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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Die Barbarina

gefährlich werden. Sie. ist sowohl für das ernste als für das komische Fach
engagiert worden." Graf Cataneo hatte im Herbst 1743 dem König die Barbar ma
warm empfohlen, und Friedrich hatte sofort den Befehl erteilt, die junge Tänzerin
für Berlin zu verpflichten. Auf die Bedingungen, die Graf Cataneo dank der
kömglichen Freigebigkeit machen konnte, gingen die Barbarin" und ihre Mutter
mit Vergnügen ein. Das konnten sie auch, denn der König hatte eine für die
Verhältnisse jener Zeit ganz ungeheure Gage angeboten. Der Vertrag wurde also
im November 1743 unterschrieben. Er bedürfte aber noch der königlichen Unter¬
schrift und wurde zu diesem Zwecke nach Berlin geschickt. Natürlich dauerte es
bei den weiten Entfernungen und bei den dürftigen und schwerfälligen Verbindungen
jener Zeit sehr lauge, bis der Vertrag aus der preußischen Hauptstadt wieder in
Cataneos Hände gelangte.

In dieser langen Zeit nun war etwas geschehen, das die Lage der Dinge
ganz veränderte. In Berlin harrte schon das Theaterpublikum auf das baldige
Erscheinen der berühmten Tänzerin. Am 21. November stand in der "Lafette
ac Kerim" zu lesen: Oans le secoua Opera . . . vn verra äanser la lZarba-
rini, uns 6es plus celebres "Zanseuses ac l'Lurope, c>ni s'est äejä lait aämirer
en ^ngleterrs, en Trance et en Italis. Aber die launische Dame ließ auf sich
warten. Sie hatte die Lust verloren, nach dem fernen Norden zu gehen. Und
der Grund? Sie liebte, oder besser gesagt, sie wurde, geliebt. Ihr Verehrer war
der schottische Lord Stuart Mcrckenzie, und er liebte, die entzückende Nymphe des
Tanzes mit feurigster Leidenschaft. Was war der Barbarina die Unterschrift, die
sie gegeben hatte? Sie erklärte einfach, nicht reisen zu wollen. Auch scheute sie
sich nicht vor der Lüge, Lord Mackenzie sei ihr Gemahl, und sie dürfe ohne seine
Erlaubnis kein Engagement antreten. Graf Cataneo konnte sie mit aller Bered¬
samkeit nicht umstimmen und mutzte den ärgerlichen Fall an den Minister Grafen
Podewils nach Berlin berichten. Der Wortlaut dieses Berichts ist bereits oben
mitgeteilt worden. Kein Wunder, daß der König höchlichst erzürnt war. Wie?
Eine Tänzerin wagte es, ihm zu trotzen? Und noch dazu gegen das klare Recht?
Nun griff er selbst in die Angelegenheit ein. Er wollte -- und das war ihm
nicht zu verdenken -- seinen Willen haben, selbst um den Preis eines offenen
Konflikts mit der Regierung von Venedig.

Um einer kleinen Tänzerin willen wurde nun eine diplomatische Haupt- und
Staatsaktion eingeleitet. Leicht war die Sache nicht zu macheu. Cataneo hatte
sich zwar schon, bevor er an Podewils schrieb, mit der Bitte um amtliche Unter¬
stützung an das venetianische Gouvernement gewendet, es aber "nicht disponiert
gesunde", sich in diese Sache zu mischen". Da er nur preußischer Resident war,
ohne offiziellen Charakter als preußischer Gesandter, so war er nicht in der Lage,
mit der Signoria von San Marco unmittelbar zu verhandeln. Preußen war
eben seit der Zeit Friedrich Wilhelms I., der eine starke Abneigung gegen Republiken
hatte, in Venedig nicht offiziell vertreten, und Friedrich II. hatte im Anfange seiner
Regierung ernstere Sorgen gehabt, als daß er sich hätte beeilen sollen, das Ver¬
säumte in Venedig nachzuholen. So blieb nur der Umweg über Wien übrig.
Der preußische Gesandte dort, Graf Dohna, erhielt die Weisung, sich in der An¬
gelegenheit mit dem Gesandten der Republik Venedig am österreichischen Hofe,
Contarini, in Verbindung zu setzen und ihm mitzuteilen, der König habe das bestimmte
Verlangen geäußert, die venetianische Regierung möge die widerspenstige Ballerina
ausliefern. Contarini wird Wohl nicht wenig verblüfft gewesen sein über das an die
hohen Herren der Signoria gestellte Ansinnen, sich um das Engagement einer Tänzerin
zu bekümmern, aber er tat doch seine Pflicht und berichtete an seine Regierung.


