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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Regierung und Volk auszugleichen. Schon aus diesem Gesichtspunkt muß es als
ein Fehler gelten, ein Wahlrecht, das vor sechzig Jahren als Ergebnis ganz
anders gearteter politischer Kämpfe geschaffen worden ist, so lange Zeit unverändert
festzuhalten, wenn bedeutungsvolle wirtschaftliche und soziale Veränderungen ein¬
mal das Gefühl verbreitet und verschärft haben, dasz es nicht mehr in die heutigen
Verhältnisse paßt.

Wer sich auf unsern Standpunkt stellen will, wird einsehen, warum wir es
von Anfang an lieber gesehen hätten, wenn die Regierung in der Wahlrechts¬
vorlage trotz allen Bedenken von vornherein mehr gegeben hätte. Nachdem aber
einmal die Entscheidung anders gefallen war und in der Vorlage die Vorsicht die
kühne Initiative verdrängt hatte, war es nicht so wichtig, daß irgend etwas
sogleich zustande kam, als vielmehr, daß der taktische Zweck erreicht wurde.
Nach unsrer Meinung konnte dieser taktische Zweck -- nachdem der erste und
wichtigste, ein Moment beständig störender Agitation und Parteiverhetzung zu
beseitigen, verfehlt, oder vielmehr nachdem darauf verzichtet worden war -- nur
darin bestehen, daß die Stellung der Regierung über den Parteien durch die Ein¬
lösung des in der Thronrede gegebenen Worts und durch die Art der Behandlung
dieser Frage verdeutlicht und gestärkt wurde. Daß dieser Zweck gleichfalls verfehlt
worden ist, kann leider auch durch die geschickteste Begründung nicht verheimlicht
werden. Die Nation sieht nur, daß zwei prinzipielle Vorschläge der Regierung
von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses in ihr Gegenteil verkehrt worden sind.
Die Regierung sagte "Öffentliches und direktes Wahlrecht", die Mehrheit machte
daraus: "Geheimes und indirektes Wahlrecht", und die Antwort der Regierung
daraus lautet: "Auch gut!"

Dieser Eindruck bleibt. Es war kein Nachgeben in Nebenfragen, sondern in
grundlegenden Hauptfragen, und der Standpunkt, daß die Gründe der ablehnenden
Haltung der Regierung gegen die geheime Wahl hauptsächlich in der Kombination
mit der direkten Wahl zu suchen waren, war vorher niemals angedeutet worden.
Warum also die Unterwerfung unter die Mehrheit? So groß ist doch der sachliche
Wert der Reform nicht. Die Mehrheit des Abgeordnetenhauses besteht aus Kon¬
servativen und Zentrum; denn in der dritten Lesung hatten sich auch die Frei¬
konservativen von der Mehrheit getrennt. Die Regierung nahm als'o ihre
in das Gegenteil verkehrte Vorlage aus der Hand der beiden Parteien
allein, gegen die sich die leidenschaftliche Gegnerschaft gerade der
Volkskreise kehrte, die durch die Wahlreform beruhigt und von der
Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Absichten der Regierung über¬
zeugt werden sollten. Wie das wirken muß, liegt auf der Hand. Die Sache
läge vielleicht noch etwas anders, wenn die Konservativen, denen das Zentrum
aus guten Gründen ja nur Gefolgschaft leistete, ein wirkliches sachliches Interesse
an der Wahlreform hätten. Aber dieses Interesse ist ja auch nur ein taktisches;
sie helfen einer ihnen sympathischen Negierung, ein Gesetz, dessen grundsätzliche
Gegner sie eigentlich sind, in einer für sie annehmbaren Gestalt -- man sprach
von "Ausbrechen der Giftzähne" -- durchzubringen. Daraus der Partei einen
Vorwurf zu machen, wäre ungerecht. Im Gegenteil, man wird der politischen
Geschicklichkeit und taktischen Klugheit der Partei und besonders ihres Führers,
des Herrn v. Heydebrand, die Anerkennung nicht versagen können. Aber das
verpflichtete die Regierung nicht, sich an die Interessen dieser Partei
zu binden. Die Konservativen beschweren sich darüber, wenn die Regierung,
anstatt die Mehrheit zu nehmen, die sie findet, Gesetze ungern gegen die Stimmen
mindestens der Nationalliberalen durchführt. Gewiß kann die Regierung eine


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Regierung und Volk auszugleichen. Schon aus diesem Gesichtspunkt muß es als
ein Fehler gelten, ein Wahlrecht, das vor sechzig Jahren als Ergebnis ganz
anders gearteter politischer Kämpfe geschaffen worden ist, so lange Zeit unverändert
festzuhalten, wenn bedeutungsvolle wirtschaftliche und soziale Veränderungen ein¬
mal das Gefühl verbreitet und verschärft haben, dasz es nicht mehr in die heutigen
Verhältnisse paßt.

