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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zugunsten der untersten Schichten nicht unbeträchtlich beschränken will. Partei¬
politisch betrachtet, sehen wir als unausbleiblichen Effekt dieses einseitigen Regiernngs-
vorschlages die Erhaltung der konservativen und die Förderung des
sozialdemokratischen Einflusses unter Schmälerung des liberalen
Einfusses!

Grundsätzliche Zustimmung wird es wiederum finden müssen, wenn die
Regierung künftighin auch andere Momente als lediglich den Besitz bei der Zu¬
billigung des individuellen Wahlrechts berücksichtigen will; aber auch hier wieder
muß die Ausführung im Detail auf Bedenken stoßen. Prinzip der Regierungs¬
vorlage ist, "Bildung und Erfahrung" zu berücksichtigen. Was die Bildung
anbetrifft, so erscheint uns die Grenze, von der an ein Aufrücken in eine höhere
Wählerstnfe zugestanden wird, sehr hoch gezogen. Nur das durch Examen ab¬
gestempelte Universitätsstudium soll in der Hauptsache zum Aufrücken in eine
höhere Wählerklasse berechtigen, unter gewissen Boraussetzungen allerdings auch
die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Da ist aber ein
wesentlicher Unterschied zu verzeichnen! Während nämlich der akademisch diplomierte
aus der zweiten in die erste Klasse aufrücken kann, soll der zum einjährig-freiwilligen
Militärdienst befähigte nur aus der dritten in die zweite, nicht aber aus der
zweiten in die erste Klasse befördert werden können. Er hat also, wenn er nach
der Steuerleistung bereits der zweiten Klasse angehört, von seinem Bildungsgrade
nicht den politischen Vorteil, den er in ungünstigen Einkommensverhältnissen
haben würde.

Was die Vorrechte der "Erfahrung" anbetrifft, so werden sie unter gewissen
Voraussetzungen solchen Personen zuteil, die im Staats- oder Kommunaldienste
stehen, ehemaligen Offizieren und -- unter Beschränkung des Aufrückens aus der
dritten in die zweite Klasse -- ehemaligen Unteroffizieren.

Die Auswahl der Bevorrechtigten ist in solcher Weise getroffen, daß
man gar nicht erkennt, was die Regierung eigentlich damit beabsichtigt. Hier
scheint das russische Staatsstreichgesetz vom 3. Juni (vergl. Grenzboten Ur. 32 vom
8. August 1907) nachgebildet worden zu sein. Denn es spricht aller preußischen
Tradition Hohn. Wer zehn Jahre aktiver Offizier gewesen ist oder sich als Unter¬
offizier den Zivilversorgnngsschein erdient hat, soll nach dem Entwurf in die
höhere Klasse aufrücken. Somit setzt die Regierung voraus, daß diese Teile der
Gesellschaft sich wahrend ihrer aktiven Dienstzeit genügend mit Politik beschäftigt
haben und die notwendige politische Reife besitzen. Die Politik soll aber aus
dem Heere verbannt sein. Tritt der andre Gesichtspunkt in den Vordergrund:
die Regierung will gefügige Elemente haben, mit denen sie bei den Wahlen exer¬
zieren könnte, wie auf dem Paradefelde. Ja, kennt denn die Negierung die
Zusammensetzung der verabschiedeten Offiziere nach Berufen und sozialen Schichten
nicht? Die Bestimmung könnte doch nur in den Landkreisen des Ostens das
regierungsfreundliche Element stärken, nicht aber in den Städten, wo die Haupt¬
masse der verabschiedeten Offiziere unter den schwersten, täglich schwerer werdenden
Bedingungen im: das trockene Brot kämpft. -- Über die politische Erfahrung der
Zivilanwärter brauchen wir kein Wort zu verlieren, nachdem sie die ihnen
gebührende Würdigung bereits im Landtage gefunden hat.

Unberücksichtigt läßt die Regierungsvorlage bis auf vereinzelte Ausnahmen
das Verlangen, bei der Zubilligung des individuellen Wahlrechts auch das Alter
zu bevorrechten, und gänzlich unberücksichtigt das weitere Verlangen nach Prüfung
des Familienstandes. Diese letztere Frage sollte aber gerade gegenwärtig wohl
erwogen werden! Eine der stärksten Stützen deutscher Entwicklung, deutscher


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zugunsten der untersten Schichten nicht unbeträchtlich beschränken will. Partei¬
politisch betrachtet, sehen wir als unausbleiblichen Effekt dieses einseitigen Regiernngs-
vorschlages die Erhaltung der konservativen und die Förderung des
sozialdemokratischen Einflusses unter Schmälerung des liberalen
Einfusses!

