Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Richterspruch als berechtigt anerkannt worden sind, auch gegen einen fremden Wippermann. Die Geschichte der Reichsfinanzreform und der Auflösung Die Gehaltserhöhungen der Reichsbankbeamten. Seit über einem Dann aber sind die Anforderungen, die an die Vorbildung und die Leitungen Maßgebliches und Unmaßgebliches Richterspruch als berechtigt anerkannt worden sind, auch gegen einen fremden Wippermann. Die Geschichte der Reichsfinanzreform und der Auflösung Die Gehaltserhöhungen der Reichsbankbeamten. Seit über einem Dann aber sind die Anforderungen, die an die Vorbildung und die Leitungen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0102" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/315099"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_299" prev="#ID_298"> Richterspruch als berechtigt anerkannt worden sind, auch gegen einen fremden<lb/> Staat durchzusetzen. Auf der andern Seite muß sich eine Behörde, die unsre<lb/> Interessen im Auslande wahrzunehmen hat, pflichtgemäß sagen, daß die einfache<lb/> Durchbrechung des bisher geltenden Grundsatzes, daß Depots fremder Staaten<lb/> nicht auf privatrechtliche Ansprüche hin mit Beschlag belegt werden dürfen, von<lb/> den bedenklichsten Folgen sein kann. Formell findet dieser Widerstreit der Inter¬<lb/> essen seinen Ausdruck in einem Kompetenzkonflikt zwischen dem preußischen Justiz¬<lb/> ministerium und dem preußischen Ministerium: der auswärtigen Angelegenheiten.<lb/> Dadurch, daß man der Sache diese Form gegeben hat, ist eine gerichtliche Instanz<lb/> — der preußische Gerichtshof für Kompetenzkonflikte — gefunden worden, die<lb/> eine einwandfreie Grundlage für die weitere Behandlung der Frage geben kann.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Wippermann.</head> <p xml:id="ID_300"> Die Geschichte der Reichsfinanzreform und der Auflösung<lb/> des Blocks sind Ereignisse, deren Wirkungen sich noch einige Jahre hindurch<lb/> bemerkbar machen werden. Darum muß jeder Politiker eine zuverlässige Dar¬<lb/> stellung ihres Verlaufs zur Hand haben. Professor Dr. zur. Karl Wippermann<lb/> erzählt sie im ersten Bande für 1909 seines Deutschen Geschichtskalenders<lb/> (Fr. Wilh. Gruuow, Leipzig) mit der gewissenhaften Genauigkeit, die wir an ihm<lb/> gewöhnt sind, und mit der einer so wichtigen Sache angemessenen Ausführlichkeit.<lb/> Auch das Ausland hat in dem behandelten Halbjahre Stoff geliefert, dem welt¬<lb/> geschichtliche Bedeutung beigemessen werden muß, wie die Absetzung des Sultans<lb/> Abdul Hamid, die Anerkennung des Mulei Hafid in Marokko und die Bändigung<lb/> des mit Feuer am Pulverfaß spielenden ungezognen Serbenbuben durch die vor¬<lb/> sichtige Mutter Europa. Den Schluß machen Berichte über Internationale<lb/> Kongresse, von denen der in Berlin abgehaltene des Mitteleuropäischen Wirtschafts¬<lb/><note type="byline"> L. Z.</note> verbandes der wichtigste ist. </p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die Gehaltserhöhungen der Reichsbankbeamten.</head> <p xml:id="ID_301"> Seit über einem<lb/> halben Jahre haben die Beamten ^Preußens und des Reichs die Gehaltszulagen<lb/> erhalten, nur die Reichsbankbeamten warten noch immer, ohne daß auch nur<lb/> abzusehen wäre, wann auch sie zu ihrem Rechte kommen werden. Diese Beamten¬<lb/> kategorie nimmt allerdings eine derartige Sonderstellung unter den Reichsbeamten<lb/> ein, daß sich die Auszahlung wohl um einige Wochen verzögern muß. Der Etat<lb/> der Beamtengehälter wird nicht im Parlament festgestellt, sondern vom Bundesrat,<lb/> der üblicherweise zunächst die Ergebnisse der Reichstagsverhandlungen abwartet.<lb/> Daß jedoch die Beamten nunmehr bereits über sechs Monate warten müssen,<lb/> ist durch nichts gerechtfertigt und häuft ein Übermaß von Erbitterung an. Überdies<lb/> ist vor kurzem bekannt geworden, daß die Reichsbankbeamten den übrigen Reichs¬<lb/> beamten gleichgestellt werden sollen, obwohl eine Fülle von Gründen dagegen<lb/> spricht. Vor allem fließen die Mittel nicht aus der Reichskasse, sondern aus dem<lb/> Reingewinne der Bank, sie werden also nicht vom Steuerzahler aufgebracht.</p><lb/> <p xml:id="ID_302" next="#ID_303"> Dann aber sind die Anforderungen, die an die Vorbildung und die Leitungen<lb/> der Beamten gestellt werden, weit höhere, als sie sonst im Staatsdienst gestellt<lb/> werden. Die Anforderung der Primareife — tatsächlich kommen fast nur noch<lb/> Abiturienten in Betracht, in zunehmendem Maße weisen die Anwärter anch Hoch¬<lb/> schulbildung auf —, langjährige Tätigkeit in ersten kaufmännischen Häusern,<lb/> noch bestehende Kautionspflicht, verschärfte gesetzliche Bestimmungen über Neben¬<lb/> beschäftigungen, Tantiemebezug der Vorstandsbeamten, Festsetzung des Besoldungs¬<lb/> etats der Beamten unter Ausschluß der Volksvertretung und endlich das Erfordernis<lb/> eines weiten kaufmännischen Blickes, einer hohen Selbständigkeit in der Erledigung</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0102]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Richterspruch als berechtigt anerkannt worden sind, auch gegen einen fremden
Staat durchzusetzen. Auf der andern Seite muß sich eine Behörde, die unsre
Interessen im Auslande wahrzunehmen hat, pflichtgemäß sagen, daß die einfache
Durchbrechung des bisher geltenden Grundsatzes, daß Depots fremder Staaten
nicht auf privatrechtliche Ansprüche hin mit Beschlag belegt werden dürfen, von
den bedenklichsten Folgen sein kann. Formell findet dieser Widerstreit der Inter¬
essen seinen Ausdruck in einem Kompetenzkonflikt zwischen dem preußischen Justiz¬
ministerium und dem preußischen Ministerium: der auswärtigen Angelegenheiten.
