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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Von 7b auf 43 Millionen ein ausgesprochner Luxusgegenstand doch wohl eine un¬
gebührliche Schonung erfahren hat. Gerade darum dürfte die Tabakindustrie, die
diese glimpfliche Behandlung ihrer geschickten und energischen Agitation verdankt,
doch noch nicht die von ihr gewünschte Beruhigung finden, sobald sich, sei es durch
Fehlschätzungen bei der jetzigen Steuerreform, sei es durch die Steigerung des Be¬
darfs herausstellt, daß der Reichsschatz wieder Mangel leidet. Dann kann auch die
Weinsteuer, das Erbrecht des Staates und selbst die im letzten Parteienkampf auf
ihren eigentlichen Kern geläuterte Erbanfallsteuer wieder in Frage kommen. Denn
in der Zukunft brauchen die Parteiverhältnisse nicht gerade wieder so zu liegen,
daß wegen der letzten Steuer zwischen zwei großen Parteigruppen ein parlamen¬
tarischer Machtkampf um gewisse, der finanziellen Frage gänzlich fernliegende poli¬
tische Grundsätze ausgefochten wird. Doch das sind vorläufig uoch Zukunftsfragen,
über die man sich nicht zu ereifern braucht. Möglichenfalls erweist sich die neue
Steuerreform bester als ihr Ruf.

Über die Haltung und Stellungnahme des Bundesrath ist viel geredet und
noch mehr gedruckt worden, aber nicht viel Gutes, denn das liegt dem immer über¬
legen kritisierenden Tone der Mehrzahl der deutschen Blätter gänzlich fern. Die
selbstprüfende Frage: Wie würdest du in diesem Falle selbst handeln, ja handeln
müssen? -- die allein ein objektives Urteil ermöglicht -- Pflegt man da niemals
an sich zu stellen. Es wird eben einfach pro oder kontra abgeurteilt, meist im Partei-
interesse, oft aus bloßer Überhebung. Solche bedenkliche Laxheit des Urteils darf
sich eine Reichsregierung nicht erlauben. Ohne Zweifel hat der Bundesrat einmütig
hinter dem vortrefflichen Steuerprogramm des Neichsschatzsekretärs gestanden, das
in der öffentlichen Meinung eine viel bessere Aufnahme fand als bei den Parteien
des Reichstags; ohne Zweifel teilte er auch die Meinung des Reichskanzlers, daß
die Steuerreform von der Mehrheit gemacht werden solle, die durch das letzte Reichs¬
tagswahlergebnis gewissermaßen dafür ausersehen, beauftragt zu sein schien. Der
Bundesrat trägt die Schuld nicht, daß er jetzt die Finanzreform von einer andern
Mehrheit annehmen muß. Es ist in der parlamentarischen Geschichte wohl kaum
ein Fall vorgekommen, daß eine Regierung das von ihr gewünschte, für das Wohl
des Landes notwendige Gesetz darum abgelehnt hätte, weil es ihr eine andre als
die vorausgesehene Mehrheit bewilligt hat. Daß man in gewissen Kreisen dem
Bundesrat eine solche politische Torheit ansinnen möchte, liegt der in verschiednen
Varianten und auch bei mehreren Anlässen wiederholten Behauptung zugrunde, er
sei umgefallen. Mit dergleichen Anschuldigungen mögen sich die Parteien unter¬
einander traktieren, dem Bundesrat gegenüber können sie keine Anwendung finden.
