die Offenbarungen des Christentums nicht mehr
glauben, möchte ich daran erinnern, daß doch die ganzen Begriffe von Moral,
Ehre und Pflichtgefühl, nach denen sie ihre Handlungen in dieser Welt einrichten,
wesentlich nur die Überreste des Christentums ihrer Väter sind, die unsere sittliche
Richtung, unser Rechts- und Ehrgefühl noch heute, manchem Ungläubigen
unbewußt, bestimmen, wenn er auch die Quelle selbst vergessen hat, aus der
unsere heutigen Begriffe von Zivilisation und Pflicht geflossen sind."

Aber in keinem Abschnitt der politischen Tätigkeit Bismarcks tritt der
Zusammenhang seiner politischen Grundsätze mit der christlichen Idee deutlicher
zutage als in der Sozialgesetzgebung. Die Heilung der schweren Schäden, die
die Entwicklung des Reiches zu einem der mächtigsten Industriestaaten für die
arbeitende Bevölkerung im Gefolge gehabt hatte, sah Bismarck als die wichtigste
Aufgabe eines Staates an, der in Wahrheit den Namen eines christlichen Staates
tragen will.

Die soziale Reform sollte nach seiner Auffassung den besitzlosen Klassen
dartun, daß der Staat nicht bloß eine notwendige, sondern eine wohltätige Ein¬
richtung ist. Sie ist demnach nicht nur ein Werk staatserhaltender Politik, indem
sie die Wohlfahrt des Volkes mit dem Bestände des Staates unauflöslich ver¬
knüpft, sondern sie ist die Frucht christlicher Gesittung. "Ich bekenne mich offen
dazu," sagte Bismarck in einer Reichstagsrede vom Jahre 1882, "daß mein
Glaube an die Ausflüsse unserer geoffenbarten Religion in Gestalt der Sitten-


Die religiösen Grundlagen der politischen Anschauungen Bismarcks

Und wie das Christentum den Boden abgibt, aus dem die wahre fürstliche
Tugend erwächst, so beruht auch der Staat auf christlicher Grundlage. Er
schöpft aus diesem Börne seine Rechte und seine Pflichten. Oft genug klingt
dieser Ton aus Bismarcks Reden und Gesprächen. „Ich bin der Meinung,"
so sagte er schon 1847 in einer Debatte über die Emanzipation der Juden,
„daß der Begriff des christlichen Staates so alt ist wie das ni-elevant heilige
römische Reich, so alt wie sämtliche europäischen Staaten, daß er gerade der
Boden sei, in welchem dieser, der preußische, Staat Wurzel geschlagen, und
daß jeder Staat, wenn er seine Dauer gesichert sehen, wenn er seine Berechtigung
zur Existenz nur nachweisen will, sobald sie bestritten wird, auf religiöser Grundlage
sich befinden muß. ... Ich glaube im Recht zu sein, wenn ich einen solchen
Staat einen christlichen nenne, welcher sich die Aufgabe gestellt hat, die Lehre
des Christentums zu realisieren. Wenn indes die Lösung auch nicht ganz gelingt,
so glaube ich doch, die Realisierung der christlichen Lehre ist der Zweck des
Staates. Entziehen wir diese Grundlage dem Staate, so behalten wir als Staat
nichts als ein zufälliges Aggregat von Rechten, eine Art von Bollwerk gegen
den Krieg aller gegen alle." Insbesondere scheint es ihn?, als ob ein solcher
Staat nicht imstande sein würde, sein Dasein zu behaupten im Kampfe gegell
solche Lehren wie die kommunistischen, deren Apostel ihre Grundsätze, wie etwa
den, daß Eigentum Diebstahl ist, als die „höchste Blüte der Humanität" aus¬
geben. — Der Geist der Zeit, in der er wirkte, entfernte sich freilich weit von
dieser Gedankenwelt, und selbst unter seinen Freunden und Anhängern mag es
viele gegeben haben, denen es mit der Religion und mit der Betonung des
religiösen Charakters des Staates nicht so bitterer Ernst war wie ihm, ganz zu
geschweigen von den ihm feindlichen Parteien. Aber er läßt sich in seiner
Auffassung durch ihre gegensätzlichen Ansichten nicht irre machen. Er weist in
einer Reichstagsrede die gegen die Betonung des christlichen Charakters des
Staates erhobenen Einwände zurück, indem er ausführt, daß seine Ansicht
durchaus uicht gegen Glaubens- oder Gewissensfreiheit verstoße. „Auch die¬
jenigen," sagt er da, „die an die Offenbarungen des Christentums nicht mehr
glauben, möchte ich daran erinnern, daß doch die ganzen Begriffe von Moral,
Ehre und Pflichtgefühl, nach denen sie ihre Handlungen in dieser Welt einrichten,
wesentlich nur die Überreste des Christentums ihrer Väter sind, die unsere sittliche
Richtung, unser Rechts- und Ehrgefühl noch heute, manchem Ungläubigen
unbewußt, bestimmen, wenn er auch die Quelle selbst vergessen hat, aus der
unsere heutigen Begriffe von Zivilisation und Pflicht geflossen sind."

Aber in keinem Abschnitt der politischen Tätigkeit Bismarcks tritt der
Zusammenhang seiner politischen Grundsätze mit der christlichen Idee deutlicher
zutage als in der Sozialgesetzgebung. Die Heilung der schweren Schäden, die
die Entwicklung des Reiches zu einem der mächtigsten Industriestaaten für die
arbeitende Bevölkerung im Gefolge gehabt hatte, sah Bismarck als die wichtigste
Aufgabe eines Staates an, der in Wahrheit den Namen eines christlichen Staates
tragen will.

