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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgel'liebes

klaffen solle nicht in den einzelnen UrWahlbezirken, sondern durch die ganze
Gemeinde hindurch vorgenommen werden, um dem Zustand ein Ende zu
machen, daß in derselben Gemeinde ein Wähler, der seinem Steuersatze nach in
dem einen UrWahlbezirk der ersten Klasse angehört, in einem anderen UrWahl¬
bezirk in die dritte Klasse gerät. Endlich wurde ein neuer Maßstab für die
Einteilung der drei Klassen vorgeschlagen, um insbesondere dem Arbeiterstand
einen größeren Einfluß einzuräumen.

Als dann im Jahre 1906 jene Miniaturreform vorgenommen wurde, die
eine Teilung solcher Riesenwahlkreise vorschlug, in denen die tatsächliche Durch¬
führung der Wahl zur physischen Unmöglichkeit geworden, erschienen die Parteien
aufs neue mit ihren grundsätzlichen Forderungen auf dem Plan, und zwar mar¬
schierte der Liberalismus jetzt wieder getrennt: die Freisinnigen, diesmal von Zentrum
und Polen begleitet, forderten die Einführung des Reichstagswahlrechts, die
Nationalliberalen dagegen beantragten, daß unter Beibehaltung eines erhöhten
Wahlrechts bei höherer Steuerleistung ein erhöhtes Wahlrecht auch bei höherer
Bildung und höherem Alter eingeführt, den der dritten Abteilung angehörenden
Wählern ein erweitertes Wahlrecht eingeräumt, ferner die indirekte Wahl beseitigt
und den Minderheiten eine Vertretung ermöglicht wird.

Diese Forderungen von 1906 weisen gegenüber den gegenwärtig erhobenen
noch eine Lücke auf, denn damals gingen die Anschauungen über das Problem
der geheimen oder öffentlichen Wahl noch ziemlich weit auseinander; die Wahlen
von 1908 aber haben in den Städten den Beweis erbracht, daß die öffentlichen
Wahlen den Mittelstand einem unwiderstehlichen Terrorismus der Sozialdemokratie
unterwerfen, und auf diese Weise dahin geführt, daß das Verlangen nach geheimer
Wahl jetzt geradezu in den Mittelpunkt der Erörterung und in den ersten Platz
unter den liberalen Forderungen aufgerückt ist.

Welche Erfüllung bringt nun die Regierungsvorlage den oben mitgeteilten
Forderungen?

Von einer Änderung der Wahlkreise ist vollständig abgesehen. Und doch
kann es in diesem Punkte nur Sache der Regierung sein, die Initiative zu ergreifen.
Die politischen Parteien stehen hier vor den größten praktischen Schwierigkeiten
und Bedenken. Eine erhebliche Vermehrung der Sitze im Abgeordnetenhause
erscheint ganz untunlich, da unter einer zu großen .Kopfzahl die Förderung der
Geschäfte notwendigerweise leidet. Viel eher wäre eine Verminderung der Zahl
der Mandate zu wünschen. Sobald es aber an Vorschläge nach dieser Richtung
geht, müßte jede Partei mit dem Unwillen der eine Entrechtung fürchtenden
kleineren Wahlkreise rechnen.

Wenden wir uns also zu jenen Vorschlägen, die sich auf die Zumessung
des Wahlrechts beziehen: Da deckt sich die Regierungsvorlage mit dem national¬
liberalen Programm von l906 insofern, als sie nach wie vor ein erhöhtes Wahl¬
recht bei höherer Steuerleistung bewilligt und auch bei höherer Bildung das Wahlrecht
erhöhen will; weiter, insofern sie einen Teil der Wähler aus der dritten in die
höheren Wählerklassen versetzt und dadurch mittelbar auch deu Wählern der dritten
Abteilung ein erweitertes Wahlrecht einräumt. Vor allen Dingen aber durch
Beseitigung der indirekten Wahl.

