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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Mutualismus und Neuprotcktionismu5

Typs darauf, den Erzeuger zu schützen, so will der Neuprotektionismus den
Güterumlauf von der Erzcugungsstätte bis zum Verbrauch durch die Autorität
des Staats so regulieren, wie es deu Interessen aller entspricht. Die Keime
dieser weitausschcmendeu, auf den Kommunismus hindrängenden Politik finden
sich schon in den sozialen Gesetzen der einzelnen Staaten, lange bevor sich diese im
Commonwealth zu einem einheitlichen Staatswesen zusammenschlossen. Victoria
erließ in den Jahren 1895 bis 1900 mehrere Novellen zu dem ältern Fabrik¬
gesetz (^.ot to g-invita tue ^aotories ann LKops), die darauf zugeschnitten waren,
die lohndrückende Chineseuarbeit namentlich in den s^sateä inclustriss unmöglich
zu machen. Erzeugnisse chinesischer Arbeiter mußten fortan durch eine Marke
gekennzeichnet werden; außerdem wurde zum erstenmal der Versuch unternommen,
die Lohnsätze von Staats wegen zu regeln, indem Mindestlöhne von 2s 6 ä
in allen Werkstattbetrieben festgesetzt wurden. Westaustralien. Neusüdwales, Neu¬
seeland erließen in derselben Zeit eine Reihe Gesetze gleichen Charakters.

Schon hier tritt das Erstlingsmotiv des Neuprotektionismus scharf hervor:
der Ncissenkampf. Das "weiße Australien" war früher und heftiger als irgend¬
ein andres Land der Gefahr ausgesetzt, durch die Anspruchslosigkeit, der gelben
Arbeiter in der Lebenshaltung auf eine Stufe hinabgedrückt zu werden, auf der
die Europäer kaum vegetieren konnten. Dabei befand man sich auch insofern
in einer besonders Übeln Lage, als man nicht durch einen großen europäischen
Zuwandrerstrom dem farbigen Element einen wachsenden weißen Wall ent¬
gegenstellen konnte. Man brauchte Arbeitskräfte zur Erschließung des kultur¬
rohen Landes, scheute deshalb lange vor übermäßig scharfen Einwandrungsgesetzen
zurück und sah das beste Schutzmittel in der Festsetzung von Mindestlöhnen.

Um eben dieser Rassenkümpfe willen fanden die Ideen der britischen
Imperialisten in keiner Kolonie so günstige Aufnahme wie in Anstralien. Ein
Parkes, ein Bartor begeisterten die Menge für den Impöriiü Oomwonvealtli,
der, im Schutz des Mutterlandes stehend und mit diesem als vns xsoxls vnd,
vns äöstiv^ solidarisch, das Bollwerk der weißen Weltherrschaft im gelben Osten
sein solle. Solche nationale Begeisterung war es, die es an der Wende des
Jahrhunderts vermochte, alle die Gegensätze zu überwinden, die sich der
Föderation der australischen Staaten entgegenstellten: die Verschiedenheit der
Zollpolitik, der Finanzverfassnng, der wirtschaftlichen Lage überhaupt.

Das parlamentarisch-demokratische Regierungssystem wurde durch die
australische Bundesverfassung so rein und konsequent wie nirgends sonst aus¬
gebildet. Die Vertreter der I^SKisIg-lips ^ssomdl^ wie des I^Aiklativs Oounoil
gehen aus allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen hervor. Es gibt keine
Vertretung bevorzugter höherer Stände; die natürlich radikal-demokratisch
gesinnte Arbeiterpartei behauptet mehr als ein Viertel aller Sitze im Unterhaus
wie im Oberhaus und hat zeitweise die Ministersessel besetzt. Durch den Einfluß
dieser Partei wurde die Bundesgewalt nach der endgiltigen Verfassung, die am
1. Januar 1901 in Kraft trat, mit den wichtigsten sozialgesetzgeberischen Rechten