Die Barbarina

gefährlich werden. Sie. ist sowohl für das ernste als für das komische Fach
engagiert worden." Graf Cataneo hatte im Herbst 1743 dem König die Barbar ma
warm empfohlen, und Friedrich hatte sofort den Befehl erteilt, die junge Tänzerin
für Berlin zu verpflichten. Auf die Bedingungen, die Graf Cataneo dank der
kömglichen Freigebigkeit machen konnte, gingen die Barbarin» und ihre Mutter
mit Vergnügen ein. Das konnten sie auch, denn der König hatte eine für die
Verhältnisse jener Zeit ganz ungeheure Gage angeboten. Der Vertrag wurde also
im November 1743 unterschrieben. Er bedürfte aber noch der königlichen Unter¬
schrift und wurde zu diesem Zwecke nach Berlin geschickt. Natürlich dauerte es
bei den weiten Entfernungen und bei den dürftigen und schwerfälligen Verbindungen
jener Zeit sehr lauge, bis der Vertrag aus der preußischen Hauptstadt wieder in
Cataneos Hände gelangte.

In dieser langen Zeit nun war etwas geschehen, das die Lage der Dinge
ganz veränderte. In Berlin harrte schon das Theaterpublikum auf das baldige
Erscheinen der berühmten Tänzerin. Am 21. November stand in der „Lafette
ac Kerim" zu lesen: Oans le secoua Opera . . . vn verra äanser la lZarba-
rini, uns 6es plus celebres «Zanseuses ac l'Lurope, c>ni s'est äejä lait aämirer
en ^ngleterrs, en Trance et en Italis. Aber die launische Dame ließ auf sich
warten. Sie hatte die Lust verloren, nach dem fernen Norden zu gehen. Und
der Grund? Sie liebte, oder besser gesagt, sie wurde, geliebt. Ihr Verehrer war
der schottische Lord Stuart Mcrckenzie, und er liebte, die entzückende Nymphe des
Tanzes mit feurigster Leidenschaft. Was war der Barbarina die Unterschrift, die
sie gegeben hatte? Sie erklärte einfach, nicht reisen zu wollen. Auch scheute sie
sich nicht vor der Lüge, Lord Mackenzie sei ihr Gemahl, und sie dürfe ohne seine
Erlaubnis kein Engagement antreten. Graf Cataneo konnte sie mit aller Bered¬
samkeit nicht umstimmen und mutzte den ärgerlichen Fall an den Minister Grafen
Podewils nach Berlin berichten. Der Wortlaut dieses Berichts ist bereits oben
mitgeteilt worden. Kein Wunder, daß der König höchlichst erzürnt war. Wie?
Eine Tänzerin wagte es, ihm zu trotzen? Und noch dazu gegen das klare Recht?
Nun griff er selbst in die Angelegenheit ein. Er wollte — und das war ihm
nicht zu verdenken — seinen Willen haben, selbst um den Preis eines offenen
Konflikts mit der Regierung von Venedig.

Um einer kleinen Tänzerin willen wurde nun eine diplomatische Haupt- und
Staatsaktion eingeleitet. Leicht war die Sache nicht zu macheu. Cataneo hatte
sich zwar schon, bevor er an Podewils schrieb, mit der Bitte um amtliche Unter¬
stützung an das venetianische Gouvernement gewendet, es aber „nicht disponiert
gesunde«, sich in diese Sache zu mischen". Da er nur preußischer Resident war,
ohne offiziellen Charakter als preußischer Gesandter, so war er nicht in der Lage,
mit der Signoria von San Marco unmittelbar zu verhandeln. Preußen war
eben seit der Zeit Friedrich Wilhelms I., der eine starke Abneigung gegen Republiken
hatte, in Venedig nicht offiziell vertreten, und Friedrich II. hatte im Anfange seiner
Regierung ernstere Sorgen gehabt, als daß er sich hätte beeilen sollen, das Ver¬
säumte in Venedig nachzuholen. So blieb nur der Umweg über Wien übrig.
Der preußische Gesandte dort, Graf Dohna, erhielt die Weisung, sich in der An¬
gelegenheit mit dem Gesandten der Republik Venedig am österreichischen Hofe,
Contarini, in Verbindung zu setzen und ihm mitzuteilen, der König habe das bestimmte
Verlangen geäußert, die venetianische Regierung möge die widerspenstige Ballerina
ausliefern. Contarini wird Wohl nicht wenig verblüfft gewesen sein über das an die
hohen Herren der Signoria gestellte Ansinnen, sich um das Engagement einer Tänzerin
zu bekümmern, aber er tat doch seine Pflicht und berichtete an seine Regierung.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/39>, abgerufen am 04.07.2024.