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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

daher unter andern, besondern Wert auf die Witterungsberichte der Meteorologischer
Station legen. Plötzlich erhielt sie von dieser die Mitteilung, daß auf Verfügung
des Gouverneurs die Witterungsberichte nur noch in der Deutsch-ostafrikanischen
Rundschau, dem neugegründeten Rechenbergschen Leiborgan, veröffentlicht werden
sollen. Allerdings wird die Freude des Gouverneurs wohl nur von kurzer Dauer
sein, denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die Verfügung direkt rechtswidrig ist
und nicht aufrechterhalten werden kann. Es liegt ini öffentlichen Interesse, daß die
meteorologischen Berichte möglichst rasch und allgemein verbreitet werden. Es ist
bezeichnend, daß Herr von Rechenberg sogar vor bewußt schädlichen Maßnahmen
nicht zurückschreckt, um seine Politik zu halten.

Noch bezeichnender ist sein allerneuster Vorstoß gegen die Weiße Be¬
völkerung im allgemeinen. Wie erinnerlich, hat das Gouvernement unlängst die
Kommunalverbände, die ersten Anfänge einer Selbstverwaltung, aufgehoben und
damit die Verwaltung der einzelnen Bezirke wieder vollständig unter den Einfluß
der Zentralverwaltung der Kolonie gebracht. Die Bezirke erhalten nun nicht mehr
die Hälfte der Einnahmen der Hüttensteuer zur freien Verfügung, sondern die Be¬
zirksräte haben jedes Jahr einen Haushaltsplan aufzustellen, auf Grund dessen ihnen
dann die begründet erscheinenden Summen zugewiesen werden. Da die Mitglieder
der Bezirksräte nach dem amtlichen Entwurf vom Gouverneur und nicht von der
weißen Bevölkerung ernannt werden, so kann von einer Selbstverwaltung keine
Rede mehr sein, denn der Gouverneur wird natürlich nur ihm genehme Personen
wählen. Das Skandalöseste an der ganzen Aktion ist aber, daß nach dem amtlichen
Entwurf auch ein Farbiger zur Vertretung der Interessen der Ein-
gebornen in den Bezirksrat gewählt werden kann. Und diese Bestimmung
charakterisiert sich geradezu als eine Verhöhnung der weißen Bevölkerung.
Ja Herr von Rechenberg geht noch weiter. Da man den beiden großen Städten
Dnressalam und Tonga ein gewisses Selbstbestimmungsrecht natürlich nicht vorenthalten
kann, so hat das Gouvernement eine Stadtverwaltung organisiert, über die man lachen
müßte, wenn die Sache nicht so verdammt ernst wäre. Die beiden Städte sollen jede
einen Stadtrat erhalten, der aus 4 Mitgliedern besteht. Von diesen 4 Mitgliedern
werden 3 von der Bevölkerung, 1 vom Gouverneur gewählt. Soweit wäre die
Sache ganz gut und schön. Nun soll aber der Vorsitzende nicht ein freigewählter
Bürgermeister, sondern der Bezirksamtmann, ein Untergebner des Gouverneurs
sein. Das ist der erste Pferdefuß, aber er ginge noch an. Völlig undiskutierbar
ist aber der dem Stadtrat anzugliedernde Farbigencinsschuß, dessen Vorsitzender
ein vom Gouverneur zu bestimmendes Mitglied des Stadtrats sein soll. Dieser
Farbigenausschuß ist -- man höre! -- befugt, gegen jeden Beschluß des
Stadtrats Einspruch zu erheben, und die Entscheidung hat dann -- der
Gouverneur. Der Herr Gouverneur hat also ohne weiteres die Möglichkeit, die
in Ehrfurcht vor ihm, dem dana Mkuba, ersterbenden Mitglieder des Farbigen¬
ausschusses zum Einspruch gegen alle ihm unbequemen Beschlüsse des Stadtrats
zu veranlassen und diese Beschlüsse dann kraft seiner Eigenschaft als letzte Instanz
aufzuheben. Der ganze Stadtratszauber ist also nichts weiter als eine Farce und
wiederum eine Verhöhnung der weißen Bevölkerung. Der Weißen Bevölkerung
werden die Anfänge einer ernsthaften Selbstverwaltung entzogen, und der Ein-
gebornenbevölkerung wird eine Art Selbstverwaltung gegeben; ja sie ist sogar in
der Lage, der Selbstverwaltung der Weißen Steine in den Weg zu werfen. Und
da wundert man sich, daß die Schwarzen neuerdings immer frecher werden, und
das Verprügeln der Weißen, sogar in Dnressalam, nachgerade an der Tages¬
ordnung ist. Wenn es nicht bald anders wird, so steuern wir in Ostafrika
traurigen Zeiten entgegen. Der Reichstag wird hoffentlich diesen Zuständen jetzt


