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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sachlichen und wirklich haltbaren Gründen jedoch die Agrarier gegen die Nachla߬
steuer sind, das wollen wir doch erst noch erfahren. Wenn uns jetzt die Antwort
gegeben wird: "Wir lehnen bestimmte Forderungen ab, weil wir uns einbilden,
daß eine andre Reichstagsmehrheit vielleicht in Zukunft ganz andre Forderungen
bewilligen könnte" -- so beweist das sachlich absolut gar nichts gegen die jetzt
gestellten Forderungen. Der logische Zusammenhang kann überhaupt nur künstlich
dadurch hergestellt werden, daß die heute tatsächlich vorliegenden Steuerprojekte auf
dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftssteuer und die von der Zukunft be-
fürchteten Schritte auf demselben Gebiete theoretisch in die gleiche Rubrik gehören.
Damit kommt man aber in der praktischen Politik überhaupt nicht Wetter. Zur
Zeit unsrer Vater waren die strengen Konservativen der Meinung, daß eine ver¬
fassungsmäßige Abgrenzung der monarchischen Rechte zur Republik führen müsse;
heute steht trotzdem die Monarchie in Deutschland fester denn je. Wenn man ferner
heute aus unsern Staatseinrichtungen alles entfernen wollte, worin die theoretische
Betrachtung prinzipielle Anfänge des Sozialismus oder eine Verwandtschaft mit
sozialistischen Ideen erkennen muß, so würden wir unser öffentliches Leben bis zur
Unkenntlichkeit umformen müssen. Solche Beispiele ließen sich häufen. In der
Wirklichkeit gibt es eben keinen Staat, der ein Prinzip, eine Idee ausschließlich
verwirklichen könnte. In der Einbildung, daß das möglich ist, liegt ja der schäd¬
lichste und gefährlichste Irrtum der Sozialdemokratie. Wenn daher jemand, statt
bestimmte Gründe anzuführen, einen politischen Vorschlag nur dadurch diskreditieren
will, daß er erklärt, es sei der erste Schritt zum Sozialismus oder irgendeinem
andern "Ismus", so steht es immer schief um solche Beweisführung. Ist sie ehrlich
gemeint, so beruht sie auf einem unzureichenden Urteil; andernfalls dient sie dema¬
gogischen Zwecken.

In dem Suchen nach den ernsthaften Gründen der Agrarier gegen die Nach¬
laßsteuer ist der Gedanke in den Vordergrund getreten, daß die Feststellung des
Nachlasses von Amts wegen für den Grundbesitz besonders unangenehm sein müsse,
weil sie jeden Fehler bei der Vermögenseinschätzung und Steuerveranlagung rück¬
sichtslos an den Tag bringe. Professor Hans Delbrück hat das in einer den Zorn
der Agrarier besonders reizenden Form in verschiednen Artikeln zum Ausdruck ge¬
bracht und den Anlaß zu einer heftigen Fehde gegeben. Wie sich die "sache in
Wirklichkeit verhält, ist nicht so leicht und einfach zu erkennen. Daß die Veran¬
lagung zur Vermögenssteuer in Preußen hinter dem Betrage zurückbleibt, der sich
°us einer genau zutreffenden Einschätzung der steuerpflichtigen Vermögen ergeben
müßte, scheint richtig zu sein, und ebenso ist es wohl unzweifelhaft, d"ß iach Ein¬
führung der Nachlaßsteuer die Differenz zwischen Veranlagung und Wirt lebte.t
allmählich sehr viel geringer sein würde. Der Grundbesitz hat diese Wirkung
sicherlich mehr zu fürchten als das mobile Kapital, weil die dem Staat einmal
erteilte Befugnis, Einblick in die Wertverhältnisse des Grundbesitzes zu gewinnen,
hier viel gründlicher und schärfer wirkt als gegenüber dem beweglichen Kapital,
das sich einer zutreffenden Schätzung immer leichter entziehen kann. Und dann
hat der Grundbesitzer kein Interesse daran, daß der Wert von Grund und Boden
höher als nötig eingeschätzt wird, während die Nachteile, die das mobile Kapital
durch eine erhöhte Schätzung treffen, durch erhöhten Kredit ausgeglichen werden
können. Aber so groß sind die Unterschiede nicht, daß aus der ungleichen Lage
der beiden Besitzkategorien ein durchschlagender Grund gegen die Nachlaßstener
abgeleitet werden könnte, zumal da alle Parteien bereit sind, dem Grundbesitz bei
dieser Steuer besondre Zugeständnisse zu machen. ^ ,

^Einstweilen dient noch das Kompromiß als Grundlage der Verhandlungen, ob¬
wohl sich Kluc der beteiligten Parteien bedingungslos den Vorschlägen angeschlossen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

sachlichen und wirklich haltbaren Gründen jedoch die Agrarier gegen die Nachla߬
steuer sind, das wollen wir doch erst noch erfahren. Wenn uns jetzt die Antwort
gegeben wird: „Wir lehnen bestimmte Forderungen ab, weil wir uns einbilden,
daß eine andre Reichstagsmehrheit vielleicht in Zukunft ganz andre Forderungen
bewilligen könnte" — so beweist das sachlich absolut gar nichts gegen die jetzt
gestellten Forderungen. Der logische Zusammenhang kann überhaupt nur künstlich
dadurch hergestellt werden, daß die heute tatsächlich vorliegenden Steuerprojekte auf
dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftssteuer und die von der Zukunft be-
fürchteten Schritte auf demselben Gebiete theoretisch in die gleiche Rubrik gehören.
Damit kommt man aber in der praktischen Politik überhaupt nicht Wetter. Zur
Zeit unsrer Vater waren die strengen Konservativen der Meinung, daß eine ver¬
fassungsmäßige Abgrenzung der monarchischen Rechte zur Republik führen müsse;
heute steht trotzdem die Monarchie in Deutschland fester denn je. Wenn man ferner
heute aus unsern Staatseinrichtungen alles entfernen wollte, worin die theoretische
Betrachtung prinzipielle Anfänge des Sozialismus oder eine Verwandtschaft mit
sozialistischen Ideen erkennen muß, so würden wir unser öffentliches Leben bis zur
Unkenntlichkeit umformen müssen. Solche Beispiele ließen sich häufen. In der
Wirklichkeit gibt es eben keinen Staat, der ein Prinzip, eine Idee ausschließlich
verwirklichen könnte. In der Einbildung, daß das möglich ist, liegt ja der schäd¬
lichste und gefährlichste Irrtum der Sozialdemokratie. Wenn daher jemand, statt
bestimmte Gründe anzuführen, einen politischen Vorschlag nur dadurch diskreditieren
will, daß er erklärt, es sei der erste Schritt zum Sozialismus oder irgendeinem
andern „Ismus", so steht es immer schief um solche Beweisführung. Ist sie ehrlich
gemeint, so beruht sie auf einem unzureichenden Urteil; andernfalls dient sie dema¬
gogischen Zwecken.

In dem Suchen nach den ernsthaften Gründen der Agrarier gegen die Nach¬
laßsteuer ist der Gedanke in den Vordergrund getreten, daß die Feststellung des
Nachlasses von Amts wegen für den Grundbesitz besonders unangenehm sein müsse,
weil sie jeden Fehler bei der Vermögenseinschätzung und Steuerveranlagung rück¬
sichtslos an den Tag bringe. Professor Hans Delbrück hat das in einer den Zorn
der Agrarier besonders reizenden Form in verschiednen Artikeln zum Ausdruck ge¬
bracht und den Anlaß zu einer heftigen Fehde gegeben. Wie sich die «sache in
Wirklichkeit verhält, ist nicht so leicht und einfach zu erkennen. Daß die Veran¬
lagung zur Vermögenssteuer in Preußen hinter dem Betrage zurückbleibt, der sich
°us einer genau zutreffenden Einschätzung der steuerpflichtigen Vermögen ergeben
müßte, scheint richtig zu sein, und ebenso ist es wohl unzweifelhaft, d"ß iach Ein¬
führung der Nachlaßsteuer die Differenz zwischen Veranlagung und Wirt lebte.t
allmählich sehr viel geringer sein würde. Der Grundbesitz hat diese Wirkung
sicherlich mehr zu fürchten als das mobile Kapital, weil die dem Staat einmal
erteilte Befugnis, Einblick in die Wertverhältnisse des Grundbesitzes zu gewinnen,
hier viel gründlicher und schärfer wirkt als gegenüber dem beweglichen Kapital,
das sich einer zutreffenden Schätzung immer leichter entziehen kann. Und dann
hat der Grundbesitzer kein Interesse daran, daß der Wert von Grund und Boden
höher als nötig eingeschätzt wird, während die Nachteile, die das mobile Kapital
durch eine erhöhte Schätzung treffen, durch erhöhten Kredit ausgeglichen werden
können. Aber so groß sind die Unterschiede nicht, daß aus der ungleichen Lage
der beiden Besitzkategorien ein durchschlagender Grund gegen die Nachlaßstener
abgeleitet werden könnte, zumal da alle Parteien bereit sind, dem Grundbesitz bei
dieser Steuer besondre Zugeständnisse zu machen. ^ ,

^Einstweilen dient noch das Kompromiß als Grundlage der Verhandlungen, ob¬
wohl sich Kluc der beteiligten Parteien bedingungslos den Vorschlägen angeschlossen


