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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

des übertragnen Amtes aber nicht besonders erwähnt. Ich nehme die Niederlegung
ausdrücklich an und ersuche die Herren, die Ernennungsurkunden mir zu übermitteln.

Das Amt haben niedergelegt vier stellvertretende außeramtliche und drei
außeramtliche Mitglieder. Im Amt sind verblieben drei cmßeramtliche und drei
stellvertretende Mitglieder. Die Einberufung des Gouvernementsrats zu meldem
Beratungen würde damit möglich erscheinen. Ich nehme unter den obwaltenden
Verhältnissen für die laufende Sitzungsperiode hiervon Umgang, wenn nicht seitens
der im Amt verblichnen Mitglieder Antrag hierauf gestellt werden wird.

Hervorgehoben muß werden, daß der Gouverneur vermeidet, sachlich das
Vorgehn der Mitglieder zu kritisieren. Er beschäftigt sich mit der Kundgebung
nach der formellen und der persönlichen Seite. Die Mitglieder haben dieses
Schreiben unter dem 11. Februar beantwortet wie folgt:

..Wir beehren uns Euer Excellenz den Empfang des gefälligen Schreibens
vom 3. dieses Monats zu bestätigen und darauf folgendes zu erwidern:

Wir halten es nicht für gerechtfertigt, die von uns am 1. Februar an
Eure Exzellenz gestellte Anfrage "unter Beiseiteschiebung der vorausgehenden
Darlegungen" getrennt zu behandeln, da dieselbe dahin lautete, ob Garantien
dafür gegeben werden, daß das in den vorhergehenden Ausführungen geschilderte
Verfahren nicht wieder vorkomme.

Damit füllt die Schlußfolgerung, daß wir die Umwandlung des Gouver-
nementsrats aus einer beratenden in eine bestimmende Körperschaft angestrebt
hätten, von selbst fort.

Es ist bedauerlich, daß der so außerordentlich wichtige Vorbehalt Euer
Exzellenz, nur dann erneut in eine Beratung einzutreten, wenn Euer Exzellenz
nicht mit andrer Weisung versehen werden würden, nicht in das von Euer
Exzellenz gezeichnete Sitzungsprotokoll aufgenommen ist.

Wir haben von der Erklärung Euer Exzellenz Kenntnis genommen, daß
Euer Exzellenz von Amts wegen nicht verpflichtet waren, nach Rückkehr von Jay
besonders eine Versammlung des Gouvernementsrats einzuberufen, um zu er¬
klären, welche Gründe die sofortige Einführung der Zollverordnung erheischt
haben; nachdem wir aber Euer Exzellenz in der Sitzung vom 19. Mai a. x.
ein Entgegenkommen darin gezeigt haben, daß wir in die Beratungen eingetreten
sind, trotzdem die Versammlung nicht in der sonst üblichen Weise und unter Nicht¬
beachtung des Paragraphen 9 der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. De¬
zember 1903 betreffend die Bildung von Gouvernementsräten, welcher lautet:

Den Mitgliedern ist rechtzeitig vou der für die Sitzungen aufgestellte"
Tagesordnung Kenntnis zu geben.

anberaumt war. Hütten wir diese Einberufung trotzdem erwarten dürfen.

Nach der Äußerung Euer Exzellenz in der Sitzung von. 19. Mal mußten
wir annehmen, daß Euer Exzellenz nur notgedrungen die Bestimmungen des
erwähnten Paragraphen außer acht gelassen haben, denn es heißt in dem
Protokoll zu jener Sitzung:

daß es nicht früher möglich gewesen wäre (Zusendung des Tarifs), weil die
Drucklegung nicht eher konnte abgeschlossen werden,


Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

des übertragnen Amtes aber nicht besonders erwähnt. Ich nehme die Niederlegung
ausdrücklich an und ersuche die Herren, die Ernennungsurkunden mir zu übermitteln.

Das Amt haben niedergelegt vier stellvertretende außeramtliche und drei
außeramtliche Mitglieder. Im Amt sind verblieben drei cmßeramtliche und drei
stellvertretende Mitglieder. Die Einberufung des Gouvernementsrats zu meldem
Beratungen würde damit möglich erscheinen. Ich nehme unter den obwaltenden
Verhältnissen für die laufende Sitzungsperiode hiervon Umgang, wenn nicht seitens
der im Amt verblichnen Mitglieder Antrag hierauf gestellt werden wird.

Hervorgehoben muß werden, daß der Gouverneur vermeidet, sachlich das
Vorgehn der Mitglieder zu kritisieren. Er beschäftigt sich mit der Kundgebung
nach der formellen und der persönlichen Seite. Die Mitglieder haben dieses
Schreiben unter dem 11. Februar beantwortet wie folgt:

..Wir beehren uns Euer Excellenz den Empfang des gefälligen Schreibens
vom 3. dieses Monats zu bestätigen und darauf folgendes zu erwidern:

Wir halten es nicht für gerechtfertigt, die von uns am 1. Februar an
Eure Exzellenz gestellte Anfrage »unter Beiseiteschiebung der vorausgehenden
Darlegungen« getrennt zu behandeln, da dieselbe dahin lautete, ob Garantien
dafür gegeben werden, daß das in den vorhergehenden Ausführungen geschilderte
Verfahren nicht wieder vorkomme.

Damit füllt die Schlußfolgerung, daß wir die Umwandlung des Gouver-
nementsrats aus einer beratenden in eine bestimmende Körperschaft angestrebt
hätten, von selbst fort.

Es ist bedauerlich, daß der so außerordentlich wichtige Vorbehalt Euer
Exzellenz, nur dann erneut in eine Beratung einzutreten, wenn Euer Exzellenz
nicht mit andrer Weisung versehen werden würden, nicht in das von Euer
Exzellenz gezeichnete Sitzungsprotokoll aufgenommen ist.

Wir haben von der Erklärung Euer Exzellenz Kenntnis genommen, daß
Euer Exzellenz von Amts wegen nicht verpflichtet waren, nach Rückkehr von Jay
besonders eine Versammlung des Gouvernementsrats einzuberufen, um zu er¬
klären, welche Gründe die sofortige Einführung der Zollverordnung erheischt
haben; nachdem wir aber Euer Exzellenz in der Sitzung vom 19. Mai a. x.
ein Entgegenkommen darin gezeigt haben, daß wir in die Beratungen eingetreten
sind, trotzdem die Versammlung nicht in der sonst üblichen Weise und unter Nicht¬
beachtung des Paragraphen 9 der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. De¬
zember 1903 betreffend die Bildung von Gouvernementsräten, welcher lautet:

Den Mitgliedern ist rechtzeitig vou der für die Sitzungen aufgestellte»
Tagesordnung Kenntnis zu geben.

anberaumt war. Hütten wir diese Einberufung trotzdem erwarten dürfen.

Nach der Äußerung Euer Exzellenz in der Sitzung von. 19. Mal mußten
wir annehmen, daß Euer Exzellenz nur notgedrungen die Bestimmungen des
erwähnten Paragraphen außer acht gelassen haben, denn es heißt in dem
Protokoll zu jener Sitzung:

daß es nicht früher möglich gewesen wäre (Zusendung des Tarifs), weil die
Drucklegung nicht eher konnte abgeschlossen werden,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/135>, abgerufen am 24.07.2024.