Maßgebliches und Unmaßgebliches

daher unter andern, besondern Wert auf die Witterungsberichte der Meteorologischer
Station legen. Plötzlich erhielt sie von dieser die Mitteilung, daß auf Verfügung
des Gouverneurs die Witterungsberichte nur noch in der Deutsch-ostafrikanischen
Rundschau, dem neugegründeten Rechenbergschen Leiborgan, veröffentlicht werden
sollen. Allerdings wird die Freude des Gouverneurs wohl nur von kurzer Dauer
sein, denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die Verfügung direkt rechtswidrig ist
und nicht aufrechterhalten werden kann. Es liegt ini öffentlichen Interesse, daß die
meteorologischen Berichte möglichst rasch und allgemein verbreitet werden. Es ist
bezeichnend, daß Herr von Rechenberg sogar vor bewußt schädlichen Maßnahmen
nicht zurückschreckt, um seine Politik zu halten.

Noch bezeichnender ist sein allerneuster Vorstoß gegen die Weiße Be¬
völkerung im allgemeinen. Wie erinnerlich, hat das Gouvernement unlängst die
Kommunalverbände, die ersten Anfänge einer Selbstverwaltung, aufgehoben und
damit die Verwaltung der einzelnen Bezirke wieder vollständig unter den Einfluß
der Zentralverwaltung der Kolonie gebracht. Die Bezirke erhalten nun nicht mehr
die Hälfte der Einnahmen der Hüttensteuer zur freien Verfügung, sondern die Be¬
zirksräte haben jedes Jahr einen Haushaltsplan aufzustellen, auf Grund dessen ihnen
dann die begründet erscheinenden Summen zugewiesen werden. Da die Mitglieder
der Bezirksräte nach dem amtlichen Entwurf vom Gouverneur und nicht von der
weißen Bevölkerung ernannt werden, so kann von einer Selbstverwaltung keine
Rede mehr sein, denn der Gouverneur wird natürlich nur ihm genehme Personen
wählen. Das Skandalöseste an der ganzen Aktion ist aber, daß nach dem amtlichen
Entwurf auch ein Farbiger zur Vertretung der Interessen der Ein-
gebornen in den Bezirksrat gewählt werden kann. Und diese Bestimmung
charakterisiert sich geradezu als eine Verhöhnung der weißen Bevölkerung.
Ja Herr von Rechenberg geht noch weiter. Da man den beiden großen Städten
Dnressalam und Tonga ein gewisses Selbstbestimmungsrecht natürlich nicht vorenthalten
kann, so hat das Gouvernement eine Stadtverwaltung organisiert, über die man lachen
müßte, wenn die Sache nicht so verdammt ernst wäre. Die beiden Städte sollen jede
einen Stadtrat erhalten, der aus 4 Mitgliedern besteht. Von diesen 4 Mitgliedern
werden 3 von der Bevölkerung, 1 vom Gouverneur gewählt. Soweit wäre die
Sache ganz gut und schön. Nun soll aber der Vorsitzende nicht ein freigewählter
Bürgermeister, sondern der Bezirksamtmann, ein Untergebner des Gouverneurs
sein. Das ist der erste Pferdefuß, aber er ginge noch an. Völlig undiskutierbar
ist aber der dem Stadtrat anzugliedernde Farbigencinsschuß, dessen Vorsitzender
ein vom Gouverneur zu bestimmendes Mitglied des Stadtrats sein soll. Dieser
Farbigenausschuß ist — man höre! — befugt, gegen jeden Beschluß des
Stadtrats Einspruch zu erheben, und die Entscheidung hat dann — der
Gouverneur. Der Herr Gouverneur hat also ohne weiteres die Möglichkeit, die
in Ehrfurcht vor ihm, dem dana Mkuba, ersterbenden Mitglieder des Farbigen¬
ausschusses zum Einspruch gegen alle ihm unbequemen Beschlüsse des Stadtrats
zu veranlassen und diese Beschlüsse dann kraft seiner Eigenschaft als letzte Instanz
aufzuheben. Der ganze Stadtratszauber ist also nichts weiter als eine Farce und
wiederum eine Verhöhnung der weißen Bevölkerung. Der Weißen Bevölkerung
werden die Anfänge einer ernsthaften Selbstverwaltung entzogen, und der Ein-
gebornenbevölkerung wird eine Art Selbstverwaltung gegeben; ja sie ist sogar in
der Lage, der Selbstverwaltung der Weißen Steine in den Weg zu werfen. Und
da wundert man sich, daß die Schwarzen neuerdings immer frecher werden, und
das Verprügeln der Weißen, sogar in Dnressalam, nachgerade an der Tages¬
ordnung ist. Wenn es nicht bald anders wird, so steuern wir in Ostafrika
traurigen Zeiten entgegen. Der Reichstag wird hoffentlich diesen Zuständen jetzt


