Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß dazu 150000 bis 170000 Pferde. Hiervon kann Japan schon heute 700000 aus¬ Für die Mobilmachung der Armee gelten nach wie vor die Bestimmungen Was die Mobilmachung der einzelnen Waffengattungen anlangt, so hat Die Mobilmachung braucht nicht für das ganze Land ausgesprochen zu Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß dazu 150000 bis 170000 Pferde. Hiervon kann Japan schon heute 700000 aus¬ Für die Mobilmachung der Armee gelten nach wie vor die Bestimmungen Was die Mobilmachung der einzelnen Waffengattungen anlangt, so hat Die Mobilmachung braucht nicht für das ganze Land ausgesprochen zu <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0116" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/313819"/> <fw type="header" place="top"> Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß</fw><lb/> <p xml:id="ID_433" prev="#ID_432"> dazu 150000 bis 170000 Pferde. Hiervon kann Japan schon heute 700000 aus¬<lb/> gebildete Leute aufbringen, eine Zahl, die vollkommen ausreichen würde, eine<lb/> starke Armee erster Linie mobil zu machen. Durch die außerdem noch ver¬<lb/> fügbaren zahlreichen Jahrgänge würden sich dann die Depottruppen aufstellen<lb/> lassen, und aus ihnen würden in einigen Monaten nach erfolgter Ausbildung die<lb/> Reserveeinheiten hervorgehn. ,</p><lb/> <p xml:id="ID_434"> Für die Mobilmachung der Armee gelten nach wie vor die Bestimmungen<lb/> vom 11. Oktober 1899. Im allgemeinen stimmen die darin enthaltnen Weisungen<lb/> mit den für die deutsche Armee giltigen Normen überein. Der vom Kriegsminister<lb/> im Namen des Kaisers erlassene Mobilmachungsbefehl wird zunächst in den<lb/> Hauptorten jedes Regierungsbezirks bekannt gegeben und darauf durch die<lb/> Bürgermeister und Ortsvorstände in den Städten und Gemeinden verbreitet.<lb/> Jeder Mann hat sich darauf unverzüglich nach dem in seinen Militürpapieren<lb/> bezeichneten Mobilmachungsort zu begeben. In der Regel fallen die Mobil¬<lb/> machungsorte mit den Friedensgarnifonen zusammen. Die Kommandanten der<lb/> Regimentsbezirke, die unter der Aufsicht der Brigadekommandeure ^ stehn und<lb/> immer zu zwei zusammengefaßt sind, haben die Verteilung und die Gestellung<lb/> der Reservisten zu überwachen und müssen die dazu nötigen Listen stets auf dem<lb/> laufenden halten. Am 1. April jedes Jahres wird der Mobilmachungsplan<lb/> aufgestellt. ^ .</p><lb/> <p xml:id="ID_435"> Was die Mobilmachung der einzelnen Waffengattungen anlangt, so hat<lb/> jeder Regimentsbezirk das zu ihm gehörende aktive Regiment, das Depot des<lb/> Regiments (ein Bataillon) und ein Neserveinfanterieregiment für die Reserve¬<lb/> formationen auf Kriegsfuß zu setzen. Die Kavallerie, Artillerie, das Genie und<lb/> der Train finden ihre Ergänzungsmannschaften am Hauptort des Divisionsbezirks,<lb/> und zwar werden die Leute für diese Waffen nicht aus einzelnen Kreisen, sondern<lb/> aus dem ganzen Bezirk ausgesucht. Die Mobilmachung der Garde, der selbständigen<lb/> Einheiten der Kavallerie und Artillerie finden nach nähern Anordnungen des<lb/> Kriegsministeriums aus einer Reihe bestimmter Bezirke statt. Außerdem aber hat<lb/> jeder Divisionsbezirk noch mobil zu machen: 1. die Depots der entsprechenden<lb/> aküven Einheiten, nämlich eine Eskadron pro Kavallerieregiment, eine Batterie<lb/> pro Artillerieregiment, je eine Kompagnie für jedes Genie- und Trainbataillon;<lb/> 2. an Reserveformationen in jedem Bezirk: zwei Eskadrons, ein Artillerieregiment<lb/> zu vier Bataillonen, je ein Genie-und Trainbataillon.