Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches dieser Steuer kommt es also nicht ans den Ertrag an, sondern nur auf den Zweck! Die Notwendigkeit einer solchen erziehenden Steuer ist auch von der Kolonial¬ Beide Steuern, die Wehr- wie die Wahlsteuer, können nur Rcichsstenern sein. Wenn es wahr ist, was Justus Möser sagt, daß der geringste Mann in England Der kleine Meyer. Die siebente, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Maßgebliches und Unmaßgebliches dieser Steuer kommt es also nicht ans den Ertrag an, sondern nur auf den Zweck! Die Notwendigkeit einer solchen erziehenden Steuer ist auch von der Kolonial¬ Beide Steuern, die Wehr- wie die Wahlsteuer, können nur Rcichsstenern sein. Wenn es wahr ist, was Justus Möser sagt, daß der geringste Mann in England Der kleine Meyer. Die siebente, gänzlich neubearbeitete und vermehrte <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0587" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/314290"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_3036" prev="#ID_3035"> dieser Steuer kommt es also nicht ans den Ertrag an, sondern nur auf den Zweck!<lb/> bei dem nicht' waffenfähigen oder überschüssigen Teil der erwachsnen männlichen<lb/> Bevölkerung den Reichsgedankcn stärken zu helfend Wenn mau in Frankreich,' wo<lb/> man diese Steuer schon hat, daran denkt, sie wieder abzuschaffen, weil sie zu wenig<lb/> einbringt, lo verkennt man eben den Charakter dieser Steuer- Man sollte immer<lb/> den Standpunkt festhalten, daß das ganze Volk zur Selbstverteidigung verpflichtet ist,<lb/> daß das Volk jeden jungen Mann zum Dienst mit der Waffe oder zur Steuer<lb/> heranzieht, um ihn zur Mitarbeit an dem Volksstaate zu erziehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_3037"> Die Notwendigkeit einer solchen erziehenden Steuer ist auch von der Kolonial¬<lb/> verwaltung anerkannt worden, indem sie durch die Hüttensteücr die eingeborne Be¬<lb/> völkerung zur Arbeit erzieht und an den Staatsgedanken gewöhnt. So sollte man<lb/> getrost auch eine Wehrsteuer einrichten. Das Volk hat eben das Wehrrecht, d.h. das<lb/> Recht, jedem Manne die Wehrpflicht in dieser öder jener Form aufzuerlegen. Ist dieser<lb/> Gedanke richtig, so liegt es nahe, auch noch ein andres erziehendes Mittel anzuwenden,<lb/> um den einzelnen Bürger sich in den Volksstaat einleben zu lassen. Dieses Mittel<lb/> ist die Wahlsteuer. Es ist eigentümlich, daß man meist von einem Wahlrecht spricht,<lb/> nicht von einer Wahlpflicht. Warum soll man aber nicht, wie Man von einer<lb/> Wehrpflicht spricht, so auch das Wählen zur Pflicht machen? Das Volk legt einem<lb/> jeden, der im Besitze des Wahlrechts ist, die Wahlpflicht auf und im Falle der Nicht¬<lb/> erfüllung? der Pflicht eine Steuer, deren Höhe sich nach der Einkommensteuer richten<lb/> wird/ Auf den Ertrag kommt es auch bei dieser Steuer nicht an, weil sie erziehenden<lb/> Charakter hat. Diese Steuer soll den Teil unsers Volkes, der- für den Reichs¬<lb/> gedanken noch nicht das rechte Verständnis hat und ihm deshalb auch nicht die rechte<lb/> Teilnahme entgegenbringt, zur Mitarbeit erziehen und wird gewiß eine größere<lb/> Teilnahme an den Wahlen bewirten. Eine Partei wird freilich mit dieser Steuer<lb/> nicht zufrieden sein: die sozialdemokratische,! da.ihre Wähler'schon jetzt vollzählig an<lb/> der Wahlurne erscheinen, während ihr die andern Parteien durch größere Teilnahme<lb/> an den Wahlen Abbruch tun würden. ^^ ^ !