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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

hiergegen gibt es ein vortreffliches Allshilfsmittel, von dem leider bisher unsre
Militärverwaltung noch niemals Gebrauch gemacht hat: man vermindre durch
Beschränkung der Ernennungen und durch Versetzungen die übermäßige Zahl von
Offizieren bei der Garde und bei gewissen bevorzugten Regimentern -- sind doch
fast bei allen Kompagnien im Gardekorps drei, zuweilen sogar vier diensttuende
Leutnants vorhanden I -- und bedenke damit die armen, sich mühsam mit einem
ganz unzureichenden Offizierstande in den denkbar schwierigsten Verhältnissen ab¬
quälenden Grenzregimenter. Damit wäre ein größrer Gewinn für unser Heer
erzielt, als jetzt durch die Aufhebung der Fähnrichsprüfung für einen sehr großen
Teil unsres Ofstziernachwuchses erreicht werden dürfte.

Daß es auch ohne bestandene Fähnrichsprüfung hervorragend tüchtige
Offiziere geben kann und daß die spätere Laufbahn dein jungen Offizier oft die
Erkenntnis von der Notwendigkeit einer intensiven Ausfüllung seiner wissenschaft¬
lichen Lücken erfolgreich aufdrängt, ja daß mich selbst ohne großes theoretisches
Wissen hervorragende Frontoffiziere, sogar Heerführer, dank einer besondrer
praktischen Beanlagung und einer gewissen genialen Begabung, existieren können --
ebenso wie es auch bei uns tüchtige Minister ohne die große Staatsprüfung
gegeben hat, gibt lind immer geben wird --, wer wollte daran zweifeln! Aber
das wird doch immer eine seltene Ausnahme bleiben, und als Regel würden wir
lieber gesehen haben, daß man wenigstens ein dem bisherigen Prüfungsmodus
festgehalten hätte, wenn sich einmal aus gewissen Gründen eine Erweiterung des
herrschenden Prinzips bis zur Forderung des Abiturienteneramens für alle
Offiziersaspiranten -- wie es bekanntlich in Bayern seit langem der Fall ist --
Miles nicht durchführen läßt.


Politik und Wissenschaft.

Herr Geheimrat Philipp Zorn ist ein berühmter
und mit Recht allgemein hochgeschätzter Universitätslehrer, dessen Bedeutung und
Verdiensten die Grenzboten erst kürzlich ihre Huldigung dargebracht haben, aber
es scheint, daß auch er den kleinen Schwächen des deutschen Gelehrtentums zeit¬
weise seinen Tribut zahlen muß. Davon zeugt sein wackrer, aber aussichtsloser
Kampf in der Mannesmcmnsache. Sehen wir näher mi Unentwegt bleibt er dabei,
Artikel 112 der Algecirascikte habe nicht die Bedeutung, den Sultan von Marokko
in seiner Souveränität zu beschränken, sondern verpflichte ihn nur, ein Berggesetz
zu erlassen, das inhaltlich gewissen Anforderungen des Bergrechts europäischer
Länder entspreche. Die Forderung des Artikels 112 sei durch das im Oktober t908
von Mulai Hafid erlassene Berggesctz erfüllt; folglich sei dies rechtsgültig. Dagegen
sei der Beschluß des diplomatischen Korps in Tanger vom 20. August 190"
bedeutungslos und rechtswidrig. Nehmen wir einmal an, Herr Professor Zorn
sei im Sommer 1908 deutscher Gesandter in Tanger gewesen. Im Juni hatte
Sultan Abdul Asif beschlossen, den französischen Ingenieur Porchs mit der Aus¬
arbeitung eines Minengesetzes zu beauftragen. Wie dieses Gesetz des ganz in
französischen Händen befindlichen Sultans ausgesehen hätte, darüber wird wohl nie¬
mand im Zweifel sein. Für deutsche Ansprüche war dann kein Raum mehr in Marokko.
Aber der deutsche Gesandte in Tanger durfte sich nicht rühren! Beileibe nicht!
Denn der souveräne Sultan von Marokko übte ja sein Recht aus nach Artikel 112
dcrAlgecirasakte, und niemand durfteihm hineinreden! l^iatjustitia et pereat auratus!
Glücklicherweise war aber der deutsche Gesandte keine rechtsivissenschaftliche Auto¬
rität, sondern ein Politiker, der seine Pflicht erkannt hatte, die Algecirascikte nicht
nach dem Buchstaben zugunsten marokkanischer Souveränität zu deuten, sondern
ihren Zweck, die Sicherung der "offenen Tür" für europäische Ausprüche, im Auge