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[0619] Maßgebliches und Unmaßgebliches sachlichen und wirklich haltbaren Gründen jedoch die Agrarier gegen die Nachla߬ steuer sind, das wollen wir doch erst noch erfahren. Wenn uns jetzt die Antwort gegeben wird: „Wir lehnen bestimmte Forderungen ab, weil wir uns einbilden, daß eine andre Reichstagsmehrheit vielleicht in Zukunft ganz andre Forderungen bewilligen könnte" — so beweist das sachlich absolut gar nichts gegen die jetzt gestellten Forderungen. Der logische Zusammenhang kann überhaupt nur künstlich dadurch hergestellt werden, daß die heute tatsächlich vorliegenden Steuerprojekte auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftssteuer und die von der Zukunft be- fürchteten Schritte auf demselben Gebiete theoretisch in die gleiche Rubrik gehören. Damit kommt man aber in der praktischen Politik überhaupt nicht Wetter. Zur Zeit unsrer Vater waren die strengen Konservativen der Meinung, daß eine ver¬ fassungsmäßige Abgrenzung der monarchischen Rechte zur Republik führen müsse; heute steht trotzdem die Monarchie in Deutschland fester denn je. Wenn man ferner heute aus unsern Staatseinrichtungen alles entfernen wollte, worin die theoretische Betrachtung prinzipielle Anfänge des Sozialismus oder eine Verwandtschaft mit sozialistischen Ideen erkennen muß, so würden wir unser öffentliches Leben bis zur Unkenntlichkeit umformen müssen. Solche Beispiele ließen sich häufen. In der Wirklichkeit gibt es eben keinen Staat, der ein Prinzip, eine Idee ausschließlich verwirklichen könnte. In der Einbildung, daß das möglich ist, liegt ja der schäd¬ lichste und gefährlichste Irrtum der Sozialdemokratie. Wenn daher jemand, statt bestimmte Gründe anzuführen, einen politischen Vorschlag nur dadurch diskreditieren will, daß er erklärt, es sei der erste Schritt zum Sozialismus oder irgendeinem andern „Ismus", so steht es immer schief um solche Beweisführung. Ist sie ehrlich gemeint, so beruht sie auf einem unzureichenden Urteil; andernfalls dient sie dema¬ gogischen Zwecken. In dem Suchen nach den ernsthaften Gründen der Agrarier gegen die Nach¬ laßsteuer ist der Gedanke in den Vordergrund getreten, daß die Feststellung des Nachlasses von Amts wegen für den Grundbesitz besonders unangenehm sein müsse, weil sie jeden Fehler bei der Vermögenseinschätzung und Steuerveranlagung rück¬ sichtslos an den Tag bringe. Professor Hans Delbrück hat das in einer den Zorn der Agrarier besonders reizenden Form in verschiednen Artikeln zum Ausdruck ge¬ bracht und den Anlaß zu einer heftigen Fehde gegeben. Wie sich die «sache in Wirklichkeit verhält, ist nicht so leicht und einfach zu erkennen. Daß die Veran¬ lagung zur Vermögenssteuer in Preußen hinter dem Betrage zurückbleibt, der sich °us einer genau zutreffenden Einschätzung der steuerpflichtigen Vermögen ergeben müßte, scheint richtig zu sein, und ebenso ist es wohl unzweifelhaft, d"ß iach Ein¬ führung der Nachlaßsteuer die Differenz zwischen Veranlagung und Wirt lebte.t allmählich sehr viel geringer sein würde. Der Grundbesitz hat diese Wirkung sicherlich mehr zu fürchten als das mobile Kapital, weil die dem Staat einmal erteilte Befugnis, Einblick in die Wertverhältnisse des Grundbesitzes zu gewinnen, hier viel gründlicher und schärfer wirkt als gegenüber dem beweglichen Kapital, das sich einer zutreffenden Schätzung immer leichter entziehen kann. Und dann hat der Grundbesitzer kein Interesse daran, daß der Wert von Grund und Boden höher als nötig eingeschätzt wird, während die Nachteile, die das mobile Kapital durch eine erhöhte Schätzung treffen, durch erhöhten Kredit ausgeglichen werden können. Aber so groß sind die Unterschiede nicht, daß aus der ungleichen Lage der beiden Besitzkategorien ein durchschlagender Grund gegen die Nachlaßstener abgeleitet werden könnte, zumal da alle Parteien bereit sind, dem Grundbesitz bei dieser Steuer besondre Zugeständnisse zu machen. ^ , ^Einstweilen dient noch das Kompromiß als Grundlage der Verhandlungen, ob¬ wohl sich Kluc der beteiligten Parteien bedingungslos den Vorschlägen angeschlossen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/619>, abgerufen am 12.12.2024.