^'- ? - ? ! ^ . i ü-n ;?</p><lb/> <p xml:id="ID_3038"> Beide Steuern, die Wehr- wie die Wahlsteuer, können nur Rcichsstenern sein.<lb/> Ob jemand und wer von diesen Steuern befreit werden soll, das sind Fragen, deren<lb/> Beantwortung nicht schwer fallen wird; wenn Man nur erst die Richtigkeit dieser<lb/> Reichssleuern anerkannt hat. Nach meiner Meinung sollte man von der Wehrsteuer<lb/> nur den armen, kranken, d. h. den nicht erwerbs- und steuerfähigen, von der Wahl¬<lb/> steuer auch den durch Krankheit behinderten Mann befreien. Daß die Wehrsteuer nnr<lb/> so lange erhoben wird, wie die Wehrpflicht dauert, ist selbstverständlich.</p><lb/> <p xml:id="ID_3039"> Wenn es wahr ist, was Justus Möser sagt, daß der geringste Mann in England<lb/> das allgemeine Wohl zu seiner privaten Angelegenheit mache, so müssen wir bekennen,<lb/> daß wir von diesem Ziele noch ziemlich weit entfernt sind, glauben aber, daß wir es<lb/> erreichen werden, aber nicht durch Belehrung allein, sondern durch Erziehung, als<lb/> deren wenn auch kleine Mittel man die Wehr- und Wahlsteuer nicht verachten sollte.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Der kleine Meyer.</head> <p xml:id="ID_3040" next="#ID_3041"> Die siebente, gänzlich neubearbeitete und vermehrte<lb/> Auflage von Meyers Kleinem Konversationslexikon, die mehr als 130000 Artikel,<lb/> 639 Bildertafeln, Karten und Pläne sowie 127 Textbeilagen enthält, ist Nun<lb/> vollendet. Auch von dem eben erschienenen sechsten und letzten Bande läßt sich<lb/> nur wiederholen: die naturwissenschaftlichen Artikel (zum Beispiel Spektralanalyse,<lb/> Schutzeinrichtungen der Pflanzen und Tiere, Tiergeographie, Tertiär-, Trias-<lb/> formation), die technischen Abhandlungen wie Setzmaschine, Telegraphie, Theater<lb/> (mit Grundriß der Münchner Drehbühne), Torpedos und Terminen, Tropengebäude.<lb/> Wasserrad (samt Turbine), das Geographische und Topographische (der Artikel Wien<lb/> ist mit drei Plänen ausgestattet), das staatswissenschaftliche wie Weltverkehr ge¬<lb/> nügen vollständig dem Jnformationsbedürfnis des Laien. Unter den Buntdrucken</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0587]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
dieser Steuer kommt es also nicht ans den Ertrag an, sondern nur auf den Zweck!
bei dem nicht' waffenfähigen oder überschüssigen Teil der erwachsnen männlichen
Bevölkerung den Reichsgedankcn stärken zu helfend Wenn mau in Frankreich,' wo
man diese Steuer schon hat, daran denkt, sie wieder abzuschaffen, weil sie zu wenig
einbringt, lo verkennt man eben den Charakter dieser Steuer- Man sollte immer
den Standpunkt festhalten, daß das ganze Volk zur Selbstverteidigung verpflichtet ist,
daß das Volk jeden jungen Mann zum Dienst mit der Waffe oder zur Steuer
heranzieht, um ihn zur Mitarbeit an dem Volksstaate zu erziehen.