Dadurch, daß man der Sache diese Form gegeben hat, ist eine gerichtliche Instanz
— der preußische Gerichtshof für Kompetenzkonflikte — gefunden worden, die
eine einwandfreie Grundlage für die weitere Behandlung der Frage geben kann.
Wippermann. Die Geschichte der Reichsfinanzreform und der Auflösung
des Blocks sind Ereignisse, deren Wirkungen sich noch einige Jahre hindurch
bemerkbar machen werden. Darum muß jeder Politiker eine zuverlässige Dar¬
stellung ihres Verlaufs zur Hand haben. Professor Dr. zur. Karl Wippermann
erzählt sie im ersten Bande für 1909 seines Deutschen Geschichtskalenders
(Fr. Wilh. Gruuow, Leipzig) mit der gewissenhaften Genauigkeit, die wir an ihm
gewöhnt sind, und mit der einer so wichtigen Sache angemessenen Ausführlichkeit.
Auch das Ausland hat in dem behandelten Halbjahre Stoff geliefert, dem welt¬
geschichtliche Bedeutung beigemessen werden muß, wie die Absetzung des Sultans
Abdul Hamid, die Anerkennung des Mulei Hafid in Marokko und die Bändigung
des mit Feuer am Pulverfaß spielenden ungezognen Serbenbuben durch die vor¬
sichtige Mutter Europa. Den Schluß machen Berichte über Internationale
Kongresse, von denen der in Berlin abgehaltene des Mitteleuropäischen Wirtschafts¬
L. Z. verbandes der wichtigste ist.
Die Gehaltserhöhungen der Reichsbankbeamten. Seit über einem
halben Jahre haben die Beamten ^Preußens und des Reichs die Gehaltszulagen
erhalten, nur die Reichsbankbeamten warten noch immer, ohne daß auch nur
abzusehen wäre, wann auch sie zu ihrem Rechte kommen werden. Diese Beamten¬
kategorie nimmt allerdings eine derartige Sonderstellung unter den Reichsbeamten
ein, daß sich die Auszahlung wohl um einige Wochen verzögern muß. Der Etat
der Beamtengehälter wird nicht im Parlament festgestellt, sondern vom Bundesrat,
der üblicherweise zunächst die Ergebnisse der Reichstagsverhandlungen abwartet.
Daß jedoch die Beamten nunmehr bereits über sechs Monate warten müssen,
ist durch nichts gerechtfertigt und häuft ein Übermaß von Erbitterung an. Überdies
ist vor kurzem bekannt geworden, daß die Reichsbankbeamten den übrigen Reichs¬
beamten gleichgestellt werden sollen, obwohl eine Fülle von Gründen dagegen
spricht. Vor allem fließen die Mittel nicht aus der Reichskasse, sondern aus dem
Reingewinne der Bank, sie werden also nicht vom Steuerzahler aufgebracht.
Dann aber sind die Anforderungen, die an die Vorbildung und die Leitungen
der Beamten gestellt werden, weit höhere, als sie sonst im Staatsdienst gestellt
werden. Die Anforderung der Primareife — tatsächlich kommen fast nur noch
Abiturienten in Betracht, in zunehmendem Maße weisen die Anwärter anch Hoch¬
schulbildung auf —, langjährige Tätigkeit in ersten kaufmännischen Häusern,
noch bestehende Kautionspflicht, verschärfte gesetzliche Bestimmungen über Neben¬
beschäftigungen, Tantiemebezug der Vorstandsbeamten, Festsetzung des Besoldungs¬
etats der Beamten unter Ausschluß der Volksvertretung und endlich das Erfordernis
eines weiten kaufmännischen Blickes, einer hohen Selbständigkeit in der Erledigung
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