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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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von der Vstmarkenfahrt süddeutscher Parlamentarier und Journalisten

evangelischen Religion schlecht behandeln durfte, und wenn ich für mein Sach
nichts bekommen hätte, ich wäre doch nach Posen!"

Daß dies nicht bloß Redensart war, bewiesen die verschiednen tausend
Gulden, die er tatsächlich mitbgeracht hat. Der Sohn dieses Mannes ist Lehrer
in Aussig in Böhmen und ist bei einem Gehalt von 800 Mark Mitglied, und
zwar tätiges Mitglied von acht nationalen Vereinen. Wenn unsre Ansiedler
und die Einheimischen in der Ostmark alle soviel Nationalgefühl hätten wie
diese Familie, könnte die Ansiedlungskommission mit viel weniger Vorsicht und
wesentlich billiger arbeiten!

Ich möchte bei dieser Gelegenheit einflechten, daß die RückWandrer nicht,
wie gewöhnlich geglaubt wird, meist arme Leute sind. In den ersten zwanzig
Jahren der Ansiedlungstätigkeit machten die Nückwandrer 20 Prozent der
Angesiedelten aus, brachten aber 24 Prozent von den 53 Millionen, die von
den Ansiedlern nachgewiesen wurden, ins Land. Die Mannen, die uns vor
dem Krug erwarteten, sahen, wenn auch ohne Bratenrock, Dekorationen und
Regenschirm, ungefähr so aus wie ein biederer Kriegerverein. Im Verlauf des
Abends stießen wir aber auf Gesichter, die ebensogut amerikanischen Farmern
hätten gehören können, und am Schluß hatte ich das unbestimmte Gefühl, das
sich in den nächsten Tagen verdichtete: Hier bildet sich ein tiors neae, der über
kurz oder lang an die Pforten des Kreisparlameuts pochen wird. Etwas
eigentümlich berührte mich die von einem meiner Nebensitzer unter aufmerksamem
Zuhören der übrigen gestellte Frage: "Wann bekommen wir unsre Stellen als
freies Eigentum?" Die erschöpfende Antwort -- die ich ihm nicht geben
konnte -- wäre folgende gewesen: "Eigentümer Ihres "Rentenguts" sind Sie
seit dem Tage der Ausfertigung des Übergnbevertrags, gewisse Einschränkungen
Ihres freien Verfügungsrechts blieben aber auch dann bestehen, wenn Sie alle
finanziellen Verpflichtungen erfüllt, das heißt Ihre Rente bis auf die überhaupt
nicht ablösbaren letzten 10 Prozent abgelöst hätten."

Wer von der Ansiedlungskommission ein Rentengut übernimmt, braucht
für den Grund und Boden weder Umgeld noch Zieler zu bezahlen, sondern
nur eine jährliche sich gleich bleibende Rente, die 3 Prozent des Bodenwertes
beträgt. Die meisten Ansiedler bekommen von der Kommission auf Ansuchen
zum Bau und zur ersten Einrichtung des Hofes ein Darlehn von 2000 bis
3000 Mark: dieses Darlehn dagegen muß nicht bloß mit 3 Prozent verzinst,
sondern ebenfalls mit 3 Prozent amortisiert werden. Die Bodenrenke ist ewig
(wie die Zinsen einer Hypothek), wenn sie nicht mit dem 40- oder 33,3 fachen
Betrag der Jahresrente auf einmal oder in Raten abgelöst wird. Der Renten¬
gutsbesitzer kann dies jederzeit tun, der Staat kann die Ablösung aber erst
fünfzig Jahre nach der Gutsübergabe verlangen und hat dann nur den 25 fachen
Betrag der Jahresrente zu fordern. Zehn Prozent der Rente sind, wie oben
bemerkt, nicht ablösbar.