Mutualismus und Neuprotcktionismu5

Typs darauf, den Erzeuger zu schützen, so will der Neuprotektionismus den
Güterumlauf von der Erzcugungsstätte bis zum Verbrauch durch die Autorität
des Staats so regulieren, wie es deu Interessen aller entspricht. Die Keime
dieser weitausschcmendeu, auf den Kommunismus hindrängenden Politik finden
sich schon in den sozialen Gesetzen der einzelnen Staaten, lange bevor sich diese im
Commonwealth zu einem einheitlichen Staatswesen zusammenschlossen. Victoria
erließ in den Jahren 1895 bis 1900 mehrere Novellen zu dem ältern Fabrik¬
gesetz (^.ot to g-invita tue ^aotories ann LKops), die darauf zugeschnitten waren,
die lohndrückende Chineseuarbeit namentlich in den s^sateä inclustriss unmöglich
zu machen. Erzeugnisse chinesischer Arbeiter mußten fortan durch eine Marke
gekennzeichnet werden; außerdem wurde zum erstenmal der Versuch unternommen,
die Lohnsätze von Staats wegen zu regeln, indem Mindestlöhne von 2s 6 ä
in allen Werkstattbetrieben festgesetzt wurden. Westaustralien. Neusüdwales, Neu¬
seeland erließen in derselben Zeit eine Reihe Gesetze gleichen Charakters.

Schon hier tritt das Erstlingsmotiv des Neuprotektionismus scharf hervor:
der Ncissenkampf. Das „weiße Australien" war früher und heftiger als irgend¬
ein andres Land der Gefahr ausgesetzt, durch die Anspruchslosigkeit, der gelben
Arbeiter in der Lebenshaltung auf eine Stufe hinabgedrückt zu werden, auf der
die Europäer kaum vegetieren konnten. Dabei befand man sich auch insofern
in einer besonders Übeln Lage, als man nicht durch einen großen europäischen
Zuwandrerstrom dem farbigen Element einen wachsenden weißen Wall ent¬
gegenstellen konnte. Man brauchte Arbeitskräfte zur Erschließung des kultur¬
rohen Landes, scheute deshalb lange vor übermäßig scharfen Einwandrungsgesetzen
zurück und sah das beste Schutzmittel in der Festsetzung von Mindestlöhnen.

Um eben dieser Rassenkümpfe willen fanden die Ideen der britischen
Imperialisten in keiner Kolonie so günstige Aufnahme wie in Anstralien. Ein
Parkes, ein Bartor begeisterten die Menge für den Impöriiü Oomwonvealtli,
der, im Schutz des Mutterlandes stehend und mit diesem als vns xsoxls vnd,
vns äöstiv^ solidarisch, das Bollwerk der weißen Weltherrschaft im gelben Osten
sein solle. Solche nationale Begeisterung war es, die es an der Wende des
Jahrhunderts vermochte, alle die Gegensätze zu überwinden, die sich der
Föderation der australischen Staaten entgegenstellten: die Verschiedenheit der
Zollpolitik, der Finanzverfassnng, der wirtschaftlichen Lage überhaupt.

Das parlamentarisch-demokratische Regierungssystem wurde durch die
australische Bundesverfassung so rein und konsequent wie nirgends sonst aus¬
gebildet. Die Vertreter der I^SKisIg-lips ^ssomdl^ wie des I^Aiklativs Oounoil
gehen aus allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen hervor. Es gibt keine
Vertretung bevorzugter höherer Stände; die natürlich radikal-demokratisch
gesinnte Arbeiterpartei behauptet mehr als ein Viertel aller Sitze im Unterhaus
wie im Oberhaus und hat zeitweise die Ministersessel besetzt. Durch den Einfluß
dieser Partei wurde die Bundesgewalt nach der endgiltigen Verfassung, die am
1. Januar 1901 in Kraft trat, mit den wichtigsten sozialgesetzgeberischen Rechten


