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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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strafrechtliche Verdrießlichkeiten

Alles Klagen der Frau nützt deshalb nichts. Während ihr Mann zur Ver¬
nehmung geht, muß sie ohne ihn an dem Ausfluge teilnehmen.

Einige Tage später erzählt er im Bekanntenkreise, welche Unannehmlichkeit
ihm jenes Ermittlungsverfahren eingebracht habe. Aber seinem Freunde Schulze
ist es in einem andern solchen Verfahren noch unerfreulicher ergangen.

In einem Betrugsverfahren megen schwindelhafter Warenbestellungen hat
sich der Beschuldigte darauf berufen, daß er die Waren, die er bei Schulze be¬
stellt hatte, stets richtig und pünktlich bezahlt habe. Um dies festzustellen, hat
die Staatsanwaltschaft die Polizeibehörde beauftragt, bei Schulze nachzufragen.
Infolgedessen ist eines Tages ein uniformierter Schutzmann in seinen: Kondor er¬
schienen und hat um einen Kontoauszug gebeten, den er dann auch nach einigem
Warten erhalten hat. Natürlich hat die liebe Nachbarschaft aus dein Erscheinen
und Verweilen des Schutzmannes allerlei Schlüsse gezogen. Folge: Am nächsten
Tage sah sich Schulze dem Gerücht gegenüber, daß er selbst unzweifelhaft Be¬
trügereien, wenn nicht gar Schlimmeres verübt haben müsse.

Ja, werden viele sagen, solche Unannehmlichkeiten lassen sich nun einmal
nicht vermeiden, Berührung mit Justizbehörden ist meist unangenehm, ihre un¬
erfreulichen Wirkungen muß ein verständiger Staatsbürger im Interesse der
staatlichen Allgemeinheit mit in Kauf nehmen. Der Grundgedanke hiervon ist
gewiß richtig. Es ist besonders auch richtig, daß jeder Staatsbürger die Vor¬
teile, die ihm das Gemeinwesen bringt, nötigenfalls auch mit Opfern vergelten
muß. Aber andererseits -- sollte es denn wirklich nicht möglich sein sür die
Behörden, das Maß dieser persönlichen Opfer etwas zu verringern? In unsern
beiden Fällen war es dies sicherlich. Daß Müller sowohl wie auch Schulze
Kaufleute waren, stand in den Alten. Der das Ermittlungsverfahren leitende
Staatsanwo.le konnte sich also sagen, daß sie wohl einigermaßen schreibgewandt
wären. Er konnte das, was er in dem einen Falle durch Vermittlung des
Gerichts und in dem anderen durch die der Polizei voll ihnen erfahren wollte,
durch unmittelbare Anfrage von ihnen selbst zu bekommen suchen. Aller Wahr¬
scheinlichkeit nach hätte er deu gewünschten Erfolg auch auf diesem Wege er¬
zielt; vorausgesetzt uur, daß er die Anfrage in einer für den Laien hinreichend
verständlichen und bestimmten Weise gefaßt hätte. Hätte Müller oder Schulze
gesäumt, der Allfrage binnen der im privaten und besonders auch kaufmännischen
Verkehr üblichen Beantwortungszeit zu entsprechen, so könnte der Zweck immer
noch durch schleunige Mahnung, durch die Polizei oder auch durch persönliche
Ladung zu dem Staatsanwalt selbst oder dessen Sekretariat erreicht werden.
Die persönlichen Unannehmlichkeiten wären also den davon Betroffnen erspart
worden; ohne daß die Sache litt. In dem einen Falle, der Müller betraf,
wären auch die mit dessen Vernehmung verbundenen Kosten (durch Zeugen¬
vernehmungen entstehen regelmäßig Kosten sür Zeugengebühreu und ferner
höhere Kosten für Papier, Anfertigung der Schreiben und Postgebühr als durch
unmittelbare Anfrage) dem Staate nicht erwachsen. In beiden Fällen wären
außerdem auch die Vermittlungsstellen, Gericht und Polizei, von Arbeit ver¬
schont geblieben. Endlich aber wären die Verfahren durch schnellere Erledigung
der Ermittlungen beschleunigt worden.

Vermeidung unnötiger Scherereien für das Publikum, unnötiger Kosten für
den Staat, unnötiger Arbeit für andre Amtsstellen, unnötiger Zeitverzögerung
im Verfahren, das sind gewiß Gesichtspunkte, deren ständige Berücksichtigung
beim Strafverfahren im öffentlichen Interesse liegt. Also versuche man doch
getrost, in ähnlichen Fällen wie den geschilderten, mit persönlichen Anfragen zu


strafrechtliche Verdrießlichkeiten

Alles Klagen der Frau nützt deshalb nichts. Während ihr Mann zur Ver¬
nehmung geht, muß sie ohne ihn an dem Ausfluge teilnehmen.

