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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

rechtsreform stellen werde. So erwartete man von der Thronrede eine gewisse
politische Sensation. Bei einiger Beobachtungsgabe hätte man sich freilich vorher
sagen können, daß diese Erwartung getäuscht werden würde. Denn soviel ist
bereits deutlich hervorgetreten, daß Herr v. Bethmann Hollweg diese politische
Methode durchaus nicht liebt, und daß er vielmehr im Gegenteil wünscht, so
sachlich und so wenig sensationell wie möglich zu wirken. Und so war denn auch
tatsächlich die preußische Thronrede ein Aktenstück von ebenso phänomenaler
Trockenheit wie neulich die Thronrede, mit der der Reichstag eröffnet wurde.

In der Presse ist diese Feststellung größtenteils im Tone des Vorwurfs zu lesen.
Ein solches Urteil scheint uns mindestens übereilt zu sein. Wenn es auch wünschenswert
und in manchen Fällen allerdings notwendig ist, daß die Ankündigung, in der das
Staatsoberhaupt der Volksvertretung ihre Aufgaben weist, von innerer Wärme und
einem gewissen Schwung getragen wird, so kann man diese Forderung doch nicht so zur
Regel machen, daß man einen Staatsmann geringer einschätzt, weil er sich unter gewissen
Umständen diese Mittel des Wirkens mit voller Überlegung versagt. Da wird man
zum mindesten abwarten müssen. Daß die Thronrede sich darauf beschränkte, die
Reform anzukündigen, ohne irgendwelche Anhaltspunkte für den Inhalt der Wahl¬
rechtsvorlage zu bieten, ist jedenfalls nicht als etwas Absonderliches anzusehen.
Denn Thronreden Pflegen niemals Mitteilungen über den Inhalt der geplanten
Vorlagen vorwegzunehmen.

Eine andre Frage ist, ob es zweckmäßig ist, auch sonst die Öffentlichkeit bei
einer sie so stark bewegenden Angelegenheit ohne die Spur einer Andeutung zu lassen,
wohin die Reise gehen soll, obwohl man sich, wenn die Vorlage "in ein paar
Wochen" erscheinen soll, doch im Cchoße der preußischen Staatsregierung über die
Grundlagen längst klar genug sein muß, um die öffentliche Diskussion in feste
Bahnen leiten zu können. Formell läßt sich nichts gegen den Standpunkt sagen,
daß die Staatsregierung, ohne rechts und links zu sehen, in den vier Pfählen
ihrer Behörden die Vorlagen ausarbeiten läßt und sie dann der Volksvertretung
als den einzigen Menschen, die es sonst noch etwas angeht, übergibt -- in dem
festen Vertrauen, daß nun nach Kräften alle Unberufenen ferngehalten werden und
dos Beispiel strenger Sachlichkeit von feiten der Regierung auch in dem unbeirrbaren
Pflichtgefühl des Parlaments ihr Widerspiel findet. Wenn einmal die Probe
gemacht werden soll, ob man auf diesem Wege besser vorwärts kommt, so besteht
kein durchschlagender Grund, dem entgegenzuwirken. Wir brauchen aber deshalb
unsre Meinung nicht zu verleugnen, daß die Regierung wahrscheinlich sehr bald
von einer Methode zurückkommen wird, die mit der tatsächlichen Entwicklung in
Widerspruch steht. Die Verfassung hat nun einmal neben die Regierung die
Volksvertretung als gleichberechtigten Faktor der Gesetzgebung gestellt, und man
wird auf die Dauer nur etwas Brauchbares schaffen können, wenn dieser
andre Faktor in jeder Beziehung richtig gewürdigt wird. Dazu gehört, daß er
nicht nach dem beurteilt wird, was er der staatsrechtlichen Theorie ensprechend
sein soll, sondern nach dem, was er wirklich ist. Wenn das richtig ist, so wird
eine Regierung, wenn sie nicht von der Hand in den Mund leben und die Durch-
bringung ihrer Vorschläge von Zufällen abhängig machen will, Einfluß auf die
Kanäle suchen müssen, aus denen Bestand und Wesen der Volksvertretung gespeist
wird. Darum sprechen wir ganz ruhig die Ansicht aus, daß die Zeit kommen
wird, wo man es als einen Fehler erkennen wird, in einer solchen Frage wie
das Wahlrecht die Kreise der öffentlichen Meinung, die die Regierung über kurz
oder lang doch braucht, solange im Dunkeln gelassen zu haben. Gegenwärtig ist
eine doppelte Wirkuug dieser völligen Ungewißheit, was nun eigentlich beabsichtigt


