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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Verfügung sein werden, vergehn voraussichtlich noch Jahre. Also schon aus
diesem Grunde liegt keine Veranlassung vor, daß wir uns schon jetzt über zu¬
künftige militärische Maßnahmen der Franzosen aufregen oder gar in Unkosten
stürzen. Diese würden zudem, wie der Kriegsminister erst kürzlich in der Budget¬
kommission ausgeführt hat, sehr bedeutend sein, auch wenn wir von der für
zweckmäßig erkannten Einteilung der Batterien zu 6 Geschützen abgehn und sie
nach dem Beispiel der französischen Artillerie zu 4 Geschützen gliedern wollten.
Aber selbst die dereinstigen 772 Batterien zu 4 Geschützen der Franzosen bilden
in Wirklichkeit keine Überlegenheit, denn sie reichen nur aus, um jedes Armee¬
korps mit 144 Geschützen auszurüsten, also dieselbe Zahl wie bei uns, nur mit
dem Unterschiede, daß hier die schwere Artillerie des Feldheeres nicht mit ein¬
gerechnet ist. Neben der Feldartillerie wird in dem Kadergesetz auch die Organisation
der Fußartillerie besprochen. Sie gibt, wie wir gesehn haben, zur Formation
der fahrenden Batterien der schweren Artillerie des Feldheeres 15 Batterien
ab; aus den übrig bleibenden Fußartilleriebataillonen werden 12 Regimenter
mit zusammen 97 (bisher 112) Batterien, davon 1 in Algier-Tunis, unter den
Befehlen von Obersten und Oberstleutnants gebildet. Auch das Genie erfährt
bei der Neuorganisation des Heeres einige Veränderungen. Sie werden be¬
gründet mit den Erfahrungen des russisch-japanischen Krieges, nach denen es sich
als besonders notwendig herausgestellt habe, auf dem Gefechtsfclde die ver-
schiednen Befehlsorgane telegraphisch und telephonisch miteinander zu verbinden.
Es werden darum 2 neue Telegraphenkompagnien und außerdem 1 Pontonier-
kompagnie gefordert. Mit diesen Ncuformcitionen, für die schon bei der letzten
Rekrutenverteilnng 1100 Mann mehr als 1906 vorgesehn waren, wird die
Genietruppe in Zukunft zusammengesetzt sein aus 6 Piouicrregimentcrn mit
zusammen 20 Bataillonen, die 72 Kompagnien umfasse"; zu jedem Regiment
gehört 1 Trainfahrerkompagnie, 1 Luftschiffcrbataillon zu 4 Kompagnien,
1 Eisenbahnregiment zu 3 Bataillonen zu je 4 Kompagnien und 1 Train-
fahrcrkompagnie, 1 Pontonierbataillon zu L Kompagnien mit 1 Trainfahrer-
detachement, 1 Telegrapheuregiment zu 2 Bataillonen zu je 4 Kompagnien
und 1 Traiufahrerkompagnie. Schlecht kommt in dem Kadergesetz allein der Train
weg durch eine abermalige Verminderung um 2 Kompagnien in Algier-Tunis.
Es werden daher vorhanden sein in Frankreich: 20 Eskadrons zu je 3 Kom¬
pagnien, in Algier-Tunis: 3 Eskadrons zu 10 anstatt jetzt 12 Kompagnien.

Während der bisher besprochne Titel I des neuen Gesetzentwurfs die Über¬
schrift trägt "Von der aktive" Armee des Mutterlandes", heißt es im Titel II
von den Neservetruppen, daß sie einen integrierender Bestandteil des Heeres
ausmachen. Das Verhältnis ist also ähnlich wie bei uus, allerdings mit dem
formellen Unterschiede, daß wir nur fünf, die Franzosen aber elf Jahrgänge der
Reserve zur Verfügung haben. Die französische Nescrvepflicht reicht also noch
um sechs Jahre in unsre Landwehrpflicht hinein; sie umfaßt noch den ersten
Jahrgang unsrer Landwehr zweiten Aufgebots.


