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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Wir bitten die Freunde der ::
Grenzboten"
das Abonnement zum II. Quartal 1910
erneuern zu wollen. -- Bestellungen
nimmt jeder Buchhändler und jeder G. in. b. S.
Briefträger entgegen Berlin SV/."- . Preis 6 M.Verlag der
6,'en2boten

Die Wahlrechtsvorlage und ihre notwendige
Ergänzung
Von einem Mitglied des Abgeordnetenhauses

!er Ministerpräsident hat in der dritten Lesung der Wahlrechts¬
vorlage die Erklärung abgegeben, daß die Regierung bereit sei,
dem Mehrheitsbeschluß des Abgeordnetenhauses beizutreten, nach
welchem in Zukunft die Wahlmänner in Urwahlbezirken durch
geheime, die Abgeordneten'wie bisher durch öffentliche Wahl
gewählt werden sollen, sofern sich für diesen Beschluß eine erhebliche Mehrheit
finden würde. Der Beschluß ist mit 238 gegen 168 Stimmen erfolgt. Das
bedeutet fünfunddreißig Stimmen über die absolute Majorität. Die Mehrheits¬
stimmen stammen ausschließlich aus den Parteien des Zentrums und der
Konservativen. Es scheint zweifelhaft, ob dieses Mehrheitsverhältnis der
Regierung genügt, zumal alle anderen Parteien, namentlich die Freikonservativen
und Nationalliberalen, in der Opposition waren. An sich ist es möglich, daß
der Beschluß der dritten Lesung in der nach einundzwanzig Tagen erfolgenden
nochmaligen Abstimmung eine Änderung erfährt. Wahrscheinlich ist dies jedoch
nicht. Vielmehr wird das Herrenhaus zu ihm demnächst Stellung zu nehmen
haben, das in seinen Entschließungen völlig frei ist. Daß dieser Faktor der
Gesetzgebung aber die Wahlrechtsvorlage nach den Beschlüssen des Abgeordneten¬
hauses unverändert lassen sollte, ist aus äußeren wie inneren Gründen nicht
zu erwarten, da einmal ein Wahlrecht, das sich nur auf dem Votum von zwei
Parteien aufbaut, zu starken Angriffen in der Bevölkerung ausgesetzt ist und
somit keine Aussicht auf einen dauernden Bestand gewährt, und weil zum anderen
die von den Mehrheitsparteien des Abgeordnetenhauses gewählte Gestaltung des
Wahlrechtes abgesehen von der geheimen Wahl in einen: Hauptbestandteile, der


Grenzboten I 1910 73


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Die Wahlrechtsvorlage und ihre notwendige
Ergänzung
Von einem Mitglied des Abgeordnetenhauses

!er Ministerpräsident hat in der dritten Lesung der Wahlrechts¬
vorlage die Erklärung abgegeben, daß die Regierung bereit sei,
dem Mehrheitsbeschluß des Abgeordnetenhauses beizutreten, nach
welchem in Zukunft die Wahlmänner in Urwahlbezirken durch
geheime, die Abgeordneten'wie bisher durch öffentliche Wahl
gewählt werden sollen, sofern sich für diesen Beschluß eine erhebliche Mehrheit
finden würde. Der Beschluß ist mit 238 gegen 168 Stimmen erfolgt. Das
bedeutet fünfunddreißig Stimmen über die absolute Majorität. Die Mehrheits¬
stimmen stammen ausschließlich aus den Parteien des Zentrums und der
Konservativen. Es scheint zweifelhaft, ob dieses Mehrheitsverhältnis der
Regierung genügt, zumal alle anderen Parteien, namentlich die Freikonservativen
und Nationalliberalen, in der Opposition waren. An sich ist es möglich, daß
der Beschluß der dritten Lesung in der nach einundzwanzig Tagen erfolgenden
nochmaligen Abstimmung eine Änderung erfährt. Wahrscheinlich ist dies jedoch
nicht. Vielmehr wird das Herrenhaus zu ihm demnächst Stellung zu nehmen
haben, das in seinen Entschließungen völlig frei ist. Daß dieser Faktor der
Gesetzgebung aber die Wahlrechtsvorlage nach den Beschlüssen des Abgeordneten¬
hauses unverändert lassen sollte, ist aus äußeren wie inneren Gründen nicht
zu erwarten, da einmal ein Wahlrecht, das sich nur auf dem Votum von zwei
Parteien aufbaut, zu starken Angriffen in der Bevölkerung ausgesetzt ist und
somit keine Aussicht auf einen dauernden Bestand gewährt, und weil zum anderen
die von den Mehrheitsparteien des Abgeordnetenhauses gewählte Gestaltung des
Wahlrechtes abgesehen von der geheimen Wahl in einen: Hauptbestandteile, der


Grenzboten I 1910 73
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[0589] [Abbildung] Wir bitten die Freunde der :: Grenzboten" das Abonnement zum II. Quartal 1910 erneuern zu wollen. — Bestellungen nimmt jeder Buchhändler und jeder G. in. b. S. Briefträger entgegen Berlin SV/."- . Preis 6 M.Verlag der 6,'en2boten Die Wahlrechtsvorlage und ihre notwendige Ergänzung Von einem Mitglied des Abgeordnetenhauses !er Ministerpräsident hat in der dritten Lesung der Wahlrechts¬ vorlage die Erklärung abgegeben, daß die Regierung bereit sei, dem Mehrheitsbeschluß des Abgeordnetenhauses beizutreten, nach welchem in Zukunft die Wahlmänner in Urwahlbezirken durch geheime, die Abgeordneten'wie bisher durch öffentliche Wahl gewählt werden sollen, sofern sich für diesen Beschluß eine erhebliche Mehrheit finden würde. Der Beschluß ist mit 238 gegen 168 Stimmen erfolgt. Das bedeutet fünfunddreißig Stimmen über die absolute Majorität. Die Mehrheits¬ stimmen stammen ausschließlich aus den Parteien des Zentrums und der Konservativen. Es scheint zweifelhaft, ob dieses Mehrheitsverhältnis der Regierung genügt, zumal alle anderen Parteien, namentlich die Freikonservativen und Nationalliberalen, in der Opposition waren. An sich ist es möglich, daß der Beschluß der dritten Lesung in der nach einundzwanzig Tagen erfolgenden nochmaligen Abstimmung eine Änderung erfährt. Wahrscheinlich ist dies jedoch nicht. Vielmehr wird das Herrenhaus zu ihm demnächst Stellung zu nehmen haben, das in seinen Entschließungen völlig frei ist. Daß dieser Faktor der Gesetzgebung aber die Wahlrechtsvorlage nach den Beschlüssen des Abgeordneten¬ hauses unverändert lassen sollte, ist aus äußeren wie inneren Gründen nicht zu erwarten, da einmal ein Wahlrecht, das sich nur auf dem Votum von zwei Parteien aufbaut, zu starken Angriffen in der Bevölkerung ausgesetzt ist und somit keine Aussicht auf einen dauernden Bestand gewährt, und weil zum anderen die von den Mehrheitsparteien des Abgeordnetenhauses gewählte Gestaltung des Wahlrechtes abgesehen von der geheimen Wahl in einen: Hauptbestandteile, der Grenzboten I 1910 73

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/589>, abgerufen am 21.12.2024.