Grundsätzliche Zustimmung wird es wiederum finden müssen, wenn die
Regierung künftighin auch andere Momente als lediglich den Besitz bei der Zu¬
billigung des individuellen Wahlrechts berücksichtigen will; aber auch hier wieder
muß die Ausführung im Detail auf Bedenken stoßen. Prinzip der Regierungs¬
vorlage ist, „Bildung und Erfahrung" zu berücksichtigen. Was die Bildung
anbetrifft, so erscheint uns die Grenze, von der an ein Aufrücken in eine höhere
Wählerstnfe zugestanden wird, sehr hoch gezogen. Nur das durch Examen ab¬
gestempelte Universitätsstudium soll in der Hauptsache zum Aufrücken in eine
höhere Wählerklasse berechtigen, unter gewissen Boraussetzungen allerdings auch
die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Da ist aber ein
wesentlicher Unterschied zu verzeichnen! Während nämlich der akademisch diplomierte
aus der zweiten in die erste Klasse aufrücken kann, soll der zum einjährig-freiwilligen
Militärdienst befähigte nur aus der dritten in die zweite, nicht aber aus der
zweiten in die erste Klasse befördert werden können. Er hat also, wenn er nach
der Steuerleistung bereits der zweiten Klasse angehört, von seinem Bildungsgrade
nicht den politischen Vorteil, den er in ungünstigen Einkommensverhältnissen
haben würde.

Was die Vorrechte der „Erfahrung" anbetrifft, so werden sie unter gewissen
Voraussetzungen solchen Personen zuteil, die im Staats- oder Kommunaldienste
stehen, ehemaligen Offizieren und — unter Beschränkung des Aufrückens aus der
dritten in die zweite Klasse — ehemaligen Unteroffizieren.

Die Auswahl der Bevorrechtigten ist in solcher Weise getroffen, daß
man gar nicht erkennt, was die Regierung eigentlich damit beabsichtigt. Hier
scheint das russische Staatsstreichgesetz vom 3. Juni (vergl. Grenzboten Ur. 32 vom
8. August 1907) nachgebildet worden zu sein. Denn es spricht aller preußischen
Tradition Hohn. Wer zehn Jahre aktiver Offizier gewesen ist oder sich als Unter¬
offizier den Zivilversorgnngsschein erdient hat, soll nach dem Entwurf in die
höhere Klasse aufrücken. Somit setzt die Regierung voraus, daß diese Teile der
Gesellschaft sich wahrend ihrer aktiven Dienstzeit genügend mit Politik beschäftigt
haben und die notwendige politische Reife besitzen. Die Politik soll aber aus
dem Heere verbannt sein. Tritt der andre Gesichtspunkt in den Vordergrund:
die Regierung will gefügige Elemente haben, mit denen sie bei den Wahlen exer¬
zieren könnte, wie auf dem Paradefelde. Ja, kennt denn die Negierung die
Zusammensetzung der verabschiedeten Offiziere nach Berufen und sozialen Schichten
nicht? Die Bestimmung könnte doch nur in den Landkreisen des Ostens das
regierungsfreundliche Element stärken, nicht aber in den Städten, wo die Haupt¬
masse der verabschiedeten Offiziere unter den schwersten, täglich schwerer werdenden
Bedingungen im: das trockene Brot kämpft. — Über die politische Erfahrung der
Zivilanwärter brauchen wir kein Wort zu verlieren, nachdem sie die ihnen
gebührende Würdigung bereits im Landtage gefunden hat.