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[0222] Maßgebliches und Unmaßgebliches daher unter andern, besondern Wert auf die Witterungsberichte der Meteorologischer Station legen. Plötzlich erhielt sie von dieser die Mitteilung, daß auf Verfügung des Gouverneurs die Witterungsberichte nur noch in der Deutsch-ostafrikanischen Rundschau, dem neugegründeten Rechenbergschen Leiborgan, veröffentlicht werden sollen. Allerdings wird die Freude des Gouverneurs wohl nur von kurzer Dauer sein, denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die Verfügung direkt rechtswidrig ist und nicht aufrechterhalten werden kann. Es liegt ini öffentlichen Interesse, daß die meteorologischen Berichte möglichst rasch und allgemein verbreitet werden. Es ist bezeichnend, daß Herr von Rechenberg sogar vor bewußt schädlichen Maßnahmen nicht zurückschreckt, um seine Politik zu halten. Noch bezeichnender ist sein allerneuster Vorstoß gegen die Weiße Be¬ völkerung im allgemeinen. Wie erinnerlich, hat das Gouvernement unlängst die Kommunalverbände, die ersten Anfänge einer Selbstverwaltung, aufgehoben und damit die Verwaltung der einzelnen Bezirke wieder vollständig unter den Einfluß der Zentralverwaltung der Kolonie gebracht. Die Bezirke erhalten nun nicht mehr die Hälfte der Einnahmen der Hüttensteuer zur freien Verfügung, sondern die Be¬ zirksräte haben jedes Jahr einen Haushaltsplan aufzustellen, auf Grund dessen ihnen dann die begründet erscheinenden Summen zugewiesen werden. Da die Mitglieder der Bezirksräte nach dem amtlichen Entwurf vom Gouverneur und nicht von der weißen Bevölkerung ernannt werden, so kann von einer Selbstverwaltung keine Rede mehr sein, denn der Gouverneur wird natürlich nur ihm genehme Personen wählen. Das Skandalöseste an der ganzen Aktion ist aber, daß nach dem amtlichen Entwurf auch ein Farbiger zur Vertretung der Interessen der Ein- gebornen in den Bezirksrat gewählt werden kann. Und diese Bestimmung charakterisiert sich geradezu als eine Verhöhnung der weißen Bevölkerung. Ja Herr von Rechenberg geht noch weiter. Da man den beiden großen Städten Dnressalam und Tonga ein gewisses Selbstbestimmungsrecht natürlich nicht vorenthalten kann, so hat das Gouvernement eine Stadtverwaltung organisiert, über die man lachen müßte, wenn die Sache nicht so verdammt ernst wäre. Die beiden Städte sollen jede einen Stadtrat erhalten, der aus 4 Mitgliedern besteht. Von diesen 4 Mitgliedern werden 3 von der Bevölkerung, 1 vom Gouverneur gewählt. Soweit wäre die Sache ganz gut und schön. Nun soll aber der Vorsitzende nicht ein freigewählter Bürgermeister, sondern der Bezirksamtmann, ein Untergebner des Gouverneurs sein. Das ist der erste Pferdefuß, aber er ginge noch an. Völlig undiskutierbar ist aber der dem Stadtrat anzugliedernde Farbigencinsschuß, dessen Vorsitzender ein vom Gouverneur zu bestimmendes Mitglied des Stadtrats sein soll. Dieser Farbigenausschuß ist — man höre! — befugt, gegen jeden Beschluß des Stadtrats Einspruch zu erheben, und die Entscheidung hat dann — der Gouverneur. Der Herr Gouverneur hat also ohne weiteres die Möglichkeit, die in Ehrfurcht vor ihm, dem dana Mkuba, ersterbenden Mitglieder des Farbigen¬ ausschusses zum Einspruch gegen alle ihm unbequemen Beschlüsse des Stadtrats zu veranlassen und diese Beschlüsse dann kraft seiner Eigenschaft als letzte Instanz aufzuheben. Der ganze Stadtratszauber ist also nichts weiter als eine Farce und wiederum eine Verhöhnung der weißen Bevölkerung. Der Weißen Bevölkerung werden die Anfänge einer ernsthaften Selbstverwaltung entzogen, und der Ein- gebornenbevölkerung wird eine Art Selbstverwaltung gegeben; ja sie ist sogar in der Lage, der Selbstverwaltung der Weißen Steine in den Weg zu werfen. Und da wundert man sich, daß die Schwarzen neuerdings immer frecher werden, und das Verprügeln der Weißen, sogar in Dnressalam, nachgerade an der Tages¬ ordnung ist. Wenn es nicht bald anders wird, so steuern wir in Ostafrika traurigen Zeiten entgegen. Der Reichstag wird hoffentlich diesen Zuständen jetzt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/222>, abgerufen am 23.07.2024.