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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel

(Zur Lage der Wahlrechtsreform. Motive der Regierung. Stimmungsventile.
Neue Erbittrung. Die letzten Neichstagsverhandlungen.)

Vor acht Tagen konnten wir an dieser Stelle noch die Hoffnung aussprechen,
die preußische Staatsregierung werde den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses in
der Wahlrechtsfrage nicht zustimmen. Inzwischen hat sich die Staatsregierung bei
Gelegenheit der dritten Lesung dahin erklärt, daß die grundsätzlichen, von der
Mehrheit des Abgeordnetenhauses beschlossenen Bestimmungen jedenfalls nicht als
unannehmbar angesehen werden. Unsre Hoffnung ist also getäuscht worden; das
müssen wir zunächst klar und offen aussprechen. Es würde aber, so wie die Dinge
sich nun einmal entwickelt haben, der Sache des Vaterlandes, der wir dienen
möchten, nicht zum Vorteil gereichen, wenn wir diese Entscheidung der Regierung
im Ton leidenschaftlicher Anklage behandelten, obgleich wir von schweren Bedenken
hinsichtlich der Folgen dieser Wendung erfüllt sind.

Wir dürfen uns vielmehr nicht hindern lassen, die Motive der Regierung
ruhig zu prüfen. Wenn man sich in die Frage vertieft, wie diese oder jene
besondre Einrichtung im Wahlverfahren voraussichtlich wirken werde, so kann man
in einzelnen Fällen sehr merkwürdige Erfahrungen machen. Es werden derselben
Bestimmung genau entgegengesetzte Wirkungen zugeschrieben. Die direkte Wahl --
so sagt der eine -- begünstigt die Liberalen, denn sie befördert die stärkere
Agitation, den einzigen Weg, auf dem die starke Stellung der Konservativen in
Preußen erschüttert werden kann. Nein, sagt der andre, diese Agitation ist gerade
das, was der Liberalismus in Preußen zu fürchten hat, denn hierbei erliegt er
auf dem Lande den Konservativen, in den Städten der Sozialdemokratie; sein
Weizen blüht bei der indirekten Wahl, wo das Schicksal des Kandidaten den
Wechselfällen stürmischer Wahlversammlungen mehr entzogen und in die Hand der
ruhiger und selbständiger urteilenden Wahlmänner gelegt wird, wo mehr die
Ansicht, die grundsätzliche Parteistellung des Bewerbers als seine Persönlichkeit
entscheidet. Das nur ein Beispiel I Gewiß wird sich jeder über diese und ähnliche
Fragen eine bestimmte Meinung zu bilden suchen, aber wer möchte sich vermessen,
mit absoluter Sicherheit zu behaupten, daß er mit seiner Berechnung der Wir¬
kungen recht hat? Es fließen da zu viele unberechenbare Momente ineinander.
Sehr begreiflich ist es jedoch, wenn gerade in Negierungskreisen eine Denkweise
überwiegt, die aus dem reichhaltigen statistischen und sonstigen Material, das an
diesen Stellen gesammelt wird, möglichst zu positiven Ergebnissen zu gelangen
sucht und zuletzt, je gewissenhafter die vorangegangene Untersuchung gewesen ist,
desto fester davon überzeugt ist, daß auf bestimmte Maßregeln ganz bestimmte
Folgen eintreten werden. So ist eS nicht Engherzigkeit und Rückständigkeit, was
die Regierung vor der Kombination des geheimen und direkten Wahlrechts in
Preußen zurückschrecken läßt, sondern die bestimmte Annahme, daß gewisse Ände¬
rungen des Wahlrechts notwendig Schädigungen von Staatsinteressen herbeiführen
müßten.

Wir verstehen vollkommen, wie eine solche Auffassung insbesondre aus den
Erfahrungen der Staatsverwaltung erwachsen konnte, aber wir können uns ihr
nicht anschließen. Daß bestimmte Einrichtungen des Wahlrechts genau berechenbare
Wirkungen hervorbringen, bzeweifeln wir überhaupt. Gewisse Befürchtungen können
sich vielleicht zeitweise bewahrheiten, aber ein Wahlgesetz kann nicht der Tages¬
politik dienen. Wenn man nicht das Vertrauen hat, daß die Vorschläge, die man


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel

(Zur Lage der Wahlrechtsreform. Motive der Regierung. Stimmungsventile.
Neue Erbittrung. Die letzten Neichstagsverhandlungen.)

