Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches der Bedarf an Zahlungsmitteln an den Quartalsenden außerordentlich steigert. Die Die Erhöhung des Kontingents dürfte auf das Drängen jener agrarischen Kreise Obwohl sich wiederholt gezeigt hat, daß die in den Großbanken zusammen¬ Über die Bedeutung der Verleihung der gesetzlichen Zahlkraft an die Noten Die der Reichsbank und den Privatnotenbanken erteilte Ermächtigung zum Schließlich erweitert die Novelle den Kreis der im Lombardverkehr der Reichs¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches der Bedarf an Zahlungsmitteln an den Quartalsenden außerordentlich steigert. Die Die Erhöhung des Kontingents dürfte auf das Drängen jener agrarischen Kreise Obwohl sich wiederholt gezeigt hat, daß die in den Großbanken zusammen¬ Über die Bedeutung der Verleihung der gesetzlichen Zahlkraft an die Noten Die der Reichsbank und den Privatnotenbanken erteilte Ermächtigung zum Schließlich erweitert die Novelle den Kreis der im Lombardverkehr der Reichs¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0623" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/312974"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2559" prev="#ID_2558"> der Bedarf an Zahlungsmitteln an den Quartalsenden außerordentlich steigert. Die<lb/> somit normalen regelmäßig wiederkehrenden Ansprüche rechtfertigen nicht ein Warnungs¬<lb/> zeichen, als das die Überschreitung des Notenkontingents angesehen wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_2560"> Die Erhöhung des Kontingents dürfte auf das Drängen jener agrarischen Kreise<lb/> zurückzuführen sein, die glauben, daß ein zu niedriges Kontingent eine Verteuerung<lb/> des Kredits bedinge. Denn da die Notensteuer fünf Prozent beträgt, so müsse die<lb/> Bank bei jeder Überschreitung des Kontingents ihren Wechseldiskontsatz mindestens<lb/> auf fünf Prozent erhöhen. Das ist aber ein großer Irrtum; die Erfahrung lehrt,<lb/> daß die Bank durchaus nicht immer nach diesem Prinzip gehandelt hat. Man ver¬<lb/> gißt gar zu leicht, oder weiß es nicht, daß die Reichsbank ihren Diskontsatz gar<lb/> nicht willkürlich festsetzen kaun, sondern daß sie ausschließlich die Verhältnisse des<lb/> offnen Marktes konstatiert. Nach großen unumstößlichen Gesetzen kann sie sich nicht<lb/> mit dem offnen Geldmarkt in Widerspruch setzen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2561"> Obwohl sich wiederholt gezeigt hat, daß die in den Großbanken zusammen¬<lb/> strömenden enormen Summen von Depositengeldern zeitweise auf dem offnen Markte<lb/> eine Flüssigkeit verursachen, die der Zentralnotenbank die Durchführung einer im<lb/> Interesse der Währung notwendigen Diskontpolitik erschweren, hat man doch davon<lb/> Abstand genommen, die Grundlagen der Organisation der Reichsbank derart zu<lb/> ändern, daß die Bank den „Kampf" gegen die Banktrusts erfolgreich aufnehmen<lb/> kann. Der Gedanke an sich wäre schon absurd; aber es haben auch in der<lb/> Bankenquete Leiter unsrer Großbanken und besonders der Chef eines Berliner<lb/> Privatbankhauses den Männern der Wissenschaft wie den Regierungsvertretern<lb/> gegenüber durch ihre Vorträge dargetan, daß sie Volkswirte in des Wortes bester<lb/> Bedeutung sind. Wenn sie die Interessen, die sie berufsmäßig vertreten, in den<lb/> Vordergrund stellten, so wird ihnen kaum jemand daraus einen Vorwurf machen.<lb/> Die nahe bevorstehende Veröffentlichung der Zweimonatsbilanzen wird den Bank¬<lb/> leitern Gelegenheit geben, zu zeigen, ob sie geneigt sind, ihre mündlich vorgetragnen<lb/> Anschauungen in die Praxis umzusetzen. Man kann jedenfalls vorläufig nicht<lb/> daran zweifeln, daß in Privatbankkreisen die Überzeugung durchgedrungen ist, daß<lb/> die Banken gerade wegen ihrer rapide wachsenden Macht die Verpflichtung haben,<lb/> häufiger als früher die privaten Interessen hinter die öffentlichen zurückzustellen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2562"> Über die Bedeutung der Verleihung der gesetzlichen Zahlkraft an die Noten<lb/> der Reichsbank haben wir in unserm Bericht vom 30. Januar eingehend gesprochen.<lb/> Im Interesse der Einheitlichkeit des deutschen Geldwesens ist es freudig zu begrüßen,<lb/> daß die Noten der vier Privatnotenbanken von diesem Privileg ausgeschlossen sind,<lb/> doch soll diesen Banken als Kompensation eine erhöhte Ausnutzung ihres Noten¬<lb/> rechtes dadurch ermöglicht werden, daß die Verpflichtung der Reichsbank zur An¬<lb/> nahme ihrer Noten auf alle ihre Zweiganstalten, die innerhalb des natürlichen<lb/> Umlaufgebiets der Privatbanknoten liegen, ausgedehnt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_2563"> Die der Reichsbank und den Privatnotenbanken erteilte Ermächtigung zum<lb/> Ankauf von Schenks bedeutet nur eine unvermeidliche Konsequenz der von dem<lb/> frühern Reichsbankpräsidenten Dr. Koch eifrig betriebnen Propaganda für die<lb/> Ausbreitung des Scheckverkehrs.</p><lb/> <p xml:id="ID_2564" next="#ID_2565"> Schließlich erweitert die Novelle den Kreis der im Lombardverkehr der Reichs¬<lb/> bank beleihbaren Pfänder auf die auf den Inhaber lautenden nicht pfandbriefartigen<lb/> Schuldverschreibungen, die auf Grund von Darlehen ausgestellt werden, die an<lb/> inländische kommunale Korporationen gewährt oder von ihnen garantiert sind, da<lb/> mit Rücksicht auf die große Sicherheit der Papiere ihr Ausschluß vom Lombard¬<lb/> verkehr als unbillig empfunden wurde. Der vermehrten Aufmerksamkeit, die die<lb/> Regierungen des Reichs und der Einzelstaaten in der letzten Zeit der Entwicklung der</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0623]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
der Bedarf an Zahlungsmitteln an den Quartalsenden außerordentlich steigert. Die
somit normalen regelmäßig wiederkehrenden Ansprüche rechtfertigen nicht ein Warnungs¬
zeichen, als das die Überschreitung des Notenkontingents angesehen wird.