Als die ersten Mitteilungen über die Wahlrechtsvorlage der Regierung ihren
Weg in die Öffentlichkeit fanden, befriedigte die Reformfreunde wenigstens die
Beseitigung der indirekten Wahl, zumal sich ergab, ein wie scharfes Todesurteil
die Begründung der indirekten Wahl sprach. Sobald man sich aber in das Studium
der einzelnen Paragraphen vertiefte, verblaßte die Genugtuung über die Abschaffung


Maßgebliches und Unmaßgel'liebes

klaffen solle nicht in den einzelnen UrWahlbezirken, sondern durch die ganze
Gemeinde hindurch vorgenommen werden, um dem Zustand ein Ende zu
machen, daß in derselben Gemeinde ein Wähler, der seinem Steuersatze nach in
dem einen UrWahlbezirk der ersten Klasse angehört, in einem anderen UrWahl¬
bezirk in die dritte Klasse gerät. Endlich wurde ein neuer Maßstab für die
Einteilung der drei Klassen vorgeschlagen, um insbesondere dem Arbeiterstand
einen größeren Einfluß einzuräumen.

Als dann im Jahre 1906 jene Miniaturreform vorgenommen wurde, die
eine Teilung solcher Riesenwahlkreise vorschlug, in denen die tatsächliche Durch¬
führung der Wahl zur physischen Unmöglichkeit geworden, erschienen die Parteien
aufs neue mit ihren grundsätzlichen Forderungen auf dem Plan, und zwar mar¬
schierte der Liberalismus jetzt wieder getrennt: die Freisinnigen, diesmal von Zentrum
und Polen begleitet, forderten die Einführung des Reichstagswahlrechts, die
Nationalliberalen dagegen beantragten, daß unter Beibehaltung eines erhöhten
Wahlrechts bei höherer Steuerleistung ein erhöhtes Wahlrecht auch bei höherer
Bildung und höherem Alter eingeführt, den der dritten Abteilung angehörenden
Wählern ein erweitertes Wahlrecht eingeräumt, ferner die indirekte Wahl beseitigt
und den Minderheiten eine Vertretung ermöglicht wird.

Diese Forderungen von 1906 weisen gegenüber den gegenwärtig erhobenen
noch eine Lücke auf, denn damals gingen die Anschauungen über das Problem
der geheimen oder öffentlichen Wahl noch ziemlich weit auseinander; die Wahlen
von 1908 aber haben in den Städten den Beweis erbracht, daß die öffentlichen
Wahlen den Mittelstand einem unwiderstehlichen Terrorismus der Sozialdemokratie
unterwerfen, und auf diese Weise dahin geführt, daß das Verlangen nach geheimer
Wahl jetzt geradezu in den Mittelpunkt der Erörterung und in den ersten Platz
unter den liberalen Forderungen aufgerückt ist.

Welche Erfüllung bringt nun die Regierungsvorlage den oben mitgeteilten
Forderungen?

Von einer Änderung der Wahlkreise ist vollständig abgesehen. Und doch
kann es in diesem Punkte nur Sache der Regierung sein, die Initiative zu ergreifen.
Die politischen Parteien stehen hier vor den größten praktischen Schwierigkeiten
und Bedenken. Eine erhebliche Vermehrung der Sitze im Abgeordnetenhause
erscheint ganz untunlich, da unter einer zu großen .Kopfzahl die Förderung der
Geschäfte notwendigerweise leidet. Viel eher wäre eine Verminderung der Zahl
der Mandate zu wünschen. Sobald es aber an Vorschläge nach dieser Richtung
geht, müßte jede Partei mit dem Unwillen der eine Entrechtung fürchtenden
kleineren Wahlkreise rechnen.

Wenden wir uns also zu jenen Vorschlägen, die sich auf die Zumessung
des Wahlrechts beziehen: Da deckt sich die Regierungsvorlage mit dem national¬
liberalen Programm von l906 insofern, als sie nach wie vor ein erhöhtes Wahl¬
recht bei höherer Steuerleistung bewilligt und auch bei höherer Bildung das Wahlrecht
erhöhen will; weiter, insofern sie einen Teil der Wähler aus der dritten in die
höheren Wählerklassen versetzt und dadurch mittelbar auch deu Wählern der dritten
Abteilung ein erweitertes Wahlrecht einräumt. Vor allen Dingen aber durch
Beseitigung der indirekten Wahl.

Als die ersten Mitteilungen über die Wahlrechtsvorlage der Regierung ihren
Weg in die Öffentlichkeit fanden, befriedigte die Reformfreunde wenigstens die
Beseitigung der indirekten Wahl, zumal sich ergab, ein wie scharfes Todesurteil
die Begründung der indirekten Wahl sprach. Sobald man sich aber in das Studium
der einzelnen Paragraphen vertiefte, verblaßte die Genugtuung über die Abschaffung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/336>, abgerufen am 22.12.2024.