Als Gegenleistung gegen diese außerordentlich bequemen Zahlungsbedin¬
gungen muß der Rentengutsbesitzer aber bei der Auflassung dem Staat das


von der Vstmarkenfahrt süddeutscher Parlamentarier und Journalisten

evangelischen Religion schlecht behandeln durfte, und wenn ich für mein Sach
nichts bekommen hätte, ich wäre doch nach Posen!"

Daß dies nicht bloß Redensart war, bewiesen die verschiednen tausend
Gulden, die er tatsächlich mitbgeracht hat. Der Sohn dieses Mannes ist Lehrer
in Aussig in Böhmen und ist bei einem Gehalt von 800 Mark Mitglied, und
zwar tätiges Mitglied von acht nationalen Vereinen. Wenn unsre Ansiedler
und die Einheimischen in der Ostmark alle soviel Nationalgefühl hätten wie
diese Familie, könnte die Ansiedlungskommission mit viel weniger Vorsicht und
wesentlich billiger arbeiten!

Ich möchte bei dieser Gelegenheit einflechten, daß die RückWandrer nicht,
wie gewöhnlich geglaubt wird, meist arme Leute sind. In den ersten zwanzig
Jahren der Ansiedlungstätigkeit machten die Nückwandrer 20 Prozent der
Angesiedelten aus, brachten aber 24 Prozent von den 53 Millionen, die von
den Ansiedlern nachgewiesen wurden, ins Land. Die Mannen, die uns vor
dem Krug erwarteten, sahen, wenn auch ohne Bratenrock, Dekorationen und
Regenschirm, ungefähr so aus wie ein biederer Kriegerverein. Im Verlauf des
Abends stießen wir aber auf Gesichter, die ebensogut amerikanischen Farmern
hätten gehören können, und am Schluß hatte ich das unbestimmte Gefühl, das
sich in den nächsten Tagen verdichtete: Hier bildet sich ein tiors neae, der über
kurz oder lang an die Pforten des Kreisparlameuts pochen wird. Etwas
eigentümlich berührte mich die von einem meiner Nebensitzer unter aufmerksamem
Zuhören der übrigen gestellte Frage: „Wann bekommen wir unsre Stellen als
freies Eigentum?" Die erschöpfende Antwort — die ich ihm nicht geben
konnte — wäre folgende gewesen: „Eigentümer Ihres »Rentenguts« sind Sie
seit dem Tage der Ausfertigung des Übergnbevertrags, gewisse Einschränkungen
Ihres freien Verfügungsrechts blieben aber auch dann bestehen, wenn Sie alle
finanziellen Verpflichtungen erfüllt, das heißt Ihre Rente bis auf die überhaupt
nicht ablösbaren letzten 10 Prozent abgelöst hätten."

Wer von der Ansiedlungskommission ein Rentengut übernimmt, braucht
für den Grund und Boden weder Umgeld noch Zieler zu bezahlen, sondern
nur eine jährliche sich gleich bleibende Rente, die 3 Prozent des Bodenwertes
beträgt. Die meisten Ansiedler bekommen von der Kommission auf Ansuchen
zum Bau und zur ersten Einrichtung des Hofes ein Darlehn von 2000 bis
3000 Mark: dieses Darlehn dagegen muß nicht bloß mit 3 Prozent verzinst,
sondern ebenfalls mit 3 Prozent amortisiert werden. Die Bodenrenke ist ewig
(wie die Zinsen einer Hypothek), wenn sie nicht mit dem 40- oder 33,3 fachen
Betrag der Jahresrente auf einmal oder in Raten abgelöst wird. Der Renten¬
gutsbesitzer kann dies jederzeit tun, der Staat kann die Ablösung aber erst
fünfzig Jahre nach der Gutsübergabe verlangen und hat dann nur den 25 fachen
Betrag der Jahresrente zu fordern. Zehn Prozent der Rente sind, wie oben
bemerkt, nicht ablösbar.

Als Gegenleistung gegen diese außerordentlich bequemen Zahlungsbedin¬
gungen muß der Rentengutsbesitzer aber bei der Auflassung dem Staat das


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/76>, abgerufen am 24.07.2024.