Unberücksichtigt läßt die Regierungsvorlage bis auf vereinzelte Ausnahmen
das Verlangen, bei der Zubilligung des individuellen Wahlrechts auch das Alter
zu bevorrechten, und gänzlich unberücksichtigt das weitere Verlangen nach Prüfung
des Familienstandes. Diese letztere Frage sollte aber gerade gegenwärtig wohl
erwogen werden! Eine der stärksten Stützen deutscher Entwicklung, deutscher


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[0338] Maßgebliches und Unmaßgebliches zugunsten der untersten Schichten nicht unbeträchtlich beschränken will. Partei¬ politisch betrachtet, sehen wir als unausbleiblichen Effekt dieses einseitigen Regiernngs- vorschlages die Erhaltung der konservativen und die Förderung des sozialdemokratischen Einflusses unter Schmälerung des liberalen Einfusses! Grundsätzliche Zustimmung wird es wiederum finden müssen, wenn die Regierung künftighin auch andere Momente als lediglich den Besitz bei der Zu¬ billigung des individuellen Wahlrechts berücksichtigen will; aber auch hier wieder muß die Ausführung im Detail auf Bedenken stoßen. Prinzip der Regierungs¬ vorlage ist, „Bildung und Erfahrung" zu berücksichtigen. Was die Bildung anbetrifft, so erscheint uns die Grenze, von der an ein Aufrücken in eine höhere Wählerstnfe zugestanden wird, sehr hoch gezogen. Nur das durch Examen ab¬ gestempelte Universitätsstudium soll in der Hauptsache zum Aufrücken in eine höhere Wählerklasse berechtigen, unter gewissen Boraussetzungen allerdings auch die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Da ist aber ein wesentlicher Unterschied zu verzeichnen! Während nämlich der akademisch diplomierte aus der zweiten in die erste Klasse aufrücken kann, soll der zum einjährig-freiwilligen Militärdienst befähigte nur aus der dritten in die zweite, nicht aber aus der zweiten in die erste Klasse befördert werden können. Er hat also, wenn er nach der Steuerleistung bereits der zweiten Klasse angehört, von seinem Bildungsgrade nicht den politischen Vorteil, den er in ungünstigen Einkommensverhältnissen haben würde. Was die Vorrechte der „Erfahrung" anbetrifft, so werden sie unter gewissen Voraussetzungen solchen Personen zuteil, die im Staats- oder Kommunaldienste stehen, ehemaligen Offizieren und — unter Beschränkung des Aufrückens aus der dritten in die zweite Klasse — ehemaligen Unteroffizieren. Die Auswahl der Bevorrechtigten ist in solcher Weise getroffen, daß man gar nicht erkennt, was die Regierung eigentlich damit beabsichtigt. Hier scheint das russische Staatsstreichgesetz vom 3. Juni (vergl. Grenzboten Ur. 32 vom 8. August 1907) nachgebildet worden zu sein. Denn es spricht aller preußischen Tradition Hohn. Wer zehn Jahre aktiver Offizier gewesen ist oder sich als Unter¬ offizier den Zivilversorgnngsschein erdient hat, soll nach dem Entwurf in die höhere Klasse aufrücken. Somit setzt die Regierung voraus, daß diese Teile der Gesellschaft sich wahrend ihrer aktiven Dienstzeit genügend mit Politik beschäftigt haben und die notwendige politische Reife besitzen. Die Politik soll aber aus dem Heere verbannt sein. Tritt der andre Gesichtspunkt in den Vordergrund: die Regierung will gefügige Elemente haben, mit denen sie bei den Wahlen exer¬ zieren könnte, wie auf dem Paradefelde. Ja, kennt denn die Negierung die Zusammensetzung der verabschiedeten Offiziere nach Berufen und sozialen Schichten nicht? Die Bestimmung könnte doch nur in den Landkreisen des Ostens das regierungsfreundliche Element stärken, nicht aber in den Städten, wo die Haupt¬ masse der verabschiedeten Offiziere unter den schwersten, täglich schwerer werdenden Bedingungen im: das trockene Brot kämpft. — Über die politische Erfahrung der Zivilanwärter brauchen wir kein Wort zu verlieren, nachdem sie die ihnen gebührende Würdigung bereits im Landtage gefunden hat. Unberücksichtigt läßt die Regierungsvorlage bis auf vereinzelte Ausnahmen das Verlangen, bei der Zubilligung des individuellen Wahlrechts auch das Alter zu bevorrechten, und gänzlich unberücksichtigt das weitere Verlangen nach Prüfung des Familienstandes. Diese letztere Frage sollte aber gerade gegenwärtig wohl erwogen werden! Eine der stärksten Stützen deutscher Entwicklung, deutscher

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/338>, abgerufen am 04.07.2024.