Die Notwendigkeit einer solchen erziehenden Steuer ist auch von der Kolonial¬
verwaltung anerkannt worden, indem sie durch die Hüttensteücr die eingeborne Be¬
völkerung zur Arbeit erzieht und an den Staatsgedanken gewöhnt. So sollte man
getrost auch eine Wehrsteuer einrichten. Das Volk hat eben das Wehrrecht, d.h. das
Recht, jedem Manne die Wehrpflicht in dieser öder jener Form aufzuerlegen. Ist dieser
Gedanke richtig, so liegt es nahe, auch noch ein andres erziehendes Mittel anzuwenden,
um den einzelnen Bürger sich in den Volksstaat einleben zu lassen. Dieses Mittel
ist die Wahlsteuer. Es ist eigentümlich, daß man meist von einem Wahlrecht spricht,
nicht von einer Wahlpflicht. Warum soll man aber nicht, wie Man von einer
Wehrpflicht spricht, so auch das Wählen zur Pflicht machen? Das Volk legt einem
jeden, der im Besitze des Wahlrechts ist, die Wahlpflicht auf und im Falle der Nicht¬
erfüllung? der Pflicht eine Steuer, deren Höhe sich nach der Einkommensteuer richten
wird/ Auf den Ertrag kommt es auch bei dieser Steuer nicht an, weil sie erziehenden
Charakter hat. Diese Steuer soll den Teil unsers Volkes, der- für den Reichs¬
gedanken noch nicht das rechte Verständnis hat und ihm deshalb auch nicht die rechte
Teilnahme entgegenbringt, zur Mitarbeit erziehen und wird gewiß eine größere
Teilnahme an den Wahlen bewirten. Eine Partei wird freilich mit dieser Steuer
nicht zufrieden sein: die sozialdemokratische,! da.ihre Wähler'schon jetzt vollzählig an
der Wahlurne erscheinen, während ihr die andern Parteien durch größere Teilnahme
an den Wahlen Abbruch tun würden. ^^ ^ !^'- ? - ? ! ^ . i ü-n ;?
Beide Steuern, die Wehr- wie die Wahlsteuer, können nur Rcichsstenern sein.
Ob jemand und wer von diesen Steuern befreit werden soll, das sind Fragen, deren
Beantwortung nicht schwer fallen wird; wenn Man nur erst die Richtigkeit dieser
Reichssleuern anerkannt hat. Nach meiner Meinung sollte man von der Wehrsteuer
nur den armen, kranken, d. h. den nicht erwerbs- und steuerfähigen, von der Wahl¬
steuer auch den durch Krankheit behinderten Mann befreien. Daß die Wehrsteuer nnr
so lange erhoben wird, wie die Wehrpflicht dauert, ist selbstverständlich.
Wenn es wahr ist, was Justus Möser sagt, daß der geringste Mann in England
das allgemeine Wohl zu seiner privaten Angelegenheit mache, so müssen wir bekennen,
daß wir von diesem Ziele noch ziemlich weit entfernt sind, glauben aber, daß wir es
erreichen werden, aber nicht durch Belehrung allein, sondern durch Erziehung, als
deren wenn auch kleine Mittel man die Wehr- und Wahlsteuer nicht verachten sollte.
Der kleine Meyer. Die siebente, gänzlich neubearbeitete und vermehrte
Auflage von Meyers Kleinem Konversationslexikon, die mehr als 130000 Artikel,
639 Bildertafeln, Karten und Pläne sowie 127 Textbeilagen enthält, ist Nun
vollendet. Auch von dem eben erschienenen sechsten und letzten Bande läßt sich
nur wiederholen: die naturwissenschaftlichen Artikel (zum Beispiel Spektralanalyse,
Schutzeinrichtungen der Pflanzen und Tiere, Tiergeographie, Tertiär-, Trias-
formation), die technischen Abhandlungen wie Setzmaschine, Telegraphie, Theater
(mit Grundriß der Münchner Drehbühne), Torpedos und Terminen, Tropengebäude.
Wasserrad (samt Turbine), das Geographische und Topographische (der Artikel Wien
ist mit drei Plänen ausgestattet), das staatswissenschaftliche wie Weltverkehr ge¬
nügen vollständig dem Jnformationsbedürfnis des Laien. Unter den Buntdrucken
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