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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

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Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß

dazu 150000 bis 170000 Pferde. Hiervon kann Japan schon heute 700000 aus¬
gebildete Leute aufbringen, eine Zahl, die vollkommen ausreichen würde, eine
starke Armee erster Linie mobil zu machen. Durch die außerdem noch ver¬
fügbaren zahlreichen Jahrgänge würden sich dann die Depottruppen aufstellen
lassen, und aus ihnen würden in einigen Monaten nach erfolgter Ausbildung die
Reserveeinheiten hervorgehn. ,

Für die Mobilmachung der Armee gelten nach wie vor die Bestimmungen
vom 11. Oktober 1899. Im allgemeinen stimmen die darin enthaltnen Weisungen
mit den für die deutsche Armee giltigen Normen überein. Der vom Kriegsminister
im Namen des Kaisers erlassene Mobilmachungsbefehl wird zunächst in den
Hauptorten jedes Regierungsbezirks bekannt gegeben und darauf durch die
Bürgermeister und Ortsvorstände in den Städten und Gemeinden verbreitet.
Jeder Mann hat sich darauf unverzüglich nach dem in seinen Militürpapieren
bezeichneten Mobilmachungsort zu begeben. In der Regel fallen die Mobil¬
machungsorte mit den Friedensgarnifonen zusammen. Die Kommandanten der
Regimentsbezirke, die unter der Aufsicht der Brigadekommandeure ^ stehn und
immer zu zwei zusammengefaßt sind, haben die Verteilung und die Gestellung
der Reservisten zu überwachen und müssen die dazu nötigen Listen stets auf dem
laufenden halten. Am 1. April jedes Jahres wird der Mobilmachungsplan
aufgestellt. ^ .

Was die Mobilmachung der einzelnen Waffengattungen anlangt, so hat
jeder Regimentsbezirk das zu ihm gehörende aktive Regiment, das Depot des
Regiments (ein Bataillon) und ein Neserveinfanterieregiment für die Reserve¬
formationen auf Kriegsfuß zu setzen. Die Kavallerie, Artillerie, das Genie und
der Train finden ihre Ergänzungsmannschaften am Hauptort des Divisionsbezirks,
und zwar werden die Leute für diese Waffen nicht aus einzelnen Kreisen, sondern
aus dem ganzen Bezirk ausgesucht. Die Mobilmachung der Garde, der selbständigen
Einheiten der Kavallerie und Artillerie finden nach nähern Anordnungen des
Kriegsministeriums aus einer Reihe bestimmter Bezirke statt. Außerdem aber hat
jeder Divisionsbezirk noch mobil zu machen: 1. die Depots der entsprechenden
aküven Einheiten, nämlich eine Eskadron pro Kavallerieregiment, eine Batterie
pro Artillerieregiment, je eine Kompagnie für jedes Genie- und Trainbataillon;
2. an Reserveformationen in jedem Bezirk: zwei Eskadrons, ein Artillerieregiment
zu vier Bataillonen, je ein Genie-und Trainbataillon.

Die Mobilmachung braucht nicht für das ganze Land ausgesprochen zu
werden, sie kann auf eine oder mehrere Provinzen beschränkt bleiben, ebenso auf
ganze Jahresklassen oder nur Teile davon. Bei der Ausführung der Mobil¬
machungsbefehle und -arbeiten sollen die Generale und die höhern Vorgesetzten
der verschiednen Dienstzweige Unterstützung finden bei den höhern Offizieren des
Reserveverhälnisses, die dazu bestimmt sind, nach dem Abmarsch der aktiven
Truppen das Kommando in dem Standort oder Gebietsabschnitt zu über¬
nehmen! '-/^ i'^^"^"^ '^.'^ " ' > ''^^"/^


Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß

dazu 150000 bis 170000 Pferde. Hiervon kann Japan schon heute 700000 aus¬
gebildete Leute aufbringen, eine Zahl, die vollkommen ausreichen würde, eine
starke Armee erster Linie mobil zu machen. Durch die außerdem noch ver¬
fügbaren zahlreichen Jahrgänge würden sich dann die Depottruppen aufstellen
lassen, und aus ihnen würden in einigen Monaten nach erfolgter Ausbildung die
Reserveeinheiten hervorgehn. ,

Für die Mobilmachung der Armee gelten nach wie vor die Bestimmungen
vom 11. Oktober 1899. Im allgemeinen stimmen die darin enthaltnen Weisungen
mit den für die deutsche Armee giltigen Normen überein. Der vom Kriegsminister
im Namen des Kaisers erlassene Mobilmachungsbefehl wird zunächst in den
Hauptorten jedes Regierungsbezirks bekannt gegeben und darauf durch die
Bürgermeister und Ortsvorstände in den Städten und Gemeinden verbreitet.
Jeder Mann hat sich darauf unverzüglich nach dem in seinen Militürpapieren
bezeichneten Mobilmachungsort zu begeben. In der Regel fallen die Mobil¬
machungsorte mit den Friedensgarnifonen zusammen. Die Kommandanten der
Regimentsbezirke, die unter der Aufsicht der Brigadekommandeure ^ stehn und
immer zu zwei zusammengefaßt sind, haben die Verteilung und die Gestellung
der Reservisten zu überwachen und müssen die dazu nötigen Listen stets auf dem
laufenden halten. Am 1. April jedes Jahres wird der Mobilmachungsplan
aufgestellt. ^ .

