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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Kaiser Wilhelm der Lrste als Schriftsteller

Die Standes- und Ehrengerichte entstanden nun aus der Überzeugung wie
diese wieder aus dem Gefühl und Bedürfnisse, daß gewisse Vergehungen, ja selbst
nur Unterlassungen innerhalb des Standes selbst und untereinander erwogen und
gerichtet werden müssen.

Überall, wo die militärischen Ehrengerichte gewirkt, haben sie nur zum wahren
Wohl und Besten des Offizierstandes beigetragen, und sind im Laufe der Zeit bei
einzelnen dieser Gerichte Erscheinungen vorgekommen, durch die man sich berechtigt
glaubte, sie mißliebig zu machen, so findet das seine Erklärung in dem Umstände,
daß Fälle vor deren Forum gebracht worden sind, die nicht dahin gehörten. In
der Preußischen Armee haben diese Ehrengerichte eine besondre Pflege erfahren,
aber auch wesentlich dazu beigetragen, die Offizierkorps auf der Stufe der Bildung,
des Ehrgefühls und der Gesittung zu erhalten, welche freilich den Feinden jeder
gesetzmäßigen Ordnung ein Dorn im Auge ist. Dieser Bildungszustand der Offi¬
ziere, die Träger der Ehre einer Armee, das heißt der Treue und des Gehorsams
gegen den Herrscher, die Erhalter der Ordnung, weil sie die ausübende Gewalt
der Machthaber sein müssen, ist jenen Aposteln der Anarchie im höchsten Grade
zuwider. Sie richten daher ihr Hauptaugenmerk darauf, die Offizierehre zu unter¬
graben, weil sie so am sichersten hoffen können, die Treue der Armee wankend zu
machen. Daraus erklären sich die Anfeindungen und Verunglimpfungen, welche
seit Jahren die Offiziere aller Armeen zu erdulden gehabt haben, daraus die Er¬
findung des Wortes "Junkertum", um in dieser Bezeichnung einen stereotypen Begriff
des Gehässigen zusammenzufassen, daraus der Eifer, mit welchem einzelne Auswüchse
und vorkommende Exzesse unter Offizierkorps zur Anschuldigung der stehenden
Heere überhaupt vergrößert und im übelsten Lichte dargestellt wurden. Bedenkt
man, daß unter Tausenden und aber Tausenden junger, lebensfroher Männer immer
nur ganz einzeln stehende Fälle zu deren Nachteil ausgebeutet werden konnten, so
müßte dies eigentlich zur Ehre und zum Lobe des Gesittungsstandpunktes aller
ausschlagen. Fern sei es von uns, damit behaupten zu wollen, daß unter einer
so außerordentlich großen Zahl von jungen Männern nicht wirklich zuweilen Dinge
vorfallen, die strenge Ahndung erheischen, aber ungerecht ist es, durch das geflissent¬
liche Ausbeuten solcher Einzelfälle dein Offizierstande im ganzen schaden zu wollen
und vom einzelnen Rückschlüsse ans die Totalität zu machen.

Glücklicherweise hat alles seine Zeit, und jetzt schon erfährt das so verschriene
Junkertum die Genugtuung, auch wieder gerecht beurteilt zu werden. Oder sind
etwa die Truppen, welche in Schleswig, Posen, Berlin, Frankfurt a. M., Süd¬
deutschland, Prag, Wien, Italien gesiegt, von andern als solchen Offizieren in den
Kampf geführt worden, die man so freigiebig mit jenem Spottnamen bezeichnet?
Ja, ist die Zeit nicht schon da, wo Leute, die früher am lebhaftesten gegen stehende
Heere und Offiziere im allgemeinen ankämpften und jetzt ihre Theorien durch revo¬
lutionäre Praktiker weit überflügelt sehen, sehr froh sind, daß es doch noch eine
Macht gibt, die dem alles zerstörenden Strome der Anarchie entgegenzutreten
versteht?

Wenn wir aus allen diesen Betrachtungen eine Schlußfolge ziehen sollten, so
würden wir sie in folgendem Satze zusammenfassen: Wem es mit dem Bestehen
einer ehrenhaften und gesitteten Armee Ernst ist, der sollte vor allem darauf be¬
dacht sein, die Gesinnung für Ehrenhaftigkeit und Gesittung unter den Offizieren
lebendig zu erhalten, und damit dies geschehen könne, zu Vorkehrungen die Hand
bieten, welche geeignet sind, alle Vorkommenheiten, die, ohne gerade den gewöhn¬
lichen Strafgesetzen zu verfallen, doch nicht im Einklange mit den Anforderungen
an den Offizierstand stehen, für das Ganze unschädlich zu machen. Weil nun Standes-


Kaiser Wilhelm der Lrste als Schriftsteller

Die Standes- und Ehrengerichte entstanden nun aus der Überzeugung wie
diese wieder aus dem Gefühl und Bedürfnisse, daß gewisse Vergehungen, ja selbst
nur Unterlassungen innerhalb des Standes selbst und untereinander erwogen und
gerichtet werden müssen.

