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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

Dazu sei bemerkt, daß nach der Geschäftsübung des Gouvernementsrats
das Protokoll der vorhergehenden Sitzung erst Giltigkeit erlangte, nachdem es
in der nachfolgenden verlesen, gegebnenfalls berichtigt und dann von der
Versammlung genehmigt worden war. Die Gegenerklärung der Gönvernements-
ratsmitglieder vom 28. Februar lautete:

Euer Exzellenz haben wir auf das Schreiben vom 16. dieses Monats
folgendes zu erwidern:

Wir halten die darin gemachten Vorwürfe für so verletzend, daß wir es
ablehnen müssen, weiteren Schriftwechsel mit Eurer Exzellenz in der Angelegenheit
zu führen.

Zugleich zwingt uns der Inhalt des angeführten Schreibens zu einer Be¬
schwerde bei dem Herrn Staatssekretär des Reichskolonialamts.

(Unterschriften.)

In den verschiednen seitdem stattgefundnen Besprechungen hat der
Gouverneur hervorgehoben, daß in der Tat die Fertigung der Schreibarbeit
unter Zuhilfenahme eines Vervielfältigungsapparats nicht eher zu Ende kam.
Eine solche äußerliche Ursache wäre aber für die Bestimmung des Vorlage¬
termins nicht allein ausschlaggebend gewesen. Der entscheidende Grund, warum
er den Termin für die Sitzung unmittelbar nach Abgabe des Tarifs an die
Gouvernementsratsmitglieder anberaumt hatte, sei darin zu sehen, daß die
Mitglieder (Geschäftsleute, Pflanzer und Missionare) aus der früher als Dritte
erlangten Kenntnis hätten Vorteile diesen gegenüber ziehen können. Er hätte
nach seiner Meinung die Rücksichtnahme und Gerechtigkeit gegen die andern
Erwerbsstände abseits der Blanchebucht verletzt, denen rechtzeitig eine Kunde
nicht mehr hätte zugehn können.

Die Ankündigung der Beschwerde an den Staatssekretär beantwortete der
Gouverneur mit dem oben erwähnten Antrag beim Bezirksgericht, die folgenden
Wortlaut hat:

In der Sitzung des Gouvernementsrates vom 1. Februar 1909 verlas
Pater Dicks als Wortführer der außeramtlichen Mitglieder eine Erklärung, in
der sich folgende Stelle findet:

Der Gouvernementsrat sah sich daher Plötzlich außerstande, sein den An¬
siedlern in der Versammlung vom 26. Mai gegebnes Wort einzulösen, nachdem
der Kaiserliche Gouverneur sich über seine den außeramtlichen Mitgliedern des von
ihm erwählten Gouvernementsrats gegebnen Zusicherungen hinweggesetzt hatte.

Die Eingabe wurde mir überreicht und unterzeichnet von den Herren E. Timm,
G. Kaumann, H. Fellmann, R. Wolff, I. Dicks, F. Ehemann, F. Guyot. Ich
habe sofort den Wortführer und die außeramtlichen Mitglieder darauf hinge¬
wiesen, daß ihre Unterstellung zu der an mich gerichteten Frage tatsächlich unrichtig
sei. Sie haben es nicht der Mühe wert erachtet, daraufhin eine Aufklärung herbei¬
zuführen oder auf diese meine Einwendungen tatsächlicher Natur einzugehen, sondern
legten nach der Vereinbarung der an mich gerichteten Frage ihr Amt nieder.

Soweit diese Handlung ein Protest sein soll gegen die Einführung der
Zollverordnung und des Zolltarifs vom 10. Juni 1908 wie gegen die Aus-
schließung einer Gnadenfrist oder ihre Veröffentlichung gegen den Widerspruch


Grenzboten IV 1909 l7
Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

Dazu sei bemerkt, daß nach der Geschäftsübung des Gouvernementsrats
das Protokoll der vorhergehenden Sitzung erst Giltigkeit erlangte, nachdem es
in der nachfolgenden verlesen, gegebnenfalls berichtigt und dann von der
Versammlung genehmigt worden war. Die Gegenerklärung der Gönvernements-
ratsmitglieder vom 28. Februar lautete:

Euer Exzellenz haben wir auf das Schreiben vom 16. dieses Monats
folgendes zu erwidern:

Wir halten die darin gemachten Vorwürfe für so verletzend, daß wir es
ablehnen müssen, weiteren Schriftwechsel mit Eurer Exzellenz in der Angelegenheit
zu führen.

Zugleich zwingt uns der Inhalt des angeführten Schreibens zu einer Be¬
schwerde bei dem Herrn Staatssekretär des Reichskolonialamts.

(Unterschriften.)

In den verschiednen seitdem stattgefundnen Besprechungen hat der
Gouverneur hervorgehoben, daß in der Tat die Fertigung der Schreibarbeit
unter Zuhilfenahme eines Vervielfältigungsapparats nicht eher zu Ende kam.
Eine solche äußerliche Ursache wäre aber für die Bestimmung des Vorlage¬
termins nicht allein ausschlaggebend gewesen. Der entscheidende Grund, warum
er den Termin für die Sitzung unmittelbar nach Abgabe des Tarifs an die
Gouvernementsratsmitglieder anberaumt hatte, sei darin zu sehen, daß die
Mitglieder (Geschäftsleute, Pflanzer und Missionare) aus der früher als Dritte
erlangten Kenntnis hätten Vorteile diesen gegenüber ziehen können. Er hätte
nach seiner Meinung die Rücksichtnahme und Gerechtigkeit gegen die andern
Erwerbsstände abseits der Blanchebucht verletzt, denen rechtzeitig eine Kunde
nicht mehr hätte zugehn können.