Wer sich auf unsern Standpunkt stellen will, wird einsehen, warum wir es
von Anfang an lieber gesehen hätten, wenn die Regierung in der Wahlrechts¬
vorlage trotz allen Bedenken von vornherein mehr gegeben hätte. Nachdem aber
einmal die Entscheidung anders gefallen war und in der Vorlage die Vorsicht die
kühne Initiative verdrängt hatte, war es nicht so wichtig, daß irgend etwas
sogleich zustande kam, als vielmehr, daß der taktische Zweck erreicht wurde.
Nach unsrer Meinung konnte dieser taktische Zweck — nachdem der erste und
wichtigste, ein Moment beständig störender Agitation und Parteiverhetzung zu
beseitigen, verfehlt, oder vielmehr nachdem darauf verzichtet worden war — nur
darin bestehen, daß die Stellung der Regierung über den Parteien durch die Ein¬
lösung des in der Thronrede gegebenen Worts und durch die Art der Behandlung
dieser Frage verdeutlicht und gestärkt wurde. Daß dieser Zweck gleichfalls verfehlt
worden ist, kann leider auch durch die geschickteste Begründung nicht verheimlicht
werden. Die Nation sieht nur, daß zwei prinzipielle Vorschläge der Regierung
von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses in ihr Gegenteil verkehrt worden sind.
Die Regierung sagte „Öffentliches und direktes Wahlrecht", die Mehrheit machte
daraus: „Geheimes und indirektes Wahlrecht", und die Antwort der Regierung
daraus lautet: „Auch gut!"

Dieser Eindruck bleibt. Es war kein Nachgeben in Nebenfragen, sondern in
grundlegenden Hauptfragen, und der Standpunkt, daß die Gründe der ablehnenden
Haltung der Regierung gegen die geheime Wahl hauptsächlich in der Kombination
mit der direkten Wahl zu suchen waren, war vorher niemals angedeutet worden.
Warum also die Unterwerfung unter die Mehrheit? So groß ist doch der sachliche
Wert der Reform nicht. Die Mehrheit des Abgeordnetenhauses besteht aus Kon¬
servativen und Zentrum; denn in der dritten Lesung hatten sich auch die Frei¬
konservativen von der Mehrheit getrennt. Die Regierung nahm als'o ihre
in das Gegenteil verkehrte Vorlage aus der Hand der beiden Parteien
allein, gegen die sich die leidenschaftliche Gegnerschaft gerade der
Volkskreise kehrte, die durch die Wahlreform beruhigt und von der
Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Absichten der Regierung über¬
zeugt werden sollten. Wie das wirken muß, liegt auf der Hand. Die Sache
läge vielleicht noch etwas anders, wenn die Konservativen, denen das Zentrum
aus guten Gründen ja nur Gefolgschaft leistete, ein wirkliches sachliches Interesse
an der Wahlreform hätten. Aber dieses Interesse ist ja auch nur ein taktisches;
sie helfen einer ihnen sympathischen Negierung, ein Gesetz, dessen grundsätzliche
Gegner sie eigentlich sind, in einer für sie annehmbaren Gestalt — man sprach
von „Ausbrechen der Giftzähne" — durchzubringen. Daraus der Partei einen
Vorwurf zu machen, wäre ungerecht. Im Gegenteil, man wird der politischen
Geschicklichkeit und taktischen Klugheit der Partei und besonders ihres Führers,
des Herrn v. Heydebrand, die Anerkennung nicht versagen können. Aber das
verpflichtete die Regierung nicht, sich an die Interessen dieser Partei
zu binden. Die Konservativen beschweren sich darüber, wenn die Regierung,
anstatt die Mehrheit zu nehmen, die sie findet, Gesetze ungern gegen die Stimmen
mindestens der Nationalliberalen durchführt. Gewiß kann die Regierung eine