Die soziale Reform sollte nach seiner Auffassung den besitzlosen Klassen
dartun, daß der Staat nicht bloß eine notwendige, sondern eine wohltätige Ein¬
richtung ist. Sie ist demnach nicht nur ein Werk staatserhaltender Politik, indem
sie die Wohlfahrt des Volkes mit dem Bestände des Staates unauflöslich ver¬
knüpft, sondern sie ist die Frucht christlicher Gesittung. „Ich bekenne mich offen
dazu," sagte Bismarck in einer Reichstagsrede vom Jahre 1882, „daß mein
Glaube an die Ausflüsse unserer geoffenbarten Religion in Gestalt der Sitten-


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[0602] Die religiösen Grundlagen der politischen Anschauungen Bismarcks Und wie das Christentum den Boden abgibt, aus dem die wahre fürstliche Tugend erwächst, so beruht auch der Staat auf christlicher Grundlage. Er schöpft aus diesem Börne seine Rechte und seine Pflichten. Oft genug klingt dieser Ton aus Bismarcks Reden und Gesprächen. „Ich bin der Meinung," so sagte er schon 1847 in einer Debatte über die Emanzipation der Juden, „daß der Begriff des christlichen Staates so alt ist wie das ni-elevant heilige römische Reich, so alt wie sämtliche europäischen Staaten, daß er gerade der Boden sei, in welchem dieser, der preußische, Staat Wurzel geschlagen, und daß jeder Staat, wenn er seine Dauer gesichert sehen, wenn er seine Berechtigung zur Existenz nur nachweisen will, sobald sie bestritten wird, auf religiöser Grundlage sich befinden muß. ... Ich glaube im Recht zu sein, wenn ich einen solchen Staat einen christlichen nenne, welcher sich die Aufgabe gestellt hat, die Lehre des Christentums zu realisieren. Wenn indes die Lösung auch nicht ganz gelingt, so glaube ich doch, die Realisierung der christlichen Lehre ist der Zweck des Staates. Entziehen wir diese Grundlage dem Staate, so behalten wir als Staat nichts als ein zufälliges Aggregat von Rechten, eine Art von Bollwerk gegen den Krieg aller gegen alle." Insbesondere scheint es ihn?, als ob ein solcher Staat nicht imstande sein würde, sein Dasein zu behaupten im Kampfe gegell solche Lehren wie die kommunistischen, deren Apostel ihre Grundsätze, wie etwa den, daß Eigentum Diebstahl ist, als die „höchste Blüte der Humanität" aus¬ geben. — Der Geist der Zeit, in der er wirkte, entfernte sich freilich weit von dieser Gedankenwelt, und selbst unter seinen Freunden und Anhängern mag es viele gegeben haben, denen es mit der Religion und mit der Betonung des religiösen Charakters des Staates nicht so bitterer Ernst war wie ihm, ganz zu geschweigen von den ihm feindlichen Parteien. Aber er läßt sich in seiner Auffassung durch ihre gegensätzlichen Ansichten nicht irre machen. Er weist in einer Reichstagsrede die gegen die Betonung des christlichen Charakters des Staates erhobenen Einwände zurück, indem er ausführt, daß seine Ansicht durchaus uicht gegen Glaubens- oder Gewissensfreiheit verstoße. „Auch die¬ jenigen," sagt er da, „die an die Offenbarungen des Christentums nicht mehr glauben, möchte ich daran erinnern, daß doch die ganzen Begriffe von Moral, Ehre und Pflichtgefühl, nach denen sie ihre Handlungen in dieser Welt einrichten, wesentlich nur die Überreste des Christentums ihrer Väter sind, die unsere sittliche Richtung, unser Rechts- und Ehrgefühl noch heute, manchem Ungläubigen unbewußt, bestimmen, wenn er auch die Quelle selbst vergessen hat, aus der unsere heutigen Begriffe von Zivilisation und Pflicht geflossen sind." Aber in keinem Abschnitt der politischen Tätigkeit Bismarcks tritt der Zusammenhang seiner politischen Grundsätze mit der christlichen Idee deutlicher zutage als in der Sozialgesetzgebung. Die Heilung der schweren Schäden, die die Entwicklung des Reiches zu einem der mächtigsten Industriestaaten für die arbeitende Bevölkerung im Gefolge gehabt hatte, sah Bismarck als die wichtigste Aufgabe eines Staates an, der in Wahrheit den Namen eines christlichen Staates tragen will. Die soziale Reform sollte nach seiner Auffassung den besitzlosen Klassen dartun, daß der Staat nicht bloß eine notwendige, sondern eine wohltätige Ein¬ richtung ist. Sie ist demnach nicht nur ein Werk staatserhaltender Politik, indem sie die Wohlfahrt des Volkes mit dem Bestände des Staates unauflöslich ver¬ knüpft, sondern sie ist die Frucht christlicher Gesittung. „Ich bekenne mich offen dazu," sagte Bismarck in einer Reichstagsrede vom Jahre 1882, „daß mein Glaube an die Ausflüsse unserer geoffenbarten Religion in Gestalt der Sitten-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/602>, abgerufen am 04.07.2024.