Einige Tage später erzählt er im Bekanntenkreise, welche Unannehmlichkeit
ihm jenes Ermittlungsverfahren eingebracht habe. Aber seinem Freunde Schulze
ist es in einem andern solchen Verfahren noch unerfreulicher ergangen.

In einem Betrugsverfahren megen schwindelhafter Warenbestellungen hat
sich der Beschuldigte darauf berufen, daß er die Waren, die er bei Schulze be¬
stellt hatte, stets richtig und pünktlich bezahlt habe. Um dies festzustellen, hat
die Staatsanwaltschaft die Polizeibehörde beauftragt, bei Schulze nachzufragen.
Infolgedessen ist eines Tages ein uniformierter Schutzmann in seinen: Kondor er¬
schienen und hat um einen Kontoauszug gebeten, den er dann auch nach einigem
Warten erhalten hat. Natürlich hat die liebe Nachbarschaft aus dein Erscheinen
und Verweilen des Schutzmannes allerlei Schlüsse gezogen. Folge: Am nächsten
Tage sah sich Schulze dem Gerücht gegenüber, daß er selbst unzweifelhaft Be¬
trügereien, wenn nicht gar Schlimmeres verübt haben müsse.

Ja, werden viele sagen, solche Unannehmlichkeiten lassen sich nun einmal
nicht vermeiden, Berührung mit Justizbehörden ist meist unangenehm, ihre un¬
erfreulichen Wirkungen muß ein verständiger Staatsbürger im Interesse der
staatlichen Allgemeinheit mit in Kauf nehmen. Der Grundgedanke hiervon ist
gewiß richtig. Es ist besonders auch richtig, daß jeder Staatsbürger die Vor¬
teile, die ihm das Gemeinwesen bringt, nötigenfalls auch mit Opfern vergelten
muß. Aber andererseits — sollte es denn wirklich nicht möglich sein sür die
Behörden, das Maß dieser persönlichen Opfer etwas zu verringern? In unsern
beiden Fällen war es dies sicherlich. Daß Müller sowohl wie auch Schulze
Kaufleute waren, stand in den Alten. Der das Ermittlungsverfahren leitende
Staatsanwo.le konnte sich also sagen, daß sie wohl einigermaßen schreibgewandt
wären. Er konnte das, was er in dem einen Falle durch Vermittlung des
Gerichts und in dem anderen durch die der Polizei voll ihnen erfahren wollte,
durch unmittelbare Anfrage von ihnen selbst zu bekommen suchen. Aller Wahr¬
scheinlichkeit nach hätte er deu gewünschten Erfolg auch auf diesem Wege er¬
zielt; vorausgesetzt uur, daß er die Anfrage in einer für den Laien hinreichend
verständlichen und bestimmten Weise gefaßt hätte. Hätte Müller oder Schulze
gesäumt, der Allfrage binnen der im privaten und besonders auch kaufmännischen
Verkehr üblichen Beantwortungszeit zu entsprechen, so könnte der Zweck immer
noch durch schleunige Mahnung, durch die Polizei oder auch durch persönliche
Ladung zu dem Staatsanwalt selbst oder dessen Sekretariat erreicht werden.
Die persönlichen Unannehmlichkeiten wären also den davon Betroffnen erspart
worden; ohne daß die Sache litt. In dem einen Falle, der Müller betraf,
wären auch die mit dessen Vernehmung verbundenen Kosten (durch Zeugen¬
vernehmungen entstehen regelmäßig Kosten sür Zeugengebühreu und ferner
höhere Kosten für Papier, Anfertigung der Schreiben und Postgebühr als durch
unmittelbare Anfrage) dem Staate nicht erwachsen. In beiden Fällen wären
außerdem auch die Vermittlungsstellen, Gericht und Polizei, von Arbeit ver¬
schont geblieben. Endlich aber wären die Verfahren durch schnellere Erledigung
der Ermittlungen beschleunigt worden.

Vermeidung unnötiger Scherereien für das Publikum, unnötiger Kosten für
den Staat, unnötiger Arbeit für andre Amtsstellen, unnötiger Zeitverzögerung
im Verfahren, das sind gewiß Gesichtspunkte, deren ständige Berücksichtigung
beim Strafverfahren im öffentlichen Interesse liegt. Also versuche man doch
getrost, in ähnlichen Fällen wie den geschilderten, mit persönlichen Anfragen zu


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/32>, abgerufen am 04.07.2024.