Überall, wo die militärischen Ehrengerichte gewirkt, haben sie nur zum wahren
Wohl und Besten des Offizierstandes beigetragen, und sind im Laufe der Zeit bei
einzelnen dieser Gerichte Erscheinungen vorgekommen, durch die man sich berechtigt
glaubte, sie mißliebig zu machen, so findet das seine Erklärung in dem Umstände,
daß Fälle vor deren Forum gebracht worden sind, die nicht dahin gehörten. In
der Preußischen Armee haben diese Ehrengerichte eine besondre Pflege erfahren,
aber auch wesentlich dazu beigetragen, die Offizierkorps auf der Stufe der Bildung,
des Ehrgefühls und der Gesittung zu erhalten, welche freilich den Feinden jeder
gesetzmäßigen Ordnung ein Dorn im Auge ist. Dieser Bildungszustand der Offi¬
ziere, die Träger der Ehre einer Armee, das heißt der Treue und des Gehorsams
gegen den Herrscher, die Erhalter der Ordnung, weil sie die ausübende Gewalt
der Machthaber sein müssen, ist jenen Aposteln der Anarchie im höchsten Grade
zuwider. Sie richten daher ihr Hauptaugenmerk darauf, die Offizierehre zu unter¬
graben, weil sie so am sichersten hoffen können, die Treue der Armee wankend zu
machen. Daraus erklären sich die Anfeindungen und Verunglimpfungen, welche
seit Jahren die Offiziere aller Armeen zu erdulden gehabt haben, daraus die Er¬
findung des Wortes „Junkertum", um in dieser Bezeichnung einen stereotypen Begriff
des Gehässigen zusammenzufassen, daraus der Eifer, mit welchem einzelne Auswüchse
und vorkommende Exzesse unter Offizierkorps zur Anschuldigung der stehenden
Heere überhaupt vergrößert und im übelsten Lichte dargestellt wurden. Bedenkt
man, daß unter Tausenden und aber Tausenden junger, lebensfroher Männer immer
nur ganz einzeln stehende Fälle zu deren Nachteil ausgebeutet werden konnten, so
müßte dies eigentlich zur Ehre und zum Lobe des Gesittungsstandpunktes aller
ausschlagen. Fern sei es von uns, damit behaupten zu wollen, daß unter einer
so außerordentlich großen Zahl von jungen Männern nicht wirklich zuweilen Dinge
vorfallen, die strenge Ahndung erheischen, aber ungerecht ist es, durch das geflissent¬
liche Ausbeuten solcher Einzelfälle dein Offizierstande im ganzen schaden zu wollen
und vom einzelnen Rückschlüsse ans die Totalität zu machen.

Glücklicherweise hat alles seine Zeit, und jetzt schon erfährt das so verschriene
Junkertum die Genugtuung, auch wieder gerecht beurteilt zu werden. Oder sind
etwa die Truppen, welche in Schleswig, Posen, Berlin, Frankfurt a. M., Süd¬
deutschland, Prag, Wien, Italien gesiegt, von andern als solchen Offizieren in den
Kampf geführt worden, die man so freigiebig mit jenem Spottnamen bezeichnet?
Ja, ist die Zeit nicht schon da, wo Leute, die früher am lebhaftesten gegen stehende
Heere und Offiziere im allgemeinen ankämpften und jetzt ihre Theorien durch revo¬
lutionäre Praktiker weit überflügelt sehen, sehr froh sind, daß es doch noch eine
Macht gibt, die dem alles zerstörenden Strome der Anarchie entgegenzutreten
versteht?

Wenn wir aus allen diesen Betrachtungen eine Schlußfolge ziehen sollten, so
würden wir sie in folgendem Satze zusammenfassen: Wem es mit dem Bestehen
einer ehrenhaften und gesitteten Armee Ernst ist, der sollte vor allem darauf be¬
dacht sein, die Gesinnung für Ehrenhaftigkeit und Gesittung unter den Offizieren
lebendig zu erhalten, und damit dies geschehen könne, zu Vorkehrungen die Hand
bieten, welche geeignet sind, alle Vorkommenheiten, die, ohne gerade den gewöhn¬
lichen Strafgesetzen zu verfallen, doch nicht im Einklange mit den Anforderungen
an den Offizierstand stehen, für das Ganze unschädlich zu machen. Weil nun Standes-