Maßgebliches und Unmaßgebliches

rechtsreform stellen werde. So erwartete man von der Thronrede eine gewisse
politische Sensation. Bei einiger Beobachtungsgabe hätte man sich freilich vorher
sagen können, daß diese Erwartung getäuscht werden würde. Denn soviel ist
bereits deutlich hervorgetreten, daß Herr v. Bethmann Hollweg diese politische
Methode durchaus nicht liebt, und daß er vielmehr im Gegenteil wünscht, so
sachlich und so wenig sensationell wie möglich zu wirken. Und so war denn auch
tatsächlich die preußische Thronrede ein Aktenstück von ebenso phänomenaler
Trockenheit wie neulich die Thronrede, mit der der Reichstag eröffnet wurde.

In der Presse ist diese Feststellung größtenteils im Tone des Vorwurfs zu lesen.
Ein solches Urteil scheint uns mindestens übereilt zu sein. Wenn es auch wünschenswert
und in manchen Fällen allerdings notwendig ist, daß die Ankündigung, in der das
Staatsoberhaupt der Volksvertretung ihre Aufgaben weist, von innerer Wärme und
einem gewissen Schwung getragen wird, so kann man diese Forderung doch nicht so zur
Regel machen, daß man einen Staatsmann geringer einschätzt, weil er sich unter gewissen
Umständen diese Mittel des Wirkens mit voller Überlegung versagt. Da wird man
zum mindesten abwarten müssen. Daß die Thronrede sich darauf beschränkte, die
Reform anzukündigen, ohne irgendwelche Anhaltspunkte für den Inhalt der Wahl¬
rechtsvorlage zu bieten, ist jedenfalls nicht als etwas Absonderliches anzusehen.
Denn Thronreden Pflegen niemals Mitteilungen über den Inhalt der geplanten
Vorlagen vorwegzunehmen.

Eine andre Frage ist, ob es zweckmäßig ist, auch sonst die Öffentlichkeit bei
einer sie so stark bewegenden Angelegenheit ohne die Spur einer Andeutung zu lassen,
wohin die Reise gehen soll, obwohl man sich, wenn die Vorlage „in ein paar
Wochen" erscheinen soll, doch im Cchoße der preußischen Staatsregierung über die
Grundlagen längst klar genug sein muß, um die öffentliche Diskussion in feste
Bahnen leiten zu können. Formell läßt sich nichts gegen den Standpunkt sagen,
daß die Staatsregierung, ohne rechts und links zu sehen, in den vier Pfählen
ihrer Behörden die Vorlagen ausarbeiten läßt und sie dann der Volksvertretung
als den einzigen Menschen, die es sonst noch etwas angeht, übergibt — in dem
festen Vertrauen, daß nun nach Kräften alle Unberufenen ferngehalten werden und
dos Beispiel strenger Sachlichkeit von feiten der Regierung auch in dem unbeirrbaren
Pflichtgefühl des Parlaments ihr Widerspiel findet. Wenn einmal die Probe
gemacht werden soll, ob man auf diesem Wege besser vorwärts kommt, so besteht
kein durchschlagender Grund, dem entgegenzuwirken. Wir brauchen aber deshalb
unsre Meinung nicht zu verleugnen, daß die Regierung wahrscheinlich sehr bald
von einer Methode zurückkommen wird, die mit der tatsächlichen Entwicklung in
Widerspruch steht. Die Verfassung hat nun einmal neben die Regierung die
Volksvertretung als gleichberechtigten Faktor der Gesetzgebung gestellt, und man
wird auf die Dauer nur etwas Brauchbares schaffen können, wenn dieser
andre Faktor in jeder Beziehung richtig gewürdigt wird. Dazu gehört, daß er
nicht nach dem beurteilt wird, was er der staatsrechtlichen Theorie ensprechend
sein soll, sondern nach dem, was er wirklich ist. Wenn das richtig ist, so wird
eine Regierung, wenn sie nicht von der Hand in den Mund leben und die Durch-
bringung ihrer Vorschläge von Zufällen abhängig machen will, Einfluß auf die
Kanäle suchen müssen, aus denen Bestand und Wesen der Volksvertretung gespeist
wird. Darum sprechen wir ganz ruhig die Ansicht aus, daß die Zeit kommen
wird, wo man es als einen Fehler erkennen wird, in einer solchen Frage wie
das Wahlrecht die Kreise der öffentlichen Meinung, die die Regierung über kurz
oder lang doch braucht, solange im Dunkeln gelassen zu haben. Gegenwärtig ist
eine doppelte Wirkuug dieser völligen Ungewißheit, was nun eigentlich beabsichtigt


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/142>, abgerufen am 24.07.2024.