Was die Mobilmachung der einzelnen Waffengattungen anlangt, so hat
jeder Regimentsbezirk das zu ihm gehörende aktive Regiment, das Depot des
Regiments (ein Bataillon) und ein Neserveinfanterieregiment für die Reserve¬
formationen auf Kriegsfuß zu setzen. Die Kavallerie, Artillerie, das Genie und
der Train finden ihre Ergänzungsmannschaften am Hauptort des Divisionsbezirks,
und zwar werden die Leute für diese Waffen nicht aus einzelnen Kreisen, sondern
aus dem ganzen Bezirk ausgesucht. Die Mobilmachung der Garde, der selbständigen
Einheiten der Kavallerie und Artillerie finden nach nähern Anordnungen des
Kriegsministeriums aus einer Reihe bestimmter Bezirke statt. Außerdem aber hat
jeder Divisionsbezirk noch mobil zu machen: 1. die Depots der entsprechenden
aküven Einheiten, nämlich eine Eskadron pro Kavallerieregiment, eine Batterie
pro Artillerieregiment, je eine Kompagnie für jedes Genie- und Trainbataillon;
2. an Reserveformationen in jedem Bezirk: zwei Eskadrons, ein Artillerieregiment
zu vier Bataillonen, je ein Genie-und Trainbataillon.

Die Mobilmachung braucht nicht für das ganze Land ausgesprochen zu
werden, sie kann auf eine oder mehrere Provinzen beschränkt bleiben, ebenso auf
ganze Jahresklassen oder nur Teile davon. Bei der Ausführung der Mobil¬
machungsbefehle und -arbeiten sollen die Generale und die höhern Vorgesetzten
der verschiednen Dienstzweige Unterstützung finden bei den höhern Offizieren des
Reserveverhälnisses, die dazu bestimmt sind, nach dem Abmarsch der aktiven
Truppen das Kommando in dem Standort oder Gebietsabschnitt zu über¬
nehmen! '-/^ i'^^"^"^ '^.'^ " ' > ''^^"/^


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[0116] Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß dazu 150000 bis 170000 Pferde. Hiervon kann Japan schon heute 700000 aus¬ gebildete Leute aufbringen, eine Zahl, die vollkommen ausreichen würde, eine starke Armee erster Linie mobil zu machen. Durch die außerdem noch ver¬ fügbaren zahlreichen Jahrgänge würden sich dann die Depottruppen aufstellen lassen, und aus ihnen würden in einigen Monaten nach erfolgter Ausbildung die Reserveeinheiten hervorgehn. , Für die Mobilmachung der Armee gelten nach wie vor die Bestimmungen vom 11. Oktober 1899. Im allgemeinen stimmen die darin enthaltnen Weisungen mit den für die deutsche Armee giltigen Normen überein. Der vom Kriegsminister im Namen des Kaisers erlassene Mobilmachungsbefehl wird zunächst in den Hauptorten jedes Regierungsbezirks bekannt gegeben und darauf durch die Bürgermeister und Ortsvorstände in den Städten und Gemeinden verbreitet. Jeder Mann hat sich darauf unverzüglich nach dem in seinen Militürpapieren bezeichneten Mobilmachungsort zu begeben. In der Regel fallen die Mobil¬ machungsorte mit den Friedensgarnifonen zusammen. Die Kommandanten der Regimentsbezirke, die unter der Aufsicht der Brigadekommandeure ^ stehn und immer zu zwei zusammengefaßt sind, haben die Verteilung und die Gestellung der Reservisten zu überwachen und müssen die dazu nötigen Listen stets auf dem laufenden halten. Am 1. April jedes Jahres wird der Mobilmachungsplan aufgestellt. ^ . Was die Mobilmachung der einzelnen Waffengattungen anlangt, so hat jeder Regimentsbezirk das zu ihm gehörende aktive Regiment, das Depot des Regiments (ein Bataillon) und ein Neserveinfanterieregiment für die Reserve¬ formationen auf Kriegsfuß zu setzen. Die Kavallerie, Artillerie, das Genie und der Train finden ihre Ergänzungsmannschaften am Hauptort des Divisionsbezirks, und zwar werden die Leute für diese Waffen nicht aus einzelnen Kreisen, sondern aus dem ganzen Bezirk ausgesucht. Die Mobilmachung der Garde, der selbständigen Einheiten der Kavallerie und Artillerie finden nach nähern Anordnungen des Kriegsministeriums aus einer Reihe bestimmter Bezirke statt. Außerdem aber hat jeder Divisionsbezirk noch mobil zu machen: 1. die Depots der entsprechenden aküven Einheiten, nämlich eine Eskadron pro Kavallerieregiment, eine Batterie pro Artillerieregiment, je eine Kompagnie für jedes Genie- und Trainbataillon; 2. an Reserveformationen in jedem Bezirk: zwei Eskadrons, ein Artillerieregiment zu vier Bataillonen, je ein Genie-und Trainbataillon. Die Mobilmachung braucht nicht für das ganze Land ausgesprochen zu werden, sie kann auf eine oder mehrere Provinzen beschränkt bleiben, ebenso auf ganze Jahresklassen oder nur Teile davon. Bei der Ausführung der Mobil¬ machungsbefehle und -arbeiten sollen die Generale und die höhern Vorgesetzten der verschiednen Dienstzweige Unterstützung finden bei den höhern Offizieren des Reserveverhälnisses, die dazu bestimmt sind, nach dem Abmarsch der aktiven Truppen das Kommando in dem Standort oder Gebietsabschnitt zu über¬ nehmen! '-/^ i'^^"^"^ '^.'^ " ' > ''^^"/^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/116>, abgerufen am 23.12.2024.