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[0578] Maßgebliches und Unmaßgebliches Regierung und Volk auszugleichen. Schon aus diesem Gesichtspunkt muß es als ein Fehler gelten, ein Wahlrecht, das vor sechzig Jahren als Ergebnis ganz anders gearteter politischer Kämpfe geschaffen worden ist, so lange Zeit unverändert festzuhalten, wenn bedeutungsvolle wirtschaftliche und soziale Veränderungen ein¬ mal das Gefühl verbreitet und verschärft haben, dasz es nicht mehr in die heutigen Verhältnisse paßt. Wer sich auf unsern Standpunkt stellen will, wird einsehen, warum wir es von Anfang an lieber gesehen hätten, wenn die Regierung in der Wahlrechts¬ vorlage trotz allen Bedenken von vornherein mehr gegeben hätte. Nachdem aber einmal die Entscheidung anders gefallen war und in der Vorlage die Vorsicht die kühne Initiative verdrängt hatte, war es nicht so wichtig, daß irgend etwas sogleich zustande kam, als vielmehr, daß der taktische Zweck erreicht wurde. Nach unsrer Meinung konnte dieser taktische Zweck — nachdem der erste und wichtigste, ein Moment beständig störender Agitation und Parteiverhetzung zu beseitigen, verfehlt, oder vielmehr nachdem darauf verzichtet worden war — nur darin bestehen, daß die Stellung der Regierung über den Parteien durch die Ein¬ lösung des in der Thronrede gegebenen Worts und durch die Art der Behandlung dieser Frage verdeutlicht und gestärkt wurde. Daß dieser Zweck gleichfalls verfehlt worden ist, kann leider auch durch die geschickteste Begründung nicht verheimlicht werden. Die Nation sieht nur, daß zwei prinzipielle Vorschläge der Regierung von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses in ihr Gegenteil verkehrt worden sind. Die Regierung sagte „Öffentliches und direktes Wahlrecht", die Mehrheit machte daraus: „Geheimes und indirektes Wahlrecht", und die Antwort der Regierung daraus lautet: „Auch gut!" Dieser Eindruck bleibt. Es war kein Nachgeben in Nebenfragen, sondern in grundlegenden Hauptfragen, und der Standpunkt, daß die Gründe der ablehnenden Haltung der Regierung gegen die geheime Wahl hauptsächlich in der Kombination mit der direkten Wahl zu suchen waren, war vorher niemals angedeutet worden. Warum also die Unterwerfung unter die Mehrheit? So groß ist doch der sachliche Wert der Reform nicht. Die Mehrheit des Abgeordnetenhauses besteht aus Kon¬ servativen und Zentrum; denn in der dritten Lesung hatten sich auch die Frei¬ konservativen von der Mehrheit getrennt. Die Regierung nahm als'o ihre in das Gegenteil verkehrte Vorlage aus der Hand der beiden Parteien allein, gegen die sich die leidenschaftliche Gegnerschaft gerade der Volkskreise kehrte, die durch die Wahlreform beruhigt und von der Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Absichten der Regierung über¬ zeugt werden sollten. Wie das wirken muß, liegt auf der Hand. Die Sache läge vielleicht noch etwas anders, wenn die Konservativen, denen das Zentrum aus guten Gründen ja nur Gefolgschaft leistete, ein wirkliches sachliches Interesse an der Wahlreform hätten. Aber dieses Interesse ist ja auch nur ein taktisches; sie helfen einer ihnen sympathischen Negierung, ein Gesetz, dessen grundsätzliche Gegner sie eigentlich sind, in einer für sie annehmbaren Gestalt — man sprach von „Ausbrechen der Giftzähne" — durchzubringen. Daraus der Partei einen Vorwurf zu machen, wäre ungerecht. Im Gegenteil, man wird der politischen Geschicklichkeit und taktischen Klugheit der Partei und besonders ihres Führers, des Herrn v. Heydebrand, die Anerkennung nicht versagen können. Aber das verpflichtete die Regierung nicht, sich an die Interessen dieser Partei zu binden. Die Konservativen beschweren sich darüber, wenn die Regierung, anstatt die Mehrheit zu nehmen, die sie findet, Gesetze ungern gegen die Stimmen mindestens der Nationalliberalen durchführt. Gewiß kann die Regierung eine

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/578>, abgerufen am 24.07.2024.