</p><lb/> <p xml:id="ID_436"> Die Mobilmachung braucht nicht für das ganze Land ausgesprochen zu<lb/> werden, sie kann auf eine oder mehrere Provinzen beschränkt bleiben, ebenso auf<lb/> ganze Jahresklassen oder nur Teile davon. Bei der Ausführung der Mobil¬<lb/> machungsbefehle und -arbeiten sollen die Generale und die höhern Vorgesetzten<lb/> der verschiednen Dienstzweige Unterstützung finden bei den höhern Offizieren des<lb/> Reserveverhälnisses, die dazu bestimmt sind, nach dem Abmarsch der aktiven<lb/> Truppen das Kommando in dem Standort oder Gebietsabschnitt zu über¬<lb/> nehmen! '-/^ i'^^"^"^ '^.'^ " ' > ''^^"/^</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0116]
Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß
dazu 150000 bis 170000 Pferde. Hiervon kann Japan schon heute 700000 aus¬
gebildete Leute aufbringen, eine Zahl, die vollkommen ausreichen würde, eine
starke Armee erster Linie mobil zu machen. Durch die außerdem noch ver¬
fügbaren zahlreichen Jahrgänge würden sich dann die Depottruppen aufstellen
lassen, und aus ihnen würden in einigen Monaten nach erfolgter Ausbildung die
Reserveeinheiten hervorgehn. ,
Für die Mobilmachung der Armee gelten nach wie vor die Bestimmungen
vom 11. Oktober 1899. Im allgemeinen stimmen die darin enthaltnen Weisungen
mit den für die deutsche Armee giltigen Normen überein. Der vom Kriegsminister
im Namen des Kaisers erlassene Mobilmachungsbefehl wird zunächst in den
Hauptorten jedes Regierungsbezirks bekannt gegeben und darauf durch die
Bürgermeister und Ortsvorstände in den Städten und Gemeinden verbreitet.
Jeder Mann hat sich darauf unverzüglich nach dem in seinen Militürpapieren
bezeichneten Mobilmachungsort zu begeben. In der Regel fallen die Mobil¬
machungsorte mit den Friedensgarnifonen zusammen. Die Kommandanten der
Regimentsbezirke, die unter der Aufsicht der Brigadekommandeure ^ stehn und
immer zu zwei zusammengefaßt sind, haben die Verteilung und die Gestellung
der Reservisten zu überwachen und müssen die dazu nötigen Listen stets auf dem
laufenden halten. Am 1. April jedes Jahres wird der Mobilmachungsplan
aufgestellt. ^ .
Was die Mobilmachung der einzelnen Waffengattungen anlangt, so hat
jeder Regimentsbezirk das zu ihm gehörende aktive Regiment, das Depot des
Regiments (ein Bataillon) und ein Neserveinfanterieregiment für die Reserve¬
formationen auf Kriegsfuß zu setzen. Die Kavallerie, Artillerie, das Genie und
der Train finden ihre Ergänzungsmannschaften am Hauptort des Divisionsbezirks,
und zwar werden die Leute für diese Waffen nicht aus einzelnen Kreisen, sondern
aus dem ganzen Bezirk ausgesucht. Die Mobilmachung der Garde, der selbständigen
Einheiten der Kavallerie und Artillerie finden nach nähern Anordnungen des
Kriegsministeriums aus einer Reihe bestimmter Bezirke statt. Außerdem aber hat
jeder Divisionsbezirk noch mobil zu machen: 1. die Depots der entsprechenden
aküven Einheiten, nämlich eine Eskadron pro Kavallerieregiment, eine Batterie
pro Artillerieregiment, je eine Kompagnie für jedes Genie- und Trainbataillon;
2. an Reserveformationen in jedem Bezirk: zwei Eskadrons, ein Artillerieregiment
zu vier Bataillonen, je ein Genie-und Trainbataillon.
Die Mobilmachung braucht nicht für das ganze Land ausgesprochen zu
werden, sie kann auf eine oder mehrere Provinzen beschränkt bleiben, ebenso auf
ganze Jahresklassen oder nur Teile davon. Bei der Ausführung der Mobil¬
machungsbefehle und -arbeiten sollen die Generale und die höhern Vorgesetzten
der verschiednen Dienstzweige Unterstützung finden bei den höhern Offizieren des
Reserveverhälnisses, die dazu bestimmt sind, nach dem Abmarsch der aktiven
Truppen das Kommando in dem Standort oder Gebietsabschnitt zu über¬
nehmen! '-/^ i'^^"^"^ '^.'^ " ' > ''^^"/^
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |