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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Bedenklicher als mancher Schönheitsfehler des Kompromisses ist der starke
Eingriff in die Finanzhoheit der Einzelstaaten, wie er in den vereinbarten Be¬
stimmungen über die Besitzsteuer enthalten ist. Deswegen hat auch die konservative
Partei eiuen Vorbehalt zu dem Kompromiß gemacht, und es ist eigentlich schwer
zu begreifen, wie sich Konservative überhaupt entschließen konnten, solchen Gedanken
zuzustimmen. Die einzige Erklärung dafür ist, daß sie um jeden Preis aus der
Sackgasse herauswollten, in die sie sich durch die Ablehnung der Nachlaßsteuer ver¬
rannt hatten. Man mache sich einmal klar, was den Einzelstaaten durch das Kom¬
promiß zugemutet wird. Sie sollen eine Steuersumme erheben und an das Reich
abführen. Das würde ja unbedenklich sein; es ist dasselbe, was alljährlich durch
die Zahlung der Matrikularbeiträge geschieht. Nun aber weiter! Es sind zwei
Wege möglich, wie das geschehen kann. Entweder ist nämlich die Steuer von
vornherein als Reichsabgabe gedacht; dann haben wir eine Einrichtung vor uns,
die das Reich selbständig getroffen hat, und bei der es sich nur der formellen
und technischen Mitwirkung der einzelstaatlichen Behörden bedient. Oder aber das
Reich überläßt es den Einzelstaaten, die an das Reich zu zahlende Summe aufzu¬
bringen, wie sie es für gut befinden. Der zweite der hier bezeichneten Wege be-
deutet ein Verfahren, bei dem das Reich seine Last vollständig auf die Einzelstaaten
abwälzt. Was die Einzelstaaten dabei zu leisten haben, unterscheidet sich in keinem
wesentlichen Punkte von der Zahlung der ungedeckten Matrikularbeiträge. Wenn
wir das wollen, sind wir allerdings schnell mit unsrer Aufgabe fertig. Dazu
brauchen wir keine Reichsfinanzreform; das hätten wir längst haben können. Wir
wollen ja aber gerade aus diesem Zustande heraus. Ist nun der andre, erstge¬
nannte Weg gangbar? Die Ansichten können darüber verschieden sein. Die Reichs¬
einrichtung, die dort bezeichnet wurde, ist nichts andres als die von den Liberalen
von jeher befürwortete direkte Reichssteuer auf Vermögen oder Einkommen oder
beides. Gegen eine Reichseinkommensteuer haben sich zu starke Bedenken von allen
Seiten erhoben; es steht jetzt eigentlich mir noch die Reichsvermögenssteuer zur
Erörterung. Daß sie von vielen für durchaus vereinbar mit der Reichsverfassung
gehalten wird, beweist die Stellung der Liberalen zu dieser Frage. Aber die ver¬
bündeten Regierungen selbst haben nie etwas davon wissen wollen, sie haben nie
einen Zweifel darüber gelassen, daß sie diese Form der Steuer für unannehmbar
ansehen.

So hat man sich denn auf die Suche nach einem dritten Wege begeben, ob¬
wohl eigentlich von vornherein klar sein könnte, daß es einen solchen Weg gar nicht
geben kann. Man verfällt bei diesem Suchen nur der Versuchung, die wirkliche
Lage zu verschleiern. So ist es auch hier geschehen. Man hat ein mixtum vom-
xosiwm aus verschleierter Reichsvermögenssteuer und verschleierter Erhöhung der
Matrikularbeiträge hergestellt. Damit die Sache nicht als einfache Erhöhung der
Matrikularbeiträge erscheint, will man den Einzelstaaten Vorschriften machen, wie
sie die an das Reich abzuführende Summe aufzubringen haben. Man sollte denke",
nun wäre es am einfachsten, überhaupt eine Reichsvermögensstcuer einzuführen, aber
man muß doch der Sache ein künstlich verändertes Ansehen geben, damit man den
Verbündeten Regierungen sagen kann: Wir bieten euch etwas funkelnagelneues, bei¬
leibe keine Reichsvermögensstcuer, sondern die famose "Besitzsteuer"! Mit diesem
neuen Namen deckt man eine Steuer, die in einfachen Zuschlägen zu den einzel¬
staatlichen Einkommen- und Vermögenssteuern besteht. Man fügt also zu der Reichs¬
vermögenssteuer noch eine Reichseinkvmmensteuer, die man bisher als unausführbar
und unannehmbar verworfen hat, hinzu und nennt die ganze Geschichte anders,
damit der Braten nicht gerochen wird. Und dann ist noch ein wesentlicher Unter¬
schied dabei: Die Reichsvermögensstcuer wurde beanstandet, weil diese Reichssteuer
die Einzelstaaten in der Verfügung über eine Einnahmequelle beschränkte, die sie für


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Bedenklicher als mancher Schönheitsfehler des Kompromisses ist der starke
Eingriff in die Finanzhoheit der Einzelstaaten, wie er in den vereinbarten Be¬
stimmungen über die Besitzsteuer enthalten ist. Deswegen hat auch die konservative
Partei eiuen Vorbehalt zu dem Kompromiß gemacht, und es ist eigentlich schwer
zu begreifen, wie sich Konservative überhaupt entschließen konnten, solchen Gedanken
zuzustimmen. Die einzige Erklärung dafür ist, daß sie um jeden Preis aus der
Sackgasse herauswollten, in die sie sich durch die Ablehnung der Nachlaßsteuer ver¬
rannt hatten. Man mache sich einmal klar, was den Einzelstaaten durch das Kom¬
promiß zugemutet wird. Sie sollen eine Steuersumme erheben und an das Reich
abführen. Das würde ja unbedenklich sein; es ist dasselbe, was alljährlich durch
die Zahlung der Matrikularbeiträge geschieht. Nun aber weiter! Es sind zwei
Wege möglich, wie das geschehen kann. Entweder ist nämlich die Steuer von
vornherein als Reichsabgabe gedacht; dann haben wir eine Einrichtung vor uns,
die das Reich selbständig getroffen hat, und bei der es sich nur der formellen
und technischen Mitwirkung der einzelstaatlichen Behörden bedient. Oder aber das
Reich überläßt es den Einzelstaaten, die an das Reich zu zahlende Summe aufzu¬
bringen, wie sie es für gut befinden. Der zweite der hier bezeichneten Wege be-
deutet ein Verfahren, bei dem das Reich seine Last vollständig auf die Einzelstaaten
abwälzt. Was die Einzelstaaten dabei zu leisten haben, unterscheidet sich in keinem
wesentlichen Punkte von der Zahlung der ungedeckten Matrikularbeiträge. Wenn
wir das wollen, sind wir allerdings schnell mit unsrer Aufgabe fertig. Dazu
brauchen wir keine Reichsfinanzreform; das hätten wir längst haben können. Wir
wollen ja aber gerade aus diesem Zustande heraus. Ist nun der andre, erstge¬
nannte Weg gangbar? Die Ansichten können darüber verschieden sein. Die Reichs¬
einrichtung, die dort bezeichnet wurde, ist nichts andres als die von den Liberalen
von jeher befürwortete direkte Reichssteuer auf Vermögen oder Einkommen oder
beides. Gegen eine Reichseinkommensteuer haben sich zu starke Bedenken von allen
Seiten erhoben; es steht jetzt eigentlich mir noch die Reichsvermögenssteuer zur
Erörterung. Daß sie von vielen für durchaus vereinbar mit der Reichsverfassung
gehalten wird, beweist die Stellung der Liberalen zu dieser Frage. Aber die ver¬
bündeten Regierungen selbst haben nie etwas davon wissen wollen, sie haben nie
einen Zweifel darüber gelassen, daß sie diese Form der Steuer für unannehmbar
ansehen.

So hat man sich denn auf die Suche nach einem dritten Wege begeben, ob¬
wohl eigentlich von vornherein klar sein könnte, daß es einen solchen Weg gar nicht
geben kann. Man verfällt bei diesem Suchen nur der Versuchung, die wirkliche
Lage zu verschleiern. So ist es auch hier geschehen. Man hat ein mixtum vom-
xosiwm aus verschleierter Reichsvermögenssteuer und verschleierter Erhöhung der
Matrikularbeiträge hergestellt. Damit die Sache nicht als einfache Erhöhung der
Matrikularbeiträge erscheint, will man den Einzelstaaten Vorschriften machen, wie
sie die an das Reich abzuführende Summe aufzubringen haben. Man sollte denke»,
nun wäre es am einfachsten, überhaupt eine Reichsvermögensstcuer einzuführen, aber
man muß doch der Sache ein künstlich verändertes Ansehen geben, damit man den
Verbündeten Regierungen sagen kann: Wir bieten euch etwas funkelnagelneues, bei¬
leibe keine Reichsvermögensstcuer, sondern die famose „Besitzsteuer"! Mit diesem
neuen Namen deckt man eine Steuer, die in einfachen Zuschlägen zu den einzel¬
staatlichen Einkommen- und Vermögenssteuern besteht. Man fügt also zu der Reichs¬
vermögenssteuer noch eine Reichseinkvmmensteuer, die man bisher als unausführbar
und unannehmbar verworfen hat, hinzu und nennt die ganze Geschichte anders,
damit der Braten nicht gerochen wird. Und dann ist noch ein wesentlicher Unter¬
schied dabei: Die Reichsvermögensstcuer wurde beanstandet, weil diese Reichssteuer
die Einzelstaaten in der Verfügung über eine Einnahmequelle beschränkte, die sie für


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/570>, abgerufen am 23.07.2024.