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[0356] Mutualismus und Neuprotcktionismu5 Typs darauf, den Erzeuger zu schützen, so will der Neuprotektionismus den Güterumlauf von der Erzcugungsstätte bis zum Verbrauch durch die Autorität des Staats so regulieren, wie es deu Interessen aller entspricht. Die Keime dieser weitausschcmendeu, auf den Kommunismus hindrängenden Politik finden sich schon in den sozialen Gesetzen der einzelnen Staaten, lange bevor sich diese im Commonwealth zu einem einheitlichen Staatswesen zusammenschlossen. Victoria erließ in den Jahren 1895 bis 1900 mehrere Novellen zu dem ältern Fabrik¬ gesetz (^.ot to g-invita tue ^aotories ann LKops), die darauf zugeschnitten waren, die lohndrückende Chineseuarbeit namentlich in den s^sateä inclustriss unmöglich zu machen. Erzeugnisse chinesischer Arbeiter mußten fortan durch eine Marke gekennzeichnet werden; außerdem wurde zum erstenmal der Versuch unternommen, die Lohnsätze von Staats wegen zu regeln, indem Mindestlöhne von 2s 6 ä in allen Werkstattbetrieben festgesetzt wurden. Westaustralien. Neusüdwales, Neu¬ seeland erließen in derselben Zeit eine Reihe Gesetze gleichen Charakters. Schon hier tritt das Erstlingsmotiv des Neuprotektionismus scharf hervor: der Ncissenkampf. Das „weiße Australien" war früher und heftiger als irgend¬ ein andres Land der Gefahr ausgesetzt, durch die Anspruchslosigkeit, der gelben Arbeiter in der Lebenshaltung auf eine Stufe hinabgedrückt zu werden, auf der die Europäer kaum vegetieren konnten. Dabei befand man sich auch insofern in einer besonders Übeln Lage, als man nicht durch einen großen europäischen Zuwandrerstrom dem farbigen Element einen wachsenden weißen Wall ent¬ gegenstellen konnte. Man brauchte Arbeitskräfte zur Erschließung des kultur¬ rohen Landes, scheute deshalb lange vor übermäßig scharfen Einwandrungsgesetzen zurück und sah das beste Schutzmittel in der Festsetzung von Mindestlöhnen. Um eben dieser Rassenkümpfe willen fanden die Ideen der britischen Imperialisten in keiner Kolonie so günstige Aufnahme wie in Anstralien. Ein Parkes, ein Bartor begeisterten die Menge für den Impöriiü Oomwonvealtli, der, im Schutz des Mutterlandes stehend und mit diesem als vns xsoxls vnd, vns äöstiv^ solidarisch, das Bollwerk der weißen Weltherrschaft im gelben Osten sein solle. Solche nationale Begeisterung war es, die es an der Wende des Jahrhunderts vermochte, alle die Gegensätze zu überwinden, die sich der Föderation der australischen Staaten entgegenstellten: die Verschiedenheit der Zollpolitik, der Finanzverfassnng, der wirtschaftlichen Lage überhaupt. Das parlamentarisch-demokratische Regierungssystem wurde durch die australische Bundesverfassung so rein und konsequent wie nirgends sonst aus¬ gebildet. Die Vertreter der I^SKisIg-lips ^ssomdl^ wie des I^Aiklativs Oounoil gehen aus allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen hervor. Es gibt keine Vertretung bevorzugter höherer Stände; die natürlich radikal-demokratisch gesinnte Arbeiterpartei behauptet mehr als ein Viertel aller Sitze im Unterhaus wie im Oberhaus und hat zeitweise die Ministersessel besetzt. Durch den Einfluß dieser Partei wurde die Bundesgewalt nach der endgiltigen Verfassung, die am 1. Januar 1901 in Kraft trat, mit den wichtigsten sozialgesetzgeberischen Rechten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/356>, abgerufen am 24.07.2024.