Maßgebliches und Unmaßgebliches

hiergegen gibt es ein vortreffliches Allshilfsmittel, von dem leider bisher unsre
Militärverwaltung noch niemals Gebrauch gemacht hat: man vermindre durch
Beschränkung der Ernennungen und durch Versetzungen die übermäßige Zahl von
Offizieren bei der Garde und bei gewissen bevorzugten Regimentern — sind doch
fast bei allen Kompagnien im Gardekorps drei, zuweilen sogar vier diensttuende
Leutnants vorhanden I — und bedenke damit die armen, sich mühsam mit einem
ganz unzureichenden Offizierstande in den denkbar schwierigsten Verhältnissen ab¬
quälenden Grenzregimenter. Damit wäre ein größrer Gewinn für unser Heer
erzielt, als jetzt durch die Aufhebung der Fähnrichsprüfung für einen sehr großen
Teil unsres Ofstziernachwuchses erreicht werden dürfte.

Daß es auch ohne bestandene Fähnrichsprüfung hervorragend tüchtige
Offiziere geben kann und daß die spätere Laufbahn dein jungen Offizier oft die
Erkenntnis von der Notwendigkeit einer intensiven Ausfüllung seiner wissenschaft¬
lichen Lücken erfolgreich aufdrängt, ja daß mich selbst ohne großes theoretisches
Wissen hervorragende Frontoffiziere, sogar Heerführer, dank einer besondrer
praktischen Beanlagung und einer gewissen genialen Begabung, existieren können —
ebenso wie es auch bei uns tüchtige Minister ohne die große Staatsprüfung
gegeben hat, gibt lind immer geben wird —, wer wollte daran zweifeln! Aber
das wird doch immer eine seltene Ausnahme bleiben, und als Regel würden wir
lieber gesehen haben, daß man wenigstens ein dem bisherigen Prüfungsmodus
festgehalten hätte, wenn sich einmal aus gewissen Gründen eine Erweiterung des
herrschenden Prinzips bis zur Forderung des Abiturienteneramens für alle
Offiziersaspiranten — wie es bekanntlich in Bayern seit langem der Fall ist —
Miles nicht durchführen läßt.


Politik und Wissenschaft.

Herr Geheimrat Philipp Zorn ist ein berühmter
und mit Recht allgemein hochgeschätzter Universitätslehrer, dessen Bedeutung und
Verdiensten die Grenzboten erst kürzlich ihre Huldigung dargebracht haben, aber
es scheint, daß auch er den kleinen Schwächen des deutschen Gelehrtentums zeit¬
weise seinen Tribut zahlen muß. Davon zeugt sein wackrer, aber aussichtsloser
Kampf in der Mannesmcmnsache. Sehen wir näher mi Unentwegt bleibt er dabei,
Artikel 112 der Algecirascikte habe nicht die Bedeutung, den Sultan von Marokko
in seiner Souveränität zu beschränken, sondern verpflichte ihn nur, ein Berggesetz
zu erlassen, das inhaltlich gewissen Anforderungen des Bergrechts europäischer
Länder entspreche. Die Forderung des Artikels 112 sei durch das im Oktober t908
von Mulai Hafid erlassene Berggesctz erfüllt; folglich sei dies rechtsgültig. Dagegen
sei der Beschluß des diplomatischen Korps in Tanger vom 20. August 190»
bedeutungslos und rechtswidrig. Nehmen wir einmal an, Herr Professor Zorn
sei im Sommer 1908 deutscher Gesandter in Tanger gewesen. Im Juni hatte
Sultan Abdul Asif beschlossen, den französischen Ingenieur Porchs mit der Aus¬
arbeitung eines Minengesetzes zu beauftragen. Wie dieses Gesetz des ganz in
französischen Händen befindlichen Sultans ausgesehen hätte, darüber wird wohl nie¬
mand im Zweifel sein. Für deutsche Ansprüche war dann kein Raum mehr in Marokko.
Aber der deutsche Gesandte in Tanger durfte sich nicht rühren! Beileibe nicht!
Denn der souveräne Sultan von Marokko übte ja sein Recht aus nach Artikel 112
dcrAlgecirasakte, und niemand durfteihm hineinreden! l^iatjustitia et pereat auratus!
Glücklicherweise war aber der deutsche Gesandte keine rechtsivissenschaftliche Auto¬
rität, sondern ein Politiker, der seine Pflicht erkannt hatte, die Algecirascikte nicht
nach dem Buchstaben zugunsten marokkanischer Souveränität zu deuten, sondern
ihren Zweck, die Sicherung der „offenen Tür" für europäische Ausprüche, im Auge