Vor acht Tagen konnten wir an dieser Stelle noch die Hoffnung aussprechen,
die preußische Staatsregierung werde den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses in
der Wahlrechtsfrage nicht zustimmen. Inzwischen hat sich die Staatsregierung bei
Gelegenheit der dritten Lesung dahin erklärt, daß die grundsätzlichen, von der
Mehrheit des Abgeordnetenhauses beschlossenen Bestimmungen jedenfalls nicht als
unannehmbar angesehen werden. Unsre Hoffnung ist also getäuscht worden; das
müssen wir zunächst klar und offen aussprechen. Es würde aber, so wie die Dinge
sich nun einmal entwickelt haben, der Sache des Vaterlandes, der wir dienen
möchten, nicht zum Vorteil gereichen, wenn wir diese Entscheidung der Regierung
im Ton leidenschaftlicher Anklage behandelten, obgleich wir von schweren Bedenken
hinsichtlich der Folgen dieser Wendung erfüllt sind.

Wir dürfen uns vielmehr nicht hindern lassen, die Motive der Regierung
ruhig zu prüfen. Wenn man sich in die Frage vertieft, wie diese oder jene
besondre Einrichtung im Wahlverfahren voraussichtlich wirken werde, so kann man
in einzelnen Fällen sehr merkwürdige Erfahrungen machen. Es werden derselben
Bestimmung genau entgegengesetzte Wirkungen zugeschrieben. Die direkte Wahl —
so sagt der eine — begünstigt die Liberalen, denn sie befördert die stärkere
Agitation, den einzigen Weg, auf dem die starke Stellung der Konservativen in
Preußen erschüttert werden kann. Nein, sagt der andre, diese Agitation ist gerade
das, was der Liberalismus in Preußen zu fürchten hat, denn hierbei erliegt er
auf dem Lande den Konservativen, in den Städten der Sozialdemokratie; sein
Weizen blüht bei der indirekten Wahl, wo das Schicksal des Kandidaten den
Wechselfällen stürmischer Wahlversammlungen mehr entzogen und in die Hand der
ruhiger und selbständiger urteilenden Wahlmänner gelegt wird, wo mehr die
Ansicht, die grundsätzliche Parteistellung des Bewerbers als seine Persönlichkeit
entscheidet. Das nur ein Beispiel I Gewiß wird sich jeder über diese und ähnliche
Fragen eine bestimmte Meinung zu bilden suchen, aber wer möchte sich vermessen,
mit absoluter Sicherheit zu behaupten, daß er mit seiner Berechnung der Wir¬
kungen recht hat? Es fließen da zu viele unberechenbare Momente ineinander.
Sehr begreiflich ist es jedoch, wenn gerade in Negierungskreisen eine Denkweise
überwiegt, die aus dem reichhaltigen statistischen und sonstigen Material, das an
diesen Stellen gesammelt wird, möglichst zu positiven Ergebnissen zu gelangen
sucht und zuletzt, je gewissenhafter die vorangegangene Untersuchung gewesen ist,
desto fester davon überzeugt ist, daß auf bestimmte Maßregeln ganz bestimmte
Folgen eintreten werden. So ist eS nicht Engherzigkeit und Rückständigkeit, was
die Regierung vor der Kombination des geheimen und direkten Wahlrechts in
Preußen zurückschrecken läßt, sondern die bestimmte Annahme, daß gewisse Ände¬
rungen des Wahlrechts notwendig Schädigungen von Staatsinteressen herbeiführen
müßten.