Einige wenige Ausnahmen abgerechnet, in denen es sich um kleinere und minder
wichtige Gesetze handelte, für die von vornherein die Übereinstimmung zwischen
beiden gesetzgebenden Körperschaften feststand, ist kein Gesetz zustande gekommen, das
nicht im Reichstage vorgenommne, mehr oder minder einschneidende Abänderungen
aufwies, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen mußte. stimmte er ihnen zu,
so hat bisher noch niemand behauptet, er sei umgefallen; häufig betrat er den
Weg der Verhandlungen, die in der Regel zu einem Kompromiß zwischen ihm und
dem Reichstag führten; in seltnen Fällen -- und das ist unter Bismarck am häu-
figsten geschehn, lehnte er seine Zustimmung ab unter der Voraussicht, in der Zu¬
kunft im Reichstag zu einem bessern Ergebnis zu gelangen. So ist es gewesen
seit dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes bis zum heutigen
Tage. Die Ablehnungen des Bundesrath, der verfassungsmäßig dazu ebenso be¬
rechtigt ist wie der Reichstag, haben in der Regel in den Blättern und bei den
Parteien, die sich gekränkt fühlten, zu etlichen Geschrei über Reaktion u. tgi. geführt,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Von 7b auf 43 Millionen ein ausgesprochner Luxusgegenstand doch wohl eine un¬
gebührliche Schonung erfahren hat. Gerade darum dürfte die Tabakindustrie, die
diese glimpfliche Behandlung ihrer geschickten und energischen Agitation verdankt,
doch noch nicht die von ihr gewünschte Beruhigung finden, sobald sich, sei es durch
Fehlschätzungen bei der jetzigen Steuerreform, sei es durch die Steigerung des Be¬
darfs herausstellt, daß der Reichsschatz wieder Mangel leidet. Dann kann auch die
Weinsteuer, das Erbrecht des Staates und selbst die im letzten Parteienkampf auf
ihren eigentlichen Kern geläuterte Erbanfallsteuer wieder in Frage kommen. Denn
in der Zukunft brauchen die Parteiverhältnisse nicht gerade wieder so zu liegen,
daß wegen der letzten Steuer zwischen zwei großen Parteigruppen ein parlamen¬
tarischer Machtkampf um gewisse, der finanziellen Frage gänzlich fernliegende poli¬
tische Grundsätze ausgefochten wird. Doch das sind vorläufig uoch Zukunftsfragen,
über die man sich nicht zu ereifern braucht. Möglichenfalls erweist sich die neue
Steuerreform bester als ihr Ruf.

Über die Haltung und Stellungnahme des Bundesrath ist viel geredet und
noch mehr gedruckt worden, aber nicht viel Gutes, denn das liegt dem immer über¬
legen kritisierenden Tone der Mehrzahl der deutschen Blätter gänzlich fern. Die
selbstprüfende Frage: Wie würdest du in diesem Falle selbst handeln, ja handeln
müssen? — die allein ein objektives Urteil ermöglicht — Pflegt man da niemals
an sich zu stellen. Es wird eben einfach pro oder kontra abgeurteilt, meist im Partei-
interesse, oft aus bloßer Überhebung. Solche bedenkliche Laxheit des Urteils darf
sich eine Reichsregierung nicht erlauben. Ohne Zweifel hat der Bundesrat einmütig
hinter dem vortrefflichen Steuerprogramm des Neichsschatzsekretärs gestanden, das
in der öffentlichen Meinung eine viel bessere Aufnahme fand als bei den Parteien
des Reichstags; ohne Zweifel teilte er auch die Meinung des Reichskanzlers, daß
die Steuerreform von der Mehrheit gemacht werden solle, die durch das letzte Reichs¬
tagswahlergebnis gewissermaßen dafür ausersehen, beauftragt zu sein schien. Der
Bundesrat trägt die Schuld nicht, daß er jetzt die Finanzreform von einer andern
Mehrheit annehmen muß. Es ist in der parlamentarischen Geschichte wohl kaum
ein Fall vorgekommen, daß eine Regierung das von ihr gewünschte, für das Wohl
des Landes notwendige Gesetz darum abgelehnt hätte, weil es ihr eine andre als
die vorausgesehene Mehrheit bewilligt hat. Daß man in gewissen Kreisen dem
Bundesrat eine solche politische Torheit ansinnen möchte, liegt der in verschiednen
Varianten und auch bei mehreren Anlässen wiederholten Behauptung zugrunde, er
sei umgefallen. Mit dergleichen Anschuldigungen mögen sich die Parteien unter¬
einander traktieren, dem Bundesrat gegenüber können sie keine Anwendung finden.
Einige wenige Ausnahmen abgerechnet, in denen es sich um kleinere und minder
wichtige Gesetze handelte, für die von vornherein die Übereinstimmung zwischen
beiden gesetzgebenden Körperschaften feststand, ist kein Gesetz zustande gekommen, das
nicht im Reichstage vorgenommne, mehr oder minder einschneidende Abänderungen
aufwies, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen mußte. stimmte er ihnen zu,
so hat bisher noch niemand behauptet, er sei umgefallen; häufig betrat er den
Weg der Verhandlungen, die in der Regel zu einem Kompromiß zwischen ihm und
dem Reichstag führten; in seltnen Fällen — und das ist unter Bismarck am häu-
figsten geschehn, lehnte er seine Zustimmung ab unter der Voraussicht, in der Zu¬
kunft im Reichstag zu einem bessern Ergebnis zu gelangen. So ist es gewesen
seit dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes bis zum heutigen
Tage. Die Ablehnungen des Bundesrath, der verfassungsmäßig dazu ebenso be¬
rechtigt ist wie der Reichstag, haben in der Regel in den Blättern und bei den
Parteien, die sich gekränkt fühlten, zu etlichen Geschrei über Reaktion u. tgi. geführt,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/152>, abgerufen am 23.07.2024.