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[0202] Maßgebliches und Unmaßgebliches hiergegen gibt es ein vortreffliches Allshilfsmittel, von dem leider bisher unsre Militärverwaltung noch niemals Gebrauch gemacht hat: man vermindre durch Beschränkung der Ernennungen und durch Versetzungen die übermäßige Zahl von Offizieren bei der Garde und bei gewissen bevorzugten Regimentern — sind doch fast bei allen Kompagnien im Gardekorps drei, zuweilen sogar vier diensttuende Leutnants vorhanden I — und bedenke damit die armen, sich mühsam mit einem ganz unzureichenden Offizierstande in den denkbar schwierigsten Verhältnissen ab¬ quälenden Grenzregimenter. Damit wäre ein größrer Gewinn für unser Heer erzielt, als jetzt durch die Aufhebung der Fähnrichsprüfung für einen sehr großen Teil unsres Ofstziernachwuchses erreicht werden dürfte. Daß es auch ohne bestandene Fähnrichsprüfung hervorragend tüchtige Offiziere geben kann und daß die spätere Laufbahn dein jungen Offizier oft die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer intensiven Ausfüllung seiner wissenschaft¬ lichen Lücken erfolgreich aufdrängt, ja daß mich selbst ohne großes theoretisches Wissen hervorragende Frontoffiziere, sogar Heerführer, dank einer besondrer praktischen Beanlagung und einer gewissen genialen Begabung, existieren können — ebenso wie es auch bei uns tüchtige Minister ohne die große Staatsprüfung gegeben hat, gibt lind immer geben wird —, wer wollte daran zweifeln! Aber das wird doch immer eine seltene Ausnahme bleiben, und als Regel würden wir lieber gesehen haben, daß man wenigstens ein dem bisherigen Prüfungsmodus festgehalten hätte, wenn sich einmal aus gewissen Gründen eine Erweiterung des herrschenden Prinzips bis zur Forderung des Abiturienteneramens für alle Offiziersaspiranten — wie es bekanntlich in Bayern seit langem der Fall ist — Miles nicht durchführen läßt. Politik und Wissenschaft. Herr Geheimrat Philipp Zorn ist ein berühmter und mit Recht allgemein hochgeschätzter Universitätslehrer, dessen Bedeutung und Verdiensten die Grenzboten erst kürzlich ihre Huldigung dargebracht haben, aber es scheint, daß auch er den kleinen Schwächen des deutschen Gelehrtentums zeit¬ weise seinen Tribut zahlen muß. Davon zeugt sein wackrer, aber aussichtsloser Kampf in der Mannesmcmnsache. Sehen wir näher mi Unentwegt bleibt er dabei, Artikel 112 der Algecirascikte habe nicht die Bedeutung, den Sultan von Marokko in seiner Souveränität zu beschränken, sondern verpflichte ihn nur, ein Berggesetz zu erlassen, das inhaltlich gewissen Anforderungen des Bergrechts europäischer Länder entspreche. Die Forderung des Artikels 112 sei durch das im Oktober t908 von Mulai Hafid erlassene Berggesctz erfüllt; folglich sei dies rechtsgültig. Dagegen sei der Beschluß des diplomatischen Korps in Tanger vom 20. August 190» bedeutungslos und rechtswidrig. Nehmen wir einmal an, Herr Professor Zorn sei im Sommer 1908 deutscher Gesandter in Tanger gewesen. Im Juni hatte Sultan Abdul Asif beschlossen, den französischen Ingenieur Porchs mit der Aus¬ arbeitung eines Minengesetzes zu beauftragen. Wie dieses Gesetz des ganz in französischen Händen befindlichen Sultans ausgesehen hätte, darüber wird wohl nie¬ mand im Zweifel sein. Für deutsche Ansprüche war dann kein Raum mehr in Marokko. Aber der deutsche Gesandte in Tanger durfte sich nicht rühren! Beileibe nicht! Denn der souveräne Sultan von Marokko übte ja sein Recht aus nach Artikel 112 dcrAlgecirasakte, und niemand durfteihm hineinreden! l^iatjustitia et pereat auratus! Glücklicherweise war aber der deutsche Gesandte keine rechtsivissenschaftliche Auto¬ rität, sondern ein Politiker, der seine Pflicht erkannt hatte, die Algecirascikte nicht nach dem Buchstaben zugunsten marokkanischer Souveränität zu deuten, sondern ihren Zweck, die Sicherung der „offenen Tür" für europäische Ausprüche, im Auge

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/202>, abgerufen am 21.12.2024.