Die Erhöhung des Kontingents dürfte auf das Drängen jener agrarischen Kreise
zurückzuführen sein, die glauben, daß ein zu niedriges Kontingent eine Verteuerung
des Kredits bedinge. Denn da die Notensteuer fünf Prozent beträgt, so müsse die
Bank bei jeder Überschreitung des Kontingents ihren Wechseldiskontsatz mindestens
auf fünf Prozent erhöhen. Das ist aber ein großer Irrtum; die Erfahrung lehrt,
daß die Bank durchaus nicht immer nach diesem Prinzip gehandelt hat. Man ver¬
gißt gar zu leicht, oder weiß es nicht, daß die Reichsbank ihren Diskontsatz gar
nicht willkürlich festsetzen kaun, sondern daß sie ausschließlich die Verhältnisse des
offnen Marktes konstatiert. Nach großen unumstößlichen Gesetzen kann sie sich nicht
mit dem offnen Geldmarkt in Widerspruch setzen.
Obwohl sich wiederholt gezeigt hat, daß die in den Großbanken zusammen¬
strömenden enormen Summen von Depositengeldern zeitweise auf dem offnen Markte
eine Flüssigkeit verursachen, die der Zentralnotenbank die Durchführung einer im
Interesse der Währung notwendigen Diskontpolitik erschweren, hat man doch davon
Abstand genommen, die Grundlagen der Organisation der Reichsbank derart zu
ändern, daß die Bank den „Kampf" gegen die Banktrusts erfolgreich aufnehmen
kann. Der Gedanke an sich wäre schon absurd; aber es haben auch in der
Bankenquete Leiter unsrer Großbanken und besonders der Chef eines Berliner
Privatbankhauses den Männern der Wissenschaft wie den Regierungsvertretern
gegenüber durch ihre Vorträge dargetan, daß sie Volkswirte in des Wortes bester
Bedeutung sind. Wenn sie die Interessen, die sie berufsmäßig vertreten, in den
Vordergrund stellten, so wird ihnen kaum jemand daraus einen Vorwurf machen.
Die nahe bevorstehende Veröffentlichung der Zweimonatsbilanzen wird den Bank¬
leitern Gelegenheit geben, zu zeigen, ob sie geneigt sind, ihre mündlich vorgetragnen
Anschauungen in die Praxis umzusetzen. Man kann jedenfalls vorläufig nicht
daran zweifeln, daß in Privatbankkreisen die Überzeugung durchgedrungen ist, daß
die Banken gerade wegen ihrer rapide wachsenden Macht die Verpflichtung haben,
häufiger als früher die privaten Interessen hinter die öffentlichen zurückzustellen.
Über die Bedeutung der Verleihung der gesetzlichen Zahlkraft an die Noten
der Reichsbank haben wir in unserm Bericht vom 30. Januar eingehend gesprochen.
Im Interesse der Einheitlichkeit des deutschen Geldwesens ist es freudig zu begrüßen,
daß die Noten der vier Privatnotenbanken von diesem Privileg ausgeschlossen sind,
doch soll diesen Banken als Kompensation eine erhöhte Ausnutzung ihres Noten¬
rechtes dadurch ermöglicht werden, daß die Verpflichtung der Reichsbank zur An¬
nahme ihrer Noten auf alle ihre Zweiganstalten, die innerhalb des natürlichen
Umlaufgebiets der Privatbanknoten liegen, ausgedehnt wird.
Die der Reichsbank und den Privatnotenbanken erteilte Ermächtigung zum
Ankauf von Schenks bedeutet nur eine unvermeidliche Konsequenz der von dem
frühern Reichsbankpräsidenten Dr. Koch eifrig betriebnen Propaganda für die
Ausbreitung des Scheckverkehrs.
Schließlich erweitert die Novelle den Kreis der im Lombardverkehr der Reichs¬
bank beleihbaren Pfänder auf die auf den Inhaber lautenden nicht pfandbriefartigen
Schuldverschreibungen, die auf Grund von Darlehen ausgestellt werden, die an
inländische kommunale Korporationen gewährt oder von ihnen garantiert sind, da
mit Rücksicht auf die große Sicherheit der Papiere ihr Ausschluß vom Lombard¬
verkehr als unbillig empfunden wurde. Der vermehrten Aufmerksamkeit, die die
Regierungen des Reichs und der Einzelstaaten in der letzten Zeit der Entwicklung der
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