Verfügung sein werden, vergehn voraussichtlich noch Jahre. Also schon aus
diesem Grunde liegt keine Veranlassung vor, daß wir uns schon jetzt über zu¬
künftige militärische Maßnahmen der Franzosen aufregen oder gar in Unkosten
stürzen. Diese würden zudem, wie der Kriegsminister erst kürzlich in der Budget¬
kommission ausgeführt hat, sehr bedeutend sein, auch wenn wir von der für
zweckmäßig erkannten Einteilung der Batterien zu 6 Geschützen abgehn und sie
nach dem Beispiel der französischen Artillerie zu 4 Geschützen gliedern wollten.
Aber selbst die dereinstigen 772 Batterien zu 4 Geschützen der Franzosen bilden
in Wirklichkeit keine Überlegenheit, denn sie reichen nur aus, um jedes Armee¬
korps mit 144 Geschützen auszurüsten, also dieselbe Zahl wie bei uns, nur mit
dem Unterschiede, daß hier die schwere Artillerie des Feldheeres nicht mit ein¬
gerechnet ist. Neben der Feldartillerie wird in dem Kadergesetz auch die Organisation
der Fußartillerie besprochen. Sie gibt, wie wir gesehn haben, zur Formation
der fahrenden Batterien der schweren Artillerie des Feldheeres 15 Batterien
ab; aus den übrig bleibenden Fußartilleriebataillonen werden 12 Regimenter
mit zusammen 97 (bisher 112) Batterien, davon 1 in Algier-Tunis, unter den
Befehlen von Obersten und Oberstleutnants gebildet. Auch das Genie erfährt
bei der Neuorganisation des Heeres einige Veränderungen. Sie werden be¬
gründet mit den Erfahrungen des russisch-japanischen Krieges, nach denen es sich
als besonders notwendig herausgestellt habe, auf dem Gefechtsfclde die ver-
schiednen Befehlsorgane telegraphisch und telephonisch miteinander zu verbinden.
Es werden darum 2 neue Telegraphenkompagnien und außerdem 1 Pontonier-
kompagnie gefordert. Mit diesen Ncuformcitionen, für die schon bei der letzten
Rekrutenverteilnng 1100 Mann mehr als 1906 vorgesehn waren, wird die
Genietruppe in Zukunft zusammengesetzt sein aus 6 Piouicrregimentcrn mit
zusammen 20 Bataillonen, die 72 Kompagnien umfasse»; zu jedem Regiment
gehört 1 Trainfahrerkompagnie, 1 Luftschiffcrbataillon zu 4 Kompagnien,
1 Eisenbahnregiment zu 3 Bataillonen zu je 4 Kompagnien und 1 Train-
fahrcrkompagnie, 1 Pontonierbataillon zu L Kompagnien mit 1 Trainfahrer-
detachement, 1 Telegrapheuregiment zu 2 Bataillonen zu je 4 Kompagnien
und 1 Traiufahrerkompagnie. Schlecht kommt in dem Kadergesetz allein der Train
weg durch eine abermalige Verminderung um 2 Kompagnien in Algier-Tunis.
Es werden daher vorhanden sein in Frankreich: 20 Eskadrons zu je 3 Kom¬
pagnien, in Algier-Tunis: 3 Eskadrons zu 10 anstatt jetzt 12 Kompagnien.

Während der bisher besprochne Titel I des neuen Gesetzentwurfs die Über¬
schrift trägt „Von der aktive» Armee des Mutterlandes", heißt es im Titel II
von den Neservetruppen, daß sie einen integrierender Bestandteil des Heeres
ausmachen. Das Verhältnis ist also ähnlich wie bei uus, allerdings mit dem
formellen Unterschiede, daß wir nur fünf, die Franzosen aber elf Jahrgänge der
Reserve zur Verfügung haben. Die französische Nescrvepflicht reicht also noch
um sechs Jahre in unsre Landwehrpflicht hinein; sie umfaßt noch den ersten
Jahrgang unsrer Landwehr zweiten Aufgebots.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/458>, abgerufen am 22.07.2024.