Wir verstehen vollkommen, wie eine solche Auffassung insbesondre aus den
Erfahrungen der Staatsverwaltung erwachsen konnte, aber wir können uns ihr
nicht anschließen. Daß bestimmte Einrichtungen des Wahlrechts genau berechenbare
Wirkungen hervorbringen, bzeweifeln wir überhaupt. Gewisse Befürchtungen können
sich vielleicht zeitweise bewahrheiten, aber ein Wahlgesetz kann nicht der Tages¬
politik dienen. Wenn man nicht das Vertrauen hat, daß die Vorschläge, die man


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[0576] Maßgebliches und Unmaßgebliches Maßgebliches und Unmaßgebliches Reichsspiegel (Zur Lage der Wahlrechtsreform. Motive der Regierung. Stimmungsventile. Neue Erbittrung. Die letzten Neichstagsverhandlungen.) Vor acht Tagen konnten wir an dieser Stelle noch die Hoffnung aussprechen, die preußische Staatsregierung werde den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses in der Wahlrechtsfrage nicht zustimmen. Inzwischen hat sich die Staatsregierung bei Gelegenheit der dritten Lesung dahin erklärt, daß die grundsätzlichen, von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses beschlossenen Bestimmungen jedenfalls nicht als unannehmbar angesehen werden. Unsre Hoffnung ist also getäuscht worden; das müssen wir zunächst klar und offen aussprechen. Es würde aber, so wie die Dinge sich nun einmal entwickelt haben, der Sache des Vaterlandes, der wir dienen möchten, nicht zum Vorteil gereichen, wenn wir diese Entscheidung der Regierung im Ton leidenschaftlicher Anklage behandelten, obgleich wir von schweren Bedenken hinsichtlich der Folgen dieser Wendung erfüllt sind. Wir dürfen uns vielmehr nicht hindern lassen, die Motive der Regierung ruhig zu prüfen. Wenn man sich in die Frage vertieft, wie diese oder jene besondre Einrichtung im Wahlverfahren voraussichtlich wirken werde, so kann man in einzelnen Fällen sehr merkwürdige Erfahrungen machen. Es werden derselben Bestimmung genau entgegengesetzte Wirkungen zugeschrieben. Die direkte Wahl — so sagt der eine — begünstigt die Liberalen, denn sie befördert die stärkere Agitation, den einzigen Weg, auf dem die starke Stellung der Konservativen in Preußen erschüttert werden kann. Nein, sagt der andre, diese Agitation ist gerade das, was der Liberalismus in Preußen zu fürchten hat, denn hierbei erliegt er auf dem Lande den Konservativen, in den Städten der Sozialdemokratie; sein Weizen blüht bei der indirekten Wahl, wo das Schicksal des Kandidaten den Wechselfällen stürmischer Wahlversammlungen mehr entzogen und in die Hand der ruhiger und selbständiger urteilenden Wahlmänner gelegt wird, wo mehr die Ansicht, die grundsätzliche Parteistellung des Bewerbers als seine Persönlichkeit entscheidet. Das nur ein Beispiel I Gewiß wird sich jeder über diese und ähnliche Fragen eine bestimmte Meinung zu bilden suchen, aber wer möchte sich vermessen, mit absoluter Sicherheit zu behaupten, daß er mit seiner Berechnung der Wir¬ kungen recht hat? Es fließen da zu viele unberechenbare Momente ineinander. Sehr begreiflich ist es jedoch, wenn gerade in Negierungskreisen eine Denkweise überwiegt, die aus dem reichhaltigen statistischen und sonstigen Material, das an diesen Stellen gesammelt wird, möglichst zu positiven Ergebnissen zu gelangen sucht und zuletzt, je gewissenhafter die vorangegangene Untersuchung gewesen ist, desto fester davon überzeugt ist, daß auf bestimmte Maßregeln ganz bestimmte Folgen eintreten werden. So ist eS nicht Engherzigkeit und Rückständigkeit, was die Regierung vor der Kombination des geheimen und direkten Wahlrechts in Preußen zurückschrecken läßt, sondern die bestimmte Annahme, daß gewisse Ände¬ rungen des Wahlrechts notwendig Schädigungen von Staatsinteressen herbeiführen müßten. Wir verstehen vollkommen, wie eine solche Auffassung insbesondre aus den Erfahrungen der Staatsverwaltung erwachsen konnte, aber wir können uns ihr nicht anschließen. Daß bestimmte Einrichtungen des Wahlrechts genau berechenbare Wirkungen hervorbringen, bzeweifeln wir überhaupt. Gewisse Befürchtungen können sich vielleicht zeitweise bewahrheiten, aber ein Wahlgesetz kann nicht der Tages¬ politik dienen. Wenn man nicht das Vertrauen hat, daß die Vorschläge, die man

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/576>, abgerufen am 04.07.2024.