Die Ankündigung der Beschwerde an den Staatssekretär beantwortete der
Gouverneur mit dem oben erwähnten Antrag beim Bezirksgericht, die folgenden
Wortlaut hat:

In der Sitzung des Gouvernementsrates vom 1. Februar 1909 verlas
Pater Dicks als Wortführer der außeramtlichen Mitglieder eine Erklärung, in
der sich folgende Stelle findet:

Der Gouvernementsrat sah sich daher Plötzlich außerstande, sein den An¬
siedlern in der Versammlung vom 26. Mai gegebnes Wort einzulösen, nachdem
der Kaiserliche Gouverneur sich über seine den außeramtlichen Mitgliedern des von
ihm erwählten Gouvernementsrats gegebnen Zusicherungen hinweggesetzt hatte.

Die Eingabe wurde mir überreicht und unterzeichnet von den Herren E. Timm,
G. Kaumann, H. Fellmann, R. Wolff, I. Dicks, F. Ehemann, F. Guyot. Ich
habe sofort den Wortführer und die außeramtlichen Mitglieder darauf hinge¬
wiesen, daß ihre Unterstellung zu der an mich gerichteten Frage tatsächlich unrichtig
sei. Sie haben es nicht der Mühe wert erachtet, daraufhin eine Aufklärung herbei¬
zuführen oder auf diese meine Einwendungen tatsächlicher Natur einzugehen, sondern
legten nach der Vereinbarung der an mich gerichteten Frage ihr Amt nieder.

Soweit diese Handlung ein Protest sein soll gegen die Einführung der
Zollverordnung und des Zolltarifs vom 10. Juni 1908 wie gegen die Aus-
schließung einer Gnadenfrist oder ihre Veröffentlichung gegen den Widerspruch


Grenzboten IV 1909 l7
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[0137] Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea Dazu sei bemerkt, daß nach der Geschäftsübung des Gouvernementsrats das Protokoll der vorhergehenden Sitzung erst Giltigkeit erlangte, nachdem es in der nachfolgenden verlesen, gegebnenfalls berichtigt und dann von der Versammlung genehmigt worden war. Die Gegenerklärung der Gönvernements- ratsmitglieder vom 28. Februar lautete: Euer Exzellenz haben wir auf das Schreiben vom 16. dieses Monats folgendes zu erwidern: Wir halten die darin gemachten Vorwürfe für so verletzend, daß wir es ablehnen müssen, weiteren Schriftwechsel mit Eurer Exzellenz in der Angelegenheit zu führen. Zugleich zwingt uns der Inhalt des angeführten Schreibens zu einer Be¬ schwerde bei dem Herrn Staatssekretär des Reichskolonialamts. (Unterschriften.) In den verschiednen seitdem stattgefundnen Besprechungen hat der Gouverneur hervorgehoben, daß in der Tat die Fertigung der Schreibarbeit unter Zuhilfenahme eines Vervielfältigungsapparats nicht eher zu Ende kam. Eine solche äußerliche Ursache wäre aber für die Bestimmung des Vorlage¬ termins nicht allein ausschlaggebend gewesen. Der entscheidende Grund, warum er den Termin für die Sitzung unmittelbar nach Abgabe des Tarifs an die Gouvernementsratsmitglieder anberaumt hatte, sei darin zu sehen, daß die Mitglieder (Geschäftsleute, Pflanzer und Missionare) aus der früher als Dritte erlangten Kenntnis hätten Vorteile diesen gegenüber ziehen können. Er hätte nach seiner Meinung die Rücksichtnahme und Gerechtigkeit gegen die andern Erwerbsstände abseits der Blanchebucht verletzt, denen rechtzeitig eine Kunde nicht mehr hätte zugehn können. Die Ankündigung der Beschwerde an den Staatssekretär beantwortete der Gouverneur mit dem oben erwähnten Antrag beim Bezirksgericht, die folgenden Wortlaut hat: In der Sitzung des Gouvernementsrates vom 1. Februar 1909 verlas Pater Dicks als Wortführer der außeramtlichen Mitglieder eine Erklärung, in der sich folgende Stelle findet: Der Gouvernementsrat sah sich daher Plötzlich außerstande, sein den An¬ siedlern in der Versammlung vom 26. Mai gegebnes Wort einzulösen, nachdem der Kaiserliche Gouverneur sich über seine den außeramtlichen Mitgliedern des von ihm erwählten Gouvernementsrats gegebnen Zusicherungen hinweggesetzt hatte. Die Eingabe wurde mir überreicht und unterzeichnet von den Herren E. Timm, G. Kaumann, H. Fellmann, R. Wolff, I. Dicks, F. Ehemann, F. Guyot. Ich habe sofort den Wortführer und die außeramtlichen Mitglieder darauf hinge¬ wiesen, daß ihre Unterstellung zu der an mich gerichteten Frage tatsächlich unrichtig sei. Sie haben es nicht der Mühe wert erachtet, daraufhin eine Aufklärung herbei¬ zuführen oder auf diese meine Einwendungen tatsächlicher Natur einzugehen, sondern legten nach der Vereinbarung der an mich gerichteten Frage ihr Amt nieder. Soweit diese Handlung ein Protest sein soll gegen die Einführung der Zollverordnung und des Zolltarifs vom 10. Juni 1908 wie gegen die Aus- schließung einer Gnadenfrist oder ihre Veröffentlichung gegen den Widerspruch Grenzboten IV 1909 l7

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/137>, abgerufen am 24.07.2024.