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[0606] Kaiser Wilhelm der Lrste als Schriftsteller Die Standes- und Ehrengerichte entstanden nun aus der Überzeugung wie diese wieder aus dem Gefühl und Bedürfnisse, daß gewisse Vergehungen, ja selbst nur Unterlassungen innerhalb des Standes selbst und untereinander erwogen und gerichtet werden müssen. Überall, wo die militärischen Ehrengerichte gewirkt, haben sie nur zum wahren Wohl und Besten des Offizierstandes beigetragen, und sind im Laufe der Zeit bei einzelnen dieser Gerichte Erscheinungen vorgekommen, durch die man sich berechtigt glaubte, sie mißliebig zu machen, so findet das seine Erklärung in dem Umstände, daß Fälle vor deren Forum gebracht worden sind, die nicht dahin gehörten. In der Preußischen Armee haben diese Ehrengerichte eine besondre Pflege erfahren, aber auch wesentlich dazu beigetragen, die Offizierkorps auf der Stufe der Bildung, des Ehrgefühls und der Gesittung zu erhalten, welche freilich den Feinden jeder gesetzmäßigen Ordnung ein Dorn im Auge ist. Dieser Bildungszustand der Offi¬ ziere, die Träger der Ehre einer Armee, das heißt der Treue und des Gehorsams gegen den Herrscher, die Erhalter der Ordnung, weil sie die ausübende Gewalt der Machthaber sein müssen, ist jenen Aposteln der Anarchie im höchsten Grade zuwider. Sie richten daher ihr Hauptaugenmerk darauf, die Offizierehre zu unter¬ graben, weil sie so am sichersten hoffen können, die Treue der Armee wankend zu machen. Daraus erklären sich die Anfeindungen und Verunglimpfungen, welche seit Jahren die Offiziere aller Armeen zu erdulden gehabt haben, daraus die Er¬ findung des Wortes „Junkertum", um in dieser Bezeichnung einen stereotypen Begriff des Gehässigen zusammenzufassen, daraus der Eifer, mit welchem einzelne Auswüchse und vorkommende Exzesse unter Offizierkorps zur Anschuldigung der stehenden Heere überhaupt vergrößert und im übelsten Lichte dargestellt wurden. Bedenkt man, daß unter Tausenden und aber Tausenden junger, lebensfroher Männer immer nur ganz einzeln stehende Fälle zu deren Nachteil ausgebeutet werden konnten, so müßte dies eigentlich zur Ehre und zum Lobe des Gesittungsstandpunktes aller ausschlagen. Fern sei es von uns, damit behaupten zu wollen, daß unter einer so außerordentlich großen Zahl von jungen Männern nicht wirklich zuweilen Dinge vorfallen, die strenge Ahndung erheischen, aber ungerecht ist es, durch das geflissent¬ liche Ausbeuten solcher Einzelfälle dein Offizierstande im ganzen schaden zu wollen und vom einzelnen Rückschlüsse ans die Totalität zu machen. Glücklicherweise hat alles seine Zeit, und jetzt schon erfährt das so verschriene Junkertum die Genugtuung, auch wieder gerecht beurteilt zu werden. Oder sind etwa die Truppen, welche in Schleswig, Posen, Berlin, Frankfurt a. M., Süd¬ deutschland, Prag, Wien, Italien gesiegt, von andern als solchen Offizieren in den Kampf geführt worden, die man so freigiebig mit jenem Spottnamen bezeichnet? Ja, ist die Zeit nicht schon da, wo Leute, die früher am lebhaftesten gegen stehende Heere und Offiziere im allgemeinen ankämpften und jetzt ihre Theorien durch revo¬ lutionäre Praktiker weit überflügelt sehen, sehr froh sind, daß es doch noch eine Macht gibt, die dem alles zerstörenden Strome der Anarchie entgegenzutreten versteht? Wenn wir aus allen diesen Betrachtungen eine Schlußfolge ziehen sollten, so würden wir sie in folgendem Satze zusammenfassen: Wem es mit dem Bestehen einer ehrenhaften und gesitteten Armee Ernst ist, der sollte vor allem darauf be¬ dacht sein, die Gesinnung für Ehrenhaftigkeit und Gesittung unter den Offizieren lebendig zu erhalten, und damit dies geschehen könne, zu Vorkehrungen die Hand bieten, welche geeignet sind, alle Vorkommenheiten, die, ohne gerade den gewöhn¬ lichen Strafgesetzen zu verfallen, doch nicht im Einklange mit den Anforderungen an den Offizierstand stehen, für das Ganze unschädlich zu machen. Weil nun Standes-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/606>, abgerufen am 23.07.2024.